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    ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 220)

    eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
    neuester Beitrag 25.04.24 19:22:53 von
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      schrieb am 27.03.15 14:47:17
      Beitrag Nr. 3.366 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.439.279 von straßenköter am 27.03.15 12:32:35wenn das der Schnitt ist, ist es blöd, denn dann wurden die Planungen angepaßt, um unter dem Schnitt zu bleiben und die Gerichte wagen sich nicht dran, die Planungen zu korrigieren. Daher wird es wohl ein neues Gutachten geben (müssen).

      Interessanterweise sind die 4,78 zudem auch im Übernahmeangebot geboten worden, weil die 4,78 auch der HVB bezahlt worden sind.

      Ich kenne zwar die Gutachten (noch) nicht, vermute jedoch überschlagsweise, dass bei der Emittlung des Wertes eine "2" vor dem "," stehen wird...
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      Avatar
      schrieb am 27.03.15 12:40:00
      Beitrag Nr. 3.365 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.439.279 von straßenköter am 27.03.15 12:32:35OLG München da gehts dann ab in die Spruchstelle:D
      Avatar
      schrieb am 27.03.15 12:32:35
      Beitrag Nr. 3.364 ()
      http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/dab-bank-bnp-paribas-bete…

      SO zu 4,78€. Das müsste der Schnitt sein.
      9 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 27.03.15 08:14:06
      Beitrag Nr. 3.363 ()
      Bei Youniq endet die Zeit der Verluste so langsam und das EK liegt bei etwa 2€ je Aktie:
      http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/youniq-veroeffentlich…

      Um so weniger verständlich, dass das erste Übernahmeangebot Ende 2014 zu 1 Euro so erfolgreich war und auch jetzt beim zweiten zu 1,40€ relativ viel bislang angedient wurde.
      Avatar
      schrieb am 26.03.15 16:39:44
      Beitrag Nr. 3.362 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.431.629 von 525700 am 26.03.15 16:17:23
      Zitat von 525700: Zu update ist zu sagen, dass die Gesellschaft keine deutsche, sondern eine österreichische Gesellschaft ist. Ich kenne das österreichische Recht nicht. Vielleicht ist dort keine Abfindung notwendig. ich weiß es einfach nicht.

      Bei Magix sieht die Sache da ganz anders aus. Bei einer Umwandlung in eine GmbH oder KG wäre ein Abfindungsangebot notwendig. Dazu gehören aber auch entsprechende Gutachten mit entsprechenden Preisen.
      Aber der Hintergrund ist wohl ein ganz anderer. Die Frage wird wohl gewesen sein: Wie können wir uns die alleinige Macht sichern, auch wenn wir keinen Squeeze-out machen. Da bietet sich die KGaA an. Weil das alleinige Sagen hat die Komplementärin. Und über die entsprechenden Verträge können dann auch die Erträge beeinflußt werden. Und das ohne B&G...


      Ja, das war wohl eine wichtige Komponente für die Entscheidung bei Magix. Die im Raum anwesenden Aktionärsschützer betonten immer wieder, dass es dem Vorstand mit der Entscheidung m Machterhalt ging, weil sie in einer KGaA quasi unantastbar sind.

      Zu Update: Das mit Österreich kann ich Dir auch nicht beantworten. Tendenziell ist die Rechtsprechung zumindest beim SO vergleichbar. Allein die Kursreaktion könnte ein Indiz sein, dass eine Angebot fällig wird.

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      Avatar
      schrieb am 26.03.15 16:17:23
      Beitrag Nr. 3.361 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.426.694 von straßenköter am 26.03.15 09:56:23Zu update ist zu sagen, dass die Gesellschaft keine deutsche, sondern eine österreichische Gesellschaft ist. Ich kenne das österreichische Recht nicht. Vielleicht ist dort keine Abfindung notwendig. ich weiß es einfach nicht.

