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    ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 95)

    eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
    neuester Beitrag 25.04.24 19:22:53 von
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      schrieb am 21.08.18 15:58:18
      Beitrag Nr. 4.616 ()
      Von SpruchZ:

      MAN SE: Kündigung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der MAN SE durch die Volkswagen Truck & Bus AG gemäß § 304 Abs. 4 AktG mit Wirkung zum 01. Januar 2019, 0:00 Uhr

      Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

      Dem Vorstand der MAN SE wurde mittgeteilt, dass der Vorstand der Volkswagen Truck & Bus AG in seiner Sitzung am 21. August 2018 entschieden hat, den am 26. April 2013 zwischen der Volkswagen Truck & Bus AG und der MAN SE geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gemäß § 304 Abs. 4 AktG mit Wirkung zum 01 Januar 2019, 0:00 Uhr zu kündigen.

      Im Anschluss an die Bekanntmachung der Eintragung der Beendigung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ins Handelsregister der MAN SE Anfang des Jahres 2019 haben die außenstehenden Aktionäre der MAN SE nach den Bestimmungen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages das Recht, ihre Aktien in einem Zeitraum von zwei Monaten zum Barabfindungspreis von EUR 90,29 der Volkswagen Truck & Bus AG anzudienen.

      München, den 21. August 2018

      MAN SE
      Der Vorstand
      The Executive Board

      ……..

      D.h. die Eintragung soll/wird erst 2019 erfolgen???
      Avatar
      schrieb am 21.08.18 15:53:27
      Beitrag Nr. 4.615 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.498.449 von SquishyLady am 21.08.18 15:23:58
      Zitat von SquishyLady: Tja, so schnell kanns gehen!


      Habe es auch mit Überraschung zur Kenntnis genommen.
      Sehr ambitioniert von VW, den Umbau ohne Beherrschungsvertrag vorantreiben zu wollen, oder will man den Vertrag nur dann billiger neu abschließen, aber gesunken ist der Cashflow ja in den letzten Jahren auch nicht direkt, wieso sollte es billiger werden? Oder hofft man, nun gleich genug Aktien für einen Squeeze-out einzusammeln?

      Ohne Garantiedividende ist dann allerdings die Phantasie aus dem Kurs raus, bis auf die 90,29 plus Zinsen ab Anfang 2018. Will man die Zahlung der Garantiedividende in 2019 abwarten, läuft man schon Gefahr, dass der Kurs fällt. (Die Eintragung ins Handelsregister dürfte die Beendigung des Vertrags höchstens minimal hinauszögern und 4,12% Zins ist nun auch nicht so spektakulär, dass es da auf jeden Monat ankäme, in dem man das noch kriegen kann.)

      "Sag niemals nie" kam ja noch zufällig am selben Tag Tag im Fernsehen, als wir es davon hatten. Das habe ich erst gemerkt, als ich am Abend mit dem abendessen Schnitzel und Brokkoli eingeschaltet habe. Was für ein Zufall - Brokkoli zu einem Bond Film, weil doch Albert und Barbara Broccoli die Filme produzierten. Und das jetzt der Beherrschungsvertrag gekündigt wird, auch so ein mords Zufall.
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      schrieb am 21.08.18 15:31:43
      Beitrag Nr. 4.614 ()
      MK Kliniken: HV 2.0
      Bei MK Kliniken gibt es eine außerordentliche HV. So wie es aussieht, wurde die ordentliche HV erfolgreich angefochten bzw. es dauert dem Hernn Marseille zu lange bis über den Widerspruch geurteilt wird.

      Wenn ich nicht schon so viele Stücke hätte, würde ich durchaus zu den jetzigen Kursen noch zukaufen. Der innere Wert dürfte über 100% höher sein und man hat einen Großaktionär, der mittlerweile jedes Register zieht, um vollständig zu übernehmen.

      Aber immer daran denken, wer kaufen möchte, muss die KE schultern können. Sonst schießt man sich gehörig ins Knie.
      Avatar
      schrieb am 21.08.18 15:30:18
      Beitrag Nr. 4.613 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.498.449 von SquishyLady am 21.08.18 15:23:58
      Zitat von SquishyLady:
      Zitat von honigbaer: Eine Kündigung des Beherrschungsvertrags wird es nie geben.

      (Sag niemals nie, den Film habe ich natürlich gesehen, kanne aber auch die Ritter, die Nie sagen, aus Die Ritter der Kokosnuss. Deshalb "Wir werden nie aufhören, Nie zu euch zu sagen, wenn ihr uns nicht beschwichtigt.")


      Tja, so schnell kanns gehen!


      Ich frage mich jetzt was hat der Termin "mit Wirkung zum 1. Januar 2019" für eine Relevanz?
      Interessant doch eigentlich nur Eintragung im Handelsregister + 2 Monate für die Zinsen, oder?
      Avatar
      schrieb am 21.08.18 15:23:58
      Beitrag Nr. 4.612 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.419.816 von honigbaer am 10.08.18 13:41:34
      Zitat von honigbaer: Eine Kündigung des Beherrschungsvertrags wird es nie geben.

      (Sag niemals nie, den Film habe ich natürlich gesehen, kanne aber auch die Ritter, die Nie sagen, aus Die Ritter der Kokosnuss. Deshalb "Wir werden nie aufhören, Nie zu euch zu sagen, wenn ihr uns nicht beschwichtigt.")


      Tja, so schnell kanns gehen!
      13 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.

