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    Fondsgebundene Lebensversicherung von ASPECTA - Ich bitte um Meinungen! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.01.01 09:53:56 von
    neuester Beitrag 26.01.01 21:05:49 von
    Beiträge: 18
    ID: 332.882
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      Avatar
      schrieb am 24.01.01 09:53:56
      Beitrag Nr. 1 ()
      Bin gerade am Überlegen, ob ich mir eine gemanagte
      Fondsgebundene LV von ASPECTA ("Fondspluspolice")
      zulegen soll.

      Ich möchte sie zur Rückzahlung eines langfristigen
      Darlehens (Laufzeit: 25 Jahre) verwenden und bin mir
      momentan nicht ganz sicher, ob da eher die Vorteile
      oder Nachteile überwiegen bzw. wie riskant die
      ganze Sache ist.

      Soweit ich weiss, kann man ja jederzeit sein Kapital
      inkl. Gewinnen aus der FLV entnehmen! Stimmt das
      oder gibt´s da einen Haken an der Sache?

      Kann mir bitte jemand weiterhelfen, der damit schon
      Erfahrung hat?

      Danke
      AcidAngel
      Avatar
      schrieb am 24.01.01 10:06:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hi!
      Reinen Fonds kannst du Dir zulegen, aber keine Fondslebensgebunde LV. Für eine Fondsgebundene LV Zahlst Du viel zu viel drauf.
      Gruss
      Lara2911
      Avatar
      schrieb am 24.01.01 10:14:28
      Beitrag Nr. 3 ()
      schau mal ins Archiv.
      Hier wurde bereits eine Menge über FLVs gesagt.

      Interessant ist auch die neuste Studie der stiftung-warentest:
      http://www.warentest.de/wtest/plsql/sw_kompass.anzeige?konta…

      und

      http://www.warentest.de/wtest/plsql/sw_test.anzeige_beitrag?…
      Avatar
      schrieb am 24.01.01 11:22:33
      Beitrag Nr. 4 ()
      @Acid Angel
      Grundsätzlich ist eine Fondsgebundene Lebensversicherung
      eine sehr gute Sache! In deinem Fall denke ich auch die
      richtige! Die Aussage von Lara ist auch nur bedingt richtig,
      was das "draufzahlen" angeht. Schliesslich zahl ich bei einem Direktanlagefonds auch einen Ausgabeaufschlag und da
      es sich hier um keine Vorsorgeaufwendung handelt, sind die Beiträge hiermit auch nicht steuerlich geltend zu machen, mal ganz abzusehen von der Versteuerung! Bei Finanzierung natürlich nicht ganz unerheblich ist eine Anlageform wo ich die Beiträge steuerlich geltend machen kann und eine steuerfreie Auszahlung! Eine Fondsgebundene Lebensversicherung bietet dies, jedoch ist diese Anlage auf einen längeren Zeitraum zu betrachten. Auch ohne weiteres an dein Geld heranzukommen klappt erst nach einer langjährigen Laufzeit, wo Du dann deine Anteile ganz oder teilweise verkaufen könntest! Was den Aspecta-Fond angeht ist er mir persönlich zu einseitig, ich würde Dir ´nen anderen vorschlagen wollen. Schreib mir doch einfach. Gruss :)
      Avatar
      schrieb am 24.01.01 11:45:24
      Beitrag Nr. 5 ()
      liitsch
      Die Beiträge zur fondsgebundenen Lebensversicerung sind steuerlich nicht abzugsfähig !!!
      § 10 Einkommensteuergesetz
      Bei dem "draufzahlen" geht es nicht nur um das Agio, sondern um die Abschlußprovisionen, Verwaltungskosten und Risikoprämien.
      Die sind von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich.
      Die Vermittlungsprovisionen betragen im Durchschnitt 3,5 % der Beiträge. In einzelfällen sogar 4,5 %
      Wenn Du also 300 DM monatlich über 25 Jahre sparen willst, dann beträgt die Provision = 300 x 12 x 25 = 90.000, davon 3,5 % = 3.150 DM.
      Diesen Betrag zahlt der Anleger am Anfang der Versicherung. Er startet also mit Verlusten, die erst einmal "aufgeholt/bezahlt" werden müssen.

      Unterdurschnittliche Provisionen , besonders niedrige Risikoprämien und geringe Verwaltungskosten haben:
      neue leben
      comos
      Europa
      Ferner bieten diese Versicherer sehr gute Fonds, teilweise ohne Agio.

      Von daher ist die Wahrscheinlichkeit, dort als Anleger eine gute Performance einzufahren, viel, viel höher.
      Trotzdem immer vor Abschluß einer FLV rechnen, ob ein Fondssparplan (ohne Versicherung) sich besser rechnet.

