ab@kus.com AG: Aktionärsinformation mT - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 23.03.01 15:17:40 von
neuester Beitrag 14.05.01 12:22:26 von
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Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär,
der Softwarespezialist mediascope GmbH (www.mediascope.de) aus Ulm, an dem die abakus.com AG mit über 10% beteiligt ist, hat eine weitere Lizenz des XML-basierten Editorialsystems Ingentum an Hüthig Fachverlage verkauft und darüber hinaus einen Koope-rationsvertrag mit Hüthig Fachverlage geschlossen. Hüthig Fachverlage gehört zum Süddeutschen Fachverlag. Kernpunkt des Kooperationsvertrages ist die Einrichtung eines Fachinformationsportals für die Bereiche Recht, Wirtschaft und Steuern. In diesem Zusammenhang wurde das von der mediascope GmbH entwickelte Editorialsystem Ingentum (www.ingentum.de) gemeinsam mit dem Partner der mediascope GmbH, der Software AG aus Darmstadt, als Java-Framework auf Basis der XML Datenbank Tamino an die Anforderungen von Hüthig Fachverlage angepasst und erweitert. Als Grundlage für die statischen Navigationsmechanismen dieses Portals werden die von Ingentum bereitgestellten Dokumentstrukturen als Basis verwendet.
Die mediascope GmbH ist gemeinsam mit Ihrem Partner Software AG auf der vom 22. bis 28.03.2001 stattfindenden CeBIT in Halle 3, Stand C 33, vertreten. Weitere Vertragsabschlüsse für das XML-Editorialsystem Ingentum werden nach der CeBIT erwartet. Auf Basis der derzeitigen Planungen erwartet die mediascope GmbH für das Geschäftsjahr 2001 einen Umsatz in zweistelliger Millionenhöhe.
Heidelberg, 22.03.2001
Der Vorstand
Ansprechpartner: Thomas Schäfers, Telefon: 06221 / 13 68 17, Fax: 06221 / 58 55 07, e-mail: t.schaefers@abakus-ag.de
der Softwarespezialist mediascope GmbH (www.mediascope.de) aus Ulm, an dem die abakus.com AG mit über 10% beteiligt ist, hat eine weitere Lizenz des XML-basierten Editorialsystems Ingentum an Hüthig Fachverlage verkauft und darüber hinaus einen Koope-rationsvertrag mit Hüthig Fachverlage geschlossen. Hüthig Fachverlage gehört zum Süddeutschen Fachverlag. Kernpunkt des Kooperationsvertrages ist die Einrichtung eines Fachinformationsportals für die Bereiche Recht, Wirtschaft und Steuern. In diesem Zusammenhang wurde das von der mediascope GmbH entwickelte Editorialsystem Ingentum (www.ingentum.de) gemeinsam mit dem Partner der mediascope GmbH, der Software AG aus Darmstadt, als Java-Framework auf Basis der XML Datenbank Tamino an die Anforderungen von Hüthig Fachverlage angepasst und erweitert. Als Grundlage für die statischen Navigationsmechanismen dieses Portals werden die von Ingentum bereitgestellten Dokumentstrukturen als Basis verwendet.
Die mediascope GmbH ist gemeinsam mit Ihrem Partner Software AG auf der vom 22. bis 28.03.2001 stattfindenden CeBIT in Halle 3, Stand C 33, vertreten. Weitere Vertragsabschlüsse für das XML-Editorialsystem Ingentum werden nach der CeBIT erwartet. Auf Basis der derzeitigen Planungen erwartet die mediascope GmbH für das Geschäftsjahr 2001 einen Umsatz in zweistelliger Millionenhöhe.
Heidelberg, 22.03.2001
Der Vorstand
Ansprechpartner: Thomas Schäfers, Telefon: 06221 / 13 68 17, Fax: 06221 / 58 55 07, e-mail: t.schaefers@abakus-ag.de
Und hier noch eine Meldung
"Meldung vom:
26.03.2001
Autor:
Der Vorstand
Titel:
abakus.com AG: Aktionärsinformation 03/2001
abakus.com AG hält Beteiligung an TATsystems AG TAT -Tochter
schließt Vertrag mit der Nextra GmbH & Co. KG
Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär,
die abakus.com Aktiengesellschaft für High- Tech- und
Medienbeteiligungen hat sich mit über 10 Prozent an der TATsystems
AG (www.tat.de) beteiligt. Der Softwarespezialist aus Dieburg entwickelt
und vertreibt mit den Tochterunternehmen TAT GmbH und TATNeT GmbH
Produkte für den e-security-Bereich und bietet darüber hinaus
umfassende, professionelle Services für die Konzeption, Realisation
sowie für den sicheren und profitablen Betrieb von innovativen
e-Business-Anwendungen. Damit verfügen die TAT-Gesellschaften über
komplette Lösungen für eine effiziente Wertschöpfung und den sicheren
Betrieb von Netzwerken.
Die TATNeT GmbH ist der erste Betreiber des Managed Firewall Service
"TITAN24" und hat mit dem Großkunden Nextra GmbH & Co. KG (einer
der führenden Communication Service Provider auf dem europäischen
Markt) einen Zweijahresvertrag abgeschlossen. Desweiteren wurde mit
Nextra das Consulting, die Installation und Wartung der zu dem Dienst
notwendigen Firewalls vertraglich vereinbart, wodurch weitere laufende
Erträge erwirtschaftet werden.
Neue Vertragsabschlüsse erwartet die TATsystems AG nach der CeBIT
(in Halle 2, C 36 gemeinsam mit Symantec). Die in der Holding
TATsystems AG zusammengefassten TAT-Unternehmen planen auf
Basis der entwickelten Produkte und bereits geschlossener Verträge
einen Umsatz für 2001 von 11 Mio DM. Die TAT-Mitarbeiterzahl soll auf
50 anwachsen.
Die abakus.com AG beteiligt sich als Venture Capital-Geber an
Unternehmen, die hochinnovative Produkte in wachstumsstarken
Branchen entwickeln, produzieren oder vertreiben und stellt hierbei den
VC-Nehmern Kapital, Finanzmarkt-Know-How sowie das
abakus-Unternehmensnetzwerk zur Verfügung.
Ziel der abakus.com AG ist es, für die abakus-Aktionäre des Shareholder
Value-Prinzips eine möglichst hohe Rendite beim Exit der VC-Beteiligung
zu erwirtschaften. Das Investitionsspektrum erstreckt sich hierbei
branchenunabhängig auf Unternehmen mit dem höchstmöglichen
Rendite- und Wertsteigerungspotential. Der Börsengang der abakus.com
AG an den geregelten Markt wird weiterhin für das erste Halbjahr 2001
angestrebt.
Weitere Informationen zur abakus.com AG erhalten Sie im Internet unter
www.abakus-ag.de.
Heidelberg, 26.03.2001
Der Vorstand
Ansprechpartner:
Thomas Schäfers Telefon: 07261 / 40 67 70 Fax: 07261 / 40 67 75
e-mail: t.schaefers@abakus-ag.de"
Gruß Comedy
"Meldung vom:
26.03.2001
Autor:
Der Vorstand
Titel:
abakus.com AG: Aktionärsinformation 03/2001
abakus.com AG hält Beteiligung an TATsystems AG TAT -Tochter
schließt Vertrag mit der Nextra GmbH & Co. KG
Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär,
die abakus.com Aktiengesellschaft für High- Tech- und
Medienbeteiligungen hat sich mit über 10 Prozent an der TATsystems
AG (www.tat.de) beteiligt. Der Softwarespezialist aus Dieburg entwickelt
und vertreibt mit den Tochterunternehmen TAT GmbH und TATNeT GmbH
Produkte für den e-security-Bereich und bietet darüber hinaus
umfassende, professionelle Services für die Konzeption, Realisation
sowie für den sicheren und profitablen Betrieb von innovativen
e-Business-Anwendungen. Damit verfügen die TAT-Gesellschaften über
komplette Lösungen für eine effiziente Wertschöpfung und den sicheren
Betrieb von Netzwerken.
Die TATNeT GmbH ist der erste Betreiber des Managed Firewall Service
"TITAN24" und hat mit dem Großkunden Nextra GmbH & Co. KG (einer
der führenden Communication Service Provider auf dem europäischen
Markt) einen Zweijahresvertrag abgeschlossen. Desweiteren wurde mit
Nextra das Consulting, die Installation und Wartung der zu dem Dienst
notwendigen Firewalls vertraglich vereinbart, wodurch weitere laufende
Erträge erwirtschaftet werden.
Neue Vertragsabschlüsse erwartet die TATsystems AG nach der CeBIT
(in Halle 2, C 36 gemeinsam mit Symantec). Die in der Holding
TATsystems AG zusammengefassten TAT-Unternehmen planen auf
Basis der entwickelten Produkte und bereits geschlossener Verträge
einen Umsatz für 2001 von 11 Mio DM. Die TAT-Mitarbeiterzahl soll auf
50 anwachsen.
Die abakus.com AG beteiligt sich als Venture Capital-Geber an
Unternehmen, die hochinnovative Produkte in wachstumsstarken
Branchen entwickeln, produzieren oder vertreiben und stellt hierbei den
VC-Nehmern Kapital, Finanzmarkt-Know-How sowie das
abakus-Unternehmensnetzwerk zur Verfügung.
Ziel der abakus.com AG ist es, für die abakus-Aktionäre des Shareholder
Value-Prinzips eine möglichst hohe Rendite beim Exit der VC-Beteiligung
zu erwirtschaften. Das Investitionsspektrum erstreckt sich hierbei
branchenunabhängig auf Unternehmen mit dem höchstmöglichen
Rendite- und Wertsteigerungspotential. Der Börsengang der abakus.com
AG an den geregelten Markt wird weiterhin für das erste Halbjahr 2001
angestrebt.
