ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 462)
eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
neuester Beitrag 03.05.24 16:57:06 von
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Hallo,
ist das Urteil gegen die HypoVereinsbank wegen Vereins- und Westbank nun rechtskräftig - oder wurde Beschwerde eingelegt?
Gruß
Joachim
ist das Urteil gegen die HypoVereinsbank wegen Vereins- und Westbank nun rechtskräftig - oder wurde Beschwerde eingelegt?
Gruß
Joachim
Antwort auf Beitrag Nr.: 20.707.590 von Ahnung? am 15.03.06 20:06:17Der nächste Wert geht von der Börse:
Bekanntmachung
Amtlicher / Geregelter Markt – General Standard
Glunz Aktiengesellschaft,
Meppen
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 31. Mai 2005 hat die Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die Tableros de Fibras S.A., Madrid, Spanien, gegen Gewährung
einer Barabfindung gemäß § 327a ff AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären) beschlossen.
Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre wurde am 24. März 2006 in das Handelsregister des Amtsgerichts
Meppen eingetragen.
Damit gehen alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Glunz Aktiengesellschaft auf die Tableros de Fibras S.A über.
Gemäß § 327e AktG verbriefen die Aktienurkunden bis zu ihrer Aushändigung an den Hauptaktionär nur noch
einen Anspruch auf Barabfindung.
Antragsgemäß werden daher die
ISIN
1. auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennwert DE0005887202
2. auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien ohne Nennwert DE0005887236
eingestellt.
Einstellung der Preisfeststellung mit Ablauf des: 24. März 2006
Frankfurt am Main, den 24. März 2006
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
i. A. Rolf Pitzer
Bekanntmachung
Amtlicher / Geregelter Markt – General Standard
Glunz Aktiengesellschaft,
Meppen
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 31. Mai 2005 hat die Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die Tableros de Fibras S.A., Madrid, Spanien, gegen Gewährung
einer Barabfindung gemäß § 327a ff AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären) beschlossen.
Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre wurde am 24. März 2006 in das Handelsregister des Amtsgerichts
Meppen eingetragen.
Damit gehen alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Glunz Aktiengesellschaft auf die Tableros de Fibras S.A über.
Gemäß § 327e AktG verbriefen die Aktienurkunden bis zu ihrer Aushändigung an den Hauptaktionär nur noch
einen Anspruch auf Barabfindung.
Antragsgemäß werden daher die
ISIN
1. auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennwert DE0005887202
2. auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien ohne Nennwert DE0005887236
eingestellt.
Einstellung der Preisfeststellung mit Ablauf des: 24. März 2006
Frankfurt am Main, den 24. März 2006
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
i. A. Rolf Pitzer
Nachrichten: SCI: Spruchverfahren Vereins- und Westbank
Mit Beschluss vom 2.3.2006, der SCI AG am heutigen Tage zugegangen, hat das Landgericht Hamburg im Spruchverfahren beschlossen, dass die Abfindung für die Aktien der Vereins- und Westbank, die im Wege des Squeeze-Out auf den Hauptaktionär übergegangen sind von 26,65 EUR auf 37,20 EUR erhöht wird.
Das Landgericht hat insbesondere die vom Hauptaktionär geltend gemachte Notwendigkeit einer Thesaurierung zur Erreichung einer Kernkapitalquote von 7% und die daraus resultiernde Verringerung der ausschüttungsfähigen Überschüsse korrigiert und die Diskontierungsparameter angepasst.
Die Erhöhung beträgt knapp 40% und liegt deutlich über dem Wertansatz von 20%, welchendie SCI AG ihrem nachbesserungsfähig eingereichten Volumen bei der NAV-Ermittlung insgesamt beimisst. Zudem ist die Abfindung seit 13.11.2004 mit jährlich 2% über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Antragsteller und Antragsgegner können gegen dieses Urteil Beschwerde einlegen. Die Vereins- und Westbank bildet nach der Phoenix AG den zweitgrößten Einzelposten bei den Einreichungen der SCI AG. Das Spruchverfahren in Sachen Phoenix ist beim Landgericht Hamburg bei der gleichen Kammer für Handelssachen anhängig.
