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    L E E R V E R K Ä U F E * aus Kundendepots * - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.12.00 09:25:15 von
    neuester Beitrag 26.08.01 20:44:00 von
    Beiträge: 56
    ID: 311.222
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     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 09:25:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Zitat:
      "Es gibt Gerüchte, dass das Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen die Deutsche und die Dresdner Bank ins Visier genommen hat.




      Beide Geldhäuser sollen sich in den Depots von Kunden bedient haben, um daraus Aktien an Leerverkäufer von Hedge Fonds auszuleihen."



      EaS von heute, S.28
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 11:25:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      In welchem Ausmaß tun es auch FONDS?


      "Wer Aktien verleiht.
      Fonds, Banken und Versicherungen"




      "Am Neuen Markt ist die Leihe
      nicht organisiert und nicht transparent."



      EaS 3.Dez., S.30
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 11:28:51
      Beitrag Nr. 3 ()
      :)

      Ein guter Anfang.
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 12:30:12
      Beitrag Nr. 4 ()
      ***********Wie mags wohl weitergehn?************
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 12:40:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      @boardleser,

      das Ende dieser Geschichte KANN NUR sein:

      Leerverkäufe werden in Deutschland verboten. Vor allem für die Institutionellen.

      Grüße, fs

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      schrieb am 03.12.00 12:56:02
      Beitrag Nr. 6 ()
      fsch

      ...oder allen ermöglicht - gleiches recht für alle

      verbote können umgangen werden, was jeder darf sorgt für selektion unter gleichen vorraussetzungen.
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 13:00:03
      Beitrag Nr. 7 ()
      @schlappschuh,

      nein. Hier geht es weniger um Leerverkäufe, als um den Leerverkauf von Aktien, die der Sperrfrist unterliegen. So wird die Sperrfrist umgangen.

      Dies muß mit HARTEN Strafen belegt werden, damit`s auch richtig weh tut und abschreckt.

      Natürlich besteht vor allem ein Mangel bei den Kontrollorganen, den es zu beheben gilt.

      Grüße, fs
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 13:04:54
      Beitrag Nr. 8 ()
      fsch

      in diesem punkt hast du recht

      insgesamt allerdings meine ich, dass (möglichst) gleiche vorraussetzungen für alle die beste möglichkeit darstellen, die möglichkeiten von institutionellen investoren beschneiden, die privatanleger zum spielball ihrer interessen zu machen.

      gruss
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 13:20:58
      Beitrag Nr. 9 ()
      Warum eigentlich keine Leerverkäufe. Bei den Amis erfreut sich diese Art des Tradings großer Beliebtheit. Wir müssten uns dann auch an den Vorgaben der amerikanischen SEC (security and exchange comission) orientieren. Natürlich ebenfalls mit den verschärften Instrumentarium für das BAW, um ggf. durchgreifen zu können.
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 13:22:03
      Beitrag Nr. 10 ()
      Wenn das stimmen würde, wäre es unglaublich.

      Die würden unsere Aktien nehmen und sie an Hedgefonds ausleihen. Die hauen die Aktien als Leerverkäufe auf den Markt. Die Kurse brechen weg, wir werden unsicher und verkaufen, woraufhin die sich viel preiswerter wieder eindecken könnte.

      Und der Clou: Es wären unsere eigenen Aktien, die kursschädigend auf den Markt geworfen werden.

      Carlo
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 13:25:16
      Beitrag Nr. 11 ()
      solange die banken Dir jederzeit die Aktien wieder zurückgeben können und genug sicherheiten haben ist die Sache doch ok, außerdem verschwinden die Aktien ja nicht wirklich von Deinem Konto.

      Gruss,

      Jens

      www.Daytrading-USA.de
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 14:36:18
      Beitrag Nr. 12 ()
      *
      *
      *
      Wer weiß mehr darüber?
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 15:14:37
      Beitrag Nr. 13 ()
      soweit ich weiss sind leerverkäufe in deutschland generell
      verboten,habe nicht gehört das sich dabei was geändert hat!
      was meint ihr wie goldman sachs letztes jahr die nasdaq mit
      leerverkäufen bombardiert hatte!
      merkt ihr was in amiland???
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 15:34:51
      Beitrag Nr. 14 ()
      Leerverkauf ist Betrug am Langfristanleger, weil die Kurse
      immer wieder künstlich zurückgeführt werden zwecks Absahnen
      durch die Leerverkäufer (Zocker).

      Aktien, die einem nicht gehören (geliehen sind) sollten
      auch nicht verkauft werden dürfen.
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 16:27:19
      Beitrag Nr. 15 ()
      @Carlo:
      Das ist beim Leerverkaufen das Prinzip.
      Was ein WIRKLICHER Skandal wäre, ist, wenn dies genutzt wurde, um Haltefristen zu umgehen.
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 16:31:56
      Beitrag Nr. 16 ()
      ja haben wir es denn nur noch mit Verbrechergesockse zu tun?

