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    Ordergebühren abschreibungsfähig??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.11.00 15:12:00 von
    neuester Beitrag 07.11.00 15:22:42 von
    Beiträge: 6
    ID: 293.007
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      Avatar
      schrieb am 07.11.00 15:12:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      Tach an alle!
      Ich würde gerne mal wissen, ob man die Ordergebühren von der Steuer absetzen kann.
      Mal angenommen, mein Depotwert wäre am Ende des Jahres bei +999DM. Wobei an reinen
      Kursgewinnen im Saldo 1199DM angefallen sind, ich jedoch insgesamt 200DM Kosten für die
      Orders hatte. Muß ich dann die 200 DM von den 1199DM die bei der Aufrechnung Gewinne
      gegen Verluste über dem Freibetrag sind versteuern?
      Wäre für ne Antwort sehr dankbar.
      Avatar
      schrieb am 07.11.00 15:17:04
      !
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      Avatar
      schrieb am 07.11.00 15:18:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      Jegliche Gebühren kann man steuermindernt ansetzen. Am Ende des Jahres einfach GuV Rechnung mit deinen Abrechnungen (Kauf - Verkauf), Gebühren sind in diesem Fall nicht zu beachten, da sie ja im Gesamtkauf und GVerkaufspreis schon enthalten sind. Limitgebühren abziehen !
      Avatar
      schrieb am 07.11.00 15:19:49
      Beitrag Nr. 4 ()
      Linear oder degressiv???
      Avatar
      schrieb am 07.11.00 15:21:47
      Beitrag Nr. 5 ()
      Kann ich die Depotgebühren auch an dieser Stelle verrechnen?

      Klausi

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      Avatar
      schrieb am 07.11.00 15:22:42
      Beitrag Nr. 6 ()
      Na wenigstens eine Genugtuung in diesem beschissen Jahr!!! Dann soll er sich man
      schön die Eichel kraueln lassen!!!
      Danke nochmal für die Postings und wünsche euch mehr Erfolg als mir!


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