Weitere Informationen zur abakus.com AG erhalten Sie im Internet unter
www.abakus-ag.de.
Heidelberg, 26.03.2001
Der Vorstand
Ansprechpartner:
Thomas Schäfers Telefon: 07261 / 40 67 70 Fax: 07261 / 40 67 75
e-mail: t.schaefers@abakus-ag.de"
Gruß Comedy
Info stammt von pp-news.de
04.04.01: Presseartikel:
abakus.com AG: Im Juni an den Geregelten Markt
Die Aktiengesellschaft für High-Tech- und Medienbeteiligungen abakus.com AG (Bad Soden am Taunus) strebt im Juni 2001 an den Geregelten Markt. Das Unternehmen bekräftigte am Dienstag in einer Pressemitteilung seine Pläne einer Börsennotierung. Im Rahmen der Pressemitteilung räumte abakus ein: "Das Börsenumfeld und die Stimmung an den Kapitalmärkten können jedoch kurzfristige Änderungen bedingen." Das Emissionskonsortium werde noch bekannt gegeben. Eine außerordentlichen Hauptversammlung werde gegen Ende Mai 2001 in Frankfurt am Main über die Ausgabe neuer Aktien abstimmen. Darüber hinaus plant abakus.com eine Umfirmierung in "abakus VC AG". Wie das Unternehmen mitteilte ließe sich unter dem neuen Namen die Geschäftsausrichtung der Gesellschaft leichter kommunizieren.
(Quelle: www.more-ipo.de)
04.04.01: Presseartikel:
abakus.com AG: Im Juni an den Geregelten Markt
Die Aktiengesellschaft für High-Tech- und Medienbeteiligungen abakus.com AG (Bad Soden am Taunus) strebt im Juni 2001 an den Geregelten Markt. Das Unternehmen bekräftigte am Dienstag in einer Pressemitteilung seine Pläne einer Börsennotierung. Im Rahmen der Pressemitteilung räumte abakus ein: "Das Börsenumfeld und die Stimmung an den Kapitalmärkten können jedoch kurzfristige Änderungen bedingen." Das Emissionskonsortium werde noch bekannt gegeben. Eine außerordentlichen Hauptversammlung werde gegen Ende Mai 2001 in Frankfurt am Main über die Ausgabe neuer Aktien abstimmen. Darüber hinaus plant abakus.com eine Umfirmierung in "abakus VC AG". Wie das Unternehmen mitteilte ließe sich unter dem neuen Namen die Geschäftsausrichtung der Gesellschaft leichter kommunizieren.
(Quelle: www.more-ipo.de)
Und hierzu W:O
Abakus.com hält an Börsenplänen fest
====================================
Die Beteiligungsgesellschaft Abakus.com hält weiterhin an ihren Börsenplänen fest. Wie aus dem jüngsten Aktionärsbrief hervorgeht, ist eine Notierungsaufnahme im Geregelten Markt weiterhin im ersten Halbjahr geplant.
Darüber hinaus meldet die Gesellschaft den Erwerb von 10% der Anteile an der TATsystems AG. TAT entwickelt und vertreibt den Angaben zufolge Produkte für den E-Security-Bereich. Im laufenden Geschäftsjahr ist ein Umsatz von 11 Mio.DM geplant. Die Zahl der Mitarbeiter soll auf 50 anwachsen. Über einen möglichen Zeitraum des Börsenganges wurde nichts gesagt. Auf Grund der jüngsten Ankündigungen der Abakus.com ist mit einem Börsengang frühestens im Jahr 2002 zu rechnen.
Ende Februar hatte abakus gemeldet, dass die langfristige Planung vor allem auf die geplante Steuerreform ausgerichtet sei. Von der Möglichkeit, Beteiligungen ab 2002 steuerfrei veräußern zu können, versprechen sich die Verantwortlichen einen weiteren Ertragsschub.
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DSCKlaus
Abakus.com hält an Börsenplänen fest
====================================
Die Beteiligungsgesellschaft Abakus.com hält weiterhin an ihren Börsenplänen fest. Wie aus dem jüngsten Aktionärsbrief hervorgeht, ist eine Notierungsaufnahme im Geregelten Markt weiterhin im ersten Halbjahr geplant.
Darüber hinaus meldet die Gesellschaft den Erwerb von 10% der Anteile an der TATsystems AG. TAT entwickelt und vertreibt den Angaben zufolge Produkte für den E-Security-Bereich. Im laufenden Geschäftsjahr ist ein Umsatz von 11 Mio.DM geplant. Die Zahl der Mitarbeiter soll auf 50 anwachsen. Über einen möglichen Zeitraum des Börsenganges wurde nichts gesagt. Auf Grund der jüngsten Ankündigungen der Abakus.com ist mit einem Börsengang frühestens im Jahr 2002 zu rechnen.
Ende Februar hatte abakus gemeldet, dass die langfristige Planung vor allem auf die geplante Steuerreform ausgerichtet sei. Von der Möglichkeit, Beteiligungen ab 2002 steuerfrei veräußern zu können, versprechen sich die Verantwortlichen einen weiteren Ertragsschub.
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DSCKlaus
Mit Börsengang 2002 ist die TATsystems AG gemeint.
Doc
Doc
Aufgrund aktueller Entwicklungen wird der Chat mit dem Vorstand auf den 10. Mai 2001 verschoben. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
von www.abakusvc.de
von www.abakusvc.de
Ist das nun gut oder schlecht??
Bin mal gespannt
Doc
Bin mal gespannt
Doc
Hallo Doc,
warum sollte es schlecht sein ?
Vielleicht werkelt man ja am Börsengang und hat einen wichtigen Termin (hoffe ich zumindest).
Sorgen mache ich mir jedenfalls keine.....
bonAPART
warum sollte es schlecht sein ?
Vielleicht werkelt man ja am Börsengang und hat einen wichtigen Termin (hoffe ich zumindest).
Sorgen mache ich mir jedenfalls keine.....
bonAPART
Hi bonAPART,
direkt Sorgen mache ich mir auch nicht, bin halt nur aufgrund der Dinge, die ich in den letzten 12 Monaten erlebt habe etwas dünnhäutig geworden - hat allerdings nichts mit abakus zu tun.
Bin mal gespannt - ich werde abakus mal anmailen, vielleicht ist ja was in Erfahrung zu bringen.
Gruss Doc
direkt Sorgen mache ich mir auch nicht, bin halt nur aufgrund der Dinge, die ich in den letzten 12 Monaten erlebt habe etwas dünnhäutig geworden - hat allerdings nichts mit abakus zu tun.
Bin mal gespannt - ich werde abakus mal anmailen, vielleicht ist ja was in Erfahrung zu bringen.
Gruss Doc
Die Antwort von abakus war binnen 30 min. da - Kompliment:
Zitat: die aktuellen Entwicklungen beziehen sich auf Aktivitäten in der Vorbereitung auf unseren Börsengang.
Gruss Doc
Zitat: die aktuellen Entwicklungen beziehen sich auf Aktivitäten in der Vorbereitung auf unseren Börsengang.
Gruss Doc
Lt. Info auf der Neuemissionsseite der Advance Bank soll der Börsengang im Mai 2001 erfolgen.
Doc
Doc
Hi Doc,
so schnell wird es nun auch wieder nicht gehen, lies Dir noch einmal den letzten Aktionärsbrief durch:
"Um die zum Börsengang notwendigen Beschlüsse für die Ausgabe neuer Aktien zu fassen, werden wir bis Ende Mai 2001 eine außerordentliche Hauptversammlung durchführen. .........."
und:
"Zukünftig: abakus VC AG
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden wir bei dieser Gelegenheit ausführlich über unsere Beteiligungen informieren. Zur Beschlussfassung stehen die Schaffung eines genehmigten Kapitals und eines bedingten Kapitals für die Ausgabe von Optionsscheinen an. Desweiteren soll ein Aktienrückkaufprogramm beschlossen werden. Um die Geschäftsausrichtung unserer Gesellschaft leichter zu kommunizieren, soll überdies eine vereinfachende Umfirmierung in "abakus VC AG" beschlossen werden."
Erst nach der HV und der notwendigen Änderung des Firmennamens kommt ein Börsengang in Frage. Danach steht einer goldenen Zukunft an der Börse nichts mehr im Weg
Grüße
bonAPART
so schnell wird es nun auch wieder nicht gehen, lies Dir noch einmal den letzten Aktionärsbrief durch:
"Um die zum Börsengang notwendigen Beschlüsse für die Ausgabe neuer Aktien zu fassen, werden wir bis Ende Mai 2001 eine außerordentliche Hauptversammlung durchführen. .........."
und:
"Zukünftig: abakus VC AG
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden wir bei dieser Gelegenheit ausführlich über unsere Beteiligungen informieren. Zur Beschlussfassung stehen die Schaffung eines genehmigten Kapitals und eines bedingten Kapitals für die Ausgabe von Optionsscheinen an. Desweiteren soll ein Aktienrückkaufprogramm beschlossen werden. Um die Geschäftsausrichtung unserer Gesellschaft leichter zu kommunizieren, soll überdies eine vereinfachende Umfirmierung in "abakus VC AG" beschlossen werden."