      Leerverkäufe um Haltefristen zu umgehen?

      Hoffentlich verläuft diese Sache nicht im Sande..

      Das wäre ja ein Ding.

      Cu Momi
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 17:06:10
      Beitrag Nr. 17 ()
      Natürlich ist dies das Prinzip beim Leerverkauf!

      Aber dann sind Aktien für die Ausleihung zu verwenden, die entweder im Eigentum des Bankinstituts sind oder für die die Zustimmung des Eigentümers vorliegt.

      Aber es wäre doch unfassbar, wenn ohne Genehmigung des Anlegers, der ja auf steigende Kurse hofft, seine eigenen Aktien gegen ihn eingesetzt werden, indem sie zu sinkenden Kursen in den Markt geworfen werden, um den Kurs weiter zu destabilisieren!!!!!!!!!

      Das ist doch vollkommen pervers!

      Carlo
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 17:10:31
      Beitrag Nr. 18 ()
      >Das ist beim Leerverkaufen das Prinzip<


      >Prinzip< entspricht Usus - verstehe ich das richtig?
      Dann wäre es eine Insidern wohlbekannte Tatsache.


      Was gäbs für das Bundesaufsichtsamt dann aber ins Visier zu nehmen?
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 17:15:50
      Beitrag Nr. 19 ()
      In Amerika läuft das auch so, und wird als legitim betrachtet...
      Obwohl es natürlich schon irgendwie pervers ist.
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 17:17:49
      Beitrag Nr. 20 ()
      @ Carlo:
      Was hälst du eigentlich - rein bilanztechnisch, bitte keine Polemik -
      von dem Bilanzierungsfehler bei MBX ?
      Ist das ein lässlicher Fehler oder ein Skandal aus deiner Sicht ?
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 18:48:57
      Beitrag Nr. 21 ()
      >Das ist beim Leerverkaufen das Prinzip<


      >Prinzip< entspricht Usus - verstehe ich das richtig?
      Dann wäre es eine Insidern wohlbekannte Tatsache.


      Was gäbs für das Bundesaufsichtsamt dann aber ins Visier zu nehmen?
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 19:03:31
      Beitrag Nr. 22 ()
      cherub,

      ich glaube nicht, dass das in Amerika so läuft. Ich meine, dass der Ausleihende nur eigenes Material verleihen darf.

      Den Bilanzierungsfehler bei Metabox halte ich für nicht dramatisch, was die Auswirkungen auf die 99er-Bilanz angeht.
      Aber die Tatsache, dass es einen Bilanzierungsfehler gab, die tut weh und kostet Metabox so ziemlich alles an Vertrauen, was noch übrigblieb.

      Carlo
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 19:06:44
      Beitrag Nr. 23 ()
      Soweit ich weiß, wird in Amerika die Aktie, die du leerverkäufst, aus den
      Depots anderer Kunden genommen.
      Wie auch sonst, es wäre ja die Bank gezwungen, gerade den Schrott selbst zu besitzen.

      Was mich bzgl des Bilanzierungsfehlers interessiert:
      Ist das ein Fehler, der schon mal vorkommen kann, ein Fehler, der nach Wirtschafs-
      kriminalität aussieht, oder einer, der auf groteske Unfähigkeit zurückzuführen ist ?
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 19:30:19
      Beitrag Nr. 24 ()
      Jetzt wissen wir, warum die Banken so bereitwillig jedem Aktionär Wertpapierkredite geben: Die beliehenen Aktien sind als Sicherheit hinterlegt und der Aktionär kann nicht deren Herausgabe als effektive Stücke verlangen. Daher kann sich die Bank bei ihren Leerverkäufen aus den Kundendepots bedienen, ohne durch ein Herausgabebegehren effektiver Stücke in Bedrängnis gebracht werden zu können. Wer effektive Stücke haben will, muß zunächst den Kredit zurückzahlen. Von diesem Geld können die Aktien auf dem Markt eingekauft werden und dann dem Kunden ausgehändigt werden.
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 19:46:39
      Beitrag Nr. 25 ()
      .
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 19:57:09
      Beitrag Nr. 26 ()
      "groteske Unfähigkeit" ist richtig.

      Kann der Firma selbst vielleicht noch passieren (geringe Erfahrung), aber der WP muss ein Vollidiot sein!
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 20:09:24
      Beitrag Nr. 27 ()
      Haben jetzt umgestellt auf Anderson Consulting.
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 20:12:15
      Beitrag Nr. 28 ()
      was die leerverkäufe betrifft, frage:
      benutzen die banken hierfür ausschliesslich die durch wertpapierkredite gekauften papiere? oder ist dies prinzipiell für alle papiere ohne einverständniserklärung des depotinhabers möglich?

      antigone
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 20:13:16
      Beitrag Nr. 29 ()
      Also ich bin genauso schockiert wie Carlo. Ich als kleiner Privatanleger kriege hier in D. keine Leerverkaäufe hin und die Großen spekulieren derweil mit meinen eigenen Aktien fleißig gegen mich. Ohne mein Wissen, geschweige denn Einverständnis.

