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    Eilmeldung**** MBX jetzt auch noch kriminelle Immobiliengeschäfte - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.03.01 09:01:48 von
    neuester Beitrag 12.03.01 13:52:54 von
    Beiträge: 14
    ID: 357.358
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      schrieb am 12.03.01 09:01:48
      Beitrag Nr. 1 ()
      Metabox AG, Hildesheim:
      Strafanzeige und Schadensersatzklage der SdK gegen Vorstand und Aufsichtsrat


      Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) hat beim Landgericht Frankfurt am Main Strafanzeige gegen Vorstand und Aufsichtsrat der Metabox AG, Hildesheim, erstattet.Die SdK fordert die Staatsanwaltschaft auf, Ermittlungen gegen die Metabox-Verantwortlichen aufzunehmen wegen des Verdachts auf unrichtige Darstellung gemäß § 400 Aktiengesetz, Kursbetrug gemäß § 88 Börsengesetz sowie verbotene Insidergeschäfte gemäß § § 38, 14 Wertpapierhandelsgesetz.

      Die Anzeige stützt sich auf „zielgerichtet irreführende Verkündung von angeblich bestehenden Großaufträgen im Wege von Ad-hoc-Meldungen“. Zur Begründung führt die SdK die verschiedenen Ad-hoc-Mitteilungen der Metabox im Verlauf des Jahres 2000 an, in denen über Großaufträge von diversen ausländischen Unternehmen berichtet worden war.
      Diese Aufträge hätten insgesamt zu Umsätzen von weit über 1 Mrd. DM führen müssen. Außerdem wurden Ende Mai für das Jahr 2000 ein Umsatz von 200 Mio. DM sowie ein Gewinn von 14 Mio DM. gemeldet. Tatsächlich belief sich der Konzernumsatz für 2000 lediglich auf 50 Mio. DM bei einem gleichzeitigen Verlust von 19 Mio. DM.

      Kursbetrug vermutet die SdK insbesondere, weil die – überaus positiven, aber offenkundig wenig substanzhaltigen - Ad-hoc-Meldungen den Kurs der Aktie jeweils erheblich beeinflußten. Daß dies beabsichtigt gewesen sein kann, ergibt sich nach Auffassung der SdK aus dem Umstand, daß zwar umsatzrelevante Verträge gemeldet, die Vertragspartner aber vom Vorstand nicht genannt wurden.

      Geprüft werden soll darüber hinaus, ob die Verantwortlichen auch gegen das Insiderhandelsverbot verstoßen hätten. Diesbezüglich hat die SdK bereits am 6. 3. 2001 das BAWe eingeschaltet.

      Des weiteren besteht nach Ansicht der SdK der Verdacht der Untreue zu Lasten der Gesellschaft im Zusammenhang mit einem Immobiliengeschäft. Darin sind der Aufsichtsratsvorsitzende Manfred Drung sowie eine zu diesem Zweck gegründete Metabox-Tochter verwickelt.

      Parallel zur Strafanzeige hat die SdK die Münchner Kanzlei Marzillier und Dr. Meier, Tel. 089-47 70 22, E-Mail kanzlei@dr-meier.com, mit einer Schadensersatzklage gegen Metabox beauftragt. Geschädigte Metabox-Anleger, die sich dieser Klage anschließen möchten, können sich direkt dahin wenden.

      Frankfurt am Main, 12. März 2001

      Quelle http://www.sdk.org
      Avatar
      schrieb am 12.03.01 09:10:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      oih oih oih !
      Avatar
      schrieb am 12.03.01 09:21:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      Sind das nicht alles Trittbrettfahrer bei den
      laufenden Ermittlungen?
      Na zum Glück wird das Ganze in Bausch und Bogen
      abgehandelt und dann ist wieder Ruhe im Karton.

      Gösta:):):)
      Avatar
      schrieb am 12.03.01 09:25:05
      Beitrag Nr. 4 ()
      ...der Verdacht von...
      Avatar
      schrieb am 12.03.01 09:53:45
      Beitrag Nr. 5 ()
      Die SdK ist noch `ne größere Witzfigur als die von "Bashern" sogebenannten Vorstände von MBX. Die Staatsanwaltschaft ermittelt bereits, es gab Hausdurchsuchungen und eine Woche später kommt die Sdk und kaut alles nochmal durch. :laugh: Damits nicht so auffällt, schreibt man noch `ne kleine zusätzliche Vermutung hinzu. Scheinbar sitzen dort wirklich nur die "älteren Herrschaften", die man immer auf n-tv bewundern kann (man verzeihe Ihnen, daß sie nicht mehr die schnellsten sind ;)).

