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    ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 96)

    eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
    neuester Beitrag 25.04.24 19:22:53 von
    Beiträge: 5.556
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      schrieb am 10.08.18 14:26:29
      Beitrag Nr. 4.606 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.420.182 von SquishyLady am 10.08.18 14:13:45
      Zitat von SquishyLady: VZ 93,39 ist fast schon auf Worst Case Buy Back Niveau Preis zwei Monate nach Kündigung (mit Kündigung frühestens zum Ablauf der aktuellen Frist zum 6.10.2018) mit 93,13.
      Also bei ca. 1 Cent / Tag Zinsen ist man vor Kosten nach nicht mal einem zusätzlichen Monat Break Even.


      Die Rechnung ist falsch.
      93,13 sind es zum Ablauf der aktuellen Andienungsfrist.
      Worst Case + 2 Monate oder 60 Cent = 93,7 also aktuell schon billiger zu haben!

      Ohne Gewähr
      Avatar
      schrieb am 10.08.18 14:13:45
      Beitrag Nr. 4.605 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.419.816 von honigbaer am 10.08.18 13:41:34
      Zitat von honigbaer: Ich denke, das Ende der Andienungsmöglichkeite verändert doch die Konstellation und auf der anderen Seite hat VW natürlich ein Interesse, an einem Börsenkurs in der Nähe der Abfindung, da dann vielleicht doch einige andienen und man so die Pflicht, über Jahre die Garantiedividende zu zahlen, zumindest für die zurückgekauften Aktien umgeht. Eine Kündigung des Beherrschungsvertrags wird es nie geben.

      (Sag niemals nie, den Film habe ich natürlich gesehen, kanne aber auch die Ritter, die Nie sagen, aus Die Ritter der Kokosnuss. Deshalb "Wir werden nie aufhören, Nie zu euch zu sagen, wenn ihr uns nicht beschwichtigt.")


      NIE!

      VZ 93,39 ist fast schon auf Worst Case Buy Back Niveau Preis zwei Monate nach Kündigung (mit Kündigung frühestens zum Ablauf der aktuellen Frist zum 6.10.2018) mit 93,13.
      Also bei ca. 1 Cent / Tag Zinsen ist man vor Kosten nach nicht mal einem zusätzlichen Monat Break Even.


      Alles ohne Gewähr
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 10.08.18 13:41:34
      Beitrag Nr. 4.604 ()
      Ich denke, das Ende der Andienungsmöglichkeite verändert doch die Konstellation und auf der anderen Seite hat VW natürlich ein Interesse, an einem Börsenkurs in der Nähe der Abfindung, da dann vielleicht doch einige andienen und man so die Pflicht, über Jahre die Garantiedividende zu zahlen, zumindest für die zurückgekauften Aktien umgeht. Eine Kündigung des Beherrschungsvertrags wird es nie geben.

      (Sag niemals nie, den Film habe ich natürlich gesehen, kanne aber auch die Ritter, die Nie sagen, aus Die Ritter der Kokosnuss. Deshalb "Wir werden nie aufhören, Nie zu euch zu sagen, wenn ihr uns nicht beschwichtigt.")
      16 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 10.08.18 10:59:06
      Beitrag Nr. 4.603 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.402.365 von honigbaer am 08.08.18 17:24:09
      Zitat von honigbaer: Bei Man steht ja dann erstmal wegen des Spruchverfahrens die Barabfindung zu 90,29 plus dem Zinsbetrag ab Januar im Raum, da orientiert sich der Kurs vermutlich daran, und die hohe Ausgleichszahlung auf längere Sicht honoriert eben keiner. So schlecht ist VWs Bonität nicht, dass man da über 5% als normal betrachten müsste, auch wenn die Barabfindung dan in zwei Monaten erstmal wieder wegfällt und mangels Kündigung mutmaßlich nimmermehr auflebt. Aber wie gesagt, 1% weniger Rendite bei der Ausgleichszahlung in anderen Fällen, wie Stada, in denen das Spruchverfahren noch läuft, werden dann vielleicht als lukrativer betrachtet.


      Kurs MAN ist echt erstaunlich.
      Da verkaufen wohl viele über die Börse weil da der Kurs noch höher steht als via Abfindung.
      Aber warum verkaufen die überhaupt? Wird Zeit, dass da die Frist wieder abläuft.
      Bei Kündigung BGAV und Andienung in 2 Monaten ist der Preis auch schon >93 (da warten die Geier bei den VZ).
      Avatar
      schrieb am 08.08.18 22:49:48
      Beitrag Nr. 4.602 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.405.101 von Hiberna am 08.08.18 22:45:17In der HV verlesen lassen.