Erst nach der HV und der notwendigen Änderung des Firmennamens kommt ein Börsengang in Frage. Danach steht einer goldenen Zukunft an der Börse nichts mehr im Weg
Grüße
bonAPART
Ich habe ja lediglich die Info von der Advance-Bank-Seite wiederholt. Dann machen wir halt schnell ne ausserordentliche HV und ziehen die Sache durch
Ob´s nun Mai, Juni oder Juli ist, ist mir ziemlich egal - jetzt habe ich so lange gewartet, da kommt´s auf ein paar Tage nicht an.
Gruss Doc
Ob´s nun Mai, Juni oder Juli ist, ist mir ziemlich egal - jetzt habe ich so lange gewartet, da kommt´s auf ein paar Tage nicht an.
Gruss Doc
Meldung vom: 10.05.2001
Autor: Der Vorstand
Titel: abakus.com AG: Aktionärsinformation 04/2001
Außerordentliche Hauptversammlung der abakus.com AG
Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär,
die abakus.com AG führt am 18.06.2001 um 15 Uhr im Hotel Inter-Continental Frankfurt eine außerordentliche Hauptversammlung durch. Auf dieser Hauptversammlung sollen u. a. die entsprechenden Beschlüsse gefasst werden, um die satzungsgemäßen Voraussetzungen für einen Börsengang zu erfüllen.
Tagesordnungspunkte sind hierbei insbesondere:.
Bericht des Vorstands zum beabsichtigten Börsengang
Schaffung eines genehmigten Kapitals I bis zu Euro 300.000,00
Ermächtigung des Vorstands zur Begebung von 300.000
Optionsscheinen auf Aktien der abakus.com Aktiengesellschaft
für High- Tech- und Medienbeteiligungen
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Umfirmierung in "abakus VC AG"
Die abakus.com AG beteiligt sich als Venture Capital-Geber an Unternehmen, die hochinnovative Produkte in wachstumsstarken Branchen entwickeln, produzieren oder vertreiben und stellt hierbei den VC-Nehmern Kapital, Finanzmarkt-Know-How sowie das abakus-Unternehmensnetzwerk zur Verfügung.
Ziel der abakus.com AG ist es, für die abakus-Aktionäre im Sinne des Shareholder Value-Prinzips eine möglichst hohe Rendite beim Exit der VC-Beteiligung zu erwirtschaften. Das Investitionsspektrum erstreckt sich hierbei branchenunabhängig auf Unternehmen mit dem höchstmöglichen Rendite- und Wertsteigerungspotential. Der Börsengang der abakus.com AG an den geregelten Markt wird nach Eintragung der entsprechenden Beschlüsse im Handelsregister in 2001 angestrebt.
Weitere Informationen zur abakus.com AG erhalten Sie im Internet unter www.abakus-ag.de.
Heidelberg, 10.05.2001
Der Vorstand
Ansprechpartner:
Thomas Schäfers Telefon: 06221 / 13 68 17 Fax: 06221 / 58 55 07 e-mail: t.schaefers@abakus-ag.de
----------------------------------------------
Tagesordnung:
Meldung vom: 10.05.2001
Autor: Der Vorstand
Titel: abakus.com AG: Aktionärsinformation 04/2001
Bad Soden / Taunus - Wertpapierkennummer 510 420
abakus.com Aktiengesellschaft für High-Tech- und Medienbeteiligungen
Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär,
Wir laden unsere Aktionäre zu der außerordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft am Montag, >
dem 18. Juni 2001, um 15 Uhr im Auditorium des Hotel
Inter-Continental, Wilhelm-Leuschner-Straße 43,
60329 Frankfurt am Main, ein.
Tagesordnung:
1.Bericht des Vorstands in Bezug auf den beabsichtigten Börsengang
2.Beschlußfassung für die Schaffung eines genehmigten Kapitals I und Satzungsänderung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
Es wird ein genehmigtes Kapital I geschaffen. Der § 4 der Satzung wird in Absatz 4 wie folgt neu gefaßt:
(4) Der Vorstand ist ermächtigt, mit jeweiliger Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31.12.2005 um bis zu EUR 300.000,00 (in Worten: Euro dreihundert-tausend) durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlage oder Sacheinlage zu erhöhen und dabei das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Sat-zung entsprechend dem jeweiligen Bestand und entsprechend der jeweiligen Ausnutzung
des genehmigten Kapitals anzupassen.
Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 2
Der Hauptversammlung wird in Tagesordnungspunkt 2 vorgeschlagen, ein genehmigtes Kapi-tal von EUR 300.000,00 zu beschließen, das auch unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugs-rechtes der Aktionäre ausgenutzt werden kann. Hierzu berichtet der Vorstand der Hauptversammlung gemäß § 186 Abs. 4 Satz 2 sowie § 203 Abs. 2 AktG wie folgt: Durch die vorbezeichnete Kapitalmaßnahme soll der Gesellschaft die Möglichkeit eröffnet werden, ihren Aktionärskreis wesentlich zu erweitern und damit die finanzielle Ausstattung für ihre Tätigkeit auf eine breitere Grundlage zu stellen. Insbesondere wird die Aufnahme ge-eigneter institutioneller Anleger sowie auch ein Börsengang der Gesellschaft angestrebt. Dies kann nur geschehen, wenn das gesetzliche Bezugsrecht ausgeschlossen wird. Die Verwaltung wird dabei bestrebt sein, den höchst möglichen am Markt erzielbaren Ausgabepreis durchzusetzen.
3. Beschlußfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Begebung von Optionsschei-nen auf Aktien der abakus.com Aktiengesellschaft für High-Tech- und Medienbeteili-gungen, Schaffung eines bedingten Kapitals I und Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
a) Ausgabe von Optionsrechten neuer auf den Inhaber nicht auf einen Nennbetrag lauten-de Stammaktien (Stückaktien) der Gesellschaft.
Der Vorstand wird ermächtigt, bis spätestens 31.12.2002 mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zu 300.000 Stück auf den Inhaber lautende Optionsscheine ohne Schuldverschreibungen mit längstens 5-jähriger Laufzeit auf Stückaktien der abakus.com Aktiengesellschaft für High-Tech- und Medienbeteiligungen zu begeben. Den Inhabern der Optionsscheine werden Opti-onsrechte auf bis zu 300.000 Stückaktien der abakus.com Aktiengesellschaft für High-Tech- und Medienbeteiligungen mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von bis zu EUR 300.000,00 (in Worten: Euro dreihunderttausend) eingeräumt. Jeder Optionsschein berechtigt zum Bezug einer Aktie. Der Bezugspreis je Aktie sowie der Ausgabepreis der Optionsscheine werden zeitnah zur Ausgabe der Optionsscheine durch den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates festgelegt. Sofern während der Laufzeit der Aktienoptionen das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer Aktien erhöht wird oder sonstige Bezugsrechte ausgegeben werden, ermäßigt sich der Basispreis um den Betrag, der sich aus dem Durchschnittskurs des den Aktionären zustehenden Bezugsrechts an allen Handelstagen an der Frankfurter Wertpapierbörse oder einer anderen deutschen Wertpapierbörse errechnet. Im gleichen Verhältnis wie das Grundkapital erhöht wird, erhöht sich der Anspruch der Inhaber von Optionsrechten, mit der Ausübung des Umtauschrechts Aktien zu beziehen. Solange die Aktie nicht an einer Wertpapierbörse notiert ist oder das Bezugsrecht ausgeschlossen ist, ermäßigt sich der Basispreis um den rechnerischen Wert des Bezugsrechts. Die Ermäßigung des Basispreises entfällt, wenn den Inhabern der Aktienoption ein Bezugsrecht eingeräumt wird, das dem Bezugsrecht der Aktionäre entspricht. Der Basispreis beträgt jedoch mindestens EUR 1,00 je Aktie. Im Falle einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln wird das bedingte Kapital gemäß § 218 AktG im gleichen Verhältnis wie das Grundkapital erhöht. Im gleichen Verhältnis erhöht sich der Anspruch der Inhaber von Optionsrechten, mit der Ausübung des Umtauschrechts Aktien zu beziehen. Bruchteile von Aktien, die infolge einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln entstehen, werden bei der Ausübung des Umtauschrechtes nicht zur Verfügung gestellt. Die Gesellschaft wird sich bemühen, etwaige Spitzenbeträge für Rechnung des Optionsberechtigten nach dem Wirksamwerden der Umtauscherklärung zu verkaufen. Ein etwaiger Erlös wird den Optionsberechtigten bei Ausgabe der Aktien zur Verfügung gestellt. Das Optionsrecht kann jederzeit nach Begebung des Optionsscheines bis zum Ende der Laufzeit des Optionsscheines ausgeübt werden. Der Vorstand wird ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre für den Fall auszuschließen, daß die mit diesem Beschluss auszugebenden Optionsscheine im Zusammenhang mit dem Börsengang der Gesellschaft ausgegeben werden. Wenn die Optionsscheine nicht im Zusammenhang mit dem Börsengang der Gesellschaft ausgegeben werden, ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht zum Bezug der Optionsscheine einzuräumen. Der Vorstand wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, die Einzelheiten der Ausgabe der Optionsscheine festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Satzung entsprechend dem jeweiligen Bestand und entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des bedingten Kapitals anzupassen.
