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    METABOX - Sammelklage getäuschter Aktionäre in 2001? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.12.00 18:56:42 von
    neuester Beitrag 20.12.00 21:23:10 von
    Beiträge: 12
    ID: 318.912
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      Avatar
      schrieb am 20.12.00 18:56:42
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mit wiederholten Ankündigungen vorgeblicher Großaufträge, die dann jeweils aus fadenscheinigen Gründen nicht zustande kamen, wurde der Kurs der Metabox-Aktie beeinflußt. Der Verdacht besteht, daß dies auch durch bestellte "Jubler" im Internet geschah und weiterhin geschieht.
      In den USA wurde in ähnlichen Fälle (Razorfish, Microstrategy) eine Sammelklage gegen die betroffenen Unternehmen auf Schadensersatz eingereicht. Warum nicht auch in Deutschland?
      Avatar
      schrieb am 20.12.00 19:05:51
      Beitrag Nr. 2 ()
      Sehr geehrter Herr Wagner,

      bitte verfälschen Sie die Tatsachen nicht. Die Fa. MbX
      hat 2 Großauftraege (Israel und England). Diese sind nach
      Infos v. mbx Fixed Orders über 600000 Boxen. Diese Aufträge liegen auch dem Börsenaufsichtsamt vor. Über den Auftrag
      aus Frankreich wurde gesagt, daß es sich um einen Rahmen
      vertrag handelt und im Falle Skandinavien wurde gesagt
      LOI (letter of Intend). Ein LOI ist kein Vertrag!! und ein
      Rahmenvertrag ist keine Fixed Order.

      Bitte bleiben Sie bei der wahrheit.

      Ich bin Aktionär v. mbx und ich weiß wirklich nicht, wo
      mbx die Unwahrheit gesagt haben soll.
      Avatar
      schrieb am 20.12.00 19:13:09
      Beitrag Nr. 3 ()
      @ richard.wagner

      ja

      so eine Sammelklage wäre eine spannende Sache.
      Dann könnte man auch mal die Identität der MBX
      Pusher und Basher feststellen lassen. Haften die dann eigentlich auch privat ?
      Avatar
      schrieb am 20.12.00 19:29:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ se2707
      Ich denke, je mehr Geschädigte sich zusammenfinden, desto einfacher der Nachweis eines möglichen Verstoßes gegen bestehende Gesetze. Dann dürfte es auch nachgewiesenen MBX-pushern finaziell an den Kragen gehen...
      Avatar
      schrieb am 20.12.00 19:31:59
      Beitrag Nr. 5 ()
      Es ist eine objektive und nicht widerlegbare Tatsache, daß kein einziger Großauftrag nicht zustande gekommen ist.
      Die obige Tatsachenbehauptung der ID richard.wagner (du meine Güte!!) ist eine eindeutige Falschaussage.
      Wer sich durch diese Falschaussage zum Verkauf seiner MBX-Aktien jetzt, heute Abend, verleiten läßt, wäre gut beraten, sich einen Ausdruck dieses Threads zu machen und diesen in einem späteren Schadenersatzprozeß gegen die Person hinter dieser ID vorzulegen. Wer heute Abend noch verkauft und den plötzlichen und uneinholbaren Kursanstieg bei der nächsten außerbörslichen Adhoc verpaßt, kann auf jeden Fall gegen das falsches Zeugnis ablegende Großgenie klagen.

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      Avatar
      schrieb am 20.12.00 19:38:47
      Beitrag Nr. 6 ()
      Was für ein spannender, erster Prozeß, mein lieber "lark", wird das sein! Ich denke, die ID "lark" ist schon mal mit von der Partie.
      Avatar
      schrieb am 20.12.00 19:42:46
      Beitrag Nr. 7 ()
      Lieber Richard.Wagner !

      Das Sie als MBX-Aktionär in den letzten Monaten (evtl.) viel Geld verloren haben mag ja außer Frage stehen.

      Jedoch sollte man sich trotz dieser Tatsache nicht verleiten lassen einen solchen Weg einzuschlagen !!!

      Bezgl. der Großaufträge wird spätestens im Januar 2001 noch eine Ad-hoc kommen - dessen können Sie sicher sein !

      Also lassen Sie sich nicht zu etwas unüberlegtem hinreißen !

      Sie machen mir und speziell den anderen Aktionären das Leben damit bestimmt nicht leichter !!!!!!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 20.12.00 20:05:13
      Beitrag Nr. 8 ()
      mein lieber richard!

      wenn es `bestellte jubler` gegeben haben sollte, dann bist du ein bestellter döspaddel.

      mit freundlichen grüßen
      soe
      Avatar
      schrieb am 20.12.00 20:53:29
      Beitrag Nr. 9 ()
      Macht Euch doch nicht lächerlich Ihr Schwätzer
      Avatar
      schrieb am 20.12.00 21:05:07
      Beitrag Nr. 10 ()
      "Ich denke, je mehr Geschädigte sich zusammenfinden, desto einfacher der Nachweis eines möglichen Verstoßes gegen bestehende Gesetze" ???

      Wir leben doch in keiner Bananenrepublik ! ;)
      Avatar
      schrieb am 20.12.00 21:05:23
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hallo MetaBox`ler,

      Ihr spielt im falschen Sandkasten.
      Avatar
      schrieb am 20.12.00 21:23:10
      Beitrag Nr. 12 ()
      .
      Sie haben Recht Herr RW,

      irgendetwas ist "vorgeblich".

      Allerdings wohl weniger die Großaufträge bei Mbox sondern eine "Sammelklage" gegen Mbox.

      Es existiert in Deutschland kein prozessuales Institut der Sammelklage.

      Wenn Sie Mbox oder sonst wen verklagen wollen und "fadenscheinige" Ansprüche gelten machen möchten, steht Ihnen das jederzeit frei. Klage einreichen am Gerichtsstand ( Braunschweig ? ). Bitte nicht vergessen, die Prozesskosten erst mal – bei Klageeinreichung – vorzustrecken. ( Ca. 30 % des Streitwerts icl. RA )

      RA Rotter aus München "prüft" vorgeblich auch zur Zeit.

      Böse Zungen übersetzen "prüfen“ mit prüde & rüde nach einen Vorschuss zu rufen. Alter Rechtssatz aus der Praxis: Ohne Schuss kein Jus !

      Diesen kann man sich aber teilen... ;)

      Gruß pd

      PS Waidmanns Heil, Richard ! Soon you’ll be rich without hard working


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