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    An alle Anfänger: Eine Einleitung in Optionen (mit großen Dank an xxf - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.12.99 18:21:00 von
    neuester Beitrag 02.02.00 23:47:49 von
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      schrieb am 10.12.99 18:21:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      anbei findet Ihr eine Zusammenfassung in drei Teilen von der vor Monaten von xxfh1 geposteten Einführung in Optionen. Mir hat diese Einleitung sehr viel gebracht und ich komme mittlerweile relativ gut mit Optionen zurecht. "Relativ gut" ist natürlich relativ, reicht aber für den normalen Hobby-Hausgebrauch.

      Da ich diese Einführung für sehr wichtig und sehr gut halte, setze ich sie hier noch einmal hinein. Ich habe keine Anmerkungen dazu gemacht, sondern den Original-Text von xxfh1 einfach kopiert und neu formatiert.

      Daher zum Schluß noch einmal: Vielen Dank xxfh1 für diese Einführung !!!

      P.S. Ich habe das Ganze auch in Word formatiert (18 Seiten). Wenn es jemand per Mail als Word-Dokument haben möchte, einfach eine Mail an mich schreiben. Ich sende diese Euch dann zu.
      email: never@directbox.com

      ================================================
      OPTIONEN - Wie sie funktionieren, warum sie existieren und wo sie gehandelt werden.


      Sie bringen hohe Gewinne, doch sie sind gefährlich. Woher die oft enormen Gewinne stammen und was "Scheine", wie viele schlicht sagen, für den Anleger so riskant mach, läßt sich nicht in wenigen Worten kaum zum Ausdruck bringen. Das ein Erfolg an Erfahrung und Sachkenntnis geknüpft ist, steht allerdings wohl außer Frage. Vor allem Börsenneulinge, so das Wirtschaftsmagazin weiter, fielen mit Optionsscheinen auf die Nase.

      Beginnen wir deshalb ganz vorne.

      Scheine zählen zu den Optionen, die ihre Bezeichnung der lateinischen Vokabel "optio" verdanken, was soviel bedeutet wie "freier Wille". Damit kommt die Wesensart von Optionen recht deutlich zum Ausdruck. Sie sind nichts weiter als Rechte, die in der Zukunft ausgeübt werden können, keinesfalls aber in Anspruch genommen werden müssen. So gesehen hat der Inhaber eines Rechts eine Wahlmöglichkeit erlangt, nicht jedoch eine Erfüllungspflicht.

      Ein eben solches Recht kann etwa darin bestehen, künftig eine Sache oder ein Finanzinstrument -etwas eine Aktie- zu erwerben. Genau so gut könnte das Recht aber auch die Möglichkeit zum Verkauf eröffnen, so das wir grundsätzlich zwischen Kauf - und Verkaufsrechten unterscheiden können.

      Um den Überblick nicht zu verlieren beschränken wir uns für s erste auf Kauf und Verkaufsrechte, die sich auf Aktien beziehen. Als Beispiel für irgendeine Aktie wählen wir die t-aktie. Wenn wir uns noch einmal die obige Definition vor Augen führen, dann hat der Inhaber einer Kaufoption auf die T-Aktie die Möglichkeit, derlei Wertpapier in Zukunft zu beziehen. Und damit sind wir bei dem entscheidenden Merkmal einer Kaufoption: Sie erlauben es Ihrem Inhaber, die T-Aktie zu einem ganz bestimmten, im voraus festgelegten Preis zu beziehen. Angenommen Sie besäßen eine Kaufoption, die Ihnen das Recht verleiht, eine T-Aktie in einem halben Jahr zum Kurs von, sagen wir 40, -E zu erwerben. Sie
      können später, genau gesagt in sechs Monaten, davon Gebrauch machen, ebenso Sie auf die Inanspruchnahme verzichten. Natürlich wollen Sie jetzt wissen, wann sich die Ausübung Ihres Kaufrechtes lohnt. Da Sie auf Grund Ihrer Option eine T-Aktie zum Preis von 40, -E kaufen können, aber nicht müssen werden Sie diese Möglichkeit auch nur dann beanspruchen, wenn der Kurs der
      T-Aktie in sechs Monaten die 40, -E überschritten hat. Obwohl die Aktie dann teuerer ist und zum Beispiel 45, -E kostet, haben sie das Recht, günstiger an die Aktie zu kommen. Aufgrund Ihres Kaufrechts sparen Sie also 5, -E zum normalen Kaufpreis. Sollte die Aktie unter 40, -E notieren werden
      sie ihr Kaufrecht nicht ausüben. Der Inhaber einer Kaufoption profitiert also von einem Kursanstieg, sein Recht ist hingegen wertlos, wenn der Kurs 39, -E betragen sollte. Im Fachjargon spricht man übrigens vom Basispreis, Streike Price oder schlicht auch vom Streike, heißt unterschritten wird.
      Der Optionskäufer sichert sich sozusagen gegen steigende Kurse ab und braucht auch in 6 Monaten nicht mehr als 40, -E zu zahlen. Wenn wir also einen Käufer haben, so müssen wir auch einen Verkäufer haben, dieser wird auch Stillhalter genannt da er warten muß bis der Optionskäufer sich entschieden hat, ob er seine Option ausübt oder dieses Recht verfallen läßt.

      Optionen zählen zur Gruppe der Termingeschäfte, womit zum Ausdruck kommt, daß bereits gegenwärtig die Konditionen (z.B. der Preis) vereinbart werden, wohin gegen eine Erfüllung, also die Lieferung und Bezahlung, erst in der Zukunft stattfinden. Sind beide Parteien, also sowohl Käufer als auch Verkäufer, gleichermaßen zu Vertragserfüllung verpflichtet, so spricht man von einem unbedingten Termingeschäft. Im Gegensatz dazu zählen die Optionen zu den sogenannten bedingten Termingeschäften, da eine Vertragspartei das Recht genießt, künftig die Erfüllung zu verlangen, darauf aber genau so gut verzichten kann.

      Der Stillhalter muß nun um bei obigem Beispiel zu bleiben, eine t-aktie, die genau genommen 45, -E wert ist, für 40, - E an den Optionsinhaber abgeben. Er macht also einen Verlust von 5, -E. Um Mißverständnissen vorzubeugen, will ich schon hier darauf hinweisen, das der Stillhalter freilich nur dann Verlust erleiden kann, wenn die T-Aktie über dem Basispreis notiert.

      Das Kaufrecht das der Stillhalter einräumt ist natürlich nicht kostenlos für den Käufer der Option, dies nennt man auch Optionsprämie. So haben wir einerseits den Stillhalter, der gegen Erhalten des Optionspreises ein Kaufrecht einräumt, die Entscheidung des Käufers abwartet und sich dessen Entschluß, das Recht auszuüben oder darauf zu verzichten, beugen muß. Auf der anderen Seite
      befindet sich der Optionskäufer, der den Preis zahlt, dafür in der Zukunft das Kaufrecht behaupten darf und damit die Chance erhält, einen Gewinn zu verbuchen. Ein Optionsgeschäft setzt also immer zwei Parteien voraus, die bereit sind unterschiedliche Positionen einzunehmen.

      Da ist zunächst der Gegenstand, auf den sich das Recht bezieht, in unserem Fall die T-Aktie. Man könnte auch sagen, die Option basiert auf der T-Aktie so das ganz allgemein vom Basisgut (englisch: Underlying) die Rede ist. Neben dem Underlying müssen sich die Vertragsparteien über Laufzeit der Option verständigen oder, um gleich den einschlägigen Terminus zu verwenden, die Optionsfrist. Solche rechte sind also immer zeitlich begrenzt, wobei die Lebensdauer wenn man so will, exakt derjenigen Spanne entspricht, die zwischen dem Zeitpunkt der Entscheidung und Fälligkeit des Rechts verstreicht. Außerdem muß Einigkeit über die Höhe des Strikes herrschen. Käufer und Verkäufer müssen sich auch darüber verständigen, ob der Stillhalter im Falle einer Ausübung das Underlying tatsächlich liefert, was man auch als effektive Anbindung bezeichnen. Dann zahlt der Optionsinhaber den Basispreis, um im Gegenzug vom Stillhalter das Underlying zu empfangen.
      Anstelle einer effektiven Andienung könnten sich die Vertragsparteien allerdings auch für einen Barausgleich - englisch Cash Settlement - entscheiden. Die Parteien würden in diesem fall auf einen Austausch des Underlying verzichten. Dafür zahlt der Stillhalter sozusagen "ersatzweise" die Differenz zwischen aktuellem Aktienpreis und dem Strike an den Optionsinhaber.

      Fast alle Bestandteile einer Optionsvereinbarung haben wir jetzt kurz angesprochen, mit Ausnahme der sogenannten Ausübungsmodalität, womit die Möglichkeit zur Inanspruchnahme einer Option gemeint sind. Die Vertragspartner können sich darauf verständigen, eine Ausübung ausschließlich
      am Verfalltag zu gestatten, wofür die Bezeichnung europäische Option geläufig ist. Im Gegensatz dazu haben Inhaber der amerikanischen Option die Möglichkeit, von ihrem Recht jederzeit während der Optionsfrist Gebrauch zu machen, was allerdings - wie wir später noch sehen - im allgemeinen höchst unvernünftig ist.

      -- Underlying zum Beispiel Aktie
      -- Strike Price zum Beispiel 40, --E
      -- Andienung zum Beispiel Cash Settlement
      -- Ausübungsmodalität europäisch


      Genau so gut könnte ein Optionskäufer aber auch das Recht erlangen, das Basisgut zu veräußern, so daß man allgemein zwischen Call / Kauf und Put /Verkaufsoption unterscheidet. Die oben angesprochenen Ausstattungsmerkmale lassen sich problemlos auch auf Puts übertragen, so daß wir hierauf zunächst nicht weiter eingehen müssen. Ein Put versetzt seinen Inhaber in die Lage, bei Ausübung das Underlying zum Basispreis verkaufen zu können. Anders als der Call Käufer profitiert der Put Besitzer also von einem Preisrückgang des Underlyings.


      OPTIONEN 1.1 Kaufoptionen - Calls

      Um die Funktionsweise einer Kaufoption möglichst realitätsnah und anschaulich demonstrieren zu können, führen wir gleich zu Beginn ein Beispiel ein, auf das wir im Laufe dieses Abschnitts immer wieder zurückkommen .

      Underlying T Aktie
      Strike Price 40,-E
      Fälligkeit 1.6.99
      Typ europäisch
      Prämie 5,-E

      Wir gehen nun davon aus, daß Sie sich für einen Kauf dieses Calls entscheiden. Damit besitzen Sie das Recht, die Aktie am 1.6. für 40,-E kaufen zu könne. Dem Stillhalter zahlen Sie dafür eine Prämie, die sich hier auf 5,-E beläuft. Bevor wir uns näher mit anderen wichtigen Aspekten auseinandersetzen ,wollen wir überlegen, was Sie zur Anschaffung bewegen könnte.

      Im vorher gehenden Abschnitt haben wir bereits gesehen, daß sich die Ausübung einer Option nur dann lohnt wenn der festgelegte Preis den Basispreis übersteigt. Also zum Beispiel die t Aktie würde am 1.6. bei 60,-E notieren. Da Sie im Besitz des Calls sind, haben die Möglichkeit, die Aktie zum Strike Price (40,-E) vom Stillhalter zu beziehen, indem Sie die Option einfach ausüben. Sie hätten also 20,-E gespart gegenüber dem aktuellen Preis. Die Option beinhaltet ein Recht, keinesfalls jedoch eine Pflicht zur Ausübung. Sie sind daher nicht gezwungen, eine T Aktie vom Stillhalter für 40,-E zu übernehmen. Am 1.6. werden Sie vielmehr abwägen, ob eine Inanspruchnahme des Kaufrechts überhaupt sinnvoll ist oder der Verzicht auf eine Ausübung nicht die bessere alternative ist. Sollte der Strike Price jedoch unter 40,-E liegen, so werden Sie auf Ihr Recht verzichten, denn die bekommen Sie ja an der Börse günstiger. Sie zahlen dem Stillhalter also eine Versicherungsprämie gegen
      steigende Kurse, genauer den Optionspreis. Nun ist die Absicherung gegen steigende Kurse wahrhaftig nicht der einzige Beweggrund. Wie wir oben bereits gesehen haben, profitiert ein Call Inhaber grundsätzlich von einem Kursanstieg. Was läge bei Erwartung eines Kursanstiegs also näher als die Anschaffung eines Calls. Er hat also eigentlich weniger Kurssicherung als vielmehr Spekulationsabsichten. Bestätigt sich seine Vermutung, so übt er die Option zum Basispreis aus und verkauft die Aktie umgehend zum höheren aktuellen Kurs. Die doch recht umständlichen Aktientransaktionen zur Realisierung des Gewinns kann unser Spekulant übrigens ganz einfach umgehen, indem er eine Option mit Cash - Settlement wählt In diesem Fall empfängt er vom Stillhalter die Differenz zwischen aktuellem Aktienkurs und Strike Price ,also exakt 20,-E.

      Um beide Alternativen - also Aktienkauf oder Call Kauf jedoch direkt miteinander vergleichen zu können, müssen wir schon etwas genauer hinsehen. Wir wählen dafür wieder unser Beispiel , die T Aktie kostet am 1.12.98 exakt 40,-E und der Call ebenfalls genau 5,-E . Unterstellen wir weiter, de Spekulant kaufe am 1.12. entweder eine T Aktie (Strategie 1 ) oder alternativ acht Call - Optionen (Strategie 2 ) Nun ist es natürlich von großem Interesse, zu erfahren, welches Ergebnis der Spekulant mit der jeweiligen Strategie erzielt, wenn der Aktienkurs am 1.6. also zum Verfallstag der Option auf 60,- E steht. Strategie 1 beschert ihm einen Wertzuwachs von 50% für sein eingesetztes
      Kapital. Ein deutlich höheren Zuwachs erzielt der Spekulant mit der 2. Strategie. Jeder Call hat einen Wert von 20,-E was bei acht Optionen zu insgesamt 160,-E also ein Wertzuwachs von 300% einbringt.
      Beide Strategien hatten den gleichen Einsatz zur Grundlage. Damit haben wir ein Motiv für einen Call Erwerb vorgestellt. Auf der einen Seite die Absicherung gegen steigende Kurse, auf der anderen Seite die Spekulation auf steigende Kurse.