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      Avatar
      schrieb am 08.08.18 22:45:17
      Beitrag Nr. 4.601 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.402.365 von honigbaer am 08.08.18 17:24:09Nochwas. Die Meinung von Allerthal im Fall Audi, dass sich grundsätzlich trotzdem der Aktienkurs am Cashflow orientieren sollte, statt an der Ausgleichszahlung, kommt am Markt glaub auch nicht immer an.

      ich habe in 2013 von Audi die Zusendung einer Kopie des Vertragstextes zum BuG angefordert. Dieses Ersuchen ist mit der folgenden Begründung abgelehnt worden:

      "Der Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag liegt dem Registergericht in Ingolstadt vor. Dort haben alle Aktionäre die Möglichkeit, Einsicht zu nehmen. Wir bitten Sie vor dem Hintergrund der Gleichbehandlung unserer Aktionäre, sich mit ihrem Anliegen dorthin zu wenden."

      Da fühle ich mich wie ein Anleger eines Unternehmens aus einer Bananenrepublik behandelt.

      Ich habe nicht beim Registergericht Einsicht in den Vertragstext genommen.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 08.08.18 21:56:10
      Beitrag Nr. 4.600 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.404.459 von honigbaer am 08.08.18 21:23:59Danke für den Artikel! Die Passage aus dem GB kenne ich. Als Scherzer damals investiert hat habe ich mich darauf gefreut dass sie sich zum Case äußern. Allerdings ist der Case bei Scherzer leider sehr spärlich beschrieben. Sie erwähnen, dass Audi freiwillig zur Substanz von Audi beiträgt. Schaut man sich den offenen Brief an und die Passage im GB...

      "Während im Zeitraum 1997 bis 2016 kumuliert 593,70 EUR
      je Audi-Aktie an Volkswagen im Rahmen des BGAV abgeführt wurden, lag die kumulierte
      usgleichszahlung an die Audi-Aktionäre in der gleichen Periode nur bei 35,64 EUR. "

      ... dann vermute ich, dass hier schon primär auf einen SO gepokert wird. Allerdings sehe ich bei VW nicht so recht Handlungsbedarf. Die üblichen Gründe, dass ein Börsenlisting und auch die damit einhergehenden Informationspflichten teuer sind greifen bei Audi eigentlich nicht, da diese Kosten in Relation zu den 140m Freefloat nicht so wild sind. Dafür spricht auch, dass sich seit etlichen Jahren nichts tut. Um jetzt zu entscheiden ob/wie stark man sich an Cashflow vs. Ausgleichzahlung orientiert bräuchte man eine gute Annahme über die Dauer, bis Bewegung reinkommt.
      Avatar
      schrieb am 08.08.18 21:23:59
      Beitrag Nr. 4.599 ()
      Vielleicht habe ich das hier aufgeschnappt
      "01.06.2017 BÖRSE ONLINE: Value-Investor Scherzer kauft sich bei Audi ein"(Online nicht abrufbar)
      Oder es stand im Nebenwertejournal.

      Im Scherzer Geschäftsbericht seite 39 geht es auch um Audi.

      Allerthal / Scherzer ist fast "aktivistisch" bei Audi:
      https://boersengefluester.de/scherzer-co-offener-brief-an-au…
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      Avatar
      schrieb am 08.08.18 21:08:16
      Beitrag Nr. 4.598 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.402.365 von honigbaer am 08.08.18 17:24:09
      Zitat von honigbaer: Nochwas. Die Meinung von Allerthal im Fall Audi, dass sich grundsätzlich trotzdem der Aktienkurs am Cashflow orientieren sollte, statt an der Ausgleichszahlung, kommt am Markt glaub auch nicht immer an.


      Kann man das irgendwo nachlesen? Würde mich interessieren wie Allerthal das begründet. Hatte Audi immer wieder mal auf dem Schirm aber die Frage Ausgleichzahlung/Cashflow ist genau der Knackpunkt.
      Avatar
      schrieb am 08.08.18 17:24:09
      Beitrag Nr. 4.597 ()
      Etex hatte doch bei Creaton gekündigt, vielleicht kann man da aus der Handhabung Schlüsse ziehen, wie die Handhabung im Allgemeinen ist, oder mal schauen, was im Vertrag steht.

      Bei Man steht ja dann erstmal wegen des Spruchverfahrens die Barabfindung zu 90,29 plus dem Zinsbetrag ab Januar im Raum, da orientiert sich der Kurs vermutlich daran, und die hohe Ausgleichszahlung auf längere Sicht honoriert eben keiner. So schlecht ist VWs Bonität nicht, dass man da über 5% als normal betrachten müsste, auch wenn die Barabfindung dan in zwei Monaten erstmal wieder wegfällt und mangels Kündigung mutmaßlich nimmermehr auflebt. Aber wie gesagt, 1% weniger Rendite bei der Ausgleichszahlung in anderen Fällen, wie Stada, in denen das Spruchverfahren noch läuft, werden dann vielleicht als lukrativer betrachtet.

      Und ganz nebenbei, wer will verhindern, dass VW zu Kursen unter 100 Euro an der Börse gemütlich über die Zeit aktien einsammelt? An einem hohen Kurs besteht seitens VW kein Interesse. Nochwas. Die Meinung von Allerthal im Fall Audi, dass sich grundsätzlich trotzdem der Aktienkurs am Cashflow orientieren sollte, statt an der Ausgleichszahlung, kommt am Markt glaub auch nicht immer an.
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