      Bei Magix sieht die Sache da ganz anders aus. Bei einer Umwandlung in eine GmbH oder KG wäre ein Abfindungsangebot notwendig. Dazu gehören aber auch entsprechende Gutachten mit entsprechenden Preisen.
      Aber der Hintergrund ist wohl ein ganz anderer. Die Frage wird wohl gewesen sein: Wie können wir uns die alleinige Macht sichern, auch wenn wir keinen Squeeze-out machen. Da bietet sich die KGaA an. Weil das alleinige Sagen hat die Komplementärin. Und über die entsprechenden Verträge können dann auch die Erträge beeinflußt werden. Und das ohne B&G...
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 26.03.15 09:56:23
      Beitrag Nr. 3.360 ()
      Ich habe mal ein wenig gegoogelt. Durch den Rechtsformwechsel ist in der Tat eine Abfindungsangebot fällig. Ich kenne allerdings im Gegensatz zu den Squeeze Out-Regeln hier nicht die genauen Regeln.

      Trotzdem weiß man jetzt, warum der Update-Kurs nicht zwanghaft gefallen ist. Falls es auch eine Untergrenze über den Kurs wie beim Squeeze Out gibt, wäre das hier eine Sache mit wenig Risiko.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 26.03.15 08:51:26
      Beitrag Nr. 3.359 ()
      Update-Software soll ja in eine GmbH umgewandelt werden.

      Ich war am Dienstag auf der HV von Magix. Da gab es einen Redner, der dem Vorstand aufzeigte, warum denn die Umwandlung in eine KGaA gewählt wurde und warum andere Rechtsformen quasi aus Sicht der Geschäftsführung nicht in Frage gekommen sein dürften. Bei der GmbH sagte er, dass die Umwandlung einer AG in eine GmbH ein Übernahmeangebot ausgelöst hätte. Da bin ich mir aber nicht sicher, ob ich dies richtig verstanden habe. Wenn dem aber so wäre, müsste man sich Update mal genauer angucken. Kann hier einer dazu was sagen?
      Avatar
      schrieb am 25.03.15 14:21:09
      Beitrag Nr. 3.358 ()
      Dresdner Factoring AG: Barabfindung für verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out auf EUR 11,46 je Aktie festgelegt

      Dresdner Factoring AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out

      25.03.2015 14:02

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      DGAP - ein Service der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      WKN DFAG99, ISIN DE000DFAG997, zugelassen zum Handel an den Präsenzbörsen
      in Frankfurt/Main, Stuttgart, Berlin, Düsseldorf und München sowie im
      elektronischen Handelssystem XETRA.

      Die abcfinance Beteiligungs AG mit Sitz in Köln hat dem Vorstand der
      Dresdner Factoring AG in Bestätigung und Konkretisierung ihres bereits am
      25. November 2014 gestellten Übertragungsverlangens heute mitgeteilt, dass
      sie die Barabfindung für die beabsichtigte Übertragung der Aktien der
      übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Dresdner Factoring AG auf die
      abcfinance Beteiligungs AG als Hauptaktionärin im Rahmen des sog.
      verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out (§§ 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG i.V.m.
      § 327a ff. AktG) gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327b Abs. 1 Satz 1
      AktG auf EUR 11,46 je auf den Inhaber lautende Nennbetragsaktie mit einem
      Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie der Dresdner Factoring AG festgelegt hat.

      Der Vorstand der Dresdner Factoring AG und der Vorstand der abcfinance
      Beteiligungs AG haben den Entwurf eines Verschmelzungsvertrags, durch den
      die Dresdner Factoring AG (als übertragende Gesellschaft) auf die
      abcfinance Beteiligungs AG (als übernehmende Gesellschaft) verschmolzen
      werden soll, abgestimmt. Der Verschmelzungsvertrag soll nach der finalen
      Zustimmung des Vorstands sowie der Zustimmung des Aufsichtsrats der
      Dresdner Factoring AG voraussichtlich am 26. März 2015 geschlossen und
      beurkundet werden. Über den Squeeze-out soll in der kommenden ordentlichen
      Hauptversammlung der Dresdner Factoring AG Beschluss gefasst werden, die
      für den 13. Mai 2015 geplant ist.

