checkAd

    ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 238)

    eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
    neuester Beitrag 25.04.24 19:22:53 von
    Beiträge: 5.556
    ID: 424.302
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 607.107
    Aktive User: 0


    Beitrag zu dieser Diskussion schreiben

     Durchsuchen
    • 1
    • 238
    • 556

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 03.12.14 10:01:22
      Beitrag Nr. 3.186 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.478.196 von straßenköter am 03.12.14 10:00:01Nervig. Wann funktioniert die Technik endlich wieder?]

      Das habe ich noch lebhaft in Erinnerung, da ich mich um den Kauf gekümmert hatte. Am Ende scheiterte es daran, dass man nicht an Privatpersonen verkaufen wollte. Interesse hätte ich nach wie vor.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.12.14 10:00:01
      Beitrag Nr. 3.185 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.478.148 von gutdrauf9 am 03.12.14 09:52:44
      Zitat von gutdrauf9: im letzten Jahr gab es eine - dann zum Scheitern verurteilte Initiative - gemeinsam die Solventis-Enspiel-Studie zu bestellen.
      Falls auch heuer jemand die Initiative ergreift und noch "Mitfinancies" sucht, ich wäre mit dabei !
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.12.14 09:52:44
      Beitrag Nr. 3.184 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.477.593 von straßenköter am 03.12.14 08:30:12im letzten Jahr gab es eine - dann zum Scheitern verurteilte Initiative - gemeinsam die Solventis-Enspiel-Studie zu bestellen.
      Falls auch heuer jemand die Initiative ergreift und noch "Mitfinancies" sucht, ich wäre mit dabei !
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.12.14 08:34:02
      Beitrag Nr. 3.183 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.465.809 von straßenköter am 01.12.14 19:11:51Hat sich mal einer das Posting 3178 über die Mitteilung aus dem Bundesanzeiger zu Augusta angesehen? Verstehe ich es richtig, dass der Squeeze Out ohne HV-Beschluss eingetragen werden soll?
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.12.14 08:30:12
      Beitrag Nr. 3.182 ()
      Solventis hat auch 2014 eine Endspielstudie erstellt:
      http://www.solventis.de/index.php?menu_id=133
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1975EUR +3,95 %
      InnoCan Pharma: Erwächst aus der LPT-Therapie ein Multi-Milliardenwert?mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 02.12.14 11:01:47
      Beitrag Nr. 3.181 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.469.997 von gutdrauf9 am 02.12.14 10:08:57Die genaue Methodik weiß ich leider nicht auswendig. Es wird aber immer anteilig ein Wert eingestellt, der sich aus der Differenz von letzten Börsenkurs und Abfindung ergibt. Damit will man demjenigen entgegen kommen, der nicht an einer späteren Spruchstelle partizipieren kann, weil er vorher den Fonds verkauft hat.

      Meiner Denkweise entspricht das nicht. Wenn man keinen Wert berücksichtigt, gibt man gerade einen Anreiz, den Fonds langfristig zu halten. Zudem hat man ein auch ein Risiko der späteren Wertberichtigung, falls sich entweder die Gesetzeslage ändert oder Spruchstellenverfahren nur noch negativ beendet werden.

      Beim Greiff stellt man übrigens für ein Nachbesserungsrecht keinen Wert ein. Allerdings geht der Greiff auch nicht so oft mit seinen Aktien in die Spruchstelle wie KR.
      Avatar
      schrieb am 02.12.14 10:08:57
      Beitrag Nr. 3.180 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.469.349 von straßenköter am 02.12.14 09:21:38vielen Dank für den Link.

      Weiss jemand, nach welchen Kriterien der KR-Fonds die Nachbesserungsrechte bewertet? Die meisten NBR werden mit Werten größer 0 bewertet. Woher stammen diese "Schätzungen"?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 02.12.14 09:21:38
      Beitrag Nr. 3.179 ()
      Der Jahresbericht des KR Fonds zum 31.8.2014:
      https://axxion.acarda.de/website/KR_DAS_P_LU0310320758/KR%20…
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 01.12.14 19:11:51
      Beitrag Nr. 3.178 ()
      Quelle: Bundesanzeiger




      Augusta Technologie Aktiengesellschaft
      München
      Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 5 Satz 3, Abs. 3 Satz 2 UmwG
      Verschmelzung mit der TKH Technologie Deutschland AG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze Out)
      Die Augusta Technologie Aktiengesellschaft mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 169036 ("Augusta"), als übertragende Gesellschaft soll auf die TKH Technologie Deutschland AG mit Sitz in Nettetal, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 13868 ("TKH"), als übernehmende Gesellschaft verschmolzen werden.

