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    Darf sich ein Alt-Kanzler mit 300000 DM freikaufen ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.03.01 10:11:35 von
    neuester Beitrag 14.03.01 12:52:34 von
    Beiträge: 4
    ID: 351.213
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      schrieb am 02.03.01 10:11:35
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ein Alt- Kanzler bricht ständig seinen Verfassungs-Eid :(

      Strafe ? - Fehlanzeige !


      Fazit : 300.000 DM ist unsere Verfassung noch "WERT"

      "Armes" Deutschland
      Avatar
      schrieb am 02.03.01 10:18:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      Verhandelt wurde nicht der Verfassungsbruch, sondern Untreue gegen die CDU. Da Kohl den der CDU verursachten, direkten monetären Schaden ersetzt hat, entspricht es üblichem Vorgehen, den Prozeß gegen eine Strafzahlung einzustellen. Das ist ein Verfahren, daß z.B. auch gegen Manager, die der Untreue schuldig waren, und den Schaden ersetzten, üblich ist.

      Man mag das Verhalten Kohls werten wie man will, das Verhalten des Gerichts ist nicht zu beanstanden.
      Avatar
      schrieb am 02.03.01 10:25:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      Helmut zahlt hier nur eine Treueprämie :)
      MM
      Avatar
      schrieb am 14.03.01 12:52:34
      Beitrag Nr. 4 ()
      lasst doch dem helmut seine ruhe !!

      wenn ich dran denke , wie gewisse leute den fischer etc. in schutz genommen haben , dann macht ihr euch doch laecherlich !


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