      Ich bin einfach sprachlos:( und wütend:mad: Wenn das stimmt ist es ein Hammer.

      Entweder Leeverkäufe für alle oder keinen. Dabei war mir ja schon lange klar, daß institutionelle Anleger auch in D. fleißig leerverkaufen. Aber ohne mein Wissen mit meinen eigenen Aktien gegen mich; das ist der Hammer schlechthin.

      Die ganze Brut gehört eingesperrt bis sie schwarz werden.:mad:

      :mad::mad::mad: Dako
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 20:23:48
      Beitrag Nr. 30 ()
      antigone:
      Wahrscheinlich nehmen die alle, warum nicht ?
      Ich habe auch schon mal Aktien leerverkauft.
      War aber mehr ein Versehen der völlig inkompetenten Diraba.
      Bei der Infineon Emission haben die mir irrtümlich 80 statt 40
      Aktien eingebucht.
      Ich habe natürlich sofort 50 verkauft, damit sie mir die nicht
      einfach wieder wegnehmen können.
      Die Diraba hat dann aber bedauerlicherweise doch die 40 Aktien
      wieder abgebucht, so daß ich nunmehr minus 10 Aktien im Depot hatte.
      Naja....
      Letztlich hat die Diraba nach nur einigen Wochen alles rückgängig gemacht.
      Mein Fehler war, nicht direkt das Geld abzubuchen.
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 20:37:06
      Beitrag Nr. 31 ()
      @ cherub
      das denk ich mir auch. aber wenn keine einverständniserklärung des depotinhabers vorliegt und damit zum schaden des kunden gehandelt wird, dann müßte doch was zu machen sein. ich hab jedenfalls ein schreiben an meine bank aufgesetzt und verlange von denen eine schriftliche versicherung, dass meine aktien hierfür nicht benutzt werden. egal, wie naiv das klingt.

      antigone
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 20:37:52
      Beitrag Nr. 32 ()
      poste, was die antworten.
      Dann mach ich das auch.
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 20:42:39
      Beitrag Nr. 33 ()
      @ cherub
      ich habe denen eine frist von acht tagen gestellt. von heute an gerechnet. du erfährst von mir, sobald ich bescheid kriege.

      gruss antigone
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 21:07:46
      Beitrag Nr. 34 ()
      Wenn die Aktien als Sicherheit hinterlegt worden sind, kann man wohl nichts dagegen sagen. Alles andere ist aber eine Schweinerei. Antigone, stell doch mal ein Musterschreiben hier rein, das man mit copy+paste einfach übernehmen kann.
      Blaumaler
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 21:29:29
      Beitrag Nr. 35 ()
      Tja Leute.. meckern hilft nicht.. sondern Depotauflösung bei Deutscher und Dresdner Bank.. wenn die Kunden denen weglaufen, dann haben sie auch keine Aktien, die sie leeverkaufen können.. Punkt aus..

      Also: Nicht meckern, sondern handeln!
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 21:33:34
      Beitrag Nr. 36 ()
      Betreff:
      Kursverfall von Broadvision am 1.12.2000 aufgrund von Leerverkäufen
      Ermittlungen wg. Leerverkäufen durch das Bundesaufsichtsamt gegen die Deutsche Bank u.a.
      Konto Nr....

      Sehr geehrte Damen und Herren.

      Am 1. Dezember 2000 kam es wg. Leerverkäufen zu einem erheblichen Kursverfall bei Broadvision. In meinem Depot befinden sich davon .... Papiere.

      Wie ich erfahren habe, wird u.a. gegen die Deutsche Bank durch das Bundesaufsichtsamt wg. Leerverkäufen ermittelt, bei denen Aktien aus Kundendepots die Basis bilden.

      Ich möchte hiermit ausdrücklich klarstellen, daß Ihnen von meiner Seite zu keinem Zeitpunkt eine Einverständniserklärung zu derart kundenschädigenden Praktiken vorlag.

      Ich erwarte von Ihnen innerhalb acht Tagen eine eidesstattliche bzw. vergleichbare gerichtsverwertbare Versicherung, daß Aktien aus meinem Depot zu keinem Zeitpunkt - auch nicht in der Vergangenheit - im Zusammenhang mit Leerverkäufen u.a. den Kunden schädigenden Praktiken verwendet worden sind.

      Sollte mir diese Erklärung innerhalb der angegebenen Frist nicht vorliegen, erhebe ich hiermit vorsorglich Schadensersatzansprüche gegen Sie. Des weiteren werde ich das Bundesaufsichtsamt in Kenntnis setzen, auch behalte ich mir Strafanzeige gegen Sie vor.