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      Avatar
      schrieb am 24.01.01 14:00:35
      Beitrag Nr. 6 ()
      Deine Aussage ist nicht ganz richtig ...
      Klar hat man bei einer FLV Verwaltungskosten und andere Kosten, allerdings werden diese nicht wie bei einer Kapitalbildenen LV am Anfang fällig, sondern werden über die erste Zeit verteilt ! Ich habe eine Direktversicherung ( fondsgebundene ) und FLV bei der Continentalen abgeschlossen und habe nach zwei Jahren schon mein eingesetztes Kapital auf der Habenseite. Bei der Continentalen gehen ab dem ersten Monat der größere Teil in den Fondssparplan und nun ein kleinerer Teil wird zur Bezahlung der Kosten genutzt. Oder wie kannst Du Dir sonst erklären, daß ich schon im Plus bin nach zwei Jahren. Die Versicherungen bekommen das Geld nie in die Finger, sondern bekommen von der Fondsgesellschaft Ihren Anteil, der Rest wird investiert ... es ist ja auch nur eine LV ( Risiko ), damit der Ertrag nach 12 Jahren steuerfrei ist !

      MfG

      Kurstänzer
      Avatar
      schrieb am 24.01.01 15:05:40
      Beitrag Nr. 7 ()
      Für die Steuerfreiheit braucht man keine fondsgebundene Lebensversicherung. Mit einem Fondssparplan erreicht man die Steuerfreiheit ganz einfach:
      Nach dem letzten Kauf ein Jahr verstreichen lassen, dann sind die Gewinne steuerfrei, nur eventuelle Ausschüttungen an Dividenden oder Zinsen unterliegen mit ihrem Ertragsanteil der Steuer.

      CU Jodie
      Avatar
      schrieb am 24.01.01 15:11:23
      Beitrag Nr. 8 ()
      @Dermitdem Kurs..
      Am Anfang = in der Regel = 2 Jahre!
      Welche Laufzeit hast Du ?
      Warum hast Du denn Conti gemacht ?
      Ihre Discount-Tochter EUROPA ist doch viel attraktiver für Anleger .
      Avatar
      schrieb am 24.01.01 16:03:34
      Beitrag Nr. 9 ()
      35 Jahre Laufzeit, wobei ich jederzeit, ich betone jederzeit aussteigen kann. Erhalte dann mind. den Wert der Fondsanteile ...

      Habe natürlich 284 DM DV auf templeton growth und
      150 DM FLV auf DWS Akkumula !

      Die machen sich prächtig und schmeißen durchschn. 10-15 % ab, zumindest in den letzten 40 Jahren.

      MfG

      Kurstänzer
      Avatar
      schrieb am 24.01.01 16:35:29
      Beitrag Nr. 10 ()
      Der mit dem Kurs...

      Danke !
      aber wie wär`s, wenn jeder, der eine FLV hat, die ersten drei Jahre im Netz dokumentiert.
      1 Einzahlungen Jahr 1 bis 3 und
      2 erworbene Anteile
      3 Rückkaufswerte der Anteile

      Ich habe hier gerade ein schönes Beispiel:
      WWK Fondpolice
      Laufzeit 35 Jahre
      mtl. 250 DM
      1 Jahr alt
      Fonds: Investa
      einzahlungen 1 Jahr = 3000 DM
      Rückkaufswert = 321,86 DM
      Avatar
      schrieb am 25.01.01 00:16:20
      Beitrag Nr. 11 ()
      @acidangel
      wenn die lebensversicherung für eine baufinanzierung beliehenen wird, wird die lebensversicherung - geht bei einigen banken übrigens auch mit aktienfondssparplänen (investa etc.) - an die bank abgetreten und kann weder gekündigt, abgeräumt oder beitragsfrei etc. gestellt werden.

      das risiko von kursschwankungen zum auszahlungstermin welches dem rückzahlungstermin für das hypotehkendarlehen entspricht, ist natürlich erheblich, zumal bei einem festdarlehen vorher nicht getilgt wird. wenn dann z.b. die zinsen hoch sind und die aktienkurse niedrig sind, kann das darlehen nur teilweise getilgt werden.
      Avatar
      schrieb am 25.01.01 08:26:47
      Beitrag Nr. 12 ()
      da ja jetzt hier das thema baufinanzierung durch (fondesgebundene) lebensversicherungen angesprochen wird. ich bin mir da noch recht unschlüssig, was ich davon halten soll.

      wie sieht die sache denn überhaupt aus? ist die annahme, dass man über einen langen zeitraum mit einer anlage mehr rendite erzielt als die soll-zinsen betragen realistisch, gewagt oder zockig?

      hat da jemand konkrete meinungen zu? würde mich freuen ein paar anregungen und anmerkungen zu hören.

