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    Haftung von Banken - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.11.00 13:51:26 von
    neuester Beitrag 01.11.00 14:14:04 von
    Beiträge: 7
    ID: 287.349
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      Avatar
      schrieb am 01.11.00 13:51:26
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich hatte Aktien gezeichnet und am Morgen der Erstnotierung
      dort nachgefragt, ob ich welche erhalten habe. Der Banker
      fragte seinen schlauen Computer und verneinte dies, ich fragte nochmals, ob dies definitiv sei, er bejahte. Ich
      fügte noch hinzu, das er ja meine Telefonnummer hätte und
      bei einer doch erfolgten Zuteilung anrufen könne, nichts passierte, kein Anruf o. ähnliches.
      Nun mußte ich andertags beim Blick auf meinen Kontoauszug
      feststellen, daß ich entgegen der Aussage des Bankangestellten doch Aktien erhalten hatte. Der Kurs war
      allerdings ins Minus gerutscht, ich hatte eigentlich
      vor, diese Aktien zum ersten Kurs zu verkaufen.
      Muß meine Bank mir nun die Differenz zum Erstkurs erstatten,
      was habe ich für Rechte?
      Bin übrigens bei einer Sparkasse!
      Vielen Dank für eure Antworten!!
      Avatar
      schrieb am 01.11.00 14:00:39
      Beitrag Nr. 2 ()
      Keine Chance.
      Bist übrigens nicht der einzige. Wenn du hier auf diesen Boards sucht, dann findest du viele Leidensgenossen. Ist auch nicht nur bei deinem Institut so, zieht sich wie ein roter Faden durch die Bankenlandschaft.
      Happy Trades
      Avatar
      schrieb am 01.11.00 14:06:43
      Beitrag Nr. 3 ()
      Positive Forderungsverletzung aus dem Bankvertrag, wo ist das Problem ?

      Ich hatte auch schon einen netten Fehler, bestätigter Verkauf, welcher in Wirklichkeit nicht
      ausgeführt wurde, die Aktie schmierte am nächsten Tag ab und ich wollte die Differenz sehen:
      Die Bank meinte: Nix. Ich meinte "doch". Mein Anwalt grinste nur und 3 Tage später waren die 2 Mille
      auf meinem Konto :c)

      mfg Mars


      Laßt Euch nicht unterkriegen! Was ist schon ein Bankraub,gegen die Gründung einer Bank!
      Avatar
      schrieb am 01.11.00 14:11:31
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wichtig ist aber für die Beweissituation, daß Ihr den Jungs etwas Schriftliches entlocken könnt. Einfach
      Anschrieben, Sachverhalt schildern und die Zahlung anmahnen. Der Rest ist ein Kinderspiel, sofern sie
      auf Euer Schreiben eingehen und ihren Fehler schriftlich eingestehen.

      mfg Mars
      Avatar
      schrieb am 01.11.00 14:11:42
      Beitrag Nr. 5 ()
      Immer schriftlich bestätigen lassen!
      (Zur not auch per Fax)
      Dann hat man wenigstens was in der Hand.

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      Avatar
      schrieb am 01.11.00 14:12:24
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ pumuschko

      ist mir passiert bei infenion, mein Anwalt ist auf Aktien spezialisiert. Habe nach 2 tagen die abrechnung erhalten
      Hatte 70 st. direkt danach verkauft zu 75. Anwalt setzte durch das ich den Höchstkurs vom ersten Handels
      erhielt.
      Avatar
      schrieb am 01.11.00 14:14:04
      Beitrag Nr. 7 ()
      :confused: Wieso keine Chance???

      Viele (die meisten?) Banken protokollieren teilweise Gespräche (gerade beim Aktienhandel) auf Tonband (o.ä.) mit.

      Frag Deine Bank mal, ob sie die Gespräche mitschneidet.
      Falls ja, dann sollen sie mal die Bänder vom genannten Tag abhören!
      Falls nein, trotzdem aus Dein Recht pochen!!!

      Ich hatte bei meiner ersten Order vor paar Jahren ein ähnliches Problem. Order telefonisch aufgegeben, es wurde aber keine Order ausgeführt, da nicht mehr auffindbar. 2 Tage später angerufen wo meine Aktien wären. Da haben sich die Bänker auch erstmal dumm gestellt. ;)
      Als sie das Band abhörten, und hörten, daß es so war wie ich es Ihnen beschrieb, bekam ich mein Aktien trotzdem.


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