b) Beschlussfassung für die Schaffung eines bedingten
Kapitals I zur Gewährung von Optionsrechten
Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 300.000,00 (in Worten: Euro dreihun-derttausend) durch Ausgabe von bis zu 300.000 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzu-führen, als die Inhaber der Optionsscheine von ihrem Optionsrecht zum Bezug von Stückaktien der abakus.com Aktiengesellschaft für High-Tech- und Medienbeteiligungen Gebrauch machen. Zur Zeichnung der Aktien sind Inhaber der oben genannten Optionsscheine zugelassen, soweit sie Ihr Optionsrecht ausgeübt haben. Im Falle einer Kapitalerhöhung erhöht sich das bedingte Kapital im gleichen Verhältnis, wie das Grundkapital erhöht wird. Im Falle einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln wird das bedingte Kapital gemäß § 218 AktG im gleichen Verhältnis wie das Grundkapital erhöht. Im gleichen Verhältnis erhöht sich jeweils der Anspruch der Inhaber von Optionsrechten, mit der Ausübung des Umtauschrechts Aktien zu beziehen. Das Optionsrecht kann jederzeit nach Begebung des Optionsscheines bis zum Ende der Laufzeit des Optionsscheines ausgeübt werden. Der Vorstand wird ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre für den Fall auszuschließen, daß die mit diesem Beschluss auszugebenden Optionsscheine im Zusammenhang mit dem Börsengang der Gesellschaft ausgegeben werden. Wenn die Optionsscheine nicht im Zusammenhang mit dem Börsengang der Gesellschaft ausgegeben werden, ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht zum Bezug der Optionsscheine einzuräumen. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie durch Ausübung von Optionsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, die Einzelheiten der Ausgabe der Optionsscheine festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, den Wortlaut des § 4 der Satzung entsprechend dem jeweiligen Bestand und entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des bedingten Kapitals anzupassen.
c) Satzungsänderung
§ 4 der Satzung wird um folgenden Absatz (6) ergänzt:
(6) Das Grundkapital ist um bis zu EUR 300.000,00 (in Worten: Euro dreihunderttausend), eingeteilt in bis zu 300.000 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital I). Die bedingte Erhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als die In-haber von Optionsscheinen, auf Basis des Beschlusses der Hauptversammlung vom 18. Juni 2001, von ihrem Optionsrecht auf Aktien der abakus.com Aktiengesellschaft für High-Tech- und Medienbeteiligungen Gebrauch machen. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie durch Ausübung von Optionsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand wird ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre für den Fall auszuschließen, daß die mit dem Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Juni 2001 auszugebenden Optionsscheine im Zusammenhang mit dem Börsengang der Gesellschaft ausgegeben werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichts-rats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzule-gen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, den Wortlaut des § 4 der Satzung entsprechend dem jeweiligen Bestand und entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des bedingten Kapitals anzupassen.
Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 3
Der Hauptversammlung wird in Tagesordnungspunkt 3 vorgeschlagen, ein bedingtes Kapital I von EUR 300.000,00 zu beschließen, das auch unter Ausschluß des gesetzlichen Bezugsrech-tes der Aktionäre ausgenutzt werden kann. Hierzu berichtet der Vorstand der Hauptversammlung gemäß § 186 Abs. 4 Satz 2 sowie § 203 Abs. 2 AktG wie folgt:
Die unter Punkt 3 der Tagesordnung für die Hauptversammlung vom 25.05.2001 vorgeschlagene Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31.12.2002 Optionsscheine auszugeben, sieht vor, das Bezugsrecht der Aktionäre zum Bezug der Optionsscheine für den Fall auszuschließen, daß die mit dem Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Juni 2001 auszugebenden Optionsscheine im Zusammenhang mit dem Börsengang der Gesellschaft ausgegeben werden. Dazu soll dem Vorstand die Möglichkeit offen gehalten werden, die Optionsscheine im Rah-men des Börsengangs zusammen mit den beim Börsengang auszugebenden Aktien zur Zeich-nung anzubieten. Dies bedingt zwangsläufig einen Ausschluß des Bezugsrechts, da die Altak-tionäre grundsätzlich kein Bezugsrecht bei der Emission im Rahmen des Börsengangs haben. Mit dem Börsengang soll der Gesellschaft die Möglichkeit eröffnet werden, ihren Aktionärskreis wesentlich zu erweitern und damit die finanzielle Ausstattung für ihre Tätigkeit auf eine breitere Grundlage zu stellen. Insbesondere wird die Aufnahme geeigneter institutioneller Anleger sowie auch ein Börsengang der Gesellschaft angestrebt. Dies kann nur geschehen, wenn das gesetzliche Bezugsrecht ausgeschlossen wird. Mit der Möglichkeit eines innovativen Zeichnungsangebots, mit der Zeichnung einer Aktie gleichzeitig einen Optionsschein zu erwerben, könnten wir die Attraktivität unserer Gesellschaft im Rahmen des Börsengangs weiter erhöhen. Mit der zusätzlichen Nutzung des Finanzierungsinstrumentes "Optionsschein" ohne gleichzeitige Aufnahme von Fremdkapital erfährt die Gesellschaft einen weiteren Vermögenszuwachs. Außerdem fördert die vorgesehene Verwendung die Attraktivität der Aktie der Gesellschaft und bietet für den Ausübungsfall eine Erweiterung der Finanzierungsquellen.
4. Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
wie folgt zu beschließen:
a) Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 24. November 2002 eigene Aktien bis zu 10 Prozent des derzeitigen Grundkapitals von EUR 750.000,00 zu anderen Zwecken als dem Handel in eigenen Aktien zu erwerben. Der Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien darf den Börsen-kurs um nicht mehr als 10 Prozent unterschreiten oder nicht mehr als 10 Prozent überschreiten. Börsenkurs im Sinne der vorstehenden Regelung ist der durchschnittliche Börsenschlusskurs der Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse oder einer anderen deutschen Wertpapierbörse, falls die Gesellschaft nicht an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert ist, während der letzten fünf Börsentage vor dem Erwerb der Aktien. Bei einem Erwerb außerhalb des Börsenhandels gilt dieser Kurs entsprechend zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots durch die Gesellschaft.
b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates eine Veräußerung der er-worbenen eigenen Aktien in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre vorzunehmen, wenn die erworbenen eigenen Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Börsenpreis im Sinne der vorstehenden Regelung ist der durchschnittliche Börsenschlußkurs der Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wert-papierbörse Wertpapierbörse oder einer anderen deutschen Wertpapierbörse, falls die Gesellschaft nicht an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert ist, während der letzten fünf Börsentage vor der Veräußerung der Aktien. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden.
c) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Aktien, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden, Dritten im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen anzubieten.
d) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Aktien, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden, ganz oder in Teilen einzuziehen, ohne daß die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf (Der Aufsichts-rat wird ermächtigt, im Falle des Einzugs der erworbenen eigenen Aktien die Satzung der Gesellschaft entsprechend anzupassen.).
Hierzu erstattet der Vorstand nach § 71 Abs 1 Nr. 8 AktG in Verbindung mit §186 Abs 3 Satz 4, Abs 4 Satz 2 folgenden Bericht an die Hauptversammlung:
Durch die Ermächtigung soll der Vorstand in die Lage versetzt werden, das international übliche Finanzinstrument des Aktienrückkaufs im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre einzusetzen.
Die Möglichkeit zum Wiederverkauf eigener Aktien dient der vereinfachten Mittelbeschaf-fung. Gemäß §71 Abs 1 Nr. 8 Satz 5 AktG kann die Hauptversammlung die auch zu einer an-deren Form der Veräußerung als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre ermächtigen. Voraussetzung ist dabei, daß die eigenen Aktien entsprechend §186 Abs 3 Satz 4 AktG zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft im Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Die Möglichkeit einer solchen Veräußerung liegt im Interesse der Gesellschaft. Sie erlaubt insbesondere eine schnellere und kostengünstigere Platzierung der Aktien als deren Veräußerung nach den Regeln der Einräumung eines Bezugsrechtes an die Aktionäre. Die Ermächtigung gemäss dem unter Punkt 4 c) der Tagesordnung vorgeschlagenen Beschluss soll der Gesellschaft die Möglichkeit geben, eigene Aktien zur Verfügung zu haben, um diese beim Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen daran als Gegenleistung anbieten zu kön-nen. Auf dem Markt für Unternehmens- und Beteiligungskäufe wird diese Form der Gegen-leistung zunehmend verlangt. Die hier vorgeschlagene Ermächtigung soll der Gesellschaft die notwendige Flexibilität geben, um sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen daran schnell und flexibel ausnutzen zu können. Dem trägt der vorgeschlagene Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre bei der Wiederveräußerung der Aktien Rechnung.
5. Neufassung des § 9 und des § 13 der Satzung (Aufsichtsrat)
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den § 9 (2) der Satzung wie folgt neu zu fassen:
(2) Die Aufsichtsratsmitglieder werden, sofern nicht bei der Wahl eine kürzere Amtszeit bestimmt wird, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über ih-re Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Eine Wiederwahl ist zulässig.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den § 13 (1) der Satzung wie folgt neu zu fassen:
(1) Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten für ihre Tätigkeit neben dem Ersatz ihrer Aus-lagen jeweils eine feste einheitliche jährliche Vergütung in Höhe von Euro 5.000,00.
6. Neufassung des § 1 Abs. 1 der Satzung (Firmierung)
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
den § 1 Abs 1 der Satzung wie folgt neu zu fassen:
(1) Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft
unter der Firma"abakus VC AG"
II. Teilnahme
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am 13. Juni 2001
bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei der nachstehend genannten Hinterlegungsstelle hinterlegen und dort bis zur Beendigung der Hauptversammlung belassen.
Hinterlegungsstelle:
Bankhaus Gebrüder Martin, 73033 Göppingen, Kirchstraße 35
Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Kreditinstituten bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.
Jeder Aktionär kann sich in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl, vertre-ten oder das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Für die Vollmacht ist schriftliche Form erforderlich und ausreichend.
