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    Legales Steuermodell für Daytrader! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.11.00 11:54:12 von
    neuester Beitrag 16.11.00 22:00:38 von
    Beiträge: 6
    ID: 302.356
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      schrieb am 16.11.00 11:54:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!
      Da es in diesem Board sicherlich einige gibt die ausschlieslich von Aktien leben und diese Gewinne auch versteuern,würde mich einmal iteressieren welches steuerlich das beste Modell ist.
      Deshalb stellen sich mir folgende Fragen:
      Was ist die korrekte bezeichnung für eine selbsständige Tätigkeit bei der man seine Gewinne ausschlieslich mit Aktien macht?
      Könnte man dem Finanzamt sagen man betreibt private Vermögensverwaltung?
      Wenn ja,würde man dann unter die Gewerbesteuer fallen oder wäre dieses eine freiberufliche Tätigkeit?
      Wenn es denn demnächst so weit ist,dass man nur noch die Hälfte seiner Gewinne versteuern muss,trifft dies auch dann zu wenn man sozusagen berufsmässig Daytrader ist?
      Viele Fragen die sich mir stellen....
      Avatar
      schrieb am 16.11.00 12:06:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      Laß bitte die Finger davon, wenn Du auf Gewinne angewiesen bist, werden sie NIE kommen! Ich hatte sowas auch mal vor, allerdings nur als 2. Standbein. Habe mich ein Glück nicht dafür entschieden, dieses Jahr sollte jedem eine Erfahrung gewesen sein... Trotzdem viel Glück! Solltest Dich vielleicht mal eine Stunde mit einem Steuerberater unterhalten, hier kommen doch sowieso nur wenig sinnvolle Beiträge!
      Avatar
      schrieb am 16.11.00 18:48:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wenn du berufsmässiger daytrader werden willst, bist du steuerlich fein raus. Du brauchst keinen Pfennig zahlen, weil du in kürzester Zeit pleite sein wirst.

      Ebenso fein raus bist du, wenn du kein Trading, sondern private Vermögensverwaltung betreibst, d.h. nicht oft traden, nur hin und wieder umschichten und vor allem immer die Spekulationsfrist beachten. Damit kannst du im Extremfall Millionen scheffeln und brauchst keinen einzigen Pfennig Einkommensteuer zahlen.

      Deutschland ist ein Steuerparadies, das hat nur noch keiner gemerkt!
      Avatar
      schrieb am 16.11.00 19:11:21
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ bbakee

      Die Leute hier wollen einfach nicht, dass Du Daytrader wirst ;-) Aber solange Dir die Bank Kredit gewährt... (Motto eines deutschen Finanzsenators)

      Die korrekte Bezeichnung wäre wohl Daytrader - eben deutsche Lightkultur...besser wäre vielleicht "Wertpapierhändler"

      Daytrader sind Gewerbetreibende (BFH, BStBl II 99, 448).

      Abgrenzung von priv. Vermögensverwaltung: Auch bei größerem Umfang von Kauf/Verkauf von Wertpapieren erst bei besonderen Umständen (pers. Arbeitseinsatz, gewerbsmäßige Organisation, ggf. Fremdfinanzierung). Kurzum: wenn Du nichts anderes machst (ohne arbeitslos zu sein).

      Falls Du wirklich planst, Daytrader zu werden, solltest Du aber bei Deinem Kenntnisstand vom Steuerrecht vorher dringend einen Steuerberater zwecks individueller Beratung konsultieren. Zusätzlich bräuchtetst Du zumindest rudimentäre eigene Kenntisse der Materie.

      Du solltest aber auch die generellen Bedenken der anderen hier berücksichtigen, aber nach denen hast Du ja nicht gefragt...

      @ bofex

      Kann Dir betr. Spekufrist-Nutzung nur voll und ganz zustimmen.

      Grüße
      Commander
      Avatar
      schrieb am 16.11.00 20:23:50
      Beitrag Nr. 5 ()
      @bbakee
      Hast Du schon praktische Erfahrung mit Daytrading gesammelt?
      Hast du ein System?
      Schon mal Gewinne gemacht oder nur davon geträumt?

      Will ja nicht boshaft sein, aber es ist bestimmt nicht so leicht wie man vielleicht glaubt. Ausserdem extrem stressig und eintönig.

      Wenn du es unbedingt probieren willst, solltest du dir einen bestimmten Betrag dafür nehmen, den du auf den Kopf hauen kannst ohne dass es weh tut. Sobald der verbraucht ist, solltest Du aufhören und den Begriff Daytrading vergessen.

      Der Schulmeister (hehehe)
      P.S. wie kriegt man eigentlich die Smilies in eine Message?

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      schrieb am 16.11.00 22:00:38
      Beitrag Nr. 6 ()
      @CommanderBerlin
      Hi - `ne Frage
      Ich hab die Arbeit abgeschafft und zocke manchmal (auch intraday)
      Seit 01.08.00 bin ich auch nicht (mehr) arbeitslos gemeldet.
      Habe Zins- und Mieteinkünfte (etwas mehr als das bischen Zockerei) - bin ich etwa auch "Gewerbetreibender"???
      Wieviele Trades pro Jahr und wieviele Intraday-Trades sind denn erlaubt?
      Mach mir keine Angst!
      Antwort dringend nötig - gehe dann evtl. doch wieder zum AA oder reiß mir `nen Job auf.
      Danke - Hugo (ebenfalls Berlin)


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