      Was treibt einen Akteur zur Veräußerung eines Kaufrechts?
      Der Verkäufer garantiert dem Call Käufer, eine T Aktie in Zukunft zu einem im voraus vereinbarten Preis zu beziehen, diese Versprechen gibt der Stillhalter freilich nicht kostenlos ab, sondern nur gegen Zahlung der Optionsprämie. Lohnenswert ist die Veräußerung eines Kaufrechts immer dann, wenn es der Käufer nicht in Anspruch nimmt also bei Aktienkursen, die den Basispreis nicht überschreiten. In diesem Fall hat der Stillhalter die Prämie kassiert, ohne eine Gegenleistung zu erbringen. Er verbucht die gesamte Prämie als Gewinn. Wir halten also fest, daß sich die Veräußerung einer Kaufoption grundsätzlich lohnt, wenn der Aktienkurs

      a) --- sinkt
      b) --- unverändert bleibt
      c) --- nur geringfügig steigt.


      VERKAUFSOPTIONEN - PUTS 1.2

      Während sich Calls bei zukünftigen Preissteigerungen als lukrativ erweisen, trifft für den Put genau das Gegenteil zu.

      PUT - OPTION

      Underlying T Aktie
      Strike Price 40,- E
      Fälligkeit 1.6.99
      Andienung effektiv
      Typ europäisch
      Prämie 3,- E

      Angenommen, wir stünden vor der Entscheidung, die soeben beschriebene Put - Option zu erwerben. Dafür müßten wir dem Stillhalter eine Prämie in Höhe von 3,- E zahlen und würden das Recht erlangen, am 1.6.99 Eine T Aktie für 40,-E veräußern zu dürfen. Der Stillhalter müßte, sofern wir von
      unserem Recht Gebrauch machen, Aktien annehmen und Geld dafür abgeben, weshalb er auch als "Stillhalter in Geld" bezeichnet wird. Der Stillhalter einer Kaufoption ist, um das Ganze abzurunden , hingegen "Stillhalter in Wertpapiere".

      Nun wollen wir der Frage nachgehen, was uns zur Anschaffung dieser Verkaufsoption motivieren könnte. Erinnern wir uns zunächst an die einleitenden Worte. Ein Verkaufsrecht garantiert uns einen festen Kurs - hier 40,-E zu dem wir das Underlying veräußern dürfen. Wir können also unmittelbar die
      Überlegung anfügen, in welchen Fällen die Fixierung eines bestimmten Verkaufspreis angebracht erscheint .Eine derartige Garantie würden wir uns genau dann beschaffen, wenn wir mit einem Rückgang des Preisniveaus für die T Aktie rechnen. Unterstellen wir als der Kurs geht um 10,- E zurück. Die Aktie notiert am Verfallstag der Option also bei 30,- E. Da wir von unserem Recht
      Gebrauch machen können, erhalten wir für die Hingabe der T Aktie, die jetzt nur 30,-E wert ist, vom Stillhalter 40,-E . Dadurch kommt der Kauf des Puts einer Versicherung gegen sinkende Kurse gleich, womit wir bereits ein plausibles Motiv für die Anschaffung herausgefunden haben. Wir besitzen am 1.12.98 eine T Aktie und planten, das Papier am 1.6.99 zu verkaufen. Da wir in Zukunft mit einem Kursrückgang rechnen, entscheiden wir uns zum Kauf einer der oben genannten Put Option.
      Ein Motiv für den Kauf der Option könnte auf der steuerlichen Seite liegen. Realisiert der Anleger Kursgewinne innerhalb der vom Gesetzgeber explizit genannten Spekulationsfrist, so sind die Gewinne - abgesehen von Freigrenzen - grundsätzlich zu versteuern. Es liegt daher im Interesse vieler Investoren, einen möglicherweise innerhalb der Spekulationsfrist erzielten Kursgewinn erst nach Beendigung dieser Frist zu verwirklichen, um die Steuerbelastung zu reduzieren. Ein einmal erreichtes Kursniveau könnte beispielsweise mit Put Optionen bis zum Ablauf der Spekulationsfrist gesichert werden. Liegt der Aktienkurs nach Verstreichen dieser Zeitspanne unterhalb des
      Basispreises, dann übt der Investor sein Verkaufsrecht aus, andernfalls verzichtet er darauf und veräußert das Wertpapier zum höheren aktuellen Preis.

      Neben einer Absicherung gegen Kursrückgänge eignen sich Put - Optionen ausgezeichnet zur Spekulation auf sinkende Kurse in der Zukunft. Nehmen wir wieder unser Beispiel, der Spekulant kauft am 1.12 . eine Put - Option da er vom Kursrückgang der T Aktie überzeugt ist. Unterstellen wir weiter, der Kurs der Aktie ist tatsächlich gesunken und beträgt am 1.6. (Verfalltag) 30,-E .Unser Spekulant könnte nun eine T Aktie für 30,-E kaufen, also seine Option ausüben, die Aktie an den Stillhalter weiterreichen und von diesem den Basispreis 40,- E kassieren. Der Gewinn beläuft sich auf 10,-E , wenn man von der Optionsprämie mal absieht. Einer effektive Andienung kann der Spekulant ohne
      Schwierigkeiten ausweichen, indem er sich für einen Put mit Cash Settlement entscheidet. In diesem Fall zahlt der Stillhalter die Differenz zwischen Basispreis und Aktienkurs an den Optionskäufer aus.
      Gerade für Privatleute stellen Put Optionen ein ausgesprochen komfortables Instrument zur Spekulation auf künftige Preisrückgänge beim Underlying dar. Eine Spekulation mit der Aktie selbst ist für Privatleute nahezu ausgeschlossen, weil das Wertpapier dafür " leerverkauft" werden müßte. Derartige Geschäfte sind in aller Regel allerdings institutionellen Marktteilnehmern vorbehalten.

      Kurzinfo zum Leerverkauf

      Bei einem Leerverkauf veräußern wir eine Sache - hier die T Aktie - , die uns in Wirklichkeit gar nicht gehört (deshalb die Bezeichnung leer) Dafür müssen wir das Papier an einem bestimmten Tag , sagen wir 1.12.,für einen bestimmten Zeitraum, angenommen 6 Mon, zunächst ausleihen. Nachdem wir das Papier geliehen haben, verkaufen wir es sofort wieder und kassieren den aktuellen Kurs der am 1.12. bei 40,-E liegt. Da wir die Aktie nur entliehen haben - und zwar für 6 Mon. - müssen wir sie natürlich am 1.6. an den Verleiher zurückgeben. Wir kaufen also nach Ablauf der Leihfrist eine Aktie und reichen sie umgehend an den Verleiher zurück. Falls der Aktienkurs am 1.6.geringer ist als der Preis am 1.12.so werden wir einen Gewinn erzielen. Nehmen wir dazu einmal an, die Aktie kostet am Ende der Leihfrist 30,-E . Dann haben wir das geliehene Wertpapier am 1.12. für 40,-E verkauft und die Aktie nach 6 Monaten zu einem geringeren Preis zurück gekauft, so das uns ein Gewinn in Höhe 10,-E verbleibt. Leerverkäufer profitieren also von einem Rückgang des Preisniveaus, genauso wie Put - Käufer.