      grüße, captain
      Avatar
      schrieb am 25.01.01 09:02:00
      Beitrag Nr. 13 ()
      Captain
      Es kommt darauf an, in welcher Vermögensphase sich der jeweilige Investor bfindet.
      Für den Eigenheimbesitzer, der sich gerade seine Raten für sein Eigenheim leisten kann, ist es zockig.
      Für den Vermögenden mit bereits hohem Vermögen und hohem Einkommen, kann sich ein endfälliges Darlehen mit Investmentsparen rechnen, wobei klar ist, daß Aktiensparen immer ein Risiko ist und vergangene Erfolge nicht mit Sicherheit für die Zukunft übertragen werden können.
      Aber dieses Restrisiko kann ein Vermögender bei richtiger Finanzplanung kompensieren.
      Für den "kleinen" Eigenheimbesitzer kann es in der Zwangsversteigerung enden.
      Dennoch stellt sich für jeden Anleger vor Investition immer die Vermögensfrage, ob ein Aktiensparplan attraktiver ist als eine fondsgebundene Leben (wie gehabt Kosten, Kosten, Kosten, die die Steuervorteile und Rendite in vielen Fällen auffressen).
      http://www.neuefinanzen.de/
      Avatar
      schrieb am 25.01.01 19:29:06
      Beitrag Nr. 14 ()
      @cptchaos
      es geht nicht unbedingt darum, daß die Rendite einer Fonds-LV (geht auch mit Kapitalleben) oder eines Aktienfonds höher als die Zinsen für ein Hypotehkendarlehen sein müssen.
      Die Berechnung sieht vielmehr etwa wie folgt aus:

      A) Normales Hypothekendarlehen: Summe aller Zins- und Tilgungszahlungen (müßte noch abgezinst werden)
      B) Fonds + Festdarlehen: Summe der Beiträge (ebenfalls abgezinst) + Restguthaben oder - Restschuld (je nach Wertentwicklung)

      Wenn B) kleiner A) dann ist diese Baufinanzierung günstiger. Zudem ist zu Bedenken, daß sich ein endfälliges Darlehen bei entsprechend langer Laufzeit durch die Inflation reduziert, während die Immobilien eher wertstabil bleibt.

      Vorteil ist allgemein, daß bereits getroffene Anlageentscheidungen (z.B. fondsgebundene Lebensversicherung) in die Baufinanzierung miteingebaut werden können und so die Tilgungslast gesenkt werden kann.

      Allerdings sollte eine solche Baufinanzierung sorgfältigst kalkuliert werden, da die Darlehenssumme über die Laufzeit gleich hoch bleibt, und zukünftige Zinsänderungen dementsprechend besonderes Gewicht haben.

      Noch eine Warnung: So gut wie sich teilweise eine Baufinanzierung mit Aktien rechnet, so schlecht sind die angebotenen vorfinanzierten Bausparer. Absoluter Nonsens.
      Avatar
      schrieb am 26.01.01 09:02:16
      Beitrag Nr. 15 ()
      @NeueFinanzen, sarotto

      schönen dank für die kommentare.

      @sarotto

      genau, es kommt darauf an, ob B) kleiner oder größer als A) ist. aber welcher fall eintritt hängt doch von den soll-zinsen bzw. von der rendite deiner kapitalanlage ab! wenn ich mit meiner anlage, was auch immer das im einzelfall ist, weniger rendite erwirtschafte als ich für den kredit bezahlen muss, dann ich mit version B) doch auf jeden fall schlechter.

      also ist ein baufinanzierung nach B) doch nichts anderes als eine wette, dass ich mein geld besser als die bank anlege!?!

      immer noch unschlüssig: captain
      Avatar
      schrieb am 26.01.01 09:45:07
      Beitrag Nr. 16 ()
      @sarotto
      Dein Ansatz geht schon in die richtige Richtung, jedoch:

      "Wenn B) kleiner A) dann ist diese Baufinanzierung günstiger", gilt auch nur dann, wenn:

      zu A) Barwert aus der Summe aller Zins+ Tilgungsleistungen (Annuitäten) + Restschuld
      zu B) Barwert aus der Summe aller Prämienzahlungen + Zinszahlungen + (Ablaufleistung der FLV - Restschuld)

      "Zudem ist zu Bedenken, daß sich ein endfälliges Darlehen bei entsprechend langer Laufzeit durch die Inflation reduziert, während die Immobilien eher wertstabil bleibt. "
      1. Der Wert der Immobilie kommt in den obigen Zahlungsströmen nicht vor. Insoweit ist die Inflation zu vernachlässigen.
      2. Die Inflation ist bei obiger (A/B)-Rechnung zusätzlich zu vernächlässigen, weil beide Zahlungsströme = Geldströme sind und somit beide der Inflation unterliegen. Insoweit kann dieser Faktor auf jeder Seite der Gleichung gestrichen werden.