      Der Vorstand


      ---------------------------------------------------------------------------

      Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

      Erläuterungen:
      Die Dresdner Factoring AG ist das einzige börsennotierte Factoring-Institut
      in Deutschland. Sie gehört zu den führenden Anbietern für mittelständische
      Unternehmen mit Umsätzen bis zu EUR 100 Mio. p.a. Kennzeichnend für das
      Geschäftsmodell der Dresdner Factoring sind die Nähe zum Kunden und
      passgenaue Finanzierungslösungen, die sich optimal in die
      Gesamtfinanzierung des Kunden einfügen.

      Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf derzeitigen
      Annahmen und Prognosen des Managements der Dresdner Factoring beruhen.
      Bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können
      dazu führen, dass die tatsächliche Entwicklung, insbesondere die
      Ergebnisse, die Finanzlage und die Geschäfte unserer Gesellschaft
      wesentlich von den hier gemachten zukunftsgerichteten Aussagen abweichen.
      Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten
      Aussagen zu aktualisieren oder sie an zukünftige Ereignisse oder
      Entwicklungen anzupassen.

      Kontakt:
      Kerstin Steidte-Megerlin
      Dresdner Factoring AG
      +49 351 888 55 110
      dresden@dresdner-factoring.de

      25.03.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: Dresdner Factoring AG
      Glacisstraße 2
      01099 Dresden
      Deutschland
      Telefon: +49 (0)351 / 888 55 0
      Fax: +49 (0)351 / 888 55 11
      E-Mail: dresden@dresdner-factoring.de
      Internet: www.dresdner-factoring.de
      ISIN: DE000DFAG997, DE000DFAG0B9, DE000DFAG0A1
      WKN: DFAG99, DFAG0B, DFAG0A,
      Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
      Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart

      Ende der Mitteilung
      Avatar
      schrieb am 18.03.15 18:57:11
      Beitrag Nr. 3.357 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.356.548 von Quidam_Mark am 17.03.15 23:26:21
      Zitat von Quidam_Mark:
      Zitat von straßenköter: Die Liquidation bei UMS schreitet voran. Der Verkaufsbeschluss ist erstaunlicherweise ohne Anfechtung durchgegangen. Am 27.04.2015 gibt es die ordentliche HV. Es soll eine Dividende über 7,53€ sowie die Liquidation zum 30.04.2015 beschlossen werden. 1-2 Jahre später soll es dann nochmals etwa 3,60€ geben.


      Ob man mit dem Mantel nicht noch etwas sinnvolleres anstellen kann? Wie wird die bevorstehende Dividendenzahlung eigentlich steuerlich behandelt: Direkte Besteuerung oder Kaufpreisanpassung? Die zweite Alternative wäre deutlich attraktiver, da keine übermäßige Verlustzuweisung im "Aktientopf" die Folge wäre. Im aktuellen Börsenumfeld ist das zugegebenermaßen keine wirklich bedrohliche Konsequenz.


      Da war die Neugier doch zu groß: Lt. Auskunft IR ist die steuerliche Behandlung der Dividende noch in der Schwebe, da noch kein Steuerbescheid für 2014 vorliegt. Über den Daumen gepeilt kann man anscheinend von etwa 50% Einlagenkonto-Anteil ausgehen. Die Unsicherheit scheint im Bereich +/-10% zu liegen. Die folgenden Ausschüttungen wären dann vollständig EK.
      Es existieren anscheinend noch steuerliche Verlustvorträge. Der Mantel muss nicht sterben, selbst wenn nun die Liquidation beschlossen werden sollte. Der Prozess kann durch einen Beschluss jederzeit aufgehoben werden.
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