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    ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 219)

    eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
    neuester Beitrag 25.04.24 19:22:53 von
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      schrieb am 01.04.15 11:41:24
      Beitrag Nr. 3.376 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.473.173 von sparfuchs123 am 01.04.15 11:27:46http://www.derivate.bnpparibas.com/zertifikat/details/sky-de…

      „Diese Aktienanleihe zahlt am 24.12.2015 den maximalen Rückzahlungsbetrag von 1.000,00 zuzüglich des Kupon zurück, sofern die SKY DEUTSCHLAND Aktie am Bewertungstag 18.12.2015 über dem Basispreis bei 7,00 schließt. Notiert die Aktie unterhalb des Basispreises bei 7,00 werden 142,85714 SKY DEUTSCHLAND Aktien geliefert. (Bruchteile von Aktien als Barausgleich) Der Kupon in Höhe von 12,00% wird in jedem Fall gezahlt.“

      Wenn ich vom Worst Case ausgehe, dass die Konkretisierung der Squeeze Out-Abfindung ergibt, dass nur der 3-Monatskursdurchschnitt gezahlt wird, der bei 6,68€ liegen müsste, sollte die Spekulation noch nicht risikofrei sein. Bei einem Kurs von 6,68€ bekommt man je 1000 Euro 142,85714 Anteile eingebucht, also 142,85714 x 6,68€ = 954,29€. An Stückzinsen sind laut comdirect bislang 4,8%, also 48€ je 1000 Euro aufgelaufen. Kaufkosten ohne Transaktionskosten betragen bei einem Kurs von 99,50% 995€. Ohne Berücksichtigung des Kupons liegt die garantierte Rückzahlung in Bezug auf die Aktie bei 6,10€. Die Anleihe läuft normalerweise noch 9 Monate. Der eigentliche Squeeze Out wird sich insgesamt seit Ankündigung etwa 6 Monate hinziehen (3 Monate bis zur Konkretisierung, 1,5 Monate bis zur SO-HV und je nachdem, ob die Beschlüsse der HV angefochten werden 1 bis 6 Monate bis zur Eintragung des SO in das Handelsregister. Bei der Annahme von 5-6 Monate bis zur Eintragung des SO in das Handelsregister fallen bis dahin inkl. bis heute aufgelaufener Stückzinsen von 4,8% zusätzlich noch etwa 3,2% Zinsen, also zusammen 8% an.

      Einnahme im Worst Case = 954,29 + 80 (8%) = 1.034,29€
      Kaufkosten: 995 + 48 =1.043€

      Das Risiko läge also im Worst Case (schnellst möglicher Squeeze Out und SO-Abfindung auf Mindesthöhe von 6,68€) bei 1% + Transaktionskosten

      Dafür müsste der Kauf der Aktie 6,80€ jetzt risikofrei sein, sofern man davon ausgeht, dass die Aktie nach Verkündung der Abfindung mindestens 2% oberhalb der Abfindung notiert.
      Avatar
      schrieb am 01.04.15 11:27:46
      Beitrag Nr. 3.375 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.250.372 von sparfuchs123 am 05.03.15 16:07:48Gestern 10.000 Nominale zu 99,55% gehandelt.

      @ straßenköter: Du hattest doch mal gerechnet, jetzt müssten wir doch schon im Bereich der risikolosen Rendite stehen, oder?

      Zitat von sparfuchs123: Offenbar wird die Sky Deutschland Aktienanleihe mit der Wkn PA8MJL wieder gehandelt, zumindest in Stuttgart


      Zitat von Quidam_Mark: ...

      Nach oberflächlicher Analyse der Anleihebedingungen würde ich sagen: Ja. Zwar hat die Emittentin das Recht, die Anleihe im Falle der Eintragung des SO zu kündigen (§2, Abs. 3 und 4), dies allerdings nur zum Wert unmittelbar vor der Maßnahme. Das kann sich nur auf den Wert unmittelbar vor Eintragung des SO beziehen. Daher würde ich argumentieren, dass als Basiswertpreis der höhere Wert von SO-Preis und letztem Börsenkurs, eine Volatilität von 0, Dividendenzahlungen während der Restlaufzeit von 0 und der theoretische Wert des Kupon-tragenden Bonds zu berücksichtigen wären. Das heißt, dass der Anleger rechnerisch in den Genuss des vollen Kupons kommt.

      Das Risiko des Eintritts einer SO-Ankündigung trägt hier die Emittentin. Evtl. hätte sie in Reaktion darauf evtl. ebenfalls kündigen können, und das mit günstigeren Folgen für sie; allerdings wäre dies, wie auch die nach "billigem Ermessen" zu berechnende Rückzahlung angreifbar. Jetzt ist es für eine Kündigung mit Verweis auf die SO-Ankündigung ohnehin zu spät.