      MfG
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 21:34:21
      Beitrag Nr. 37 ()
      Schließe mich Snap an.

      Aber:
      Die Banken könnten auch leerverkaufen wenn sie keine Aktien haben (negative Depotbestände kein Problem). Sie müssen nur zurückkaufen, sobald nachgeforscht wird.

      Wer prüft, ob zeitweise der Freefloat 10% höher ist als möglich oder nicht??

      Elektronikzeitalter...

      ;)
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 21:47:57
      Beitrag Nr. 38 ()
      fsch,

      stimmt nicht. Ich muss ja eine Aktie an den Käufer liefern. Irgendwo muss also tatsächlich zunächst mal die Aktie liegen, wie sollte ich sie sonst verkaufen?

      Carlo
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 21:51:30
      Beitrag Nr. 39 ()
      @Carlo,

      das ist nur Zahlenschieberei. Oder glaubst Du, daß von einer Bank zur anderen effektive Stücke transportiert werden?? Die werden - wenn überhaupt - nur noch in begrenzten Stückzahlen gedruckt.

      Grüße, fs
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 21:53:40
      Beitrag Nr. 40 ()
      @Carlo,

      ein ganz anderes Beispiel:

      Ich überweise Dir von meinem Konto bei der DB 5000,- am 01.03.2000 auf Dein Konto bei Consors.

      Auf Deinem Konto ist der Betrag schon am 03.03.2000 verbucht worden, bei mir wurde der Betrag aber erst am 04.03.2000 abgebucht.

      Wen stört das? Wer kontrolliert das? Niemand.

      Grüße, fs
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 21:58:38
      Beitrag Nr. 41 ()
      fsch: Was du schreibst, ist definitiv falsch. Es werden zwar keine effektiven Stücke verscghoben, aber die Zuordnung. Jeder Aktie ist ein Besitzer zugeordnet. Habe ich keine Aktie, kann ich auch keine Zuordnung ändern. Aktien zu verkaufen, die man nicht besitzt(daher zumindest vom Eigentümer geborgt hat) ist meines wissens verboten.
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 22:01:37
      Beitrag Nr. 42 ()
      @Snap,

      verboten = unmöglich ?

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 22:04:04
      Beitrag Nr. 43 ()
      das thema ist spannend.

      1) bei namensaktien kann ich mir leerverkäufe nicht vorstellen.
      das würde eine variable anzahl von aktien bedeuten.
      es kann nicht gleichzeitig zwei eigentümer einer
      sache geben.

      2) intraday ist das eine grauzone.

      3) bei den amis ist es mw explizit so, dass der
      stillhalter sein einverständnis gibt, dass die bank
      leerverkaufen kann.
      in D sind mir solcherlei geschäftsbedingungen nicht bekannt


      4)klar ist auch, dass leerverkäufe, die
      a) öffentlich bekannt gemacht werden - so wie es die amis
      tun, kursübertreibungen dämpft.
      b) dass gleiches recht für alle herrschen muss.

      auch an der NASDAQ wurde und wird ja reichlich übertrieben,
      es herrscht aber stets die angst vor den leerverkäufern.

      und das ist gut so

      gruss
      o.
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 22:43:47
      Beitrag Nr. 44 ()
      Die Diskussion läuft in eine falsche Richtung. Es geht nicht um Leerverkäufe der Deutschen Bank oder der Dresder Bank, sondern darum, daß die Banken die Papiere verliehen haben. Dies darf ohne Einverständnis der Kunden nicht geschehen. Um dies herauszubekommen genügt ein Blick ins Depotgesetz.

      Kleinanleger (in diesem Fall auch Leute mit Engagements im hohen 5-stelligen Bereich) sind für eine solche Vorgehensweise ohnehin nicht interessant, der Verwaltungsaufwand wäre für die Banken zu groß. Es ist aber denkbar, daß Großanleger (auch Fonds) ihre Bestände zur Erzielung einer Zusatzrendite verleihen und hier wäre ein Verleih an einen ausländischen Hedge-Fonds durchaus denkbar (bei Fonds müßte dies im Rechenschaftsbericht ersichtlich sein). Dieser Hedge-Fonds zahlt für die Leihe eine entsprechende Gebühr an den Verleiher (der Depotkunde, nicht die Bank).

      Denjenigen, die sich hier aufgrund von Gerüchten sofort aufregen und Maßnahmen fordert, sei angeraten, sich vorab mit den gesetzlichen und usancemäßigen Regelungen auseinanderzusetzen. Rechtswidrige Geschäfte, die nur einen sehr geringen Zusatzertrag bringen würden, werden von den Banken mit Sicherheit nicht durchgeführt. Wenn die Banken auf fallende Märkte setzen wollten, könnten sie dies über ihre Handelsabteilungen durch den Kauf entsprechender Put-Positionen wesentlich einfacher haben. Also erst einmal ruhig Blut!