      Bei der Darstellung von Calls haben wir bereits darauf hingewiesen, daß der Stillhalter das Kaufrecht nicht unentgeltlich vergibt, sondern eine Prämie dafür verlangt. Das gilt selbstverständlich auch für Puts. Lohnenswert ist die Veräußerung einer Verkaufsoption immer dann, wenn der Preis für Underlying

      --steigt
      --unverändert bleibt
      --nur geringfügig sinkt


      Der Stillalter wird von Optionskäufer nur dann in Anspruch genommen, wenn der Kurs für die T Aktie am Verfalltag unterhalb des Basispreises liegt. Ansonsten ist der Verzicht auf eine Ausübung der Option für den Käufer allemal vorteilhafter. Einen Verlust erleidet der Stillhalter erst dann, wenn der Aktienkurs am Verfalltag soweit unter den Basispreis gesunken ist, daß die Optionsprämie ( 3,-E) aufgezehrt wird. Dies trifft etwa für einen Aktienkurs in Höhe von 36,-E zu. In diesem Fall übt der Optionsinhaber aus und erhält für eine T Aktie 40,-E , obwohl das Papier nur 36,-E wert ist. Der Stillhalter zahlt für die Aktie einen Preis, der um 4,-E über dem aktuellen Wert liegt. Er hat beim Verkauf der Option allerdings die Prämie ( 3,-E) kassiert, so daß ihm letztendlich ein Verlust in Höhe von 1,-E entsteht.


      Wie Optionen entstehen und wo sie gehandelt werden.

      Dem Anleger stehen prinzipiell drei Wege offen, Optionsgeschäfte zu vereinbaren. Dazu gehören

      --- die Abwicklung Over - The - Counter
      --- Terminbörsengeschäfte
      --- Warrant - Transaktionen

      Eine in der Praxis ausgesprochen weit verbreitete Möglichkeit zum Abschluß eines Optionsgeschäftes ist dadurch gekennzeichnet, daß zwei Interessenten zumeist telefonisch Kotakt zueinander knüpfen, die Ausstattung des Geschäftes individuell vereinbaren und den Vertrag am Telefon schließen. Derartige Transaktionen werden allgemein als OVER-THE-COUNTER Geschäfte - kurz OTC - bezeichnet, was übersetzt soviel wie "über den Tresen" bedeutet. Optionsgeschäfte, die auf diese Art und Weise zustande kommen, heißen daher auch OTC - Optionen. Derlei Geschäfte entstehen genau dann, wenn sich zwei Vertragsparteien eine Bank, die andere Partei könnte zum Beispiel eine Fondsgesellschaft, eine Versicherung oder ein Industrieunternehmen aber auch Privatleute sein. Die telefonisch geschlossene Vereinbarung wird anschließend schriftlich fixiert, den Vertragspartnern zur Überprüfung zugeleitet und zur Sicherheit von beiden nochmals schriftlich bestätigt. Es ist unmittelbar einsichtig, daß OTC Geschäfte nur dann ins Leben gerufen werden, wenn sich die Vertragsparteien sehr genau kennen und wissen, daß sie sich aufeinander verlassen können. So wird etwa eine Geschäftsbank ein Industrieunternehmen nur dann als Stillhalter akzeptieren, wenn sie fest davon ausgehen kann, daß das Unternehmen seinen Verpflichtungen auch nachkommt, sofern die Bank in der Zukunft von Ihrem Recht Gebrauch machen will. Zudem müssen die Geschäfte ein bestimmtes Mindestvolumen erreichen. Nahezu ausgeschlossen ist beispielsweise, daß eine Bank eine Option verkauft, der eine einzige Aktie zugrunde liegt. Solch ein Geschäft ist schon allein aufgrund der Abwicklungskosten nicht Lohnenswert. Die Möglichkeit zum Kauf bzw. Verkauf von OTC - Optionen ist
      deshalb vorwiegend institutionellen, vor allem aber hinsichtlich ihrer Bonität einwandfreien Marktteilnehmern vorbehalten, die obendrein bereit seien müssen, ein entsprechend hohes Volumen zu handeln. Mitunter wird jedoch auch Privatleuten, hauptsächlich besonders vermögenden, die Gelegenheit um Abschluß von OTC - Geschäften geboten. Typisch für OTC s ist die Aushandelbarkeit der Ausstattungsmerkmale. Die Vertragsparteien können also Underlying ,Optionsfrist, Andienung und Ausübungsmodalitäten je nach Wunsch völlig frei vereinbaren. Dies führt natürlich dazu, daß eine OTC - Transaktion ganz individuelle Merkmale aufweist, was insbesondere dann sehr hinderlich sein kann, wenn sich eine Vertragspartei vorzeitig wieder von der Option trennen möchte. Gewiß werden jetzt einige sagen, aus welchen Gründen ein Vertragspartner seine Optionsposition mit einem Mal wieder aufgeben möchte. Beispiel: Ein Anleger hat vor geraumer Zeit mehrere Aktien Puts erworben, um damit die in seinem Depot befindlichen Pro 7 Aktien abzusichern, die er in genau sechs Monaten verkaufen möchte. Ganz plötzlich nimmt der Investor jedoch Abstand von seinen Verkaufsplänen, er möchte die Papiere doch noch einige Jahre behalten. Die Verkaufsoption benötigt er deshalb nicht mehr, so daß er sich an liebsten davon trennen würde. Er könnte seine Optionsposition nun dadurch auflösen - der Fachmann spricht dabei von glattstellen- , indem er selbst zum Stillhalter wird und eine Option verkauft, die exakt diejenigen Ausstattungsmerkmale aufweist wie die vor einiger Zeit erworbene. Die Laufzeit der verkauften Option muß dabei der Restlaufzeit de vom Investor gekauften Option entsprechen. Das setzt wiederum voraus, daß sich auch jemand findet, der bereit ist, die Käufer - Position einzunehmen. Und das ist in vielen Fällen gar nicht so einfach. Schließlich muß ein Marktteilnehmer existieren, der eine Option mit derlei spezifischen Ausstattungsmerkmalen auch gebrauchen kann. Mit vergleichbaren Schwierigkeiten werden Marktakteure, die sich für sogenannte Terminoptionen entscheiden, hingegen nicht konfrontiert. Sie müssen dafür allerdings in Kauf nehmen, nur Optionen mit bestimmten genormten ( standardisierten ) Ausstattungsmerkmalen kaufen bzw. verkaufen zu können.