      Die Verschmelzung soll zur Aufnahme unter Auflösung ohne Abwicklung durch Übertragung des gesamten Vermögens der übertragenden Gesellschaft auf die übernehmende Gesellschaft nach § 2 Nr. 1 UmwG erfolgen. Im Zusammenhang mit der Verschmelzung soll ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Augusta erfolgen (§ 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. den §§ 327a ff. AktG). Die Verschmelzung erfolgt im Innenverhältnis mit Wirkung zum Beginn des 1. Januar 2015 ("Verschmelzungsstichtag"). Der Verschmelzung liegt die Jahresbilanz der Augusta zum 31. Dezember 2014 als Schlussbilanz zugrunde. Der Verschmelzungsvertrag zwischen der Augusta und der TKH wurde am 1. Dezember 2014 beurkundet ("Verschmelzungsvertrag"). Der Verschmelzungsvertrag wurde zu den Handelsregistern der Augusta und der TKH eingereicht. Einzelheiten der Verschmelzung sind im Verschmelzungsvertrag geregelt.

      Die TKH hält unmittelbar mehr als neun Zehntel des Grundkapitals der Augusta (unter Absetzung der von Augusta gehaltenen eigenen Aktien). Daher ist gemäß § 62 Abs. 1 UmwG eine Zustimmung der Hauptversammlung der TKH zum Verschmelzungsvertrag nicht erforderlich. Gemäß § 62 Abs. 2 UmwG haben die Aktionäre der TKH allerdings das Recht, die Einberufung einer Hauptversammlung zu verlangen, in der über die Zustimmung zur Verschmelzung beschlossen wird. Die alleinige Aktionärin der TKH, die TKH Deutschland GmbH & Co. KG, Nettetal, hat der TKH bereits mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, von ihrem Recht aus § 62 Abs. 2 UmwG keinen Gebrauch zu machen.

      Gemäß § 62 Abs. 4 Satz 1 und 2 UmwG ist auch eine Zustimmung der Hauptversammlung der Augusta zum Verschmelzungsvertrag nicht erforderlich, wenn – wie vorliegend vorgesehen – ein Übertragungsbeschluss der Hauptversammlung der Augusta nach § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG, §§ 327a ff. AktG gefasst und der Übertragungsbeschluss mit einem Vermerk nach § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG in das Handelsregister der Augusta eingetragen ist.

      Zur Information der Aktionäre der Augusta liegen vom Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger an folgende Unterlagen zu den üblichen Geschäftszeiten im Geschäftsraum der Augusta Technologie AG, Willy-Brandt-Platz 3, D-81829 München, zur Einsicht aus:


      der Verschmelzungsvertrag zwischen TKH als übernehmender Gesellschaft und Augusta als übertragender Gesellschaft vom 1. Dezember 2014;

      die Jahresabschlüsse und Lageberichte der Augusta jeweils für die Geschäftsjahre 2011, 2012 und 2013, die Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte der Augusta für die Geschäftsjahre 2011, 2012 und 2013;

      die Jahresabschlüsse der TKH jeweils für die Geschäftsjahre 2012 (Rumpfgeschäftsjahr) und 2013 (frühere Jahresabschlüsse sind aufgrund der Gründung im Jahr 2012 nicht verfügbar);

      die Zwischenbilanz der Augusta und der TKH, jeweils zum 30. September 2014;

      der nach § 8 UmwG vorsorglich erstattete gemeinsame Verschmelzungsbericht der Vorstände der Augusta und der TKH vom 1. Dezember 2014;

      der nach §§ 60, 12 UmwG vorsorglich erstattete Prüfungsbericht des vom Landgericht München I vorsorglich ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfers MAZARS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, für beide an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger über die Prüfung des Verschmelzungsvertrags zwischen der TKH als übernehmender Gesellschaft und der Augusta als übertragender Gesellschaft vom 1. Dezember 2014;

      der Entwurf des Übertragungsbeschlusses;

      der von der TKH in ihrer Eigenschaft als Hauptaktionärin der Augusta nach § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG, § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG erstattete schriftliche Bericht vom 17. November 2014 über die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Augusta auf die TKH und zur Erläuterung und Begründung der Angemessenheit der festgelegten Barabfindung;

      die Gewährleistungserklärung der Commerzbank Aktiengesellschaft gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG, § 327b Abs. 3 AktG vom 17. November 2014;

      der nach § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG, § 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 AktG erstattete Prüfungsbericht des vom Landgericht München I ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfers MAZARS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, über die Prüfung der Barabfindung anlässlich der beabsichtigten Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Augusta auf die TKH.
      Die vorgenannten Unterlagen sind ebenfalls auf der Internetseite der Augusta unter http://www.augusta-ag.com/de/investor-relations/Squeeze-Out.… zugänglich. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen zugesandt. Entsprechende Verlangen bitten wir zu richten an:

      Augusta Technologie Aktiengesellschaft
      Aktienverwaltung
      Willy-Brandt-Platz 3
      D-81829 München
      oder per Telefax an: +49 (0)89 4357155-77


      München, im Dezember 2014

      Augusta Technologie Aktiengesellschaft

      Der Vorstand
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 01.12.14 14:26:40
      Beitrag Nr. 3.177 ()
      Gibt es auch sowas wie eine Spruchstelle bzw Nachbesserung in Luxemburg ?


      Zielgesellschaft: GAGFAH S.A.; Bieter: Deutsche Annington Immobilien SE

      http://www.dgap.de/dgap/News/wpueg/uebernahmeangebot-zielges…
      • 1
      • 238
      • 556
       DurchsuchenBeitrag schreiben


      ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !?