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    Schüler & Steuern ...? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.03.01 22:23:21 von
    neuester Beitrag 01.04.01 14:25:30 von
    Beiträge: 3
    ID: 371.425
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      schrieb am 29.03.01 22:23:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      hi,

      ich besuche momentan nach die Schule und würde gerne wissen was der Fiskus denn so von meinen Spekulationsgewinnen hält.
      Mein Einkommen setzt sich momentan aus 12 * 630DM zusammen. Somit wären wir bei 7560DM. Die Steuergrenze bei Schülern liegt irgendwo bei 13000DM/Jahr.
      Somit bleiben mir noch 5440DM die ich Spekulationsgewinn machen kann ohne zu das ganze versteuern zu müssen, oder???

      Oder gilt auch für mich als Schüler, dass ich ab 1000DM Gewinn unter einem Jahr versteuern muss?

      und was hat es mit diesem Freistellungsbetrag( 3100DM ) auf sich?

      Wie sieht es aus mit Werbungskosten? kann ich Datenfeed, Literatur usw. absetzen?

      klärt mich doch mal bitte ein wenig auf =)

      thx

      megrean
      Avatar
      schrieb am 31.03.01 20:47:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      Der Freibetrag gilt nicht automatisch, das Speku-Einkommen (also über 1000 DM) muß angemeldet werden. Allerdings mußt du nichts zahlen, wenn Du unter dem Grundfreibetrag von ca. 14 TDM bleibst.

      Wie das mit der anderen Arbeit aussiet, weiß ich leider nicht.

      Freistellungsauftrag gilt nur für Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden), aber nicht für Spekugewinne.

      Werbungskosten: Alle Kosten, die im Zusammenhang mit Aktien stehen, kannst Du komplett abziehen, aber unbedigt mit Belegen beweisen!

      Allerdingskannst Du noch anders Steuermn sparen, indem Du Spekuverluste mit allen möglichen Gegenständen (Auto, Motorrad, aber auch Bücher) produzierst. Aber Achtung: Spekufrist beachten! ;)

      Hoffe, ich konnte etwas helfen. Bin aberauch Steuerlaie...

      :) casel
      Avatar
      schrieb am 01.04.01 14:25:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      Sobald deine SO-Einkünfte aus Veräußerungen die 1000,- DM Freigrenze erreichen wirst du mit dem Gesamtbetrag einkommensteuerpflichtig. Du kannst natürlich alle Werbungskosten abziehen, die mit deinen Spekulationsgeschäften direkt zusammenhängen und nicht privater Lebensführung dienen.

      Falls du Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit hast, kannst du auch hier Werbungskosten geltend machen (Fahrtkosten, Arbeitsmittel etc.), pauschal kannst du 2000,- DM ansetzten.

      Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen (Dividenden, Zinsen)hast du einen Freibetrag von 3000 DM + 100 DM Werbungskostenpauschale, was darüber ist muss versteuert werden.

      Weiterhin kannst du Sonderausgaben ansetzen, z.B. Vorsorgeaufwendungen (Versicherungen) oder Kosten für die eigene Berufsausbildung (bis 1800,-/2400,- DM) .

      Auch Spenden sind abzugsfähig.

      Übern Daumen kannst du ungefähr 18000-20000 DM pro Jahr verdienen, bis die Steuer greift, nur der übersteigende Betrag würde versteuert.

      Wenn du es dir genau ausrechenen willst schau mal u.a. hier nach.

      http://www.valuenet.de/ie.html

      http://www.steuernetz.de/


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