      Nach meiner Einschätzung ist an dieser Vorgehensweise mit dem Verleih von Aktien nichts auszusetzen, grundsätzlich stünde den Inhabern der Aktie ja auch ein Verkauf zu.

      Anders verhält es sich bei Aktien, die sich noch in einer Lock-up-Periode befinden und hier sollten die Anleger und auch die Emissionsbanken zukünftig auf entsprechende Vereinbarungen, die den Verleih dieser Aktien ausschließen, achten (sofern nicht ohnehin schon geschehen).

      Grüße

      Peer Share
      www.share-infos.de
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 22:49:41
      Beitrag Nr. 45 ()
      Die Tatsache, dass wohl tatsächlich Institutionelle in Deutschland shorten dürfen, Kleinanleger aber nicht ist extrem beunruhigend.

      Kann es sein, dass die extremen Kursziele von Analysten bei Poet, Fantastic und anderen im März begleitet wurden durch gleichzeitiges, massives Shorten der Institute?

      Wäre unfassbar! Aber unmöglich?
      Avatar
      schrieb am 04.12.00 05:12:40
      Beitrag Nr. 46 ()
      @ Carlo Disagio

      Jeder darf shorten - nur die Voraussetzung hierfür ist, daß Du jemanden findest, der Dir seine Aktien ausleiht. Ohne Leihe, kein Shorten. Als Privatmensch wirst Du aber faktisch kaum jemanden finden, der Dir seine Aktien ausleiht, wenn er weiß, daß Du sie verkaufen willst.

      Aus meiner Sicht stellt sich weiterhin die Frage, ob Banken die in ihrem Besitz, nicht aber in ihrem Eigentum befindliche Aktien verkauft haben, ohne den Eigentümer (uns!) zu fragen.
      Avatar
      schrieb am 04.12.00 15:08:53
      Beitrag Nr. 47 ()
      >Die Diskussion läuft in eine falsche Richtung<




      In welche Richtung sollte sie gehn?
      Avatar
      schrieb am 03.02.01 16:39:15
      Beitrag Nr. 48 ()
      *
      *
      *
      *
      Zitat Aktienresearch vom 1. Februar, S.69:

      "In Deutschland ist nur Fonds der Verleih von Aktien gesetzlich erlaubt"
      *
      *
      *
      *
      Avatar
      schrieb am 03.02.01 16:45:31
      Beitrag Nr. 49 ()
      Soweit ich weiß dürfen keine Aktien ausgeliehen werden die mit einer Limit Verkaufsorder versehen sind. Also braucht Ihr Euere Aktien doch nur mit einem sehr hohen Fantasie Limit versehen damit diese nicht ausgeliehen werden.
      Dahiba
      Avatar
      schrieb am 03.02.01 16:55:30
      Beitrag Nr. 50 ()
      boardleser woher hast du die Eas am Samstag ???
      Avatar
      schrieb am 03.02.01 19:14:27
      Beitrag Nr. 51 ()
      *
      *
      *
      Am Freitag (3.Feb.) waren sicher wieder massiv Leerverkäufe im Land
      und am Montag dürfte es sich fortsetzen

      @NMPabst
      Der Thread beginnt im Dezember


      Und es sieht so aus als würde er noch so manche Fortsetzung finden.
      Wer Interessantes beisteuern kann
      ist freundlich dazu aufgefordert
      *
      *
      *
      Avatar
      schrieb am 18.08.01 18:43:01
      Beitrag Nr. 52 ()
      *
      *
      *
      Block Trade und Kurssturz Deutsche Telekom durch die Deutsche Bank
      *
      *
      *


      MichaelFK 17.08.01 07:23:26 4220687 Germa

      DTE war also doch genauso wie von mir gedacht.

      Weißt Du, von wem sich die Deutsche Bank die DTE Aktien leiht? Sehr wahrscheinlich von ihren Fonds. Die Zeche zahlen dann natürlich auch die Fondsanleger der Deutschen Bank.

      Jeder der Deutsche Bank Fonds hält, sollte sich einmal bei der Fondsgesellschaft erkundigen, ob diese Aktien der DTE im Rahmen des Hutchison Deals an die Deutsche Bank ausgeliehen hat und damit auch zum Wertverlust des eigenen Fonds beigetragen hat.

      Falls dies zutrifft, liegt hier die Schweinerei für den Kleinanleger und nicht in der lächerlichen Studie oder in der Annahme des Verkaufsauftrages.



