ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 315)
eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
neuester Beitrag 03.05.24 16:57:06 von
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Wenn Consors stimmt hat tkh 55.56 und singer 20.53 wären wir bei 76.06 also gub machbar aber bis zum so langer weg und die frage ist will singer raus bzw hat tkh das geld fuer das was er will ich denke dauert daher nicht meine baustelle
Augusta, elexis, fortex, gelsenwasser, leifheit, puma, secunet, vossloh und wacker habe ich weder im Depot noch auf der Liste
Zitat von herrmannkrages: Bei machen Werten Frage ich warum die diese im Fonds haben dazu ist die Wertentwicklung nicht optimal wenn ich meine SO&Gub Werte ansehe war die Rendite was besser. Kann auch daran liegen das bei mir schon einige Verfahren zu Ende sind aber mein Start in dem Bereich war 2004 und der Fonds war 2003 wenn ich das richtig sehe.
Beim Fonds sind die Managementgebühren sowie die erfolgsabhängige Gebühren einzurechnen. Die erfolgsabhängigen Gebühren schlagen in guten Jahren beim Fonds ordentlich zu buche. Was ich im Vergleich zu meinem Portfolio immer wieder feststelle, ist zudem, dass der Fonds nicht in sehr kleine marktenge Werte investieren kann. Gerade bei einigen sehr kleinen Werten wie Brain Force gab es doch sehr gute Entwicklungen. Insgesamt macht das Management meines Erachtens trotzdem eine sehr gute Arbeit und macht das Investieren in das Thema Übernahme investierbar.
Bei welchen Werten hast Du Dich konkret gewundert, dass sie im Portfolio sind? Ich bin in erster Linie über die Zykliker Wacker und Klöckner überrascht. Ohne BuG kann man sich da ganz schön die Finger verbrennen.
Bei machen Werten Frage ich warum die diese im Fonds haben dazu ist die Wertentwicklung nicht optimal wenn ich meine SO&Gub Werte ansehe war die Rendite was besser. Kann auch daran liegen das bei mir schon einige Verfahren zu Ende sind aber mein Start in dem Bereich war 2004 und der Fonds war 2003 wenn ich das richtig sehe.
Nach einem ersten Überblick würde ich sagen, dass der Fonds aus meiner Sicht wenig Überraschendes gemacht hat, was ich nicht negativ meine. Am meisten war ich vom Zukauf bei CCR überrascht, sofern man wirklich mit den Stücken ins Delisting gehen möchte. Die schlechte operative Entwicklung bei CCR könnte einem Gutachter später die Tür zu einer niedrigen Abfindung öffnen. Ob der BuG hier schützt, weiß ich leider nicht. Adler scheint im wahrsten Sinne eine Modeaktie zu werden. Die Story der Aktie ist irgendwie an mir vorbei gegangen. Gut finde ich die Neupositionierung bei Renk, WMF und Rhön. Bei Rhön muss man wahrscheinlich nur irgendwann den rechtzeitigen Ausstieg über die Börse hinbekommen.
Ich hoffe mal, dass nach dem erneuten Übernahmeangebot für Joyou die Position leicht ausgebaut wurde. Die Aktie ist durch den Chinaabschlag nach wie vor für den Fall einer Komplettübernahme deutlich zu günstig. Ob ein Ausbau seit dem 30.08 stattfand, wird ja dem nächsten Halbjahresbericht zu entnehmen sein.
Hat sich einer mal mit Wacker beschäftigt? Der Titel ist für mich die überraschendste Neuposition.
Ich hoffe mal, dass nach dem erneuten Übernahmeangebot für Joyou die Position leicht ausgebaut wurde. Die Aktie ist durch den Chinaabschlag nach wie vor für den Fall einer Komplettübernahme deutlich zu günstig. Ob ein Ausbau seit dem 30.08 stattfand, wird ja dem nächsten Halbjahresbericht zu entnehmen sein.
Hat sich einer mal mit Wacker beschäftigt? Der Titel ist für mich die überraschendste Neuposition.
Der Jahresbericht des KR Fonds ist veröffentlicht.
VARTA AKTIENGESELLSCHAFT
Ellwangen (Jagst)
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
am Donnerstag, den 30.01.2014, um 11:30 Uhr
Der Vorstand der VARTA AKTIENGESELLSCHAFT mit Sitz in Ellwangen (Jagst), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 728059 (nachfolgend die „VARTA AG“) lädt hiermit die Aktionäre der VARTA AG zur
außerordentlichen Hauptversammlung
der VARTA AG, die
am Donnerstag, den 30.01.2014, um 11:30 Uhr
Daimlerstraße 1, 73479 Ellwangen (Jagst)
stattfindet (nachfolgend die „Hauptversammlung“).
I.
Einziger Tagesordnungspunkt
und Vorschlag zur Beschlussfassung
Die Tagesordnung der Hauptversammlung und der entsprechende Vorschlag zur Beschlussfassung werden wie folgt bekannt gegeben:
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der VARTA AKTIENGESELLSCHAFT mit Sitz in Ellwangen (Jagst) auf die GOPLA Beteiligungsgesellschaft mbH mit Satzungssitz in Hannover, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 59440, als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären/Squeeze-out)
Die GOPLA Beteiligungsgesellschaft mbH mit Satzungssitz in Hannover, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 59440, ist gegenwärtig unmittelbar mit insgesamt 4.736.621 auf den Inhaber lautenden Stückaktien am Grundkapital der VARTA AG beteiligt. Das Grundkapital der VARTA AG beträgt EUR 4.947.000,00 und ist eingeteilt in 4.947.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Damit hält die GOPLA Beteiligungsgesellschaft mbH mehr als 95 % des Grundkapitals der VARTA AG und ist deren Hauptaktionär im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz ("AktG").