Sofern der Beschluss i.S. Vereins- und Westbank Rechtskraft erlangt oder in nächster Instanz bestätigt wird, würde der SCI AG eine Nachbesserung von rd. 116 TEUR zzgl. Zinsen zufließen
Mit Beschluss vom 2.3.2006, der SCI AG am heutigen Tage zugegangen, hat das Landgericht Hamburg im Spruchverfahren beschlossen, dass die Abfindung für die Aktien der Vereins- und Westbank, die im Wege des Squeeze-Out auf den Hauptaktionär übergegangen sind von 26,65 EUR auf 37,20 EUR erhöht wird.
Das Landgericht hat insbesondere die vom Hauptaktionär geltend gemachte Notwendigkeit einer Thesaurierung zur Erreichung einer Kernkapitalquote von 7% und die daraus resultiernde Verringerung der ausschüttungsfähigen Überschüsse korrigiert und die Diskontierungsparameter angepasst.
Die Erhöhung beträgt knapp 40% und liegt deutlich über dem Wertansatz von 20%, welchendie SCI AG ihrem nachbesserungsfähig eingereichten Volumen bei der NAV-Ermittlung insgesamt beimisst. Zudem ist die Abfindung seit 13.11.2004 mit jährlich 2% über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Antragsteller und Antragsgegner können gegen dieses Urteil Beschwerde einlegen. Die Vereins- und Westbank bildet nach der Phoenix AG den zweitgrößten Einzelposten bei den Einreichungen der SCI AG. Das Spruchverfahren in Sachen Phoenix ist beim Landgericht Hamburg bei der gleichen Kammer für Handelssachen anhängig.
Sofern der Beschluss i.S. Vereins- und Westbank Rechtskraft erlangt oder in nächster Instanz bestätigt wird, würde der SCI AG eine Nachbesserung von rd. 116 TEUR zzgl. Zinsen zufließen
Nachrichten: Celanese: Barabfindung auf 62,22 EUR je Aktie festgelegt
Die Celanese Europe Holding GmbH & Co. KG hat die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Celanese AG auf die Celanese Europe Holding auf 62,22 EUR je Aktie festgelegt. Über den Beschluss zur Übertragung der Aktien muss die Hauptversammlung der Celanese AG abstimmen. Die Höhe der Barabfindung wurde durch die Celanese Europe Holding auf der Grundlage eines Gutachtens der Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Niederlassung Eschborn/Frankfurt a.M. festgelegt. Im Zusammenhang mit der Festlegung der Barabfindung hat die Deutsche Bank die rechtlich erforderliche Bankgarantie erteilt.
Die Celanese Europe Holding, Hauptaktionärin der Celanese AG, hatte Anfang November 2005 ihre Absicht mitgeteilt, die Aktien der Minderheitsaktionäre der Celanese AG im Rahmen des Squeeze Out-Verfahrens zu übernehmen.
Der Vorstand der Celanese AG wird voraussichtlich in Kürze entscheiden, den Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Celanese AG auf die Celanese Europe Holding auf die Tagesordnung der für den 30./31. Mai 2006 geplanten ordentlichen Hauptversammlung der Celanese AG zu setzen.
Nachrichten: Deutsche Postbank beabsichtigt Squeeze-out bei der BHW Holding AG
Die Deutsche Postbank AG (Postbank) als Hauptaktionärin der BHW Holding AG hat dem Vorstand der Gesellschaft am heutigen Freitag das Verlangen gemäß § 327a Aktiengesetz übermittelt, auf der für den 1. Juni 2006 vorgesehenen ordentlichen Hauptversammlung der BHW Holding AG einen Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung(Squeeze-out) auf die Postbank herbeizuführen. Die Postbank hat dem Vorstand außerdem mitgeteilt, dass sie ca. 98,43% am BHW-Grundkapital hält.
Die Höhe der Barabfindung pro Aktie, die Voraussetzungen für die Übertragung sowie die Erläuterung und Begründung der Angemessenheit der Barabfindung will die Postbank in einem gesonderten schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung darstellen. Die Angemessenheit der Barabfindung wird durch einen gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer geprüft werden.
