Verlustvortrag, -nachtrag - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 21.11.00 17:49:33 von
neuester Beitrag 22.11.00 19:02:21 von
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Wie weit kann ich einen Spekulationsverlust zurücktragen?
was passiert, wenn ich einen Spekulationsverlust vortrage und ich dann im nächsten Jahr kein oder nur ein sehr geringes zu versteuerndes Einkommen aufweise, kann ich den Verlust dann ganz oder anteilig weiter vortragen, um es optmal ausnutzne zu lönnen? Wie freizügig ist ein Finanzamt, ob man zurücktragen muss oder vortragen darf? Könnte man es anteilig zurücktragen? Danke für Kommentare.
was passiert, wenn ich einen Spekulationsverlust vortrage und ich dann im nächsten Jahr kein oder nur ein sehr geringes zu versteuerndes Einkommen aufweise, kann ich den Verlust dann ganz oder anteilig weiter vortragen, um es optmal ausnutzne zu lönnen? Wie freizügig ist ein Finanzamt, ob man zurücktragen muss oder vortragen darf? Könnte man es anteilig zurücktragen? Danke für Kommentare.
hallo
also nach auskunft meines Finanzbeamten, kann der verlust
so oft vorgetragen werden, bis er weg ist, , Ob du Vor oder
Zurückträgst bleibt dir überlassen,
Du solltest aber deine Verluste immer nur bis zur Gewinngrenze d.h.
990 DM Vor-oder Zurücktragen, da die 990 DM Steuerfrei sind
In diesen sauern Apfel werde ich dieses Jahr nach diesem wunderbaren
Okt./Nov.Desaster wohl auch beissen.
Aber um ganz sicher zu gehen, Frag bei deinem Finanzamt nach
Es könnte sein, daß das eine oder andere Finanzamt
da gewisse Vorschriften macht, die ein anderes nicht hat
Ich kann dir nicht sagen, ob die Finanzels da einen gewissen
Spielraum von ihrem Oberherrn haben
cu
cdr74
also nach auskunft meines Finanzbeamten, kann der verlust
so oft vorgetragen werden, bis er weg ist, , Ob du Vor oder
Zurückträgst bleibt dir überlassen,
Du solltest aber deine Verluste immer nur bis zur Gewinngrenze d.h.
990 DM Vor-oder Zurücktragen, da die 990 DM Steuerfrei sind
In diesen sauern Apfel werde ich dieses Jahr nach diesem wunderbaren
Okt./Nov.Desaster wohl auch beissen.
Aber um ganz sicher zu gehen, Frag bei deinem Finanzamt nach
Es könnte sein, daß das eine oder andere Finanzamt
da gewisse Vorschriften macht, die ein anderes nicht hat
Ich kann dir nicht sagen, ob die Finanzels da einen gewissen
Spielraum von ihrem Oberherrn haben
cu
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