ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 237)
eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
neuester Beitrag 25.04.24 19:22:53 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 48.483.359 von Quidam_Mark am 03.12.14 21:49:11
Danke. Gutdrauf9 hatte mir bereits per Boardmail geantwortet und die Sache erklärt.
Zitat von Quidam_Mark:Zitat von straßenköter: Hat sich mal einer das Posting 3178 über die Mitteilung aus dem Bundesanzeiger zu Augusta angesehen? Verstehe ich es richtig, dass der Squeeze Out ohne HV-Beschluss eingetragen werden soll?
Gemeint ist wahrscheinlich folgender Passus der Verlautbarung: "Gemäß § 62 Abs. 4 Satz 1 und 2 UmwG ist auch eine Zustimmung der Hauptversammlung der Augusta zum Verschmelzungsvertrag nicht erforderlich, wenn – wie vorliegend vorgesehen – ein Übertragungsbeschluss der Hauptversammlung der Augusta nach § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG, §§ 327a ff. AktG gefasst und der Übertragungsbeschluss mit einem Vermerk nach § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG in das Handelsregister der Augusta eingetragen ist."
Das bedeutet im Klartext: Die Augusta-HV kann dem Vertrag nachträglich (innerhalb von bis zu drei Monaten nach Abschluss [Beurkundung]) zustimmen. Das geschieht auch, da die a.o. HV für den 19.01.15 vorgesehen ist. Sollte die Zustimmung nicht innerhalb der genannten Frist vorliegen, wäre die Eintragung ins Handelsregister hinfällig. Nach meiner Beobachtung ist dieses Vorgehen beim verschmelzungsrechtlichen SO Standard.
Danke. Gutdrauf9 hatte mir bereits per Boardmail geantwortet und die Sache erklärt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.477.614 von straßenköter am 03.12.14 08:34:02
Gemeint ist wahrscheinlich folgender Passus der Verlautbarung: "Gemäß § 62 Abs. 4 Satz 1 und 2 UmwG ist auch eine Zustimmung der Hauptversammlung der Augusta zum Verschmelzungsvertrag nicht erforderlich, wenn – wie vorliegend vorgesehen – ein Übertragungsbeschluss der Hauptversammlung der Augusta nach § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG, §§ 327a ff. AktG gefasst und der Übertragungsbeschluss mit einem Vermerk nach § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG in das Handelsregister der Augusta eingetragen ist."
Das bedeutet im Klartext: Die Augusta-HV kann dem Vertrag nachträglich (innerhalb von bis zu drei Monaten nach Abschluss [Beurkundung]) zustimmen. Das geschieht auch, da die a.o. HV für den 19.01.15 vorgesehen ist. Sollte die Zustimmung nicht innerhalb der genannten Frist vorliegen, wäre die Eintragung ins Handelsregister hinfällig. Nach meiner Beobachtung ist dieses Vorgehen beim verschmelzungsrechtlichen SO Standard.
Zitat von straßenköter: Hat sich mal einer das Posting 3178 über die Mitteilung aus dem Bundesanzeiger zu Augusta angesehen? Verstehe ich es richtig, dass der Squeeze Out ohne HV-Beschluss eingetragen werden soll?
Gemeint ist wahrscheinlich folgender Passus der Verlautbarung: "Gemäß § 62 Abs. 4 Satz 1 und 2 UmwG ist auch eine Zustimmung der Hauptversammlung der Augusta zum Verschmelzungsvertrag nicht erforderlich, wenn – wie vorliegend vorgesehen – ein Übertragungsbeschluss der Hauptversammlung der Augusta nach § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG, §§ 327a ff. AktG gefasst und der Übertragungsbeschluss mit einem Vermerk nach § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG in das Handelsregister der Augusta eingetragen ist."
Das bedeutet im Klartext: Die Augusta-HV kann dem Vertrag nachträglich (innerhalb von bis zu drei Monaten nach Abschluss [Beurkundung]) zustimmen. Das geschieht auch, da die a.o. HV für den 19.01.15 vorgesehen ist. Sollte die Zustimmung nicht innerhalb der genannten Frist vorliegen, wäre die Eintragung ins Handelsregister hinfällig. Nach meiner Beobachtung ist dieses Vorgehen beim verschmelzungsrechtlichen SO Standard.
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.480.815 von trade20 am 03.12.14 15:54:37auch dabei
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.477.614 von straßenköter am 03.12.14 08:34:02Die HV ist doch explizit erwähnt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.478.904 von gnuldi am 03.12.14 11:46:55auch dabei
Ich würde auch mitmachen
Wie im letzten jahr
Wie im letzten jahr
und jetzt 5 ...
4! ..........
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.478.205 von straßenköter am 03.12.14 10:01:22Ich habe auch noch Interesse, so sind wir schon 3….ms
Studie!
ich wäre auch dabei. Hat den niemand eine "Firma"
ich wäre auch dabei. Hat den niemand eine "Firma"