ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 223)
eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
neuester Beitrag 25.04.24 19:22:53 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 49.202.951 von Collins01 am 28.02.15 10:19:02
Das Verfahren ist abgeschlossen und wann mit einer Zahlung zu rechnen ist, hatte ich doch 30 Beiträge zurück schon mal beantwortet. Wenn Du mir nicht glaubst, kannst Du doch die Veröffentlichung im bundesanzeiger.de (Suchbegriff "MME") vom 02.02.2015 lesen. Ich zitiere:
Die nachzahlungsberechtigten (ehemaligen) MME-Minderheitsaktionäre, die nach wie vor bei dem Kreditinstitut ein Konto unterhalten, über das seinerzeit die Barabfindung bzw. die Ausgleichszahlungen im Rahmen des BGAV abgewickelt wurde, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme nichts zu veranlassen. Die Auszahlung des Nachbesserungsbetrags erfolgt bei entsprechender Anspruchsberechtigung auf Initiative der Depotbanken erstmalig voraussichtlich am oder um den 10. April 2015. Sollte bis Ende April 2015 keine Gutschrift der Nachbesserung der Barabfindung bzw. der Ausgleichszahlung erfolgt sein, fordern wir hiermit diese (ehemaligen) MME-Minderheitsaktionäre auf, sich mit ihrer Depotbank in Verbindung zu setzen und dort ihre Ansprüche geltend zu machen.
Nachzahlung auf die Ausgleichszahlung
Sämtliche (ehemalige) Minderheitsaktionäre der MME, die den ursprünglichen Ausgleich von EUR 0,51 pro Stückaktie brutto (vor Abzug von Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag) je MME-Aktie für die Geschäftsjahre 2007/2008 – 2012/2013 entgegengenommen haben, haben Anspruch auf Nachzahlung des Unterschiedsbetrags zu dem erhöhten Ausgleich; dies sind EUR 0,18 pro Stückaktie brutto für die Geschäftsjahre 2007/2008 – 2012/2013 . Dies gilt auch dann, wenn (ehemalige) Minderheitsaktionäre die Aktien zwischenzeitlich veräußert oder das Abfindungsangebot angenommen haben.
Wenn man die Bank nicht gewechselt hat, sollte auch die Nachzahlung des zusätzlichen Ausgleichs automatisch erfolgen. Andernfalls läuft die Zahlung der abwicklungsstelle vermutlich bei der früheren Bank auf, die sie dann zurückweist oder auf ein bekanntes Referenzkonto bei Deiner neuen Bank weiterleitet.
Zitat von Collins01: Bei der MME Moviement hat es ja eine Nachbesserung im BUG gegeben. Wann ist hier wohl mit der Nachzahlung zu rechnen oder gibt es hier noch Rechtsmittel des Klagegegners?
Das Verfahren ist abgeschlossen und wann mit einer Zahlung zu rechnen ist, hatte ich doch 30 Beiträge zurück schon mal beantwortet. Wenn Du mir nicht glaubst, kannst Du doch die Veröffentlichung im bundesanzeiger.de (Suchbegriff "MME") vom 02.02.2015 lesen. Ich zitiere:
Die nachzahlungsberechtigten (ehemaligen) MME-Minderheitsaktionäre, die nach wie vor bei dem Kreditinstitut ein Konto unterhalten, über das seinerzeit die Barabfindung bzw. die Ausgleichszahlungen im Rahmen des BGAV abgewickelt wurde, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme nichts zu veranlassen. Die Auszahlung des Nachbesserungsbetrags erfolgt bei entsprechender Anspruchsberechtigung auf Initiative der Depotbanken erstmalig voraussichtlich am oder um den 10. April 2015. Sollte bis Ende April 2015 keine Gutschrift der Nachbesserung der Barabfindung bzw. der Ausgleichszahlung erfolgt sein, fordern wir hiermit diese (ehemaligen) MME-Minderheitsaktionäre auf, sich mit ihrer Depotbank in Verbindung zu setzen und dort ihre Ansprüche geltend zu machen.
Nachzahlung auf die Ausgleichszahlung
Sämtliche (ehemalige) Minderheitsaktionäre der MME, die den ursprünglichen Ausgleich von EUR 0,51 pro Stückaktie brutto (vor Abzug von Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag) je MME-Aktie für die Geschäftsjahre 2007/2008 – 2012/2013 entgegengenommen haben, haben Anspruch auf Nachzahlung des Unterschiedsbetrags zu dem erhöhten Ausgleich; dies sind EUR 0,18 pro Stückaktie brutto für die Geschäftsjahre 2007/2008 – 2012/2013 . Dies gilt auch dann, wenn (ehemalige) Minderheitsaktionäre die Aktien zwischenzeitlich veräußert oder das Abfindungsangebot angenommen haben.