Die Celanese Europe Holding GmbH & Co. KG hat die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Celanese AG auf die Celanese Europe Holding auf 62,22 EUR je Aktie festgelegt. Über den Beschluss zur Übertragung der Aktien muss die Hauptversammlung der Celanese AG abstimmen. Die Höhe der Barabfindung wurde durch die Celanese Europe Holding auf der Grundlage eines Gutachtens der Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Niederlassung Eschborn/Frankfurt a.M. festgelegt. Im Zusammenhang mit der Festlegung der Barabfindung hat die Deutsche Bank die rechtlich erforderliche Bankgarantie erteilt.
Die Celanese Europe Holding, Hauptaktionärin der Celanese AG, hatte Anfang November 2005 ihre Absicht mitgeteilt, die Aktien der Minderheitsaktionäre der Celanese AG im Rahmen des Squeeze Out-Verfahrens zu übernehmen.
Der Vorstand der Celanese AG wird voraussichtlich in Kürze entscheiden, den Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Celanese AG auf die Celanese Europe Holding auf die Tagesordnung der für den 30./31. Mai 2006 geplanten ordentlichen Hauptversammlung der Celanese AG zu setzen.
Nachrichten: Deutsche Postbank beabsichtigt Squeeze-out bei der BHW Holding AG
Die Deutsche Postbank AG (Postbank) als Hauptaktionärin der BHW Holding AG hat dem Vorstand der Gesellschaft am heutigen Freitag das Verlangen gemäß § 327a Aktiengesetz übermittelt, auf der für den 1. Juni 2006 vorgesehenen ordentlichen Hauptversammlung der BHW Holding AG einen Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung(Squeeze-out) auf die Postbank herbeizuführen. Die Postbank hat dem Vorstand außerdem mitgeteilt, dass sie ca. 98,43% am BHW-Grundkapital hält.
Die Höhe der Barabfindung pro Aktie, die Voraussetzungen für die Übertragung sowie die Erläuterung und Begründung der Angemessenheit der Barabfindung will die Postbank in einem gesonderten schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung darstellen. Die Angemessenheit der Barabfindung wird durch einen gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer geprüft werden.
Nachrichten: Bremer Woll-Kämmerei: Squeeze Out geplant
Der Vorstand der Elders Global Wool Holdings Pty. Ltd. hat den Vorstand der Bremer Woll-Kämmerei AG in einem Schreiben mitgeteilt, dass der Anteil der Stimmrechte an der Bremer Woll-Kämmerei AG nunmehr 95,0% beträgt. Der Vorstand der BWK AG wurde gleichzeitig mit der Einleitung des Squeeze Out-Verfahrens gemäß § 327a AktG beauftragt. Es werden jetzt die notwendigen Bewertungen und Gutachten in die Wege geleitet. Ziel ist es, in die Tagesordnung der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung den Antrag auf Übertragung der Aktien der freien Aktionäre auf den Hauptaktionär gegen Barabfindung aufzunehmen.
Celanese schließt Vergleich mit Minderheitsaktionären
KRONBERG (Dow Jones)--Die Celanese AG (Nachrichten) und die Celanese Europe Holding GmbH&Co. KG haben einen gerichtlichen Vergleich mit elf Celanese-Aktionären geschlossen. Wie die Celanese AG am Montag mitteilte, wurden im Rahmen dieser Vereinbarung alle Anfechtungsklagen gegen den Zustimmungsbeschluss zum Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Celanese Europe Holding GmbH&Co. KG zurückgenommen.
Die am Vergleich beteiligten Aktionäre hätten sich darüber hinaus verpflichtet, die Klagen in den weiteren damit zusammenhängenden Rechtstreitigkeiten zurückzunehmen. Die beteiligten Aktionäre haben laut Celanese weiterhin die Möglichkeit, am anhängigen Spruchverfahren zum Barabfindungsangebot im Rahmen des Beherrschungsvertrags teilzunehmen.
