Vermögenswirksame Leistungen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 24.05.01 16:25:28 von
neuester Beitrag 25.05.01 19:01:08 von
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ID: 409.078
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Schönen Feiertag!
Habe mal eine Frage, die mich einfach mal so interessiert.
Ich zahle meine VL in einen Fonds ein, den UniGlobal. Habe in den letzten beiden Jahren (so lang besteht der VL-Vertrag mit der Union) aber leider vergessen, meinen Antrag auf stsstliche Zulage mit der ESt abzugeben. Heißt das im Klartext, daß ich über das Geld in dem Fonds verfügen könnte?
Oder anders ausgedrückt: ein VL-Vertrag ist kurz vor dem Ende der Sparphase, irgendwas unerwartetes passiert (meinetwegen Erbfall und Auszahlung der anderen, blödes Bsp. bei DEM 78/Monat :-)). Kommt man dann an sein Geld, wenn ja, unter welchen bürokratischen Voraussetzungen?
Gruß,
Mistkäfer
Habe mal eine Frage, die mich einfach mal so interessiert.
Ich zahle meine VL in einen Fonds ein, den UniGlobal. Habe in den letzten beiden Jahren (so lang besteht der VL-Vertrag mit der Union) aber leider vergessen, meinen Antrag auf stsstliche Zulage mit der ESt abzugeben. Heißt das im Klartext, daß ich über das Geld in dem Fonds verfügen könnte?
Oder anders ausgedrückt: ein VL-Vertrag ist kurz vor dem Ende der Sparphase, irgendwas unerwartetes passiert (meinetwegen Erbfall und Auszahlung der anderen, blödes Bsp. bei DEM 78/Monat :-)). Kommt man dann an sein Geld, wenn ja, unter welchen bürokratischen Voraussetzungen?
Gruß,
Mistkäfer
meines wissens nach, muss der sparbetrag bei vorzeitiger auflösung nachversteuert werden. es gibt aber auch die möglichkeit den vertrag nicht steuerschändigend aufzulösen z.b. bei heirat. das müsste aber alles in den vertragsunterlagen stehen.
ausserdem wer bekommt denn heute noch vermögenswirksamme leistungen. die freigrenzen sind doch dermassen niedrig.
ausserdem wer bekommt denn heute noch vermögenswirksamme leistungen. die freigrenzen sind doch dermassen niedrig.
Hello !
Solltest du VL Verträge vorzeitig auflösen, mußt du lediglich die Arb.N. Spar.Zul. zurückzahlen - sofern du welche erhalten hast. Sonst nichts !
Jarod
Solltest du VL Verträge vorzeitig auflösen, mußt du lediglich die Arb.N. Spar.Zul. zurückzahlen - sofern du welche erhalten hast. Sonst nichts !
Jarod
Euch beiden vielen herzlichen Dank!
Hat mich nur mal so interessiert:-)
Hat mich nur mal so interessiert:-)
Hallo!
Geht das wirklich, daß man VL-Verträge einfach so liquidieren kann? Ich meine es steht doch immer drauf "Gesperrt nach dem Vermögensbildungsgesetz bis ***".
Könnte ich dann meinen VL-Vertrag mit Sch***-Fonds kündigen und einen neuen Vertrag abschließen? Muß halt die Sparzulage zurückzahlen, aber das wärs wert.
Geht das wirklich????
Gruß,
Der Experte..
Geht das wirklich, daß man VL-Verträge einfach so liquidieren kann? Ich meine es steht doch immer drauf "Gesperrt nach dem Vermögensbildungsgesetz bis ***".
Könnte ich dann meinen VL-Vertrag mit Sch***-Fonds kündigen und einen neuen Vertrag abschließen? Muß halt die Sparzulage zurückzahlen, aber das wärs wert.
Geht das wirklich????
Gruß,
Der Experte..
Soweit ich weiß geht die Kündigung ohne weiteres !
Man muß auch keine Begründung abgegeben !
Wie Jarod oben richtig sagte, muß man bei vorzeitiger
Kündigung nur die staatlichen zuschüsse zurückzahlen !!!
Am besten dahin gehen, wo man seinen Vertrag abgeschlossen
hat und schriftlich kündigen und fertig !!!
MfG
schwabday
Man muß auch keine Begründung abgegeben !
Wie Jarod oben richtig sagte, muß man bei vorzeitiger
Kündigung nur die staatlichen zuschüsse zurückzahlen !!!
Am besten dahin gehen, wo man seinen Vertrag abgeschlossen
hat und schriftlich kündigen und fertig !!!
MfG
schwabday
Hallo Schwabday!
Danke für die Info. Mach ich gleich Montag nachmittag:-)
Gruß
Der Experte..
Danke für die Info. Mach ich gleich Montag nachmittag:-)
Gruß
Der Experte..
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