Wenn man die Bank nicht gewechselt hat, sollte auch die Nachzahlung des zusätzlichen Ausgleichs automatisch erfolgen. Andernfalls läuft die Zahlung der abwicklungsstelle vermutlich bei der früheren Bank auf, die sie dann zurückweist oder auf ein bekanntes Referenzkonto bei Deiner neuen Bank weiterleitet.
nein der Fall Alba liegt völlig anders.Hier wurde nur das gerichtlich bestellte Gutachten vorgelegt.Bei der MME gab es ein Urteil
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.202.951 von Collins01 am 28.02.15 10:19:02
Das gab es bei Alba ja auch gerade. Wer hat denn in Bezug auf die erhöhte Ausgleichszahlung Anspruch auf die Differenz zum bislang gezahlten Betrag und passiert dies automatisch?
Zitat von Collins01: Bei der MME Moviement hat es ja eine Nachbesserung im BUG gegeben. Wann ist hier wohl mit der Nachzahlung zu rechnen oder gibt es hier noch Rechtsmittel des Klagegegners?
Das gab es bei Alba ja auch gerade. Wer hat denn in Bezug auf die erhöhte Ausgleichszahlung Anspruch auf die Differenz zum bislang gezahlten Betrag und passiert dies automatisch?
Bei der MME Moviement hat es ja eine Nachbesserung im BUG gegeben. Wann ist hier wohl mit der Nachzahlung zu rechnen oder gibt es hier noch Rechtsmittel des Klagegegners?
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.201.976 von arendts am 28.02.15 00:50:15Es gibt noch einen weiteren Punkt. Es wird von einer Krisensituation ausgegangen, konkret der grössten Krise seit Menschengedenken. Das hat natürlich Konsequenzen für die Aktienkurse. Da heißt es dann immer als Begründung, wenn die Kurse gefallen sind, die Anleger würden eine höhere Marktrisikoprämie verlangen. Die wäre dann ja höher als eine über einen langen Zeitraum gemittelte, wie sie Stehle bestimmt hat.
Dann ist es aber völlig unverständlich, dass der ermittelte Ertragswert unter dem Marktwert (Börsenkurs) liegen soll. Die Leute sollen also in Panik sein, aber ausgerechnet Epcos soll, gemessen an der Marktrisikoprämie von Stehle überbewertet gewesen sein. Das Verwunderliche ist ja dann, dass Hauptaktionäre dann fast immer überbewertet Unternehmen vollständig übernehmen wollen. Auch hier ist doch offensichtlich, dass das blanker Unsinn ist.
Dann ist es aber völlig unverständlich, dass der ermittelte Ertragswert unter dem Marktwert (Börsenkurs) liegen soll. Die Leute sollen also in Panik sein, aber ausgerechnet Epcos soll, gemessen an der Marktrisikoprämie von Stehle überbewertet gewesen sein. Das Verwunderliche ist ja dann, dass Hauptaktionäre dann fast immer überbewertet Unternehmen vollständig übernehmen wollen. Auch hier ist doch offensichtlich, dass das blanker Unsinn ist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.201.292 von nullcheck am 27.02.15 22:05:32
Squeeze-out bei der EPCOS AG
Kalchas hat das gut zusammengefasst. Ansonsten läuft die Frist für die Beschwerdebegründung noch, wie mitgeteilt. Über Ideen hierzu freue ich mich.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.193.579 von arendts am 27.02.15 11:43:46Das ich keine Antwort von Ihnen wegen Epcos bekomme hatte ich erwartet,muss gleich an das Post von Kalchas denken
SpruchZ Nr. /2015 erschienen
Die neue Ausgabe von Spruchverfahren aktuell (SpruchZ) enthält einen Beitrag zur (überhöhten) Marktrisikoprämie und die ANZAG-Entscheidung des LG Ffm.http://spruchverfahren.blogspot.de/2015/02/spruchverfahren-a…
Squeeze Out Ehlebracht:
http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/ehlebracht-mitteilung…
Nach Youniq und Matica wird die Woche mit der Ankündigung bei Ehlebracht einfach sehr schön abgerundet.
http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/ehlebracht-mitteilung…
Nach Youniq und Matica wird die Woche mit der Ankündigung bei Ehlebracht einfach sehr schön abgerundet.
Die Zahlen sind der Knaller:
http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/matica-technologies-v…
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