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    Wie hoch ist der Steuersatz bei Studenten? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.05.01 09:02:08 von
    neuester Beitrag 26.05.01 01:29:40 von
    Beiträge: 4
    ID: 402.197
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      Avatar
      schrieb am 15.05.01 09:02:08
      Beitrag Nr. 1 ()
      Servus!

      1. Frage

      Kann mir jemand sagen wie hoch mein persönlicher Steuersatz sein wird, wenn ich als Student nicht mehr als 13.500 dm im Jahr verdiene?
      Ich will ja nur wissen, welchen Anteil sich das Finanzamt bei den Spekulationsgewinnen holt.

      2. Frage:

      Wie verhält es sich denn mit dem selben Steuersatz wenn das Depot auf ein Ehepaar ( meine Eltern ) angemeldet wird???
      Wessen Steuersatz ist relevant? Wird der Durchschnitt der beiden genommen???

      Mfg

      l2r
      Avatar
      schrieb am 15.05.01 17:01:30
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hat meines wissen nichts mit Studentenrabatt zu tun sondern wie hoch das erzielte Einkommen ist. ab 13 500 hat man den Eingangssteuersatz zu zahlen ( wie hoch dieser ist weis ich nicht ).

      Spekulationsgewinne sind Kapitalerträge und diese sind bis DM 1000.- steuerfrei.
      Avatar
      schrieb am 17.05.01 19:22:04
      Beitrag Nr. 3 ()
      Spekulationsgewinne (offiziell Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften) sind keine Kapitalerträge !

      Kaptalerträge sind z.B. Einnahmen aus Zinsen oder Dividenden. Für diese gilt ein Freibetrag (incl. Werbungskostenfreibetrag) von DM 3100.-, D.h. alles was darüber hinausgeht muß versteuert werden.

      Für Spekulationsgweinne gibt es ein Freigrenze von DM 1000.-. Das bedeutet, daß Gewinne bis zu diesem Betrag steuerfrei sind, wenn dieser Betrag aber überschritten wird und sei es auch nur um ein paar Pfennige, muß der Gesamtbetrag versteuert werden.
      Der Eingangssteuersatz liegt bei etw 20% (plus Soldaritätszuschlag). Aber bekanntlich ist es keine einfach zu beantwortende Frage, wie hoch das steuerpflichtige Einkommen ist.
      Wenn du Einkommen hast, daß aus steuerlichen Gründen bei deinen Eltern liegt ist das formal wohl illegal und damit strafbar, wird innerhalb der Familie aber wohl kaum nachweisbar sein. Eine Zusamennveranlagung mit den Eltern und einen irgenwie gemittelten Steursatz mit den Eltern gibt es nicht (kein Familiensplitting).
      Wenn du als Student ein so hohes Einkommen hast, daß du Steurn zahlen mußt, wird es sicher auch interssant mit Kindergeld und Bafög.
      Avatar
      schrieb am 26.05.01 01:29:40
      Beitrag Nr. 4 ()
      Du musst erst Steuern zahlen falls Du innerhalb der Speku-Frist
      einen Gewinn nach Abzug von Gebühren und Spesen von
      mehr als 13.500 (ist glaub schon höher) hast!
      Solltest Du allerding irgendetwas dazuverdienen Bafög oder
      durch einen Ferienjob wird dass auf die Freigrenze angerechnet.


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