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    Welche Unterlagen muss ich dem Finanzamt vorlegen ... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.11.00 11:51:53 von
    neuester Beitrag 02.11.00 14:22:23 von
    Beiträge: 11
    ID: 287.206
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      Avatar
      schrieb am 01.11.00 11:51:53
      Beitrag Nr. 1 ()
      ... wenn ich einen Speku-Gewinn anzugeben habe ?
      Depotauszug plus Jahressteuerbescheinigung plus Kauf- und Verkauf-Abrechnungen ?
      Avatar
      schrieb am 01.11.00 11:54:24
      Beitrag Nr. 2 ()
      blinden-binde und sozialhilfe-ausweis!

      gruss penunzienjäger
      Avatar
      schrieb am 01.11.00 20:07:40
      Beitrag Nr. 3 ()
      @Londoneye
      frag am besten bei deinem Bearbeiter nach. Meinem reicht eine Aufstellung der erzielten Gewinne bzw Verluste. Die Kauf/Verkaufsbescheinigungen mußt du allerdings aufbewahren, falls sie einer überprüfen will.
      MfG
      glenord
      Avatar
      schrieb am 01.11.00 20:07:42
      Beitrag Nr. 4 ()
      @Londoneye
      frag am besten bei deinem Bearbeiter nach. Meinem reicht eine Aufstellung der erzielten Gewinne bzw Verluste. Die Kauf/Verkaufsbescheinigungen mußt du allerdings aufbewahren, falls sie einer überprüfen will.
      MfG
      glenord
      Avatar
      schrieb am 01.11.00 20:49:14
      Beitrag Nr. 5 ()
      Danke, glenord !
      Hatte die Hoffnung auf eine sachliche Antwort schon fast auf-
      gegeben ...
      Gruß
      Londoneye

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      Avatar
      schrieb am 02.11.00 09:55:08
      Beitrag Nr. 6 ()
      Für das Jahr 2000 wird nach einem Bericht der Wirtschaftswoche entsprechende Formulare geben.
      Avatar
      schrieb am 02.11.00 10:11:35
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ glenard

      Hallo,

      wieviele Jahre muß man die Belege als Privatperson aufbewahren?

      Danke kroko
      Avatar
      schrieb am 02.11.00 12:17:14
      Beitrag Nr. 8 ()
      @krokodil

      Für Privatpersonen existieren keine Aufbewahrungspflichten.

      Allerdings müssen die Banken alle Belege 10 Jahre aufbewahren.
      Avatar
      schrieb am 02.11.00 12:28:43
      Beitrag Nr. 9 ()
      :D, ich hätte jetzt gesagt, Aufbewahrungspflicht, bis die Steuererklärung vom Finanzamt anerkannt wurde.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 02.11.00 13:30:38
      Beitrag Nr. 10 ()
      Zu dem Thema Aufbewahrungspflicht denke ich, gelten auch für priv. Personen die 10 Jahre...

      Ansonsten bitte einen Hinweis wo es anders geregelt ist...., dann kann ich viel entsorgen...
      Avatar
      schrieb am 02.11.00 14:22:23
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hallöchen Tramper....les Dir mal den §147 AO durch!!!

      Die Aufbewahrungspflicht ist Bestandteil der Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht..... da wir als Privatpersonen weder unter §140 und §141 AO fallen, ist der §147 AO auf uns m.E. nicht anwendbar...

      Schlafgut


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