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    DWS No Load Fonds - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.11.00 16:01:54 von
    neuester Beitrag 19.11.00 18:09:31 von
    Beiträge: 17
    ID: 290.592
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      Avatar
      schrieb am 04.11.00 16:01:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      weiß jemand wie die 25%ige Erfolgsvergütung bei den Typ O Fonds der DWS abgerechnet wird.
      Muss ich die in bar zahlen oder wird mir beispielsweise von einem 100 E teuren Fondsanteil die 25 % abgezogen, so dass ich dann nur noch 25 E hab?

      Danke
      Mali1804
      Avatar
      schrieb am 04.11.00 16:06:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      Sorry, ich meine natürlich zum Schluss 75 Euro.
      Avatar
      schrieb am 04.11.00 16:19:28
      Beitrag Nr. 3 ()
      ich kann dir nur sagen, wie es bei uns (union investment) gehandhabt wird.

      tagtäglich wird fondsperformance ggü. benchmark verglichen. bei einer outperformance werden 25% der
      outperformance abgegrenzt, d.h. direkt dem fondsvermögen entnommen und als "rückstellung" gebucht.
      entscheidend ist dann das ende des geschäftsjahres. ist zu diesem zeitpunkt auf`s jahr gesehen eine
      outperformance erzielt worden, entnimmt die fondsgesellschaft diesen ertrag. durch diese berechnung kommt
      es zu keinen unterjährigen verzerrungen. ich vermute, dass es bei der dws ähnlich funktioniert.

      gruss,
      oliver s. bauer
      Avatar
      schrieb am 04.11.00 16:25:19
      Beitrag Nr. 4 ()
      Soweit ich weiß, bezahlst Du die 25% nur auf den Teil des Gewinns, der über dem Vergleichsindex liegt:

      Beispiel mit fiktiven Zahlen:
      DWS Deutsche Aktien Typ 0
      Kaufkurs am 1.1.2000: 100 Euro
      Kurs am 31.12.2000: 125 Euro (also kurssteigerung per annum 25%)
      Steigerung des DAX im Jahr 2000: 20%

      Also zahlst Du auf die 5% Differenz zwischen Fondsperformance und Dax-Performance die erfolgbezogene prozentuale Gebühr.
      In diesem Fall also 25% von 5 Euro also 1,25 Euro.

      Grüße

      Zetland
      Avatar
      schrieb am 04.11.00 16:39:24
      Beitrag Nr. 5 ()
      @trm
      Das sind doch einmal allgemein nützliche Infos von Dir aus dem Innenleben einer KAG. Danke !

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      Avatar
      schrieb am 04.11.00 16:43:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      ;)

      die Vergütung erfolgt direkt aus dem Fondsvermögen. Du bekommst also keine Zahlungsaufforderung! Natürlich sinkt dadurch das Fondsvermögen und damit die Performance. Wg den bereits beschriebenen Rückstellungen gibts auch keinen erkennen Sprung nach unten...

      mfG entaklemmer
      Avatar
      schrieb am 04.11.00 19:31:55
      Beitrag Nr. 7 ()
      @neue finanzen

      zumindest habe ich noc nie geschrieben...bei uns ganz toll billig...grins...nix für ungut.

      ist aber nix geheimnisvolles, sondern im VKP nachzulesen...
      Avatar
      schrieb am 05.11.00 15:14:46
      Beitrag Nr. 8 ()
      @trm
      Du schreibst:
      "direkt dem fondsvermögen entnommen und als "rückstellung" gebucht"
      Was passiert denn, wenn kurz vor Abschluß des Wirtschaftsjahres ein "Crash" an den Börsen ereilt und auf`s Jahr gesehen Eure "Outperformance" out ist?
      Werden dann die "kapitalgedeckten Rückstellungen" in den Fonds reinvestiert ?
      Die "kapitalgedeckten Rückstellungen" nehmen (demnach) nicht mehr am Wertzuwachs des Fonds teil, liegen aber noch auf ein "Sonderkonto" der KAG, richtig ?
      Für Antwort vielen Dank im voraus.
      Avatar
      schrieb am 06.11.00 16:12:59
      !
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      Avatar
      schrieb am 06.11.00 16:32:20
      Beitrag Nr. 10 ()
      So falsch isr der Begriff Rückstellung nicht, da er nicht die Zahlungsebene beinhaltet, sondern lediglich einen "vorweggenommenen Aufwand" (für den Fonds). Das ist nichts anderes, als wenn Du heute weißt, daß im nächsten Jahr eine Versicherung fällig ist. Auf Deinem Konto merkst Du das ja nicht schon heute, da Du ja erst im nächsten Jahr zahlst, und kannst das Geld dennoch fleißig ausgeben.
      Avatar
      schrieb am 06.11.00 16:56:49
      Beitrag Nr. 11 ()
      i know. ich meinte ja nur irreführend, weil "neue finanzen" gefargt hatte. insofern ist vielleicht forderung
      prägnanter. aber im ergebnis das gleiche.
      Avatar
      schrieb am 06.11.00 18:11:39
      Beitrag Nr. 12 ()
      @trm
      "direkt dem fondsvermögen entnommen" hat mich irritiert. Das assoziierte bei mir einen Zahlungsstrom.
      Ansonsten nochmals Danke für die Erläuterungen.
      Avatar
      schrieb am 06.11.00 18:31:18
      Beitrag Nr. 13 ()
      stimmt. du hast recht. da hab ich zu "schludderig" geschrieben. i`m sorry...
      Avatar
      schrieb am 07.11.00 08:57:48
      Beitrag Nr. 14 ()
      Viel wichtiger finde ich den Aspekt:
      Eine negative Performance muß nicht im nachfolgenden Abrechnungszeitraum aufgeholt werden.
      Avatar
      schrieb am 07.11.00 10:29:34
      Beitrag Nr. 15 ()
      Nicht alle DWS Typ 0 Fonds sind gleich. Die Aufgabe von Typ 0 Fonds ist, den Index zu schlagen. Die Frage ist aber welchen Index und mit welchen Methoden. Der Biotech Typ 0 oder Int. Renten Typ 0 finde ich gut und mache mir keine Gedanken über 25% Vergütung - diese Indizes sind nicht leicht zu schlagen. Aber ich kann mir vorstellen, zum Beispiel, daß der DAX mit beimischen von NEMAX Werten geschlagen wird. Das war natürlich vor einem Jahr leicht. Das Risiko war aber zu hoch und was ist mit der Vergütung, wenn der Markt fällt?
      Avatar
      schrieb am 14.11.00 17:41:17
      Beitrag Nr. 16 ()
      hi leute,

