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    Vermögenswirksame Leistungen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.05.01 16:25:28 von
    neuester Beitrag 25.05.01 19:01:08 von
    Beiträge: 7
    ID: 409.078
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      Avatar
      schrieb am 24.05.01 16:25:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      Schönen Feiertag!

      Habe mal eine Frage, die mich einfach mal so interessiert.

      Ich zahle meine VL in einen Fonds ein, den UniGlobal. Habe in den letzten beiden Jahren (so lang besteht der VL-Vertrag mit der Union) aber leider vergessen, meinen Antrag auf stsstliche Zulage mit der ESt abzugeben. Heißt das im Klartext, daß ich über das Geld in dem Fonds verfügen könnte?

      Oder anders ausgedrückt: ein VL-Vertrag ist kurz vor dem Ende der Sparphase, irgendwas unerwartetes passiert (meinetwegen Erbfall und Auszahlung der anderen, blödes Bsp. bei DEM 78/Monat :-)). Kommt man dann an sein Geld, wenn ja, unter welchen bürokratischen Voraussetzungen?

      Gruß,

      Mistkäfer
      Avatar
      schrieb am 24.05.01 16:35:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      meines wissens nach, muss der sparbetrag bei vorzeitiger auflösung nachversteuert werden. es gibt aber auch die möglichkeit den vertrag nicht steuerschändigend aufzulösen z.b. bei heirat. das müsste aber alles in den vertragsunterlagen stehen.
      ausserdem wer bekommt denn heute noch vermögenswirksamme leistungen. die freigrenzen sind doch dermassen niedrig.
      Avatar
      schrieb am 24.05.01 16:52:10
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hello !


      Solltest du VL Verträge vorzeitig auflösen, mußt du lediglich die Arb.N. Spar.Zul. zurückzahlen - sofern du welche erhalten hast. Sonst nichts !


      Jarod
      Avatar
      schrieb am 24.05.01 19:32:09
      Beitrag Nr. 4 ()
      Euch beiden vielen herzlichen Dank!

      Hat mich nur mal so interessiert:-)
      Avatar
      schrieb am 25.05.01 15:36:49
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo!

      Geht das wirklich, daß man VL-Verträge einfach so liquidieren kann? Ich meine es steht doch immer drauf "Gesperrt nach dem Vermögensbildungsgesetz bis ***".
      Könnte ich dann meinen VL-Vertrag mit Sch***-Fonds kündigen und einen neuen Vertrag abschließen? Muß halt die Sparzulage zurückzahlen, aber das wärs wert.

      Geht das wirklich????

      Gruß,

      Der Experte..

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      Avatar
      schrieb am 25.05.01 17:10:42
      Beitrag Nr. 6 ()
      Soweit ich weiß geht die Kündigung ohne weiteres !
      Man muß auch keine Begründung abgegeben !
      Wie Jarod oben richtig sagte, muß man bei vorzeitiger
      Kündigung nur die staatlichen zuschüsse zurückzahlen !!!
      Am besten dahin gehen, wo man seinen Vertrag abgeschlossen
      hat und schriftlich kündigen und fertig !!!

      MfG

      schwabday
      Avatar
      schrieb am 25.05.01 19:01:08
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo Schwabday!

      Danke für die Info. Mach ich gleich Montag nachmittag:-)

      Gruß

      Der Experte..


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