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      schrieb am 16.08.18 12:12:23
      Beitrag Nr. 4.611 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.460.200 von Andrija am 16.08.18 09:27:47Der Zeitplan war hier ja die geringste Sorge. Dass das mit dem umfangreichen Gutachten noch länger geht vor dem LG Köln, ist nicht so überraschend, und in das OLG Düsseldorf fehlt ja das Vertrauen. In der zweiten Instanz können dann auch nochmal zwei Jahre vergehen. Nur wenn das Gutachten so viel höher liegt, ist wohl ein Verglaich auch wenig wahrscheinlich. Im Nachhinein betrachtet wurden mit den ad hocs zum Wertgutachten damals hohe Erwartungen geweckt.

      Im dankenswerter Weise verlinkten Allerthalbericht ist ja auch zu lesen, dass sich verschiedene Redner mit der Frage befassten, inwieweit das Geschäftsmodell mit den Nachbesserungsrechten auch in Zukunft noch funktionieren wird.

      Wobei mir das Geschäftsmodell weniger Sorge bereitet, sondern vielmehr die Auswirkungen auf die kleinen Aktiengesellschaften im Allgemeinen. Wie soll man denn noch in die Nebenwerte mit geringem Streubesitz investieren, wenn alles durch Delisting und geringe Wertgutachten beim Börsenrückzug bedroht ist?
      Avatar
      schrieb am 16.08.18 09:27:47
      Beitrag Nr. 4.610 ()
      Betrifft AXA Konzern

      Des Weiteren interessierte sich Dr. Landrock dafür, ob bei Spruchverfahren, die für die Allerthal-Werke von Bedeutung sind, in Bälde Entscheidungen zu erwarten sind. Derzeit gibt es solche Entwicklungen laut Herrn Schneider nicht. Insbesondere im Fall des Spruchstellenverfahrens beim AXA Konzern haben sich seit der Vorlage des Gutachtens noch keine weiteren Erkenntnisse ergeben. Sofern es relevante Sachverhalte zu berichten gäbe, würde dies mutmaßlich auch ad-hoc-pflichtig sein und dann entsprechenden vermeldet werden. Im Fall der HVB Spruchstelle steht derzeit eine Nachbesserung von 8 Prozent im Raum, eine aus Vorstandssicht eher enttäuschende Größenordnung. Das Spruchverfahren in Sachen Dresdner Bank befindet sich derzeit in der zweiten Instanz. Als Enttäuschung bewertete der Vorstand den Ausgang des Spruchverfahrens bei der Vodafone Deutschland AG, der früheren Mannesmann AG, das unlängst vom OLG Düsseldorf ohne Nachbesserung rechtskräftig entschieden worden ist. Hier habe man viel Arbeit investiert, und er sei auch davon überzeugt gewesen, dass etwas dabei herauskommen wird.
      Quelle:http://www.gsc-research.de/gsc/research/hv_berichte/detailan…

      Immer noch nichts Neues? Wo stockt es denn und kennt jemand den Zeitplan?
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      Avatar
      schrieb am 10.08.18 17:18:54
      Beitrag Nr. 4.609 ()
      Du gehörst als auch zu jenen, die die Garantiedividendenwerte, zumindest jene mit laufendem Spruchverfahren, als Floater betrachten, zum Schutz vor steigenden Zinsen?

      Das ist aber ganz schön "old school", ich vermute im Nullzinsumfeld, das uns seit Jahren verordnet ist, denken die wenigsten so. MAN wäre dann wohl nur noch in Verbindung mit einem Bausparvertrag interessant, der bei steigenden Zinsen dann einen zinsgünstigen Darlehensanspruch verspricht.

      Ich sehe da eher 5,6% Ausgleichszahlung in Relation zu 2,3% Rendite, die VW Anleihen mit mehr als 10 Jahren Laufzeit bringen. Man kann auch so argumentieren, dass es bei MAN keine Phantasie auf Erhöhung der Ausgleichszahlung gibt, die einem ja bei anderen Werten mit Garantiedividende je nach Ausgang des Spruchverfahrens noch zustehen könnte. Insoweit sind die 5,6% bei MAN vielleicht wirklich kaum besser, als 1% weniger bei Stada mit laufender Andienungsmöglichkeit dort. Nur verrät der Blick auf Diebold Nixdorf ja, dass die Bonität des Hauptaktionärs auch eine Rolle spielen kann.
      Avatar
      schrieb am 10.08.18 14:44:24
      Beitrag Nr. 4.608 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.420.362 von honigbaer am 10.08.18 14:30:15Wenn man nicht andient, dann trägt man das Zinsändeungsrisiko, denn der Kzurs wird maßgeblich vom Basiszinssatz bestimmt. Das wird von den Gerichten nie berücksichtigt.

      Wenn der Basiszinssatz auf 5 % steigen sollte, dann ist verglichen damit die jährliche Ausgleichszahlung ziemlich niedrig. Das spricht dann für fallende Kurse. Gut, wenn der Basiszinssatz fällt, dann könnte der Kurs auch steigen. Damit würde ich aber nicht rechnen. In der Regel werde ich in solchen Fällen nicht halten.

      Abgesichert wäre man nur dann, wenn eine variable Zahlung geleistet werden müsste, das Gericht also Basiszinssatz + x % (für den Unternehmenswert) festgelegt hätte.
      Avatar
      schrieb am 10.08.18 14:30:15
      Beitrag Nr. 4.607 ()
      Die Rechnung ist doch ohne Kündigung die gleiche, man kann doch jetzt noch zwei Monate andienen und bekommt z.B. bei Andienung am 30.09.2018 93,08 Euro (90,29 + 2,79 Zinsen). 5,10 Euro Garantiedividende etwa 9 Monate später bekommt man aber nur, wenn man Aktionär bleibt und die Abfindung nicht annimmt. Nur dann hat man eben nicht die Garantie, dass man künftig jederzeit an VW verkaufen kann und das ist eine langfristige Sache.
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