      die erfolgsvergütung der fonds ohne ausgabeaufschlag wird am beispiel eines deutschen aktienfonds typ O wie folgt berechnet:

      es wird mit hilfe einer benchmark (beim dt. aktien typ o ist es z. b. der dax) ein theoretischer anteilspreis gebildet, d. h. ein virtueller preis, der besagt, wie der fondspreis wäre, wenn er sich genauso wie die benchmark (dax) entwickelt. dieser theoretische preis wird täglich berechnet und mit dem tatsächlichen fondspreis (fondsvermögen/umlaufende anteile) verglichen. ist der tatsächliche fondspreis besser als der theoetische fondspreis, wird von dieser differenz ein viertel (25%) aus dem fondsvermögen abgegrenzt, d. h. die täglichen (veröffentlichen) preise sind bereits um die erfolgsvergütung reduziert. entnommen wird diese erfolgsvergütung nur einmal zum geschäftsjahresende, im diesem beispiel zum 30.09. an diesem tag wird auch der theoretische anteilspreis wieder mit dem tatsächlichen fondspreis gleichgesetzt.

      ist der fonds besser als die benchmark (was meistens der fall ist), so kann durch die tägliche berechnung des theoretischen und des tatsächlichen fondspreises der tatsächliche preis sich einen `sicherheitsabstand` das geschäftsjahr über erarbeiten, d. h. der tatsächliche preis kann durch diese berechnung dem theoretischen preis `davoneilen`. so kann es auch einzelne tage geben, wo der fonds schlechter performt als die benchmark; wenn der theoretische preis (der ja mit der benchmark berechnet wird) bereits weit hinter dem tatsächlichen preis zurückhängt, gibt es immer noch eine erfolgsvergütung, die abgegrenzt wird.

      in der regel hat jeder fonds nur eine benchmark, die im verkaufsprospekt/rechenschaftsbericht zu finden ist.

      um auf die ursrüngliche frage zurückzukommen, die erfolgsbezogene vergütung wird bereits täglich aus dem veröffentlichen fondspreis, zu dem die anteilsgeschäfte gemacht werden, herausgerechnet und der anleger bemerkt diese abgrenzung gar nicht, da der fonds auch bei entnahme der vergütung zum geschäftsjahresende keine sprünge im preis macht. auch wird dem anleger nichts in rechnung gestellt.

      so hat ja auch bereits the real marketmaker das verfahren beschrieben.

      die erfolgsbezogene vergütung kann nicht negativ werden, dh. h. das fondsmanagement muss bei schlechter performance nichts dazuzahlen ;-).

      grüße,
      sprfchs:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 19.11.00 18:09:31
      Beitrag Nr. 17 ()
      No Load Fodns der DWS ab dem 20.11.00 den ganzen Tag über an der Börse handelbar.
      wer sich auf der www.dws.de Seite umsieht, wird feststellen, daß es sich bei den börsengehandelten Fonds um die gesamte Palette der bisherigen DWS no-load Fonds handelt.
      Diese können weiterhin bei DWS gehandelt werden, aber jetzt zusätzlich börsentäglich während der Börsenzeiten.
      Ich bin einmal gespannt, wann die anderen Fondsgesellschaften den deutschen Fonds-Primus nacheifern und ihre Fonds ebenfalls in den Börsenhandel geben.
      Ich glaube, wir stehen hier am Anfang einer ganz neuen Entwicklung.


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