ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 184)
eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
neuester Beitrag 25.04.24 19:22:53 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 51.118.395 von straßenköter am 18.11.15 14:20:33
Delisting STRABAG
Die Delisting-Neureglung ist bislang - zumindest soweit ich gesehen haben - noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und damit auch noch nicht in Kraft getreten. Über das Delisting scheint aber nunmehr (vor Inkrafttreten) schon bestandskräftig von der Börse entschieden worden zu sein. Insoweit gilt die Rückwirkungsregelung nicht, d.h. leider wohl kein Abfindungsangebot.
Ja, kann so sein. Ich will nur keine übertriebene Euphorie für irgendetwas verbreiten, was nicht gesichert ist. Vorhin gab es die ungewöhnliche Konstellation bei Strabag, dass der Spread auf 210 zu 212 zurückging. An einen so engen Spread kann ich mich schon ewig nicht mehr innern. Schnell waren dann die Stücke aus dem ask herausgekauft.
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.119.205 von straßenköter am 18.11.15 15:26:14Warum unwahrscheinlich, wenn die Bewilligung der Börse am 11.10.2015 war? Es zählt doch wohl das, was an diesem Tag für den Schutz der Anleger als angemessen angenommen wird.
Ich vermute, dass es wie folgt gelaufen ist. Mit Düsseldorf hätte es Probleme geben können. Deshalb hat man zunächst nur Düsseldorf betrieben. Das dortige Delisting hat man zur Kenntnis genommen und dann vergessen, dass man Frankfurt weiter betreiben musste. Das hat man dann am 11.10. festgestellt.
Ich vermute, dass es wie folgt gelaufen ist. Mit Düsseldorf hätte es Probleme geben können. Deshalb hat man zunächst nur Düsseldorf betrieben. Das dortige Delisting hat man zur Kenntnis genommen und dann vergessen, dass man Frankfurt weiter betreiben musste. Das hat man dann am 11.10. festgestellt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.119.049 von Kalchas am 18.11.15 15:16:09
Ich sehe gerade, dass ich zu dem Thema im Strabag-Thread schon was am 15.10.2015 gepostet hatte (siehe oben). Anscheinend gab es da mit dem Delisting mir nicht nachvollziehbare Probleme. Ein Pflichtangebot halte ich somit für unwahrscheinlich.
Zitat von Kalchas: Offenbar nicht. Sonst wäre doch, wie in allen anderen Fällen auch, der Handel 6 Monate später in Frankfurt eingestellt worden.
Zitat von straßenköter: Der Halbjahresbericht ist schon eine Weile online:
http://www.strabag.de/databases/internet/_public/files.nsf/S…
Auszug von Seite 7:
"...Nach wie vor strebt die STRABAG AG bei den Wertpapierbörsen Frankfurt und Düsseldorf den
Widerruf der Börsenzulassung der STRABAG AG-Aktie an. In Düsseldorf wurde der entsprechende
Antrag bereits umgesetzt..."
Ich sehe gerade, dass ich zu dem Thema im Strabag-Thread schon was am 15.10.2015 gepostet hatte (siehe oben). Anscheinend gab es da mit dem Delisting mir nicht nachvollziehbare Probleme. Ein Pflichtangebot halte ich somit für unwahrscheinlich.
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.118.989 von straßenköter am 18.11.15 15:11:55Offenbar nicht. Sonst wäre doch, wie in allen anderen Fällen auch, der Handel 6 Monate später in Frankfurt eingestellt worden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.118.938 von Kalchas am 18.11.15 15:08:03
Aber es wurde doch damals gleichzeitig für beide Börsenplätze der Antrag gestellt!
Zitat von Kalchas: Aber doch wohl nur, weil es noch die Notierung in Frankfurt gab.
Aber es wurde doch damals gleichzeitig für beide Börsenplätze der Antrag gestellt!
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.118.920 von straßenköter am 18.11.15 15:06:24Aber doch wohl nur, weil es noch die Notierung in Frankfurt gab.
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.118.824 von Kalchas am 18.11.15 15:00:11
Ich glaube, dass diese Regelung von Düsseldorf erst später eingesetzt wurde. Der Delistingantrag müsste also bei Strabag vorher erfolgt sein. In Düsseldorf wurde ja das Delisting auch "erfolgreich" umgesetzt.
Zitat von Kalchas: Gab es nicht das Problem mit Düsseldorf, wo die auch im geregelten Markt notiert waren? Die wollten doch auf jeden Fall ein Abfindungsangebot, wenn die Aktie nicht noch in einem geregelten Markt einer andern Börse notiert ist.
Ich glaube, dass diese Regelung von Düsseldorf erst später eingesetzt wurde. Der Delistingantrag müsste also bei Strabag vorher erfolgt sein. In Düsseldorf wurde ja das Delisting auch "erfolgreich" umgesetzt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.118.767 von straßenköter am 18.11.15 14:56:04Gab es nicht das Problem mit Düsseldorf, wo die auch im geregelten Markt notiert waren? Die wollten doch auf jeden Fall ein Abfindungsangebot, wenn die Aktie nicht noch in einem geregelten Markt einer andern Börse notiert ist.
Unverständlich warum der Delisting-Antrag vom 20.02.2014 für Frankfurt nie umgesetzt wurde:
http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/strabag-koeln-antrag-auf-…
http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/strabag-koeln-antrag-auf-…