Bad Soden, den 10.05.2001
abakus.com Aktiengesellschaft
für High-Tech- und Medienbeteiligungen
Der Vorstand
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Chatmitschnitt:
Sehr geehrte Damen und Herren, wir begrüßen Sie zum heutigen Internet-Chat von 16 bis 17 Uhr mit den Vorständen Thomas Schäfers und Gerhard Mayer. Um eine Frage an die Vorstände zu richten, drücken Sie bitte den obigen Button „chatten“.
Um die aktuellen Fragen zu sehen, drücken Sie in Ihrer Symbolleiste bitte immer wieder einmal den Button „Aktualisieren“.
Sie haben den ersten Chat verschoben wegen aktueller Entwicklungen. Hat dies mit Ihrem Börsengang zu tun?
Rüdiger
Ja, da wir in der letzten Woche entscheidende Gespräche mit zwei Emissionsbanken führten und wir mittlerweile einen unterschriftsreifen Emissionsvertrag zum Gegenzeichnen vorliegen haben.
Ich habe heute im Bundesanzeiger Ihre Einladung zur HV gesehen. Warum Umbenennung in abakus VC AG?
Klaus
Durch die Umfirmierung in abakus VC AG kann der Anleger bereits durch das Kürzel VC erkennen, daß es sich bei unserer Gesellschaft um eine Venture Capital Aktiengesellschaft handelt. Dies ist umso wichtiger, da wir zukünftig immer mehr im öffentlichen Interesse stehen werden. Im Gegensatz zum gegenwärtigen Namen abakus.com Aktiengesellschaft für High- Tech- und Medienbeteiligungen kann mit der Änderung des Namens in abakus VC AG zum einen eine Verkürzung des Namens und zum anderen eine leichtere Kommunikation unseres Tätigkeitsgebietes erreicht werden.
Wo steht der Aktienkurs Ende 2001?
Michaela
Einen Aktienkurs vorherzusagen ist nicht unsere Aufgabe, unsere Aufgabe ist es vielmehr, die Grundlagen für einen positiven Kursverlauf zu schaffen und zwar durch gute Zahlen und positive Überraschungen.
Warum wollen Sie denn gleich zum Börsengang eine Ausgabe von Optionsscheinen beschließen?
Tobias
Die Ausgabe von Optionsscheinen erweitert das Spektrum der finanziellen Handlungsmöglichkeiten der abakus.com AG.
Beim letzten Chat haben Sie ausgesagt, daß es bald einen neuen Mitarbeiter bei der abakus geben wird. Haben Sie ihn zwischenzeitlich eingestellt?
Patrick
Unser Team wurde durch eine neue Mitarbeiterin verstärkt. Seit 01.03. ist Frau Koerbel in unserem Haus tätig.
Wie weit sind Sie mit dem Börsengang?
Rüdiger
Eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstellt derzeit den Due Diligence-Bericht. Dieser gilt als Grundlage für den Börsengang. In diesem Bericht wird sowohl unsere Vergangenheit als auch die derzeitige bzw. zukünftig geplante Entwicklung genauestens unter die Lupe genommen. Da es sich bei uns um eine Beteiligungsgesellschaft handelt, die zudem in vorbörsliche unnotierte Werte investiert, ist dies eine sehr umfangreiche Aufgabe. Im Gegensatz zu einem Ein- oder Zwei-Produkte-Unternehmen muß bei uns jede einzelne Beteiligung genauestens geprüft und bewertet werden. Sobald der Prüfungsbericht vorliegt, können die in einem straffen Zeitplan festgelegten weiteren Arbeitsschritte abgearbeitet werden. Dies beginnt bei A wie Anzeigenkampagnen und endet bei Z wie Zulassungsverfahren. Diese einzelnen Schritte werden wir gemeinsam mit dem Emissionsberater und der Emissionsbank durchführen.
Was genau sind die Projekte der diabetic-Trust AG?
Klaus
Die diabetic-Trust AG hat sich derzeit auf drei Projekte konzentriert. 1. Die Entwicklung eines funktionsfähigen Glukosesensors 2. Die Entwicklung eines transdermalen Pflasters für Diabetiker 3. Versicherungen für Diabetiker. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auch in unserem Aktionärsbrief vom 28.03.2001, den Sie auf unserer Homepage downloaden können.
Was ist ein transdermales Pflaster?
Michaela
Das transdermale Pflaster der diabetic-Trust AG funktioniert im Prinzip wie ein Nikotinpflaster. Insulin wird dem Körper durch die Haut ohne Injektion zugeführt. Die Schwierigkeit und wissenschaftliche Leistung liegt hierbei darin begründet, daß die Insulinmoleküle aufgrund ihrer Größe normalerweise nicht durch die Haut gelangen können. Die Pflastertechnologie der diabetic-Trust AG beruht auf einem neuen innovativen Konzept, wodurch das Insulin mittels Pflaster in den Körper gelangen kann.
Kann ich an der im Aktionärsbrief angekündigten Kapitalerhöhung der diabetic-Trust und der Donky AG auch mitmachen?
Rüdiger
Auf vielfachen Wunsch werden wir ein gewisses Kontingent der auszugebenden Aktien bei der Kapitalerhöhung unseren Aktionären zur Verfügung stellen.
Sind Sie dieses Jahr schon neue Beteiligungen eingegangen und wenn ja, welche?
Jochen
Wir haben unsere Beteiligungsengagements an der mediascope GmbH, der Donky Merchandising & Publishing AG und der diabetic-Trust AG weiter erhöht. Außerdem haben wir uns mit etwas über 10 % an der TATsystems AG in Dieburg beteiligt (siehe Aktionärsinformation 03/2001).
Wann und wo ist die nächste Hauptversammlung?
Peter
Am 18.06.2001 wird die außerordentliche Hauptversammlung in Frankfurt/Main stattfinden. Hierbei werden die satzungsgemäß für den Börsengang notwendigen Beschlüsse gefasst werden. Die Tagesordnung ist auf unserer Homepage unter der Rubrik „Meldungen“ veröffentlicht.
Wann wird endlich eine Hauptversammlung in Heidelberg stattfinden; ich wollte da schon immer mal hin.
Hans
Wir planen, die Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2001 in Heidelberg durchzuführen. Aber auch im Vorfeld unserer Hauptversammlung ist das schöne Heidelberg immer einen Besuch wert.
Wie werden sich Ihre IR ändern, wenn Sie börsennotiert sind?
Wolfgang
Diese werden wir noch intensivierter betreiben. Auch nach dem Börsengang ist es wichtig, Kontakt zu den Aktionären, der Presse, den Analysten usw. zu halten. Wir möchten uns allein schon von unserer Informationspolitik von unseren Mitbewerbern abheben.
Wieso kommt der Börsengang in diesen harten Zeiten? Wollen Sie nicht warten, bis sich der Markt wieder richtig erholt hat?
Peter
Der „richtige“ Zeitpunkt für einen durchzuführenden Börsengang ist im Voraus sicherlich schwer zu definieren. Sicherlich ist es in einer Nachbetrachtung einfacher, eine Aussage über einen guten/besseren/unglücklichen Zeitpunkt zu machen . Sie fragen an , ob es nicht besser wäre zu warten, bis der Markt sich wieder richtig erholt hat. Auch diese Frage haben nicht nur wir uns in unserem Haus, sondern auch die Emissionsbank gestellt. Jedoch kann niemand eine Aussage treffen, wann dieser Zeitpunkt erreicht ist. Wir sind deshalb der Meinung, daß es sinnvoll ist, jetzt alle Vorbereitungen zu treffen, um dann schnellstmöglich reagieren zu können.
Wie wollen Sie Ihr Unternehmen vor dem Börsengang bekannter machen?
Jochen
Zum einen werden wir unsere PR-Arbeit intensivieren, zum anderen werden wir vor dem Börsengang zusätzlich in den wichtigen Presseorganen Anzeigen veröffentlichen. Desweiteren ist sowohl eine DVFA-Analysten-Konferenz, Pressekonferenzen sowie eine Roadshow in verschiedenen Städten geplant.
Wie werden sich Ihre IR ändern, wenn Sie börsennotiert sind?
Hans
Diese werden wir noch intensivierter betreiben. Auch nach dem Börsengang ist es wichtig, Kontakt zu den Aktionären, der Presse, den Analysten usw. zu halten. Wir möchten uns allein schon von unserer Informationspolitik von unseren Mitbewerbern abheben.
Können Sie sagen, wer Ihre Emissionsbank sein wird?
Peter
Wir haben in der letzten Woche sowohl einen Beratervertrag als auch einen Emissionsvertrag von einem namhaften Institut erhalten. Vor dem Gegenzeichnen dieser Verträge werden diese von unserer Anwaltskanzlei geprüft, dem Aufsichtsrat zum Genehmigen vorgelegt und von den Vorständen unterzeichnet. Zu diesem Thema wird es eine Pressekonferenz geben, sobald die Stillhaltungsvereinbarung von beiden Seiten aufgehoben wird.
Wir bedanken uns für Ihr Interesse. Die noch nicht beantworteten Fragen werden wir individuell beantworten.
Autor: Der Vorstand
Titel: abakus.com AG: Aktionärsinformation 04/2001
Außerordentliche Hauptversammlung der abakus.com AG
Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär,
die abakus.com AG führt am 18.06.2001 um 15 Uhr im Hotel Inter-Continental Frankfurt eine außerordentliche Hauptversammlung durch. Auf dieser Hauptversammlung sollen u. a. die entsprechenden Beschlüsse gefasst werden, um die satzungsgemäßen Voraussetzungen für einen Börsengang zu erfüllen.
Tagesordnungspunkte sind hierbei insbesondere:.