Ein wesentlicher Bestandteil des Vergleichs ist den weiteren Angaben zufolge die Zusage der Celanese Europe Holding, im Zusammenhang mit dem geplanten Squeeze-out-Verfahren eine Barabfindung von mindestens 51 EUR pro Aktie anzubieten. Außerdem werde allen vom Squeeze-out betroffenen Aktionären zugesagt, die ihnen im Rahmen des Beherrschungsvertrags zustehende Ausgleichszahlung für das am 30. September 2006 endende Geschäftsjahr der Celanese AG bereits unmittelbar nach der ordentlichen Hauptversammlung im Mai 2006 auszuschütten.
DJG/brb/cbr
Der Vorstand der Elders Global Wool Holdings Pty. Ltd. hat den Vorstand der Bremer Woll-Kämmerei AG in einem Schreiben mitgeteilt, dass der Anteil der Stimmrechte an der Bremer Woll-Kämmerei AG nunmehr 95,0% beträgt. Der Vorstand der BWK AG wurde gleichzeitig mit der Einleitung des Squeeze Out-Verfahrens gemäß § 327a AktG beauftragt. Es werden jetzt die notwendigen Bewertungen und Gutachten in die Wege geleitet. Ziel ist es, in die Tagesordnung der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung den Antrag auf Übertragung der Aktien der freien Aktionäre auf den Hauptaktionär gegen Barabfindung aufzunehmen.
Celanese schließt Vergleich mit Minderheitsaktionären
KRONBERG (Dow Jones)--Die Celanese AG (Nachrichten) und die Celanese Europe Holding GmbH&Co. KG haben einen gerichtlichen Vergleich mit elf Celanese-Aktionären geschlossen. Wie die Celanese AG am Montag mitteilte, wurden im Rahmen dieser Vereinbarung alle Anfechtungsklagen gegen den Zustimmungsbeschluss zum Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Celanese Europe Holding GmbH&Co. KG zurückgenommen.
Die am Vergleich beteiligten Aktionäre hätten sich darüber hinaus verpflichtet, die Klagen in den weiteren damit zusammenhängenden Rechtstreitigkeiten zurückzunehmen. Die beteiligten Aktionäre haben laut Celanese weiterhin die Möglichkeit, am anhängigen Spruchverfahren zum Barabfindungsangebot im Rahmen des Beherrschungsvertrags teilzunehmen.
Ein wesentlicher Bestandteil des Vergleichs ist den weiteren Angaben zufolge die Zusage der Celanese Europe Holding, im Zusammenhang mit dem geplanten Squeeze-out-Verfahren eine Barabfindung von mindestens 51 EUR pro Aktie anzubieten. Außerdem werde allen vom Squeeze-out betroffenen Aktionären zugesagt, die ihnen im Rahmen des Beherrschungsvertrags zustehende Ausgleichszahlung für das am 30. September 2006 endende Geschäftsjahr der Celanese AG bereits unmittelbar nach der ordentlichen Hauptversammlung im Mai 2006 auszuschütten.
DJG/brb/cbr
Meldung
03.03.2006 - 14:12 Uhr
DGAP-Adhoc: KBC Bank Deutschland AG - Sonstiges
KBC Bank Deutschland AG / Sonstiges
03.03.2006
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Bremen, den 3. März 2006.
Der Hauptaktionär der KBC Bank Deutschland AG, die KBC Bank NV, Brüssel, Belgien, hat dem Vorstand der KBC Bank Deutschland AG heute mitgeteilt, dass die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der KBC Bank Deutschland AG (Minderheitsaktionäre) auf die KBC Bank NV als Hauptaktionär gemäß § 327a Abs. 1 AktG (Squeeze-out) auf Euro 355,03 je Stückaktie festgelegt wurde. Über den Squeeze-out soll in der für den 5. Mai 2006 vorgesehenen ordentlichen Hauptversammlung der KBC Bank Deutschland AG Beschluss gefasst werden.
KBC Bank Deutschland AG Wachtstraße 16 28915 Bremen Deutschland
DGAP 03.03.2006
03.03.2006 - 14:12 Uhr
DGAP-Adhoc: KBC Bank Deutschland AG - Sonstiges
KBC Bank Deutschland AG / Sonstiges
03.03.2006
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Bremen, den 3. März 2006.