      "Vorteil ist allgemein, daß bereits getroffene Anlageentscheidungen (z.B. fondsgebundene Lebensversicherung) in die Baufinanzierung miteingebaut werden können und so die Tilgungslast gesenkt werden kann. "

      Aber auch nur dann, wenn obige Gelichung erfüllt ist, wobei bei obiger Gleichung, das was war, nicht interessiert.
      Ein eventuelles Guthaben der FLV könnte zur Verminderung der Anfangsverschuldung dienen.

      Betrachtet man sich obige Zahlungsströme, so hat die Renditeentwicklung einer FLV über den Faktor Ablaufleistung doch Einfluß auf die Zahlungsströme und mithin Einfluß auf den Barwert.
      http://www.neuefinanzen.de
      Avatar
      schrieb am 26.01.01 09:53:35
      Beitrag Nr. 17 ()
      @Captain
      "aber welcher fall eintritt hängt doch von den soll-zinsen bzw. von der rendite deiner kapitalanlage ab! wenn ich mit meiner anlage, was auch immer das im einzelfall ist, weniger rendite erwirtschafte als ich für den kredit bezahlen muss, dann ich mit version B) doch auf jeden fall schlechter."
      so isses ! und das würde ebenfalls obige Gleichung zeigen!

      "also ist ein baufinanzierung nach B) doch nichts anderes als eine wette, dass ich mein geld besser als die bank anlege!?! "
      Eine Wette ist juristisch regelmäßig ein gegenseitiger Vertrag, in den die Parteien den Erfolg mehr oder weniger vom Zufall (=ungewisses zukünftiges Ereignis) abhängig machen.
      Das ungewisse Ereignis hier ist die Wertentwicklung der Fondspolice. Insoweit hast Du mit Deiner Wette Recht !

      Der erste Gewinner bei FLV ist die Versicherung und der Vermittler. Die bekommen ihr Geld sofort auf die Hand.
      Der Investor muß es erst erwirtschaften.
      Avatar
      schrieb am 26.01.01 21:05:49
      Beitrag Nr. 18 ()
      @baufinanzierung
      Ich wollte darlegen, daß bei dieser Finanzierung die Rendite des Aktienfonds/Fonds-LV nominal nicht höher sein muß als die Darlehnszinsen für ein Hypothekendarlehen. Ich bin kein Mathematiker, aber es geht darum mit der Geldanlage mehr Rendite zu erwirtschaften, als die jährliche Tilgung bei einem Hypothekendarlehen an Zinszahlungen einspart.

      Gewettet wird im Finanzbereich übrigens oft: Ich wette (gegen die Bank) auf steigende Zinsen also nehme ich ein langfristiges Darlehen usw.

      Ein Beispiel für zwei Jahre über ein Darlehen von 10.000,- DM:

      A) Hypothekendarlehen (Tilgung 1 % / Zinsen 8 %)
      1. Jahr ... Darlehen: 10.000 ... Tilg.: 100 ... Zins: 800 ... Restschuld: 9.900
      2. Jahr ... Darlehen: 09.900 ... Tilg.: 108 ... Zins: 792 ... Restschuld: 9.792


      B1) Endfälliges Darlehen (Tilgung 0 % / Zinsen 8 %)
      1. Jahr ... Darlehen: 10.000 ... Tilg.: 000 ... Zins: 800 ... Restschuld: 10.000
      2. Jahr ... Darlehen: 10.000 ... Tilg.: 000 ... Zins: 800 ... Restschuld: 10.000

      B2) Aktienfonds (8 % Rendite p.a.)
      1. Jahr ... Beitrag: 100 ... Zins: 08 ... Kontostand: 108
      2. Jahr ... Beitrag: 100 ... Zins: 17 ... Kontostand: 225


      Vergleich

      A)Hypothekendarlehen

      Restschuld .................. 9.792,- DM
      Zinszahlungen ............ 1.592,- DM
      Tilgungszahlungen ....... 208,- DM
      Summe ...................... 11.592,- DM


      B)Endfälliges Darlehen + Fonds

      Darlehen ................. 10.000,- DM
      abzgl. Fonds ................ 225,- DM

      Restschuld ............... 9.775,- DM
      Zinszahlungen ......... 1.600,- DM
      Beiträge Fonds ........... 200,- DM
      Summe ................... 11.575,- DM

      Bereits nach 2 Jahren ergibt sich ein minimler Vorteil. Dieser wächst über einen langen Zeitraum durch den Zinseszinseffekt des Aktienfonds zu erheblichen Summen heran.


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