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      In wessen Auftrag verkaufte die Deutsche Bank 44 Millionen T-Aktien? Die Gerüchte scheinen sich zu bestätigen: Es handelte sich offenbar um Hutchison Whampoa. Die Bank selbst soll mit einem Leerverkauf geholfen haben, die vereinbarte Haltefrist zu umgehen.
      Frankfurt - Endlich hat die Deutsche Bank die Frage beantwortet, in wessen Auftrag sie Anfang vergangener Woche 44 Millionen Aktien der Deutschen Telekom verkaufte. Nach einem Bericht der "Börsenzeitung" offenbarte das Finanzhaus nun, dass die Order von der Hongkonger Hutchison-Whampoa-Gruppe gekommen sei.
      Das Aktienpaket des asiatischen Konzerns stammt aus dem Voicestream-Kauf der Deutschen Telekom. Diese hatte bei der Übernahme des US-Wettbewerbers - neben einer Cash-Komponente - insgesamt 207 Millionen eigener Aktien im Wert von 5,1 Milliarden Dollar an die Hongkonger Gruppe überschrieben. Einen Teil der Papiere veräußerte Hutchison sofort, was dem Konzern eine Einnahme von 885 Millionen Dollar bescherte.
      Hutchison bestritt bislang jede Beteiligung
      Nachdem die jüngsten Großverkäufe der T-Aktie einen massiven Kursrutsch ausgelöst hatten, hat die Deutsche Bank nun erstmals gegenüber den Bundesaufsichtsämtern für Wertpapierhandel und Kreditwesen zu dem Vorgang Stellung genommen. Bislang hatte der Finanzkonzern jede Auskunft verweigert, weil Vertraulichkeit vereinbart worden sei.
      Auch Hutchison selbst hatte bislang wenig zur Aufklärung beigetragen. Noch bis Mitte der Woche bestritt der Konzern vehement jede Beteiligung an dem Großverkauf. Gegenüber dem Wall Street Journal Europe (WSJE) sagte ein Sprecher des Unternehmens, Hutchison halte weiterhin die 4,9-prozentige Beteiligung an der Deutschen Telekom und sehe diese als "langfristiges Investment" an.
      Nach Darstellung des WSJE hat das Unternehmen mit dem Verkauf gegen vereinbarte Haltefristen verstoßen. Um diese zu umgehen, habe der Konzern die Anteile einer Schwesterfirma übertragen, welche die Aktien dann über die Deutsche Bank verkauft habe. Diese wiederum sei durch die Telekom ausdrücklich von Beschränkungen im Handel mit der T-Aktie befreit worden - und zwar schon lange vor dem Ablauf der Haltefrist für die früheren Voicestream-Eigner. Damit sei gewissermaßen eine Hintertür für den vorzeitigen Verkauf geöffnet worden.

      Raffiniertes Termingeschäft
      Das Paket der Hutchison-Gruppe werde über deren auf den Bermudas ansässige Tochter Preston gehalten, hieß es. Beim Verkauf bediente sich das Unternehmen nach Angaben des WSJE eines Tricks: In Absprache mit Hutchison lieh sich die Deutsche Bank am Markt 44 Millionen T-Aktien und verkaufte diese an der Börse. Dann vereinbarte die Bank mit Hutchison ein Termingeschäft über rund 36 Millionen Telekom-Aktien, das in einem Jahr fällig wird. Daneben wurde eine Kauf-Option über 17 Millionen weitere Anteile vereinbart.
      Formaljuristische Tricksereien

      Dadurch, so das WSJE, bleibe der Hutchison-Konzern zwar pro forma der Inhaber seiner knapp 53 Millionen Telekom-Aktien, de facto habe er sie aber zum aktuellen Kurs verkauft.
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      Avatar
      schrieb am 18.08.01 19:11:35
      Beitrag Nr. 53 ()
      Avatar
      schrieb am 26.08.01 12:03:00
      Beitrag Nr. 54 ()
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      "Nieten im Nadelsreifen" Aus der FTD vom 24.8.2001 www.ftd.de/telekom
      T-Aktie: Dumm gelaufen
      Von Gabriele Albers, Anton Notz, Ina Bauer und Andreas Krosta
      Der spektakuläre Verkauf von 44 Millionen Telekom-Papieren Anfang August war nicht illegal, aber unprofessionell eingefädelt.

      [...]