Bericht des Vorstands zum beabsichtigten Börsengang
Schaffung eines genehmigten Kapitals I bis zu Euro 300.000,00
Ermächtigung des Vorstands zur Begebung von 300.000
Optionsscheinen auf Aktien der abakus.com Aktiengesellschaft
für High- Tech- und Medienbeteiligungen
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Umfirmierung in "abakus VC AG"
Die abakus.com AG beteiligt sich als Venture Capital-Geber an Unternehmen, die hochinnovative Produkte in wachstumsstarken Branchen entwickeln, produzieren oder vertreiben und stellt hierbei den VC-Nehmern Kapital, Finanzmarkt-Know-How sowie das abakus-Unternehmensnetzwerk zur Verfügung.
Ziel der abakus.com AG ist es, für die abakus-Aktionäre im Sinne des Shareholder Value-Prinzips eine möglichst hohe Rendite beim Exit der VC-Beteiligung zu erwirtschaften. Das Investitionsspektrum erstreckt sich hierbei branchenunabhängig auf Unternehmen mit dem höchstmöglichen Rendite- und Wertsteigerungspotential. Der Börsengang der abakus.com AG an den geregelten Markt wird nach Eintragung der entsprechenden Beschlüsse im Handelsregister in 2001 angestrebt.
Weitere Informationen zur abakus.com AG erhalten Sie im Internet unter www.abakus-ag.de.
Heidelberg, 10.05.2001
Der Vorstand
Ansprechpartner:
Thomas Schäfers Telefon: 06221 / 13 68 17 Fax: 06221 / 58 55 07 e-mail: t.schaefers@abakus-ag.de
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Tagesordnung:
Meldung vom: 10.05.2001
Autor: Der Vorstand
Titel: abakus.com AG: Aktionärsinformation 04/2001
Bad Soden / Taunus - Wertpapierkennummer 510 420
abakus.com Aktiengesellschaft für High-Tech- und Medienbeteiligungen
Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär,
Wir laden unsere Aktionäre zu der außerordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft am Montag, >
dem 18. Juni 2001, um 15 Uhr im Auditorium des Hotel
Inter-Continental, Wilhelm-Leuschner-Straße 43,
60329 Frankfurt am Main, ein.
Tagesordnung:
1.Bericht des Vorstands in Bezug auf den beabsichtigten Börsengang
2.Beschlußfassung für die Schaffung eines genehmigten Kapitals I und Satzungsänderung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
Es wird ein genehmigtes Kapital I geschaffen. Der § 4 der Satzung wird in Absatz 4 wie folgt neu gefaßt:
(4) Der Vorstand ist ermächtigt, mit jeweiliger Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31.12.2005 um bis zu EUR 300.000,00 (in Worten: Euro dreihundert-tausend) durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlage oder Sacheinlage zu erhöhen und dabei das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Sat-zung entsprechend dem jeweiligen Bestand und entsprechend der jeweiligen Ausnutzung
des genehmigten Kapitals anzupassen.
Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 2
Der Hauptversammlung wird in Tagesordnungspunkt 2 vorgeschlagen, ein genehmigtes Kapi-tal von EUR 300.000,00 zu beschließen, das auch unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugs-rechtes der Aktionäre ausgenutzt werden kann. Hierzu berichtet der Vorstand der Hauptversammlung gemäß § 186 Abs. 4 Satz 2 sowie § 203 Abs. 2 AktG wie folgt: Durch die vorbezeichnete Kapitalmaßnahme soll der Gesellschaft die Möglichkeit eröffnet werden, ihren Aktionärskreis wesentlich zu erweitern und damit die finanzielle Ausstattung für ihre Tätigkeit auf eine breitere Grundlage zu stellen. Insbesondere wird die Aufnahme ge-eigneter institutioneller Anleger sowie auch ein Börsengang der Gesellschaft angestrebt. Dies kann nur geschehen, wenn das gesetzliche Bezugsrecht ausgeschlossen wird. Die Verwaltung wird dabei bestrebt sein, den höchst möglichen am Markt erzielbaren Ausgabepreis durchzusetzen.
3. Beschlußfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Begebung von Optionsschei-nen auf Aktien der abakus.com Aktiengesellschaft für High-Tech- und Medienbeteili-gungen, Schaffung eines bedingten Kapitals I und Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
a) Ausgabe von Optionsrechten neuer auf den Inhaber nicht auf einen Nennbetrag lauten-de Stammaktien (Stückaktien) der Gesellschaft.
Der Vorstand wird ermächtigt, bis spätestens 31.12.2002 mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zu 300.000 Stück auf den Inhaber lautende Optionsscheine ohne Schuldverschreibungen mit längstens 5-jähriger Laufzeit auf Stückaktien der abakus.com Aktiengesellschaft für High-Tech- und Medienbeteiligungen zu begeben. Den Inhabern der Optionsscheine werden Opti-onsrechte auf bis zu 300.000 Stückaktien der abakus.com Aktiengesellschaft für High-Tech- und Medienbeteiligungen mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von bis zu EUR 300.000,00 (in Worten: Euro dreihunderttausend) eingeräumt. Jeder Optionsschein berechtigt zum Bezug einer Aktie. Der Bezugspreis je Aktie sowie der Ausgabepreis der Optionsscheine werden zeitnah zur Ausgabe der Optionsscheine durch den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates festgelegt. Sofern während der Laufzeit der Aktienoptionen das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer Aktien erhöht wird oder sonstige Bezugsrechte ausgegeben werden, ermäßigt sich der Basispreis um den Betrag, der sich aus dem Durchschnittskurs des den Aktionären zustehenden Bezugsrechts an allen Handelstagen an der Frankfurter Wertpapierbörse oder einer anderen deutschen Wertpapierbörse errechnet. Im gleichen Verhältnis wie das Grundkapital erhöht wird, erhöht sich der Anspruch der Inhaber von Optionsrechten, mit der Ausübung des Umtauschrechts Aktien zu beziehen. Solange die Aktie nicht an einer Wertpapierbörse notiert ist oder das Bezugsrecht ausgeschlossen ist, ermäßigt sich der Basispreis um den rechnerischen Wert des Bezugsrechts. Die Ermäßigung des Basispreises entfällt, wenn den Inhabern der Aktienoption ein Bezugsrecht eingeräumt wird, das dem Bezugsrecht der Aktionäre entspricht. Der Basispreis beträgt jedoch mindestens EUR 1,00 je Aktie. Im Falle einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln wird das bedingte Kapital gemäß § 218 AktG im gleichen Verhältnis wie das Grundkapital erhöht. Im gleichen Verhältnis erhöht sich der Anspruch der Inhaber von Optionsrechten, mit der Ausübung des Umtauschrechts Aktien zu beziehen. Bruchteile von Aktien, die infolge einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln entstehen, werden bei der Ausübung des Umtauschrechtes nicht zur Verfügung gestellt. Die Gesellschaft wird sich bemühen, etwaige Spitzenbeträge für Rechnung des Optionsberechtigten nach dem Wirksamwerden der Umtauscherklärung zu verkaufen. Ein etwaiger Erlös wird den Optionsberechtigten bei Ausgabe der Aktien zur Verfügung gestellt. Das Optionsrecht kann jederzeit nach Begebung des Optionsscheines bis zum Ende der Laufzeit des Optionsscheines ausgeübt werden. Der Vorstand wird ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre für den Fall auszuschließen, daß die mit diesem Beschluss auszugebenden Optionsscheine im Zusammenhang mit dem Börsengang der Gesellschaft ausgegeben werden. Wenn die Optionsscheine nicht im Zusammenhang mit dem Börsengang der Gesellschaft ausgegeben werden, ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht zum Bezug der Optionsscheine einzuräumen. Der Vorstand wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, die Einzelheiten der Ausgabe der Optionsscheine festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Satzung entsprechend dem jeweiligen Bestand und entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des bedingten Kapitals anzupassen.
b) Beschlussfassung für die Schaffung eines bedingten
Kapitals I zur Gewährung von Optionsrechten
Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 300.000,00 (in Worten: Euro dreihun-derttausend) durch Ausgabe von bis zu 300.000 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzu-führen, als die Inhaber der Optionsscheine von ihrem Optionsrecht zum Bezug von Stückaktien der abakus.com Aktiengesellschaft für High-Tech- und Medienbeteiligungen Gebrauch machen. Zur Zeichnung der Aktien sind Inhaber der oben genannten Optionsscheine zugelassen, soweit sie Ihr Optionsrecht ausgeübt haben. Im Falle einer Kapitalerhöhung erhöht sich das bedingte Kapital im gleichen Verhältnis, wie das Grundkapital erhöht wird. Im Falle einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln wird das bedingte Kapital gemäß § 218 AktG im gleichen Verhältnis wie das Grundkapital erhöht. Im gleichen Verhältnis erhöht sich jeweils der Anspruch der Inhaber von Optionsrechten, mit der Ausübung des Umtauschrechts Aktien zu beziehen. Das Optionsrecht kann jederzeit nach Begebung des Optionsscheines bis zum Ende der Laufzeit des Optionsscheines ausgeübt werden. Der Vorstand wird ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre für den Fall auszuschließen, daß die mit diesem Beschluss auszugebenden Optionsscheine im Zusammenhang mit dem Börsengang der Gesellschaft ausgegeben werden. Wenn die Optionsscheine nicht im Zusammenhang mit dem Börsengang der Gesellschaft ausgegeben werden, ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht zum Bezug der Optionsscheine einzuräumen. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie durch Ausübung von Optionsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, die Einzelheiten der Ausgabe der Optionsscheine festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, den Wortlaut des § 4 der Satzung entsprechend dem jeweiligen Bestand und entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des bedingten Kapitals anzupassen.
c) Satzungsänderung
§ 4 der Satzung wird um folgenden Absatz (6) ergänzt:
(6) Das Grundkapital ist um bis zu EUR 300.000,00 (in Worten: Euro dreihunderttausend), eingeteilt in bis zu 300.000 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital I). Die bedingte Erhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als die In-haber von Optionsscheinen, auf Basis des Beschlusses der Hauptversammlung vom 18. Juni 2001, von ihrem Optionsrecht auf Aktien der abakus.com Aktiengesellschaft für High-Tech- und Medienbeteiligungen Gebrauch machen. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie durch Ausübung von Optionsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand wird ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre für den Fall auszuschließen, daß die mit dem Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Juni 2001 auszugebenden Optionsscheine im Zusammenhang mit dem Börsengang der Gesellschaft ausgegeben werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichts-rats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzule-gen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, den Wortlaut des § 4 der Satzung entsprechend dem jeweiligen Bestand und entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des bedingten Kapitals anzupassen.
Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 3
Der Hauptversammlung wird in Tagesordnungspunkt 3 vorgeschlagen, ein bedingtes Kapital I von EUR 300.000,00 zu beschließen, das auch unter Ausschluß des gesetzlichen Bezugsrech-tes der Aktionäre ausgenutzt werden kann. Hierzu berichtet der Vorstand der Hauptversammlung gemäß § 186 Abs. 4 Satz 2 sowie § 203 Abs. 2 AktG wie folgt:
Die unter Punkt 3 der Tagesordnung für die Hauptversammlung vom 25.05.2001 vorgeschlagene Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31.12.2002 Optionsscheine auszugeben, sieht vor, das Bezugsrecht der Aktionäre zum Bezug der Optionsscheine für den Fall auszuschließen, daß die mit dem Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Juni 2001 auszugebenden Optionsscheine im Zusammenhang mit dem Börsengang der Gesellschaft ausgegeben werden. Dazu soll dem Vorstand die Möglichkeit offen gehalten werden, die Optionsscheine im Rah-men des Börsengangs zusammen mit den beim Börsengang auszugebenden Aktien zur Zeich-nung anzubieten. Dies bedingt zwangsläufig einen Ausschluß des Bezugsrechts, da die Altak-tionäre grundsätzlich kein Bezugsrecht bei der Emission im Rahmen des Börsengangs haben. Mit dem Börsengang soll der Gesellschaft die Möglichkeit eröffnet werden, ihren Aktionärskreis wesentlich zu erweitern und damit die finanzielle Ausstattung für ihre Tätigkeit auf eine breitere Grundlage zu stellen. Insbesondere wird die Aufnahme geeigneter institutioneller Anleger sowie auch ein Börsengang der Gesellschaft angestrebt. Dies kann nur geschehen, wenn das gesetzliche Bezugsrecht ausgeschlossen wird. Mit der Möglichkeit eines innovativen Zeichnungsangebots, mit der Zeichnung einer Aktie gleichzeitig einen Optionsschein zu erwerben, könnten wir die Attraktivität unserer Gesellschaft im Rahmen des Börsengangs weiter erhöhen. Mit der zusätzlichen Nutzung des Finanzierungsinstrumentes "Optionsschein" ohne gleichzeitige Aufnahme von Fremdkapital erfährt die Gesellschaft einen weiteren Vermögenszuwachs. Außerdem fördert die vorgesehene Verwendung die Attraktivität der Aktie der Gesellschaft und bietet für den Ausübungsfall eine Erweiterung der Finanzierungsquellen.
4. Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
wie folgt zu beschließen:
a) Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 24. November 2002 eigene Aktien bis zu 10 Prozent des derzeitigen Grundkapitals von EUR 750.000,00 zu anderen Zwecken als dem Handel in eigenen Aktien zu erwerben. Der Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien darf den Börsen-kurs um nicht mehr als 10 Prozent unterschreiten oder nicht mehr als 10 Prozent überschreiten. Börsenkurs im Sinne der vorstehenden Regelung ist der durchschnittliche Börsenschlusskurs der Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse oder einer anderen deutschen Wertpapierbörse, falls die Gesellschaft nicht an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert ist, während der letzten fünf Börsentage vor dem Erwerb der Aktien. Bei einem Erwerb außerhalb des Börsenhandels gilt dieser Kurs entsprechend zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots durch die Gesellschaft.
b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates eine Veräußerung der er-worbenen eigenen Aktien in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre vorzunehmen, wenn die erworbenen eigenen Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Börsenpreis im Sinne der vorstehenden Regelung ist der durchschnittliche Börsenschlußkurs der Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wert-papierbörse Wertpapierbörse oder einer anderen deutschen Wertpapierbörse, falls die Gesellschaft nicht an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert ist, während der letzten fünf Börsentage vor der Veräußerung der Aktien. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden.
c) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Aktien, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden, Dritten im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen anzubieten.
d) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Aktien, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden, ganz oder in Teilen einzuziehen, ohne daß die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf (Der Aufsichts-rat wird ermächtigt, im Falle des Einzugs der erworbenen eigenen Aktien die Satzung der Gesellschaft entsprechend anzupassen.).
Hierzu erstattet der Vorstand nach § 71 Abs 1 Nr. 8 AktG in Verbindung mit §186 Abs 3 Satz 4, Abs 4 Satz 2 folgenden Bericht an die Hauptversammlung:
Durch die Ermächtigung soll der Vorstand in die Lage versetzt werden, das international übliche Finanzinstrument des Aktienrückkaufs im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre einzusetzen.
Die Möglichkeit zum Wiederverkauf eigener Aktien dient der vereinfachten Mittelbeschaf-fung. Gemäß §71 Abs 1 Nr. 8 Satz 5 AktG kann die Hauptversammlung die auch zu einer an-deren Form der Veräußerung als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre ermächtigen. Voraussetzung ist dabei, daß die eigenen Aktien entsprechend §186 Abs 3 Satz 4 AktG zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft im Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Die Möglichkeit einer solchen Veräußerung liegt im Interesse der Gesellschaft. Sie erlaubt insbesondere eine schnellere und kostengünstigere Platzierung der Aktien als deren Veräußerung nach den Regeln der Einräumung eines Bezugsrechtes an die Aktionäre. Die Ermächtigung gemäss dem unter Punkt 4 c) der Tagesordnung vorgeschlagenen Beschluss soll der Gesellschaft die Möglichkeit geben, eigene Aktien zur Verfügung zu haben, um diese beim Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen daran als Gegenleistung anbieten zu kön-nen. Auf dem Markt für Unternehmens- und Beteiligungskäufe wird diese Form der Gegen-leistung zunehmend verlangt. Die hier vorgeschlagene Ermächtigung soll der Gesellschaft die notwendige Flexibilität geben, um sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen daran schnell und flexibel ausnutzen zu können. Dem trägt der vorgeschlagene Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre bei der Wiederveräußerung der Aktien Rechnung.
5. Neufassung des § 9 und des § 13 der Satzung (Aufsichtsrat)
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den § 9 (2) der Satzung wie folgt neu zu fassen:
(2) Die Aufsichtsratsmitglieder werden, sofern nicht bei der Wahl eine kürzere Amtszeit bestimmt wird, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über ih-re Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Eine Wiederwahl ist zulässig.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den § 13 (1) der Satzung wie folgt neu zu fassen:
(1) Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten für ihre Tätigkeit neben dem Ersatz ihrer Aus-lagen jeweils eine feste einheitliche jährliche Vergütung in Höhe von Euro 5.000,00.
6. Neufassung des § 1 Abs. 1 der Satzung (Firmierung)
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
den § 1 Abs 1 der Satzung wie folgt neu zu fassen:
(1) Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft
unter der Firma"abakus VC AG"
II. Teilnahme
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am 13. Juni 2001
bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei der nachstehend genannten Hinterlegungsstelle hinterlegen und dort bis zur Beendigung der Hauptversammlung belassen.
Hinterlegungsstelle:
Bankhaus Gebrüder Martin, 73033 Göppingen, Kirchstraße 35
Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Kreditinstituten bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.
Jeder Aktionär kann sich in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl, vertre-ten oder das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Für die Vollmacht ist schriftliche Form erforderlich und ausreichend.
Bad Soden, den 10.05.2001
abakus.com Aktiengesellschaft
für High-Tech- und Medienbeteiligungen
Der Vorstand
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Chatmitschnitt:
Sehr geehrte Damen und Herren, wir begrüßen Sie zum heutigen Internet-Chat von 16 bis 17 Uhr mit den Vorständen Thomas Schäfers und Gerhard Mayer. Um eine Frage an die Vorstände zu richten, drücken Sie bitte den obigen Button „chatten“.
Um die aktuellen Fragen zu sehen, drücken Sie in Ihrer Symbolleiste bitte immer wieder einmal den Button „Aktualisieren“.
Sie haben den ersten Chat verschoben wegen aktueller Entwicklungen. Hat dies mit Ihrem Börsengang zu tun?
Rüdiger
Ja, da wir in der letzten Woche entscheidende Gespräche mit zwei Emissionsbanken führten und wir mittlerweile einen unterschriftsreifen Emissionsvertrag zum Gegenzeichnen vorliegen haben.
Ich habe heute im Bundesanzeiger Ihre Einladung zur HV gesehen. Warum Umbenennung in abakus VC AG?
