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    Aktienzwangsverkauf suche Geschädigte wegen Klage mT - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.01.01 11:50:45 von
    neuester Beitrag 13.01.01 12:22:56 von
    Beiträge: 3
    ID: 327.993
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      schrieb am 13.01.01 11:50:45
      Beitrag Nr. 1 ()
      Aktienzwangsverkauf suche Geschädigte wegen Klage mT

      Hallo

      Wie einige von Euch, hatte ich meine Wertpapiere beliehen. Der weitere Verlauf ist eigentlich klar. Es kam eines Tages die Mitteilung der Bank, dass nach 30 Tagen der Zwangsverkauf drohen würde. Nach 10 Tagen hat die Bank meine Wertpapiere
      ohne weitere Mitteilung an mich auch noch an einer Nebenbörse veräussert.
      Nun, eigentlich ist klar, ich war der Meinung ich hätte 30 Tage Zeit mein Konto auszugleichen - die Bank war wohl anderer Meinung. In den AGB´s und den Zusätzen im Vertrag zum Lombardkredit ist es der Bank durchaus erlaubt so zu handeln, ich denke jedoch nicht ohne vorher Bescheid zu geben. Mein Anwalt meint, mit einer Klage hätte ich durchaus eine gute Chance.

      Ich suche Menschen, denen es ähnlich erging. Zum Meinungsausstauch oder einer gemeinsamen Klage
      oder was auch immer. Näheres folgt demnächst, wenn mein Anwalt alles genau geprüft hat.

      Ich schlage zur ersten Kontaktaufnahme und zur Wahrung der Identität ect. folgendes vor.

      Richtet Euch irgendwo einen neuen Mail-Account ein Yahoo, Web.de ect. und schreibt mir doch wie es Euch ergangen ist. Bei genügender Resonanz können wir irgendwo ein Forum einrichten. Evtl. gemeinsame Klagen wären ja wahrscheinlich billiger.
      Oder einer klagt, und die anderen berufen sich darauf. oder oder oder

      Für mich wäre es auch von grosser Wichtigkeit zu erfahren, wie andere Banken
      sich in diesem Fall verhalten haben. Zwangsverkauf auch ohne nochmaligen Bescheid . . . .

      Meine Bank ist übrigens die Citibank.

      Ich garantiere jedem absolute Anonymität. Das ich meine eigene Identität nicht nenne versteht sich in diesem Fall von selbst.

      Falls jemand ein Forum oder Ähnliches kennt, wo diese Thematik behandelt wird, wäre ich für Info`s sehr dankbar.

      EMail an aktiencrash_klage@yahoo.de


      John Doe
      Avatar
      schrieb am 13.01.01 12:22:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ob die Bank rechtens gehandelt hat, wird sich zeigen. Insbesondere ist dies davon abhängig, inwieweit aus Sicht der Bank Gefar im Verzuge war. Die Mitteilung der Bank kann dadurch ad absurdum geführt worden sein, daß sie von der Realität schon früher eingeholt worden ist.

      Eine Klage ist m.E. nur dann aussichtsreich, wenn die Bank umfassend über die Vermögensverhältnisse (Eigentum, Depotvolumen bei etwaigen anderen Instituten, Einkünfte des Kreditnehmers) des Kunden informiert war und die Gefahr eines Ausfalles des Lombardkredites zu keiner Zeit gegeben war. Im nachhinein argumentativ zu verkaufen, ich hätte ja theoretisch ausgleichen können, Erbtante gestorben, Lotteriegewinn o.ä. lassen kein Fehlverhalten der Bank begründen.

      Wenn Sie beispeilsweise 50000 auf Kredit in EM.TV oder Intershop bei Kursen um 25 hatten und der Kurs bricht innerhalb von Tagen bzw. Stunden ein (zudem werden bilanzielle Bewertungsansätze in Frage gestellt), so hat die Bank sehr wohl die Möglichkeit so zu agieren, daß sie Schaden von sich abwenden oder begrenzen kann. Die Bank wäre also im Recht, wenn sie nach 10 Tagen eine EM:TV zum Verkauf stellt, muß sie doch befürchten, daß im Falle des Absprunges von Kirch möglicherweise das Ende droht und damit der Ausfall oder teilweise Ausfall des Lombardkredites. Wohlgemerkt nur, wenn sie nicht umfassende KEnntnisse über sonstige Vermögenspositionen des Kreditnehmers verfügt.

      Fazit: Ob eine Klage Aussicht auf ERfolg hat, ist also von der Prüfung des Einzelfalls abhängig. Anwälte sehen in erster Linie ihr Honorar und sind daher üblicherweise der Auffassung, daß eine Klage möglicherweise ERfolg haben könnte. Möglicherweise handelt man aber auch mit Zitronen und wirft gutes Geld schlechtem (verlorenem) hinterher, wenn ein Prozeß doch zugunsten der Bank ausgeht.
      Avatar
      schrieb am 13.01.01 12:22:56
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ob die Bank rechtens gehandelt hat, wird sich zeigen. Insbesondere ist dies davon abhängig, inwieweit aus Sicht der Bank Gefar im Verzuge war. Die Mitteilung der Bank kann dadurch ad absurdum geführt worden sein, daß sie von der Realität schon früher eingeholt worden ist.

      Eine Klage ist m.E. nur dann aussichtsreich, wenn die Bank umfassend über die Vermögensverhältnisse (Eigentum, Depotvolumen bei etwaigen anderen Instituten, Einkünfte des Kreditnehmers) des Kunden informiert war und die Gefahr eines Ausfalles des Lombardkredites zu keiner Zeit gegeben war. Im nachhinein argumentativ zu verkaufen, ich hätte ja theoretisch ausgleichen können, Erbtante gestorben, Lotteriegewinn o.ä. lassen kein Fehlverhalten der Bank begründen.

      Wenn Sie beispeilsweise 50000 auf Kredit in EM.TV oder Intershop bei Kursen um 25 hatten und der Kurs bricht innerhalb von Tagen bzw. Stunden ein (zudem werden bilanzielle Bewertungsansätze in Frage gestellt), so hat die Bank sehr wohl die Möglichkeit so zu agieren, daß sie Schaden von sich abwenden oder begrenzen kann. Die Bank wäre also im Recht, wenn sie nach 10 Tagen eine EM:TV zum Verkauf stellt, muß sie doch befürchten, daß im Falle des Absprunges von Kirch möglicherweise das Ende droht und damit der Ausfall oder teilweise Ausfall des Lombardkredites. Wohlgemerkt nur, wenn sie nicht umfassende KEnntnisse über sonstige Vermögenspositionen des Kreditnehmers verfügt.

      Fazit: Ob eine Klage Aussicht auf ERfolg hat, ist also von der Prüfung des Einzelfalls abhängig. Anwälte sehen in erster Linie ihr Honorar und sind daher üblicherweise der Auffassung, daß eine Klage möglicherweise ERfolg haben könnte. Möglicherweise handelt man aber auch mit Zitronen und wirft gutes Geld schlechtem (verlorenem) hinterher, wenn ein Prozeß doch zugunsten der Bank ausgeht.


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