      In Deutschland werden derartige Geschäfte an der (DTB) Eurex abgewickelt. Es würde hier jedoch zu weit führen, sämtliche Einzelheiten des Terminhandels zu vertiefen. Bei Aktienoptionen bietet die Eurex beispielsweise Geschäfte auf Wertpapiere an die auch im Deutschen Aktienindex ( DAX ) vertreten sind. Von besonderem Interesse ist nun natürlich die Frage, was durch eine derartige Standardisierung letztlich erreicht werden soll. Die Marktakteure können beispielsweise ausschließlich zwischen vergleichsweise wenigen Verfallterminen auswählen, was allerdings dazu führt, daß die Umsätze für einzelne Optionen relativ hoch sind. Marktakteure, die sich zum Aufbau oder Glattstellung
      bestimmter Optionspositionen entschlossen haben, können deshalb mit sehr großer Gewißheit davon ausgehen, ihr Ansinnen auch zu verwirklichen. Sie müssen nicht lange nach einem Vertragspartner Ausschau halten. Statt dessen wird stets ein Teilnehmer zur Verfügung stehen, der sich zur Einnahme einer Gegenposition bereit erklärt. Genau wie OTC - Optionen entstehen Börsenoptionen dann, wenn sich zwei handelswillige Marktakteure finden und weder der Stillhalter, noch der Käufer eine bereits bestehende Optionsposition durch seine Transaktion glattstellen will.


      OPTIONSSCHEINE - WARRANTS

      Im Gegensatz zu Optionen und OTC Geschäften werden Optionsscheine nicht an der Terminbörse sondern an der Wertpapierbörse gehandelt. Optionsscheine gelten als Wertpapiere anders als Optionen und OTC s. Optionsscheine werden auch "OVER THE COUNTER" angeboten, das bringt zum Ausdruck, daß der Handel direkt mit dem Emittenten stattfindet und nicht mit der Wertpapierbörse. Darauf komme ich später noch mal zurück. Wir haben bereits festgestellt, daß es sich bei Scheinen um Wertpapiere handelt, genau wie bei Aktien oder beispielsweise Anleihen. Wertpapiere weisen wiederum die günstige Eigenschaft auf, daß die mit ihnen verbundenen Rechte und Pflichten verbrieft sind, also - vereinfacht formuliert - durch Ausgabe von Urkunden garantiert werden. Die Verbriefung führt nun, ohne dies hier weiter auszuführen, zu einer verhältnismäßig unkomplizierten Handelbarkeit, da Wertpapiere, anders als unverbriefte Titel, beispielsweise zum Handel an der Börsen zugelassen werden. Mit anderen Worten: Wertpapiere lassen sich in aller Regel weitaus einfacher beschaffen oder veräußern als vergleichbare, nicht verbriefte Finanzinstrumente. Nun wissen wir bereits, daß OTC - sowie Terminbörsenoptionen relativ einfach ins Leben gerufen werden können. Dazu reicht im Grunde die Bereitschaft zweier Marktakteure aus. Aber wie entstehen WARRANTS ? Um diese Frage zu beantworten, müssen wir uns den Charakter eines Optionsscheins vor Augen führen. Scheine sind Wertpapiere und müssen deshalb genau wie Aktien emittiert werden. Warrants können prinzipiell also nur von emissionsfähigen Marktteilnehmern stammen, die dann automatisch Stillhalter sind. Marktakteure, denen die Ausgabe von Wertpapieren verwehrt ist, haben grundsätzlich also keine Möglichkeit zum Aufbau einer Stillhalter - Position.

      Im allgemeinen werden Scheine entweder separat oder als Bestandteil eines anderen Wertpapiers ausgegeben. Zu letzteren zählen insbesondere Optionsanleihen, aber auch andere mit Scheinen gekoppelte Wertpapiere, etwa Optionsgenußscheine. Wir wollen uns hier allerdings auf Optionsanleihen konzentrieren, da andere Instrumente in der Praxis eine eher untergeordnete Rollen spielen. In aller Regel sind Optionsanleihen genauso konstruiert wie herkömmliche Schuldverschreibungen, bis auf eine Ausnahme: Optionsanleihen beinhalten zusätzlich das Recht, in der Zukunft einen bestimmten Gegenstand ( Underlying ), zumeist einen Finanztitel, zu einem im voraus vereinbarten Preis ( STRIKE ) zu beziehen. Dieses Recht kann von der Anleihe getrennt und eigenständig gehandelt werden, so daß dann zwei eigenständige Finanztitel bestehen: auf der einen Seite die Schuldverschreibung und auf der anderen Seite der Optionsschein. Beide Wertpapiere können nachdem sie getrennt wurden, völlig unabhängig voneinander verwertet werden. So ist beispielsweise denkbar, daß ein Anleger eine Optionsanleihe erwirbt, irgendwann den Schein von der Anleihe trennt und die Schuldverschreibung veräußert, den WARRANT jedoch behält. Derlei Scheine zählen im übrigen zur Gruppe der sogenannten Klassischen Warrants.

      Die Ausgabe eines Optionsscheines ist allerdings nicht an die Emission einer Anleihe oder irgendeines anderen Wertpapier geknüpft. Warrants die auf solche Art entstehen , bilden heutzutage eher die Ausnahme. Naked Warrants stammen in aller Regel von Geschäftsbanken. Vielfach halten die Emittenten das Underlying in der Regel Aktien so daß die Warrants sozusagen " gedeckt" also Covered Warrants sind. Derartige Scheine heißen deshalb Covered Warrants da sie im Bestand des Emittenten sind. Die Ausstattung eines Warrants unterscheiden sich in keiner weise von anderen Optionen. Scheine weisen also ebenso einen Strike auf, haben eine begrenzte Laufzeit und können entweder jederzeit oder nur am Verfalltag ausgeübt werden. Darüber hinaus spielt bei Warrants ein ganz bestimmtes Gestaltungsmerkmal eine wichtige Rolle. Die Rede ist hier vom sogenannten Bezugsverhältnis, das bei anderen Optionen eher von untergeordneter Bedeutung ist. Diese Ziffer bringt diejenige Underlyingmenge zum Ausdruck - im Falle einer Ausübung - mit einem einzigen Warrant bezogen bzw. veräußert werden kann. Dazu ein Beispiel: In ihrem Optionsschein Planer (Aug. 97) offeriert die Citybank folgenden Warrant:

      Underlying Karstadt - Aktie
      Strike Price 525 ,-- DM
      Fälligkeit 26.8.98
      Bezugsverhälnis 1/10
      Andienung Cash Settlement
      Typ amerikansich
      Prämie am 31.7.97 23,50 DM
      Avatar
      schrieb am 10.12.99 18:23:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das Beispiel ließe sich natürlich auch in Euro darstellen, was Sie ja ohne weiteres selbst können. Ein einzelner Warrant basiert angesichts des Bezugsverhältnisses von 1/10 auf einer Zehntel Aktie. Anders ausgedrückt berechtigten erst zehn Optionsscheine - wofür insgesamt 235,-DM anfallen - zum Kauf einer Karstadt Aktie. Je geringer das Bezugsverhältnis, desto geringer auch der Warrantpreis. Während der Karstadt - Schein, bei einem Bezugsverhältnis von 1/1 immerhin 235,-- DM kosten würde, reduziert sich die Prämie pro Warrant bei einem Verhältnis von 1/10 auf 23,50 DM und bei 1/100 gar auf 2,35 DM. Durch Auswahl eines entsprechenden Bezugsverhältnisses kann der Preis - zumindest optisch - attraktiver gestaltet werden. Von dieser Möglichkeit der "Preiskosmetik" machen nahezu sämtliche Emissionshäuser Gebrauch. Einige wählen anstelle eines Bezugsverhältnisses allerdings ein sogenanntes Optionsverhältnis, was nichts anderes ist als der Kehrwert des Bezugsverhältnisses. Demnach gibt das Optionsverhältnis an, wieviel einzelne Warrants benötigt werden, um eine Einheit des Underlyings im Fall einer Ausübung zu beziehen bzw. zu veräußern. Als Ersatz für das Bezugsverhältnis von 1/10 hätte die Citybank für den Karstadt - Warrant auch ein Optionsverhältnis von 10/1 ansetzen können. Im übrigen sind nicht nur das Bezugsverhältnis und der Strike, sondern sämtliche weiteren Ausstattungsmerkmale in der sogenannten Emissionsbedingungen ( Optionsbedingungen ) festgehalten, die Anleger direkt bei den Anbietern oder der Hausbank bekommen. Ganz zu Beginn hatte ich darauf hingewiesen das der Stillhalter auch als Optionsverkäufer bezeichnet wird. Daraus dürfen wir freilich keinesfalls den Umkehrschluß ziehen, daß jeder Warrantverkäufer gleichzeitig Stillhalter wäre. Haben wir uns irgendwann zum Kauf eines Optionsschein entschieden, so sind wir nicht gezwungen, den Warrant auszuüben oder bis zu Fälligkeit zu halten. Vielmehr haben wir die Möglichkeit, den Schein zwischenzeitlich zu veräußern. Obwohl wir dann eine Option verkauft hätten, sind wir noch lange kein Stillhalter. Die Pflichten zur Erfüllung liegen weiterhin beim Emittenten. Zur besseren Unterscheidung sollte man deshalb vom Weiterverkauf sprechen, wenn ein Warrant den Besitzer wechselt.


      OPTIONSSCHEINE / WARRANTPREISE wovon sie abhängen und wann sie fair sind.

      In den vorherigen Abschnitten wurde bereits gesagt das Optionen oder Warrants nicht kostenlos abgegeben werden, sondern ihren Preis haben. Entscheidend ist, daß der Investor ein Gefühl dafür entwickelt, wann Optionen angemessen (fair) bewertet sind. Bei zu teuren Optionen ist das Chancen - Gefahren - Verhältnis zu Ungunsten des Anlegers verschoben, während für unterbewertete Warrants
      genau das Gegenteil gilt.

      Für Anleger die sich mit dem Gedanken tragen, Scheine zu erwerben, sind daher diejenigen Faktoren von außerordentlich hoher Bedeutung, die Einfluß auf die Warrantpreise ausüben. Um beurteilen zu können, ob Scheine zu einem fairen Preis oder etwa überteuert angeboten werden, müssen sich Investoren notgedrungen mit dem Preisbildungsmechanismus auseinandersetzten. Während sich die Einflußnahme einzelner Faktoren auf den Optionspreis noch vergleichsweise einfach verbal beschreiben läßt, setzt eine exakte Preiskalkulation doch weitgehend mathematische Kenntnisse voraus. Und es ist durchaus nicht vermessen hier schon von einer eigenen Wissenschaft (Optionspreistheorie) zu sprechen. Bemerkenswert ist dabei, daß die theoretischen Erkenntnisse längst die wissenschaftliche Bannmeile verlassen und Einzug in die Praxis gehalten haben. Ohne ein Verständnis der grundlegenden Preisbildungsmechanismen wird kaum jemand in der Lage sein, den " wahren" Wert eines Warrants zu bestimmen. Es ist daher unumgänglich, zumindest die Grundlagen der Optionspreisbildung aufzuarbeiten. Der Übersichtlichkeit wegen unterteile ich die Erläuterung in zwei Teile, zunächst richten wir unsere Aufmerksamkeit auf den Wert einer Option am Verfalltag, um im Anschluß daran auf die Preisbildung vor Fälligkeit näher einzugehen.


      Wert einer Option am Verfalltag

      Wir behandeln den Wert einer Option am Verfalltag getrennt für Kauf - sowie Verkaufsrechte und befassen uns anfänglich mit Calls. Aus Gründen der Anschaulichkeit greifen wir wieder auf die T Aktie zurück.

      CALL - Option

      Underlying T Aktie
      Strike Price 40,--E
      Fälligkeit 1.6.99

      Wir wollen nun der Frage nachgehen welchen Wert dieser Call am Verfalltag 1.6. haben muß. Erwiesenermaßen lohnt sich die Ausübung einer Kaufoption nur dann, wenn der Preis des Underlying den Strike überschreiten. Andernfalls nützt das Recht nichts, da das Basisgut preiswerter direkt erworben werden kann. Der Call hat einen Basispreis von 40,-E ,so daß sich eine Ausübung erst bezahlt macht, wenn der Kurs der T Aktie diese Grenze überschreitet. Der Call ist also wertlos, sofern der Kurs der T Aktie bei 40,-E oder darunter liegt. Übersteigt der Kurs am Verfalltag den Basispreis so ändert sich die Lage .Nehmen wir an die T Aktie hätte einen Kurs von 45,-E , was würden sie also dafür am Verfalltag geben? Auf keinen Fall mehr als 5,-E, da sich die Anschaffung dann nicht mehr lohnt. Bei einem Callpreis von beispielsweise 6,-E zahlen Sie für die Aktie insgesamt 46,-E ,beim Direktkauf hingegen nur 45,-E, die Option ist damit zu teuer. Kein rational handelnder Anleger würde 6,-E für den Call bezahlen, wenngleich ein Stillhalter natürlich sofort bereit wäre, das Recht zu diesem preis zu veräußern. Der angemessene faire Preis für den Call beläuft sich auf exakt 5,-E. Einige werden sich fragen ob nicht die 5,-E eine Preisobergrenze für den Call darstellen und möglicherweise Preise unterhalb dieses Wertes Zustandekommen könnten. Wir unterstellen daher einen Preis in Höhe von 4,-E . Ein Käufer zahlt diesen Betrag , übt die Option aus und bezieht die Aktie für 40,-E zuzüglich 4,-E für die Option also 44,-E für alles zusammen, er hätte also gegenüber dem Direktkauf eine Ersparnis von 1,-E.Der Käufer wäre also mit dem Call - Preis durchaus einverstanden. Werden sich bei diesem Preis auch Stillhalter finden? Stellen wir dafür doch einfach die Rechnung aus der Perspektive eines Stillhalters an.