      "Hinsichtlich des Telekom-Pakets bestand der Eindruck, dass Hutchison einen Verkauf nur mittelfristig in Betracht ziehe."
      Wenige Tage später, am Abend des 6. August, teilte Hutchison den Frankfurtern überraschend seinen Wunsch mit, 35 Millionen Telekom-Aktien zu verkaufen. Und erbat ein verbindliches Angebot, nachdem sich beide Seiten über die Art des Verkaufs bereits in Hongkong verständigt hatten: ein dreiteiliges Termin-, Options- und Leihgeschäft. Aber nicht Hutchison war der Verkäufer, wie lange Zeit vermutet wurde. Inzwischen steht fest, dass die 35 Millionen Aktien im Besitz einer 100-prozentigen Tochterfirma namens Great Preston waren, mit Sitz im Steuerparadies Bahamas. Schon das weckte Spekulationen über Tricksereien. Mehr noch die Art und Weise des verzwickten Deals.
      Im ersten Teil des Geschäfts verkaufte Preston besagte 35 Millionen Aktien an die Deutsche Bank zum Preis von 25,45 Euro je Aktie. Allerdings nicht direkt und unmittelbar, sondern in einem Termingeschäft, fällig in einem Jahr: Preis und Menge stehen fest, bezahlt und ausgeliefert wird später.
      Der zweite Teil war ein Kaufoptionsgeschäft, ein Call: Die Deutsche Bank sicherte sich das Recht, am 7. August 2002 weitere knapp 18 Millionen T-Aktien von Hutchison zu beziehen - ebenfalls zum Preis von 25,45 Euro. Üblicherweise werden für solche Optionen Prämien an den Verkäufer gezahlt - in diesem Geschäft war diese Prämie schon in den 25,45 Euro pro Aktie enthalten.
      Lohnendes Geschäft
      Ein gutes Geschäft für alle Beteiligten. Der Preis lag um 1,24 Euro höher als der Schlusskurs des Vortags. Hutchison/Preston konnte damit 43,4 Mio. Euro mehr verbuchen, als das Paket noch am Vortag auf dem Papier wert gewesen war. Und die Deutsche Bank kann sich in einem Jahr immer noch entscheiden, ob sie die restlichen 18 Millionen Aktien von Hutchison kaufen möchte.
      Den dritten Teil des Geschäfts brauchte die Deutsche Bank, um sich selbst rechtlich abzusichern, da Termin- und Optionsgeschäfte mit hohen Risiken verbunden sind. Würde der Kurs der Telekom binnen Jahresfrist auf 10 Euro sinken, müsste die Deutsche Bank dann dennoch die besagten 35 Millionen Aktien zum Preis von 25,45 Euro abnehmen - ein Verlust von 500 Mio. Euro wäre die Folge.
      Daher lieh die Deutsche Bank sich die 35 Millionen Aktien von Preston und verkaufte sie im Paket (Block Trade) mit einem leichten Abschlag für 23,60 Euro. Das Optionsgeschäft dagegen bereitete Probleme. Die Finanzmathematiker berechneten, dass ihr Haus neun Millionen T-Aktien aus eigenen Beständen verkaufen musste, um sich gegen die Risiken abzusichern. Eine eklatante Fehleinschätzung, dass der Markt auch dieses Paket problemlos aufnehmen werde. "Die Erwartung, nach Aufnahme des Börsenhandels in New York weitere Aktien platzieren zu können, erfüllte sich nicht", stellen die Deutsch-Banker im Nachhinein fest. Nur eine Million davon konnten die Händler noch bei ihren Kunden unterbringen, dann war Schicht im Schacht.

      Um das Risiko dennoch, wie gesetzlich vorgeschrieben, abzusichern, verkaufte die Handelsabteilung der Deutschen Bank Terminkontrakte an der Computerbörse Eurex, die Umsätze stiegen immens an. Jetzt bekamen die Broker Wind: Der Deal hakt. Und so nahm der Niedergang der T-Aktie seinen Lauf. Mittlerweile ist sie um fast 30 Prozent gesunken und hat sogar ihren Schlusskurs vom ersten Handelstag am 18. November 1996 unterschritten.
      Avatar
      schrieb am 26.08.01 12:05:12
      Beitrag Nr. 55 ()
      [Fortsetzung]
      Seltsame Geheimnistuerei
      Schuld am Kursverfall war nicht der Konzern aus Hongkong. "Bei unserem Terminverkauf haben wir die Haltefristen nicht verletzt", stellte Hutchison-Geschäftsführer Canning Fok am Donnerstag in Hongkong klar. Die Großaktionäre durften sich bis zum 31. Mai von bis zu 17,5 Prozent ihrer Voicestream-Aktien trennen. Genau das hatte Hutchison im Mai getan, ohne es an die große Glocke zu hängen. Der erlaubte Anteil - insgesamt rund 36 Millionen Aktien - wanderte von der Hand der Mutter in die der Tochter Great Preston. Am Mittwoch jedoch hatte eine Hutchison-Sprecherin noch irreführend beteuert. "Wir halten weiterhin 206,6 Millionen Aktien der Deutschen Telekom."

      Warum diese Geheimnistuerei? Warum ein so kompliziertes Konstrukt für einen legalen Verkauf? Fok blieb am Donnerstag eine Antwort schuldig. Drei Gründe sind denkbar:
      - Durch das Derivate-Geschäft lag der Verkaufspreis für das Paket höher als der reale Kurs an diesem Tag.