      Sollte die Emittentin versuchen, einen geringeren Kündigungsbetrag als oben skizziert zu leisten, würde ich mich dagegen wehren.
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      Avatar
      schrieb am 31.03.15 12:02:15
      Beitrag Nr. 3.374 ()
      Sicher nicht ganz überraschend nach der Entwicklung der letzten Wochen: SO bei Impreglon:
      http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/impreglon-mitteilung-…
      Avatar
      schrieb am 31.03.15 10:52:39
      Beitrag Nr. 3.373 ()
      Auch wenn die Erhöhung der Dividende bei Edding eher gegen zukünftige SO-Absichten sprechen, sollte das gute Jahr 2014 nicht untergehen:
      http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/edding-aktiengesellschaft…
      Avatar
      schrieb am 28.03.15 15:58:14
      Beitrag Nr. 3.372 ()
      Bei so einer hypothetischen Diskussion gibts ja auch nix zu verstehen. Kann ja sein, dass im Gutachten was unter 4,78 hingerechnet wird, wieso das aber unter 3,00 sein sollte ... gemessen an den 4,78 ist ein DAB-Kunde nicht wertvoller als ein comdirect-Kunde. Bilanzzahlen und Perspektiven müsste man natürlich genauer anschauen.

      Aber dass ein überhöhter strategischer Preis gezahlt worden wäre, während eigentlich nur ein Kaufpreis auf dem Niveau des Buchwerts üblich wäre, ist nicht zu erkennen. comdirect wird da deutlich teurer gehandelt. Dazu müsste man auch mal noch die Peergroup europaweit anschauen.

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      Avatar
      schrieb am 28.03.15 15:21:14
      Beitrag Nr. 3.371 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.446.206 von 525700 am 28.03.15 13:09:43Kalchas bringt es genau auf den Punkt:

      Wenn ein Mehrheitsgesellschafter bereit ist, 4,80 zu zahlen, dann ist ihm das Unternehmen 4,80 wert.

      Wenn im Gutachten nur 3 als Ertragswert steht, dann heißt das nichts anderes, als dass der Mehrheitsgesellschafter glaubt, dass die 3 nicht richtig sind und der richtige Wert 4,8 ist. Dies läßt den Schluß zu, dass 3 "getürkt" sei - ganz einfach auch deswegen weil der Mehrheitsgesellschafter das Gutachten im Auftrag gibt und auch den Prüfer des Prüfgutachtens vorschlägt.

      Allerdings ist zu berücksichtigen, dass das Unternehmen tatsächlich weniger als 4,8 wert sein kann, der Mehrheitsgesellschafter aber bereit ist 4,8 zu zahlen, um die Schwierigkeiten, die ihm Minderheitsaktionäre machen können (Anfechtung von HV-Beschlüssen, zeitliche Verzögerung von Unternehmensentscheidungen, weil zu gewissen Punkten ein HV-Beschluß notwendig ist, Gewinn/Verlustverrechnungsmöglichkeiten im Konzern ....).
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      Avatar
      schrieb am 28.03.15 13:09:43
      Beitrag Nr. 3.370 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.443.452 von Kalchas am 27.03.15 19:51:09
      Zitat von Kalchas: Nun, wenn der Wert tatsächlich bei unter 3 Euro pro Aktie liegt, dann kauft die Aktie niemand zu 4,78 Euro. So sieht es ja wohl aus und nicht anders, es sei denn die 3 Euro sind ein getürkter Preis.


      Er versteht es nicht. Ich gebe es auf und kommentiere es nicht weiter.
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      Avatar
      schrieb am 27.03.15 19:51:09
      Beitrag Nr. 3.369 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.442.546 von 525700 am 27.03.15 17:54:18Nun, wenn der Wert tatsächlich bei unter 3 Euro pro Aktie liegt, dann kauft die Aktie niemand zu 4,78 Euro. So sieht es ja wohl aus und nicht anders, es sei denn die 3 Euro sind ein getürkter Preis.
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      Avatar
      schrieb am 27.03.15 17:54:18
      Beitrag Nr. 3.368 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.440.905 von Kalchas am 27.03.15 15:08:16
      Zitat von Kalchas: Und warum will dann jemand unbedingt 4,78 Euro zahlen, wenn der Wert unter 3 liegt?


      Wegen Durchschnittspreis 3 Monate vor SqO-Veröffentlichung

      Siehe beispielsweise Rücker AG (in diesem Fall LG FFM). Bewertung des Unternehmens: 12,xx, Abfindung 16,xx wegen BGH-Rechtsprechung, dass Börsenpreis die Untergrenze darstellt.
      Damit sollte Deine Frage beantwortet sein. Warten wir auch die Gutachten...
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      Avatar
      schrieb am 27.03.15 15:08:16
      Beitrag Nr. 3.367 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.440.623 von 525700 am 27.03.15 14:47:17Und warum will dann jemand unbedingt 4,78 Euro zahlen, wenn der Wert unter 3 liegt? Das Landgericht München wird das gerne glauben. Da wurde doch noch nie eine Unternehmensplanung in Frage gestellt.
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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