      So schützt man mit Sicherheit nicht die Kleinaktionäre - nicht Nachtreten, sondern Vorwarnen sollte deren Prämisse sein.

      Wie finaziert sich der Verein eigentlich ? Ich meine, daß bei bisher Erreichtem (zum Sprüche klopfen kann man auch wen anderes einstellen), ruhig das Geld gestrichen werden kann. Auf sowas kann man verzichten. :(

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      schrieb am 12.03.01 09:57:00
      Beitrag Nr. 6 ()
      so kommen sie zur akteneinsicht, thats it
      Avatar
      schrieb am 12.03.01 10:04:04
      Beitrag Nr. 7 ()
      @flyfish

      Trotzdem traurig ... was leistet denn die SdK ? Liefert doch auch nur Blasen, die irgendwann platzen.
      Avatar
      schrieb am 12.03.01 10:50:12
      Beitrag Nr. 8 ()
      @saginuma

      Auch die FTD meldet heute, daß die SdK Strafanzeige gegen
      Met@box erstattet.





      ftd.de, Mo, 12.3.2001, 8:56
      Strafanzeige und Schadensersatzklage gegen Metabox

      Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) hat beim Landgericht Frankfurt am Main Strafanzeige gegen Vorstand und Aufsichtsrat von Metabox erstattet.

      Die SdK fordert die Staatsanwaltschaft auf, Ermittlungen gegen die Metabox-Verantwortlichen aufzunehmen wegen des Verdachts auf unrichtige Darstellung (Paragraph 400 Aktiengesetz), Kursbetrug (Paragraph 88 Börsengesetz) sowie verbotene Insidergeschäfte (Paragraphen 38 und 14 Wertpapierhandelsgesetz).

      Die Anzeige stützt sich auf "zielgerichtet irreführende Verkündung von angeblich bestehenden Großaufträgen im Wege von Ad-hoc-Meldungen". Zur Begründung führt die SdK verschiedene Ad-hoc-Mitteilungen der Metabox im Verlauf des Jahres 2000 an, in denen über Großaufträge von ausländischen Unternehmen berichtet worden war. Diese Aufträge hätten zu Umsätzen von weit über einer Mrd. DM führen müssen. Außerdem wurden Ende Mai für das Jahr 2000 ein Umsatz von 200 Mio. DM sowie ein Gewinn von 14 Mio DM. gemeldet. Tatsächlich belief sich der Konzernumsatz für 2000 lediglich auf 50 Mio. DM bei einem gleichzeitigen Verlust von 19 Mio. DM.


      Kursbetrug vermutet die SdK, weil die Ad-hoc-Meldungen den Kurs der Aktie erheblich beeinflussten. Ihre Auffassung stützt die Sdk darauf, dass zwar umsatzrelevante Verträge gemeldet, die Vertragspartner aber vom Vorstand nicht genannt wurden.


      Geprüft werden soll darüber hinaus, ob die Verantwortlichen auch gegen das Insiderhandelsverbot verstoßen hätten. Diesbezüglich hat die SdK bereits am vergangenen Dienstag das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel eingeschaltet.


      Des weiteren besteht nach Ansicht der SdK der Verdacht der Untreue zu Lasten der Gesellschaft im Zusammenhang mit einem Immobiliengeschäft. Darin sind der Aufsichtsratsvorsitzende Manfred Drung sowie eine zu diesem Zweck gegründete Metabox-Tochter verwickelt.

      Parallel zur Strafanzeige hat die SdK die Münchner Kanzlei Marzillier und Meier mit einer Schadensersatzklage gegen Metabox beauftragt.
      Avatar
      schrieb am 12.03.01 10:58:42
      Beitrag Nr. 9 ()
      Avatar
      schrieb am 12.03.01 11:40:18
      Beitrag Nr. 10 ()
      Kräftig nachtreten - und sich damit noch einmal gut in der Öffentlichkeit profilieren.

      ja - das ist Deutschland, wie es steht und fällt.