      - Der Konzern wollte den Markt nicht darauf aufmerksam machen, dass er als Großaktionär gerade einen Teil seiner Aktien verkauft. Schließlich hat Hutchison noch immer 170 Millionen T-Aktien im Bestand und könnte damit Spekulationen nähren, nach der nächsten Haltefrist 1. September 2001 erneut Kasse machen zu wollen.

      - Preston hatte aus steuerlichen Gründen kein Interesse daran, das Geld sofort zu bekommen.

      Telekom spricht von Schwachstellen

      Der Zorn von Telekom-Chef Ron Sommer gilt denn auch weniger Hutchison als der Deutschen Bank. Sie habe durch einen "gravierenden Arbeitsfehler" in nur wenigen Tagen fast 40 Mrd. Euro Aktienwert seines Konzerns vernichtet. Das Vertrauen der Anleger in die T-Aktie ist dahin, und Sommer selbst hat ebenfalls ein Vertrauensproblem: Er ist auf die Geduld seiner Investoren angewiesen, bis wieder reichlich Gewinne fließen. Das aber kann dauern. Und so wird sich der Telekom-Chef bei der Vorstellung der Halbjahresergebnisse am kommenden Dienstag die Frage gefallen lassen müssen, ob er nach Ablauf der Haltefristen den Rückfluss der Wertpapiere seiner Großaktionäre wirklich im Griff hat.

      Niemand geht bei der Telekom so weit, von einem unsauberen oder gar illegalen Geschäft zu sprechen. "Der Vertrag ist von niemandem verletzt worden", stellt ein Unternehmenssprecher fest. Bankenkreise versichern, solch komplizierte Verkaufskonstruktionen seien "nicht unüblich". Allerdings sind sie verwundert über die katastrophale Fehleinschätzung, die den Deutsch-Bankern unterlief. Vornehm reden sie von "Schwachstellen".

      Nicht die Preisfestsetzung und die allgemein desolate Marktlage für Telekomaktien seien die Gründe für das Debakel gewesen, sagt ein Block-Trade-Experte einer Londoner Investmentbank. Vielmehr habe die Deutsche Bank bei der Wahl der Zuteilungsart die Nervosität des Marktes unterschätzt. "Durch die Entscheidung einer Zuteilung auf Basis von ,first come, first serve‘ hat die Bank am Markt ein Gefühl der Panik entstehen lassen", sagt der Banker. Es sei die Angst entstanden, dass vor Ablauf der September-Haltefrist [Ab Sept wäre demnach sehr wohl damit gerechnet worden. Also nur zeitliche Vorverlegung?]weitere Telekom-Aktien aus dem Besitz von Ex-Voicestream/Powertel-Aktionären in den Markt kommen.
      Kettenreaktion ausgelöst
      Außerdem stößt in der Finanzszene die Ausführung des Geschäfts auf Kritik. "Die Deutsche Bank hat im Markt den Eindruck entstehen lassen, dass die Nachfrage das Angebot übersteigt." Folglich waren die Investoren überrascht, als sie die Menge an Aktien zugeteilt bekamen, die sie geordert hatten. Da sie davon nicht ausgegangen waren, verkauften sie den überschüssigen Anteil sofort wieder. Durch diese Kettenreaktion - gekoppelt mit einer Herabstufung europäischer Telekomaktien durch Merrill Lynch am Tag nach dem Paketverkauf - wurde die Telekom-Aktie heruntergeprügelt
      [...]
      Avatar
      schrieb am 26.08.01 20:44:00
      Beitrag Nr. 56 ()
      Zum Thema Leerverkäufe kann ich vielleicht etwas Klarheit hineinbringen:
      1. Leerverkäufe sind für Nicht-Institutionelle (keine Bank und keine Fondsgesellschaft) verboten. Die genaueren Abgrenzungsregeln kenne ich nicht, aber klar ist: Jede Bank, die solche Geschäfte einem privaten Anleger ermöglicht, macht sich strafbar.
      2. Jeder private Anleger kann seine Aktien verleihen, wenn er das möchte, und wenn er jemanden findet, der seine Bestände leihen will. Nur wird es kaum eine Bank geben, die ein solches Geschäft mit einem Kleinanleger eingeht, da sich das wegen der geringen Margen kaum lohnt.
      3. Eine Bank ist nicht berechtigt, Kundenbestände ohne Wissen des Kunden zu verwenden, für was auch immer. Eigentlich sind die Banken sogar verpflichtet, nachzuweisen, daß sie keine ruhenden Kundenbestände für die Abwicklung ihrer Geschäfte verwenden. Nur oft geben das die EDV-Systeme nicht her, so daß das nur auffällt, wenn eine Bank in großem Stil dagegen verstößt. Ein Depotkonto unterscheidet sich da grundsätzlich von einem Geldkonto.

      Gruß Schlachthofinvestor


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