      Verkauf der Call Option + 4,-E
      Kauf der Aktie, um sie bei Ausübung zu liefen - 45,-E
      Call - Inhaber übt Option aus + 40,-E
      Verlust für den Stillhalter - 1,- E

      Das Beispiel belegt, kein rational handelnder Mensch ist bereit, für 4,-E die Position des Stillhalters einzunehmen. Ein Preis von 5,-E ist also tatsächlich ein fairer Wert im Fachjargon : Fair Value -, weil er weder Käufer noch Stillhalter benachteiligt. Nun sind wir in der Lage, den Preis für eine Kaufoption am Verfalltag zu bestimmen. Er entspricht der Differenz zwischen dem aktuellen Preis des Underlying und dem Strike, allerdings nur dann, wenn diese Abweichung positiv ist. Ansonsten liegt der Wert bei null. Formal läßt sich dieser Sachverhalt in folgender Weise darstellen, wobei :" AK" für "aktueller Kurs des Underlyings" und "BP" für Basispreis steht:

      Call Preis am Verfalltag = Max [0; AK - BP] damit entspricht der Call Preis am Verfalltag dem größeren ("Max";) der in der Klammer ausgewiesenen Werte. Wir wollen den Umgang mit dieser "Formel" anhand einiger Beispiele demonstrieren. Als Grundlage dient die weiter oben eingeführte Call Option.

      Kurs der T Aktie am Verfalltag Wert des Calls

      33 ,- E Max (0; 33 - 40) = 0,-E
      40 ,- E Max (0; 40 - 44) = 0,-E
      44 ,- E Max (0; 44 - 40) = 4,-E

      Die ausgewählten Beispiele verdeutlichen bereits den Zusammenhang zwischen dem Wert eines Calls am Verfalltag sowie dem aktuellen Preis des Underlyings. Sehr anschaulich läßt sich der Verlauf des Call - Preises auch graphisch darstellen, er weist eine Ähnlichkeit mit einem Hockey - Schläger auf, man spricht daher auch von "Hockeystrik - Diagrammen. Während Call Optionen einen Wert verkörpern, wenn der Preis des Underlying den Basispreis überragt, ist es beim Put genau umgekehrt.


      WÄHRUNGSSCHEINE Teil 17

      Währungsscheine versetzen ihren Inhaber in die Lage, eine bestimmte Währung, angenommen den US-Dollar, in Zukunft zu einem bestimmten Kurs zu kaufen oder bzw. zu verkaufe. Derartige Warrants heißen in der Praxis häufig Währungs oder Devisenscheine. Als Strike dient ein Währungskurs, oder, wie einige sagen: ein Devisen oder Wechselkurs. Betrachten wir zur Verdeutlichung einen so gearteten Schein. Jeder einzelne Schein berechtigt dazu, in der Zeit bis zum 15.Juni US Dollar zum Preis von 1,60DM/USD zu verkaufen. Der Strike ist folglich ein Devisenkurs. Da in diesem Falle ein Bezugsverhältnis von 100/1 gilt, werden bei Ausübung des Verkaufsrechts pro Schein 100 US $ vom Inhaber hingegeben, um im Gegenzug vom Stillhalter 160,-DM zu bekommen .neben Puts existieren freilich auch Calls, die den Inhabern jedoch das Recht verleihen, künftig eine bestimmte Währung zum Strike zu kaufen. Devisenscheine beziehen sich fast ausnahmslos auf gängige Währungen, etwa den Dollar ,Yen ,Pfund, Euro hingegen kaum auf exotische Währungen. Mitunter emittieren einige Häuser auch auf Währungen basierende Basket-Warrants, die von ihrer Ausgestaltung mit Aktien Baskets vergleichbar sind.


      ZINSSÄTZE / Scheine

      Die Zinssatzscheine basieren, auf bestimmten Zinssätzen. Doch welcher Satz eignet sich besonders gut als Underlying? Bedenken wir dabei, daß eine Reihe unterschiedlicher Zinssätze existieren. Sie reicht vom Diskont - über Lombardsatz bis hin zu Zinssätzen der einzelnen Geschäftsbanken für Kredite die sie vergeben. Wie eingangs schon erwähnt eignet sich ein Finanzobjekt nur dann als Underkying, wenn sein Preis im Zeitablauf Veränderungen unterliegt .Zinssätze wie Diskont und Lombardsatz sind beispielsweise kaum brauchbar, da sie zumeist für einen verhältnismäßig langen Zeitraum fixiert werden und währenddessen unverändert bleiben. Ebensowenig eignen sich die Zinssätze die von Geschäftsbanken für ihr Kundenkreditgeschäft erstellt werden. Als Underying fungiert in nahezu allen Fällen der sogenannte Refinanzierungssatz, worunter üblicherweise durchschnittliche Geldmarktzinssätze verstanden werden. Letztere sind wiederum die Sätze, zu denen bedeutende Geschäftsbanken untereinander kurzfristige Kredite vergeben. Referenzzinssätze werden - abgesehen von Wochenenden und Feiertagen - täglich neu bestimmt, indem ausgewählte Geschäftsbanken einmal am Tag gefragt werden, zu welchen Sätzen sie an andere Institute Kredite vergeben - und zwar mit Laufzeiten von einem Monat bis zu 12 Monaten, jede Bank teilt hierfür einzelne Zinssätze mit, als 12 einzelne. Für jede Laufzeit liegen nun mehrere, von unterschiedlichen Banken stammende Sätze vor, aus denen schließlich ein Durchschnittswert gebildet wird: Referenzinssatz . In Deutschland heißen derartige Sätze allgemein FIBOR, was als Abkürzung für FRANKFURTER INTERBANK OFFERED RATE steht und soviel bedeutet wie " Interbanken - Kreditzinssatz am Handelsplatz Frankfurt" . Alles in allem existieren 12 einzelne FIBOR - Sätze. Einen weitaus höheren Stellenwert genießt allerdings der LIBOR oder auch LONDON INTERBANK OFFERED RATE, allerdings beteiligen sich daran verschiedene international agierende, in London ansässige Banken. Im Unterschied zum FIBOR gibt jedes Institut dabei Zinssätze für Kredite in mehreren ,weltweit wichtigen Währungen an, so daß Tag für Tag beispielsweise US $ / DM/ und Yen Sätze bestimmt werden. Konkret übernehmen Referenzsätze im wesentlichen zwei Funktionen: Zum einen dienen sie als Sätze für variabel verzinsliche Anleihen, sogenannte FLOATING RATE NOTES, kurz FRN. Hierauf gehen wie später nochmals ein. Referenzsätze fungieren zum anderen als Underlying für derivative Instrumente, wozu bekanntlich auch Warrants zählen. Um die Funktionsweise eines Zinssatzscheins besser zu verstehen, stellen wir zunächst die typischen Ausstattungsmerkmale vor. Der Anschaulichkeit halber beziehen wir uns dabei auf einen Schein mit folgenden Merkmalen:

      Underlying 12-M - DM - LIBRO
      Strike 5 %
      Bezugsverhältnis 100 / 1
      Verfalltag 1.7.98
      Ausübung europäisch
      Andienung Cash - Settlement

      Unser Schein bezieht sich auf den 12 Monats - DM - LIBROR - und hat einen Basispreis von 5%. Gehen wir einmal davon aus, daß der Schein am Fälligkeitstag einen Wert aufweist, wenn der Referenzzinssatz den Strike übertrifft, ohne allerdings ausdrücklich von einer Kauf- bzw. Verkaufsoption zu sprechen. Liegt der 12 M DM LIBROR am 1.7. beispielsweise bei 6,5 % so hat der Inhaber Anspruch auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von eineinhalb Prozentpunkten. Diese Angaben reicht zur Bestimmung des Geldbetrags allein allerdings noch nicht aus. Wir benötigen weiterhin einen Nennbetrag (Nominalbetrag) auf den sich die Zinszahlung bezieht. Dieser kommt durch das Bezugsverhältnis zum Ausdruck , welches sich demnach auf einen Nominalbetrag von 100,-DM. Pro Warrant muß der Emittent in unserem Fall also eine Differenzzahlung von 1,5 x 100 x 360 = 1,50DM 100 x 360 leisten. Damit haben wir die grundlegende Funktionsweise eines Zinssatzscheins bereits erfaßt, so daß wir uns nun näher mit der Ausgestaltung derartiger Warrants befassen .Im Prinzip können derlei Rechte entweder

      - ausschließlich ein einziges Mal beansprucht werden, was verständlicherweise am Ende der Laufzeit der Fall ist, oder
      - im Zeitablauf mehrmals in regelmäßigen Abständen - etwa alle halbe Jahre.