Der Hauptaktionär der KBC Bank Deutschland AG, die KBC Bank NV, Brüssel, Belgien, hat dem Vorstand der KBC Bank Deutschland AG heute mitgeteilt, dass die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der KBC Bank Deutschland AG (Minderheitsaktionäre) auf die KBC Bank NV als Hauptaktionär gemäß § 327a Abs. 1 AktG (Squeeze-out) auf Euro 355,03 je Stückaktie festgelegt wurde. Über den Squeeze-out soll in der für den 5. Mai 2006 vorgesehenen ordentlichen Hauptversammlung der KBC Bank Deutschland AG Beschluss gefasst werden.
KBC Bank Deutschland AG Wachtstraße 16 28915 Bremen Deutschland
DGAP 03.03.2006
Als ehemaliger Aktionär von ADITRON warte ich eigentlich noch auf eine Zuzahlung aus dem Squeeze-Out durch Rheinmetall aus dem Jahre 2003.
Heute lag jetzt tatsächlich Post im Briefkasten, dass ich für diese Aktien eine Nachzahlung bekomme, allerdings eine, mit der ich nicht gerechnet hatte, nämlich nicht für die Abfindung meiner Aditron-Aktien, sondern für die noch viel ältere Umwandlung meiner ehemaligen KIH-Vorzugsaktien in Aditron-Aktien aus dem Jahre 1999!!
Ich werde dieses unerwartete Geschenk aber auch annehmen.
Rheinmetall AG, Düsseldorf
Ergänzende Bekanntmachung
zur Veröffentlichung vom 31. Januar 2006 im elektronischen Bundesanzeiger über die abschließende Gewährung einer baren Zuzahlung nebst Zinsen aufgrund eines rechtskräftigen Beschlusses des Landgerichts Mannheim an die ehemaligen Vorzugsaktionäre der KIH Kommunikations Industrie Holding Aktiengesellschaft, Ettlingen, im Zusammenhang mit dem im Jahr 1999 abgeschlossenen Vertrag über die Verschmelzung der KIH Kommunikations Industrie Holding Aktiengesellschaft auf die ADITRON AG, Düsseldorf, die ihrerseits am 15. Oktober 2003 auf die Rheinmetall AG, Düsseldorf, verschmolzen wurde
– ISIN DE0006921737 / WKN 692173 –
Am 24. März 2000 ist die Verschmelzung der KIH Kommunikations Industrie Holding Aktiengesellschaft ("KIH"), Ettlingen, als übertragende Gesellschaft auf die ADITRON AG ("ADITRON"), Düsseldorf, als übernehmende Gesellschaft durch Eintragung in das Handelsregister der ADITRON wirksam geworden (die "Verschmelzung"). Die ADITRON ihrerseits ist am 15. Oktober 2003 auf die Rheinmetall AG ("Rheinmetall"), Düsseldorf, verschmolzen worden.
Nach den Bestimmungen des Verschmelzungsvertrages erhielten die ehemaligen, außenstehenden Vorzugsaktionäre der KIH gegen Einreichung von je einer auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktie der KIH im Nennbetrag von DM 50,00 drei auf den Namen lautende Stückaktien der ADITRON. Ehemalige, außenstehende Vorzugsaktionäre der KIH haben durch ein umwandlungsrechtliches Spruchverfahren vor dem Landgericht Mannheim (Aktenzeichen: 24 AktE 2/00) Ansprüche aus § 15 Abs. 1 UmwG auf Verbesserung des Umtauschverhältnisses durch Gewährung einer baren Zuzahlung gegen die ADITRON geltend gemacht. Im Rahmen des gerichtlichen Spruchverfahrens erging hierzu am 25. Oktober 2004 durch das Landgericht Mannheim folgender Beschluss:
1. "Der für jede Vorzugsaktie der KIH Kommunikations Industrie Holding AG zu gewährende Ausgleich in Höhe von 3 Stammaktien der ADITRON AG wird um eine bare Zuzahlung erhöht; diese wird auf 6,38 € je Vorzugsaktie festgesetzt.
Der Betrag der baren Zuzahlung ist ab 05.05.2000 mit Zinsen p.a. in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
2. Die Anträge auf Erhöhung der baren Zuzahlung als Ausgleich für den Verlust von KIH-Stammaktien werden zurückgewiesen.
3. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens und die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller.
4. Der Geschäftswert wird auf 1,1 Millionen Euro festgesetzt."
Nachdem Beschwerden gegen den vorgenannten Beschluss des Landgerichts Mannheim in zweiter Instanz durch einen Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 10. Januar 2006 (Aktenzeichen: 12 W 136/04) zurückgewiesen wurden, ist der Beschluss des Landgerichts Mannheim rechtskräftig geworden.
http://www.rheinmetall.de/index.php?lang=2&fid=1718
Schauen wir mal, wieviel Zuzahlung dann mal noch für den Squeeze-Out von Aditron bezahlt wird.
Heute lag jetzt tatsächlich Post im Briefkasten, dass ich für diese Aktien eine Nachzahlung bekomme, allerdings eine, mit der ich nicht gerechnet hatte, nämlich nicht für die Abfindung meiner Aditron-Aktien, sondern für die noch viel ältere Umwandlung meiner ehemaligen KIH-Vorzugsaktien in Aditron-Aktien aus dem Jahre 1999!!
Ich werde dieses unerwartete Geschenk aber auch annehmen.
Rheinmetall AG, Düsseldorf
Ergänzende Bekanntmachung
zur Veröffentlichung vom 31. Januar 2006 im elektronischen Bundesanzeiger über die abschließende Gewährung einer baren Zuzahlung nebst Zinsen aufgrund eines rechtskräftigen Beschlusses des Landgerichts Mannheim an die ehemaligen Vorzugsaktionäre der KIH Kommunikations Industrie Holding Aktiengesellschaft, Ettlingen, im Zusammenhang mit dem im Jahr 1999 abgeschlossenen Vertrag über die Verschmelzung der KIH Kommunikations Industrie Holding Aktiengesellschaft auf die ADITRON AG, Düsseldorf, die ihrerseits am 15. Oktober 2003 auf die Rheinmetall AG, Düsseldorf, verschmolzen wurde
– ISIN DE0006921737 / WKN 692173 –
Am 24. März 2000 ist die Verschmelzung der KIH Kommunikations Industrie Holding Aktiengesellschaft ("KIH"), Ettlingen, als übertragende Gesellschaft auf die ADITRON AG ("ADITRON"), Düsseldorf, als übernehmende Gesellschaft durch Eintragung in das Handelsregister der ADITRON wirksam geworden (die "Verschmelzung"). Die ADITRON ihrerseits ist am 15. Oktober 2003 auf die Rheinmetall AG ("Rheinmetall"), Düsseldorf, verschmolzen worden.
Nach den Bestimmungen des Verschmelzungsvertrages erhielten die ehemaligen, außenstehenden Vorzugsaktionäre der KIH gegen Einreichung von je einer auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktie der KIH im Nennbetrag von DM 50,00 drei auf den Namen lautende Stückaktien der ADITRON. Ehemalige, außenstehende Vorzugsaktionäre der KIH haben durch ein umwandlungsrechtliches Spruchverfahren vor dem Landgericht Mannheim (Aktenzeichen: 24 AktE 2/00) Ansprüche aus § 15 Abs. 1 UmwG auf Verbesserung des Umtauschverhältnisses durch Gewährung einer baren Zuzahlung gegen die ADITRON geltend gemacht. Im Rahmen des gerichtlichen Spruchverfahrens erging hierzu am 25. Oktober 2004 durch das Landgericht Mannheim folgender Beschluss:
1. "Der für jede Vorzugsaktie der KIH Kommunikations Industrie Holding AG zu gewährende Ausgleich in Höhe von 3 Stammaktien der ADITRON AG wird um eine bare Zuzahlung erhöht; diese wird auf 6,38 € je Vorzugsaktie festgesetzt.
Der Betrag der baren Zuzahlung ist ab 05.05.2000 mit Zinsen p.a. in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
2. Die Anträge auf Erhöhung der baren Zuzahlung als Ausgleich für den Verlust von KIH-Stammaktien werden zurückgewiesen.
3. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens und die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller.
4. Der Geschäftswert wird auf 1,1 Millionen Euro festgesetzt."
Nachdem Beschwerden gegen den vorgenannten Beschluss des Landgerichts Mannheim in zweiter Instanz durch einen Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 10. Januar 2006 (Aktenzeichen: 12 W 136/04) zurückgewiesen wurden, ist der Beschluss des Landgerichts Mannheim rechtskräftig geworden.
http://www.rheinmetall.de/index.php?lang=2&fid=1718
Schauen wir mal, wieviel Zuzahlung dann mal noch für den Squeeze-Out von Aditron bezahlt wird.
ROUNDUP: RAG schafft Voraussetzung für Squeeze-Out bei Degussa - mehr als 95%
ESSEN (dpa-AFX) - Der Essener RAG-Konzern hat mit dem Überschreiten der 95 Prozent-Schwelle am Spezialchemieunternehmen Degussa die Voraussetzungen für eine Zwangsabfindung der verbleibenden Aktionäre (Squeeze Out) geschaffen. Im Anschluss an den geplanten Squeeze-Out strebe RAG ein Delisting der Degussa und damit die Einstellung des Börsenhandels mit Degussa-Aktien an, teilte das Unternehmen am Freitag in Essen mit. `Wir kommen unserem großen Ziel Börsengang immer näher`, sagte RAG-Chef Werner Müller.
Bis Donnerstagnachmittag wurden RAG 1,09 Prozent der Degussa-Aktien angedient. Zusammen mit dem 42,86-Prozent-Paket von E.ON und den bisher selbst gehaltenen 51,41 Prozent kommt RAG auf einen Stimmrechts- und Grundkapitalanteil von 95,36 Prozent oder 196.090.629 aller Degussa-Aktien.
Die RAG hatte am 27. Januar ein Angebot für die ausstehenden Degussa-Aktien zum Preis von je 42 Euro abgegeben. Noch bis zum 27. Februar haben die Aktionäre Gelegenheit, ihre Aktien der RAG anzudienen./fn/she
Quelle: dpa-AFX
ESSEN (dpa-AFX) - Der Essener RAG-Konzern hat mit dem Überschreiten der 95 Prozent-Schwelle am Spezialchemieunternehmen Degussa die Voraussetzungen für eine Zwangsabfindung der verbleibenden Aktionäre (Squeeze Out) geschaffen. Im Anschluss an den geplanten Squeeze-Out strebe RAG ein Delisting der Degussa und damit die Einstellung des Börsenhandels mit Degussa-Aktien an, teilte das Unternehmen am Freitag in Essen mit. `Wir kommen unserem großen Ziel Börsengang immer näher`, sagte RAG-Chef Werner Müller.
Bis Donnerstagnachmittag wurden RAG 1,09 Prozent der Degussa-Aktien angedient. Zusammen mit dem 42,86-Prozent-Paket von E.ON und den bisher selbst gehaltenen 51,41 Prozent kommt RAG auf einen Stimmrechts- und Grundkapitalanteil von 95,36 Prozent oder 196.090.629 aller Degussa-Aktien.
Die RAG hatte am 27. Januar ein Angebot für die ausstehenden Degussa-Aktien zum Preis von je 42 Euro abgegeben. Noch bis zum 27. Februar haben die Aktionäre Gelegenheit, ihre Aktien der RAG anzudienen./fn/she
Quelle: dpa-AFX
Hey Fuchs wo bist Du denn noch drin außer Lindner, bzw. welche Werte beobachtest Du denn?
Um konsequent zu bleiben und Gleichberechtigung zu erhalten, müssten für ein Sell out die gleichen Schwellenwerte bzw. Regelungen gelten wie für einen Squeeze Out, der Meinung bin ich jedenfalls.
Ob Glunz deswegen steigt, weiß ich nicht, den Wert beobachte ich nicht.
Gruss, sparfuchs123
Ob Glunz deswegen steigt, weiß ich nicht, den Wert beobachte ich nicht.
Gruss, sparfuchs123