Klaus
Durch die Umfirmierung in abakus VC AG kann der Anleger bereits durch das Kürzel VC erkennen, daß es sich bei unserer Gesellschaft um eine Venture Capital Aktiengesellschaft handelt. Dies ist umso wichtiger, da wir zukünftig immer mehr im öffentlichen Interesse stehen werden. Im Gegensatz zum gegenwärtigen Namen abakus.com Aktiengesellschaft für High- Tech- und Medienbeteiligungen kann mit der Änderung des Namens in abakus VC AG zum einen eine Verkürzung des Namens und zum anderen eine leichtere Kommunikation unseres Tätigkeitsgebietes erreicht werden.
Wo steht der Aktienkurs Ende 2001?
Michaela
Einen Aktienkurs vorherzusagen ist nicht unsere Aufgabe, unsere Aufgabe ist es vielmehr, die Grundlagen für einen positiven Kursverlauf zu schaffen und zwar durch gute Zahlen und positive Überraschungen.
Warum wollen Sie denn gleich zum Börsengang eine Ausgabe von Optionsscheinen beschließen?
Tobias
Die Ausgabe von Optionsscheinen erweitert das Spektrum der finanziellen Handlungsmöglichkeiten der abakus.com AG.
Beim letzten Chat haben Sie ausgesagt, daß es bald einen neuen Mitarbeiter bei der abakus geben wird. Haben Sie ihn zwischenzeitlich eingestellt?
Patrick
Unser Team wurde durch eine neue Mitarbeiterin verstärkt. Seit 01.03. ist Frau Koerbel in unserem Haus tätig.
Wie weit sind Sie mit dem Börsengang?
Rüdiger
Eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstellt derzeit den Due Diligence-Bericht. Dieser gilt als Grundlage für den Börsengang. In diesem Bericht wird sowohl unsere Vergangenheit als auch die derzeitige bzw. zukünftig geplante Entwicklung genauestens unter die Lupe genommen. Da es sich bei uns um eine Beteiligungsgesellschaft handelt, die zudem in vorbörsliche unnotierte Werte investiert, ist dies eine sehr umfangreiche Aufgabe. Im Gegensatz zu einem Ein- oder Zwei-Produkte-Unternehmen muß bei uns jede einzelne Beteiligung genauestens geprüft und bewertet werden. Sobald der Prüfungsbericht vorliegt, können die in einem straffen Zeitplan festgelegten weiteren Arbeitsschritte abgearbeitet werden. Dies beginnt bei A wie Anzeigenkampagnen und endet bei Z wie Zulassungsverfahren. Diese einzelnen Schritte werden wir gemeinsam mit dem Emissionsberater und der Emissionsbank durchführen.
Was genau sind die Projekte der diabetic-Trust AG?
Klaus
Die diabetic-Trust AG hat sich derzeit auf drei Projekte konzentriert. 1. Die Entwicklung eines funktionsfähigen Glukosesensors 2. Die Entwicklung eines transdermalen Pflasters für Diabetiker 3. Versicherungen für Diabetiker. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auch in unserem Aktionärsbrief vom 28.03.2001, den Sie auf unserer Homepage downloaden können.
Was ist ein transdermales Pflaster?
Michaela
Das transdermale Pflaster der diabetic-Trust AG funktioniert im Prinzip wie ein Nikotinpflaster. Insulin wird dem Körper durch die Haut ohne Injektion zugeführt. Die Schwierigkeit und wissenschaftliche Leistung liegt hierbei darin begründet, daß die Insulinmoleküle aufgrund ihrer Größe normalerweise nicht durch die Haut gelangen können. Die Pflastertechnologie der diabetic-Trust AG beruht auf einem neuen innovativen Konzept, wodurch das Insulin mittels Pflaster in den Körper gelangen kann.
Kann ich an der im Aktionärsbrief angekündigten Kapitalerhöhung der diabetic-Trust und der Donky AG auch mitmachen?
Rüdiger
Auf vielfachen Wunsch werden wir ein gewisses Kontingent der auszugebenden Aktien bei der Kapitalerhöhung unseren Aktionären zur Verfügung stellen.
Sind Sie dieses Jahr schon neue Beteiligungen eingegangen und wenn ja, welche?
Jochen
Wir haben unsere Beteiligungsengagements an der mediascope GmbH, der Donky Merchandising & Publishing AG und der diabetic-Trust AG weiter erhöht. Außerdem haben wir uns mit etwas über 10 % an der TATsystems AG in Dieburg beteiligt (siehe Aktionärsinformation 03/2001).
Wann und wo ist die nächste Hauptversammlung?
Peter
Am 18.06.2001 wird die außerordentliche Hauptversammlung in Frankfurt/Main stattfinden. Hierbei werden die satzungsgemäß für den Börsengang notwendigen Beschlüsse gefasst werden. Die Tagesordnung ist auf unserer Homepage unter der Rubrik „Meldungen“ veröffentlicht.
Wann wird endlich eine Hauptversammlung in Heidelberg stattfinden; ich wollte da schon immer mal hin.
Hans
Wir planen, die Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2001 in Heidelberg durchzuführen. Aber auch im Vorfeld unserer Hauptversammlung ist das schöne Heidelberg immer einen Besuch wert.
Wie werden sich Ihre IR ändern, wenn Sie börsennotiert sind?
Wolfgang
Diese werden wir noch intensivierter betreiben. Auch nach dem Börsengang ist es wichtig, Kontakt zu den Aktionären, der Presse, den Analysten usw. zu halten. Wir möchten uns allein schon von unserer Informationspolitik von unseren Mitbewerbern abheben.
Wieso kommt der Börsengang in diesen harten Zeiten? Wollen Sie nicht warten, bis sich der Markt wieder richtig erholt hat?
Peter
Der „richtige“ Zeitpunkt für einen durchzuführenden Börsengang ist im Voraus sicherlich schwer zu definieren. Sicherlich ist es in einer Nachbetrachtung einfacher, eine Aussage über einen guten/besseren/unglücklichen Zeitpunkt zu machen . Sie fragen an , ob es nicht besser wäre zu warten, bis der Markt sich wieder richtig erholt hat. Auch diese Frage haben nicht nur wir uns in unserem Haus, sondern auch die Emissionsbank gestellt. Jedoch kann niemand eine Aussage treffen, wann dieser Zeitpunkt erreicht ist. Wir sind deshalb der Meinung, daß es sinnvoll ist, jetzt alle Vorbereitungen zu treffen, um dann schnellstmöglich reagieren zu können.
Wie wollen Sie Ihr Unternehmen vor dem Börsengang bekannter machen?
Jochen
Zum einen werden wir unsere PR-Arbeit intensivieren, zum anderen werden wir vor dem Börsengang zusätzlich in den wichtigen Presseorganen Anzeigen veröffentlichen. Desweiteren ist sowohl eine DVFA-Analysten-Konferenz, Pressekonferenzen sowie eine Roadshow in verschiedenen Städten geplant.
Wie werden sich Ihre IR ändern, wenn Sie börsennotiert sind?
Hans
Diese werden wir noch intensivierter betreiben. Auch nach dem Börsengang ist es wichtig, Kontakt zu den Aktionären, der Presse, den Analysten usw. zu halten. Wir möchten uns allein schon von unserer Informationspolitik von unseren Mitbewerbern abheben.
Können Sie sagen, wer Ihre Emissionsbank sein wird?
Peter
Wir haben in der letzten Woche sowohl einen Beratervertrag als auch einen Emissionsvertrag von einem namhaften Institut erhalten. Vor dem Gegenzeichnen dieser Verträge werden diese von unserer Anwaltskanzlei geprüft, dem Aufsichtsrat zum Genehmigen vorgelegt und von den Vorständen unterzeichnet. Zu diesem Thema wird es eine Pressekonferenz geben, sobald die Stillhaltungsvereinbarung von beiden Seiten aufgehoben wird.
Wir bedanken uns für Ihr Interesse. Die noch nicht beantworteten Fragen werden wir individuell beantworten.
abakus.com: Weichenstellung am 18. Juni
Der Venture-Capitalist abakus.com wird seine Aktien wahrscheinlich im zweiten Halbjahr dieses Jahres an den Geregelten Markt bringen. Wie das Unternehmen in einem Aktionärsbrief mitteilt, soll am 18. Juni auf einer außerordentlichen Hauptversammlung die Weichen für ein Börsenlisting gestellt werden. Unter anderem stehen ein Bericht des Vorstandes zum Börsengang und die Umfirmierung in abakus VC AG auf der Tagesordnung.
abakus.com beteiligt sich als Wagniskapitalgeber vornehmlich an Unternehmen aus der High-Tech- und Medien-Branche.
Autor: Robert Sopella, 09:05 14.05.01
Der Venture-Capitalist abakus.com wird seine Aktien wahrscheinlich im zweiten Halbjahr dieses Jahres an den Geregelten Markt bringen. Wie das Unternehmen in einem Aktionärsbrief mitteilt, soll am 18. Juni auf einer außerordentlichen Hauptversammlung die Weichen für ein Börsenlisting gestellt werden. Unter anderem stehen ein Bericht des Vorstandes zum Börsengang und die Umfirmierung in abakus VC AG auf der Tagesordnung.
abakus.com beteiligt sich als Wagniskapitalgeber vornehmlich an Unternehmen aus der High-Tech- und Medien-Branche.
Autor: Robert Sopella, 09:05 14.05.01
Das hört sich doch alles sehr gut an.
Ich würde mir gerne einige Aktien hinlegen.
Bitte um Angebote in mein wo-Postfach.
Die letzte KE war wohl zu 12 Euro, der Preis sollte nicht wesentlich drüber liegen.
Ich würde mir gerne einige Aktien hinlegen.
Bitte um Angebote in mein wo-Postfach.
Die letzte KE war wohl zu 12 Euro, der Preis sollte nicht wesentlich drüber liegen.
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