      Lieber SDK - einige Fragen:
      1) warum "schalten" Sie das BAWE am 6.3.2001 wegen des Verdachtes auf Insiderhandel ein, während zu diesem Zeitpunkt das BAWE bereits nach eigenen Aussagen seit Monaten deswegen ermittelt und bereits Ermnittlungen der Staatsanwaltschaft Hannover iniitiert hat ?

      2) warum bringen sie wiederum die Umstände um den Kauf des MBX Firmensitzes zur Sprache, obwohl dieses Thema bereits auf der HV 1999 und der HV 2000 zur Sprache kam ?
      Wenn sie Zweifel an den Erklärungen des Vorstandes auf den beiden HVs haben und hatten - warum erst jetzt ?

      3) warum sind Sie offensichtlich nicht viel früher aktiv geworden ? warum erst, nachdem bekannt wurde, dass die stA Hannover gegen MBX ermittelt ?

      Eine feine Vertretung der Kleinaktionäre sind sie...

      Ich wünsche ihnen viel Glück, bei den Verfahren, sie werden es brauchen :)
      Avatar
      schrieb am 12.03.01 11:41:12
      Beitrag Nr. 11 ()
      Am schönsten find ich die letzte Aussage:

      "Parallel zur Strafanzeige hat die SdK die Münchner Kanzlei Marzillier und Dr. Meier, Tel. 089-47 70 22, E-Mail kanzlei@dr-meier.com, mit einer Schadensersatzklage gegen Metabox beauftragt. Geschädigte Metabox-Anleger, die sich dieser Klage anschließen möchten, können sich direkt dahin wenden."


      Da versucht man wohl eine kleine Meuterei anzuzetteln und hetzt die Aktionäre gegen MBX auf. Ich glaube, das sollte wohl jeder Aktionär selber entscheiden, ob er "geschädigt" wurde oder nicht. :(
      Naja ... hab mich ja schon über die Sinnlosigkeit der SdK aufgeregt. :cool:
      Avatar
      schrieb am 12.03.01 12:30:21
      Beitrag Nr. 12 ()
      Die Argumentation ist ja schon unter aller Kanone. Es hätten eine Milliarde Umsatz generiert werden müssen. davon war nie die Rede. IN war kein vertrag sondern ein Letter of Intent und MBX hat nie etwas anderes gesagt. Die Umsätze aus den Grossauftraegen wurden verschoben. Irgendwie habe ich den Eindruck die wollen Aufmerkasamkeit erhaschen und ein paar Anwälte wollen geld verdienen. Im Sinne der Kleinaktionäre kann es wohl kaum sein einer Firma die am Boden liegt noch mal nachzutreten. Die sollten sich lieber mit dem produkt und dem Markt außereinander setzen und den Aktionären raten zu halten statt so einen Humbuk zu veranstalten. Alles was sie in Ihrer Anzeige schreiben kann man schon mit den adhoc Meldungen und Pressemitteilungen widerlegen, da braucht man keine weiteren Ermittlungen.
      Die sollten vielleicht auch mal abwarten was die Staatsanwaltschaft überhaupt findet, statt gleich mit aufzuspringen, ich hoffe das dieser verein damit richtig auf die nase fällt.

      Bulliwulli
      Avatar
      schrieb am 12.03.01 12:37:36
      Beitrag Nr. 13 ()
      bulliwulli,
      völlig richtig. es müssen sich immer ein paar superschlaue auf kosten anderer profilieren, aber warten wir mal ab...
      ich hab so ein gefühl dass metabox steigen wird...

      bäristlos
      Avatar
      schrieb am 12.03.01 13:52:54
      Beitrag Nr. 14 ()
      @bulliwulli

      Wahrscheinlich bringt man hier absichtlich ein paar Tatsachen durcheinander, um den Vorstand von MBX mit aller Macht aus der Bahn zu schießen. Nebenbei bemerkt, hat die Sdk letzte Woche bei Ihrem Statement selbst darauf hinbgewiesen, daß man prüft, ob der LOI als fester Vertrag deklariert wurde; jetzt bringen Sie diesen LOI selbst in die Umsatzplanung von MBX mit ein - scheinbar hat die SdK schneller den Überblick verloren als MBX. :cry:


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