Die GOPLA Beteiligungsgesellschaft mbH hat sich entschlossen, von der in den §§ 327a ff. AktG geregelten Möglichkeit, die Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf den Hauptaktionär zu übertragen (sog. aktienrechtlicher Squeeze-out), Gebrauch zu machen. Mit Schreiben vom 24. Oktober 2013 hat die GOPLA Beteiligungsgesellschaft mbH das Verlangen an den Vorstand der VARTA AG gerichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die Hauptversammlung der VARTA AG gemäß § 327a Abs. 1 AktG einen Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die GOPLA Beteiligungsgesellschaft mbH als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung fassen kann.
Mit Schreiben vom 16.12.2013 an den Vorstand der VARTA AG hat die GOPLA Beteiligungsgesellschaft mbH ihr Verlangen konkretisiert und die Barabfindung auf EUR 4,51 je auf den Inhaber lautende Stückaktie festgelegt.
ebundesanzeiger vom 23.12.2013
Ellwangen (Jagst)
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
am Donnerstag, den 30.01.2014, um 11:30 Uhr
Der Vorstand der VARTA AKTIENGESELLSCHAFT mit Sitz in Ellwangen (Jagst), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 728059 (nachfolgend die „VARTA AG“) lädt hiermit die Aktionäre der VARTA AG zur
außerordentlichen Hauptversammlung
der VARTA AG, die
am Donnerstag, den 30.01.2014, um 11:30 Uhr
Daimlerstraße 1, 73479 Ellwangen (Jagst)
stattfindet (nachfolgend die „Hauptversammlung“).
I.
Einziger Tagesordnungspunkt
und Vorschlag zur Beschlussfassung
Die Tagesordnung der Hauptversammlung und der entsprechende Vorschlag zur Beschlussfassung werden wie folgt bekannt gegeben:
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der VARTA AKTIENGESELLSCHAFT mit Sitz in Ellwangen (Jagst) auf die GOPLA Beteiligungsgesellschaft mbH mit Satzungssitz in Hannover, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 59440, als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären/Squeeze-out)
Die GOPLA Beteiligungsgesellschaft mbH mit Satzungssitz in Hannover, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 59440, ist gegenwärtig unmittelbar mit insgesamt 4.736.621 auf den Inhaber lautenden Stückaktien am Grundkapital der VARTA AG beteiligt. Das Grundkapital der VARTA AG beträgt EUR 4.947.000,00 und ist eingeteilt in 4.947.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Damit hält die GOPLA Beteiligungsgesellschaft mbH mehr als 95 % des Grundkapitals der VARTA AG und ist deren Hauptaktionär im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz ("AktG").
Die GOPLA Beteiligungsgesellschaft mbH hat sich entschlossen, von der in den §§ 327a ff. AktG geregelten Möglichkeit, die Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf den Hauptaktionär zu übertragen (sog. aktienrechtlicher Squeeze-out), Gebrauch zu machen. Mit Schreiben vom 24. Oktober 2013 hat die GOPLA Beteiligungsgesellschaft mbH das Verlangen an den Vorstand der VARTA AG gerichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die Hauptversammlung der VARTA AG gemäß § 327a Abs. 1 AktG einen Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die GOPLA Beteiligungsgesellschaft mbH als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung fassen kann.
Mit Schreiben vom 16.12.2013 an den Vorstand der VARTA AG hat die GOPLA Beteiligungsgesellschaft mbH ihr Verlangen konkretisiert und die Barabfindung auf EUR 4,51 je auf den Inhaber lautende Stückaktie festgelegt.
ebundesanzeiger vom 23.12.2013
Gesehen bei Varta nun auch SO aber die sitzen nun im Süden......GleisLutzLand
Von einer Anfechtungsklage bei Terex war noch nichts zu lesen, ist aber nicht auszuschließen. Es sind aber ja gerade mal genau vier Wochen nach der Squeeze out HV, also ein paar Tage muss man da wohl schon noch warten.
Kabel Deutschland meldet jetzt zum geplanten Beherrschungsvertrag mit Vodafone:
Abfindung 84,53 (= Durchschnittskurs, Gutachterwert sei angeblich niedriger)
Ausgleich 3,77 brutto 3,17 netto
HV Termin 13.02.2014
Theoretisch könnte der Beherrschungsvertrag dann noch im laufenden Geschäftsjahr (bis 31.03.2014) wirksam werden.
Kabel Deutschland meldet jetzt zum geplanten Beherrschungsvertrag mit Vodafone:
Abfindung 84,53 (= Durchschnittskurs, Gutachterwert sei angeblich niedriger)
Ausgleich 3,77 brutto 3,17 netto
HV Termin 13.02.2014
Theoretisch könnte der Beherrschungsvertrag dann noch im laufenden Geschäftsjahr (bis 31.03.2014) wirksam werden.