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    Verlustvortrag, -nachtrag - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.11.00 17:49:33 von
    neuester Beitrag 22.11.00 19:02:21 von
    Beiträge: 2
    ID: 305.641
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      Avatar
      schrieb am 21.11.00 17:49:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wie weit kann ich einen Spekulationsverlust zurücktragen?
      was passiert, wenn ich einen Spekulationsverlust vortrage und ich dann im nächsten Jahr kein oder nur ein sehr geringes zu versteuerndes Einkommen aufweise, kann ich den Verlust dann ganz oder anteilig weiter vortragen, um es optmal ausnutzne zu lönnen? Wie freizügig ist ein Finanzamt, ob man zurücktragen muss oder vortragen darf? Könnte man es anteilig zurücktragen? Danke für Kommentare.
      Avatar
      schrieb am 22.11.00 19:02:21
      Beitrag Nr. 2 ()
      hallo
      also nach auskunft meines Finanzbeamten, kann der verlust
      so oft vorgetragen werden, bis er weg ist, , Ob du Vor oder
      Zurückträgst bleibt dir überlassen,
      Du solltest aber deine Verluste immer nur bis zur Gewinngrenze d.h.
      990 DM Vor-oder Zurücktragen, da die 990 DM Steuerfrei sind
      In diesen sauern Apfel werde ich dieses Jahr nach diesem wunderbaren
      Okt./Nov.Desaster wohl auch beissen.
      Aber um ganz sicher zu gehen, Frag bei deinem Finanzamt nach
      Es könnte sein, daß das eine oder andere Finanzamt
      da gewisse Vorschriften macht, die ein anderes nicht hat
      Ich kann dir nicht sagen, ob die Finanzels da einen gewissen
      Spielraum von ihrem Oberherrn haben
      cu
      cdr74


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