      Da wir die zur erste Gruppe zählenden Scheine soeben beschrieben haben, widmen wir uns nun Warrants, die von ihren Inhabern wiederholt ausgeübt werden können. Für derartige Scheine sind allgemein auch Begriffe wie Zinssicherung - oder Zinsbegrenzungszertifikat geläufig. Üblicherweise unterscheidet man dabei zwei Arten: auf der einen Seite Zertifikate, die eine Zinsobergrenze -engl.: Cap - verbriefen; auf der anderen Seite die mit dem Ausdruck Floor benannten Scheine. Sie garantieren eine bestimmte Zinsuntergrenze. Während der Inhaber eines Caps von einem Anstieg des Referenzzinssatzes profitiert, ist es beim Floor genau umgekehrt. Der Stillhalter ist zu einer Ausgleichszahlung nur für den Fall verpflichtet, daß der Strike unterschritten wird. Ebenso wie bei den weiter oben beschriebenen einfachen Zinsscheinen müssen bei einem Cap oder Floor

      - Underlying
      - Strike
      - Bezugsverhältnis
      - Laufzeit
      - Andienungsmodalität

      festgelegt werden. Zinssicherungszertifikate weisen allerdings - und das ist der Hauptunterschied - nicht nur einen einzigen Ausübungstermin auf, sondern eine ganze Reihe davon. Inder Fachsprache heißen diese Zeitpunkte Poll - Over -Termine. Derlei Produkte sind im Grunde also nichts weiter als ein Bündel europäischer Zinssatzoptionen, die, abgesehen von der Restlaufzeit, völlig identisch ausgestattet sind.

      Underlying 6-M DM - Libor
      Strike 4%
      Bezugsverhältnis 100 / 1
      Fälligkeit 21.2.2000
      Roll Over Termin halbjährlich 21.2.u. 21.8
      Andienung Cash Settlement

      Angenommen wir kaufen im Juli 98 ein derartiges Zinssicherungszertifikat. Damit haben wir stets Anspruch auf eine Ausgleichszahlung wenn der Referenzsatz an einem Roll Over Termin den Strike in Höhe von 4% überschreitet. Für gewöhnlich sind Zinssicherungszertifikate so gestaltet, daß die Differenzzahlung - was für Zinszahlungen generell gilt - nachschüssig geleistet wird. Liegt der 6 M - DM - Libor am 21.8. oberhalb des Strike, etwa bei 5% so steht uns eine Ausgleichszahlung in Höhe eines 1% bezogen auf ein Jahr zu. Da sich der Zeitraum zwischen zwei Roll Over Terminen aber nur auf ein halbes Jahr erstreckt, erhalten wir auch nur die halbe diverens, also 0,5% als Ausgleichszahlung.


      DERIVATE Nr. 18

      Am Anfang hatten wir ja schon festgestellt, daß man unter Derivaten Instrumenten landläufig Termingeschäfte versteht. Es würde natürlich zu weit führen sämtliche Arten von Termingeschäften ausführlich einzugehen. Wir konzentrieren uns deshalb auf solche die als Underlying für in Deutschland emittierte Warrants Verwendung finden. Primär fallen darunter Zinsfutures, insbesondere solche, denen sogenannte fiktive Anleihen zugrunde liegen. Bevor wir aber darauf zu sprechen kommen, wollen wir kurz allgemein auf Futures eingehen.

      Futures sind unbedingte Termingeschäfte und deshalb zweiseitig bindend - beim Abschluß verpflichten sich also Käufer und Verkäufer gleichermaßen zur Erfüllung. Nun können die Vertragsparteien ein unbedingtes Termingeschäft direkt ganz individuell gestalten. Solche Geschäfte werden allgemein als Forwards bezeichnet. Sie fungieren gemeinhin allerdings nicht als Underlying für
      Warrants und sind deshalb für uns ohne Bedeutung. Von größerem Interesse sind dagegen börsengehandelte unbedingte Termingeschäfte, die sogenannten Futures. Sie heben sich von Forwards insbesondere durch ihre genormten (standardisierten) Ausstattungsmerkmale ab, die letztlich für den Handel an einer Terminbörse unabdingbar sind. Trotz einiger Nachteile weist eine Standardisierung und die damit einhergehende "Börsenfähigkeit" eine Reihe nicht zu übersehender Vorzüge auf. Zum einen ist der Handel ausgesprochen transparent, zum anderen sind die Börsenumsätze vergleichsweise hoch, so daß die dort angebotenen Produkte äußerst fungibel sind. Im Vergleich zu Forwards können Futures also mit hoher Gewißheit stets abgeschlossen und bereits bestehende Positionen jederzeit ohne größere Schwierigkeit wieder aufgelöst - oder, wie der Fachmann sagt : glattgestellt - werden. Futures lassen sich nach ihren Underlyings einteilen, wobei man zunächst grob Commodity - von Financial - Futures trennen kann. Für uns sind letztere von besonderer Bedeutung, allerdings nicht sämtliche Financial -Futures gleichermaßen, sondern, wie schon gesagt, vor allem Futures auf fiktive Anleihen. Hierzulande sind das gegenwärtig die an der Eurex angeboten werden. Dazu zählen Bund sowie BOBL-Futures. Während der Bund-Future auf einer fiktiven Bundesanleihe basiert, liegt dem BOBL-Future eine fiktive Bundesobligation zu Grunde. Bundesanleihen und Obligationen sind Schuldverschreibungen des Bundes, die sich vornehmlich durch ihre Gesamtlaufzeit voneinander unterscheiden. Während Bundesanleihen zum Emissionszeitpunkt in aller Regel eine Laufzeit von 10 Jahren aufweisen, werden Obligationen bereits nach fünf Jahren vom Bund zurückgezahlt. Nun basieren die an der Eurex gehandelten Futures nicht auf "echten" Bundesschuldverschreibungen, sondern auf fikiven Papieren. Entscheidend ist, daß fiktive Anleihen rein gedankliche Gebilde sind, die im Unterschied zu echten Schuldverschreibungen, nicht existieren und damit auch die Nachteile einer tatsächlich existierenden Anleihe nicht beinhalten. Dies gilt vorwiegend für die bis zur Fälligkeit ständig abnehmende Restlaufzeit, was in der Fachsprache trefflich mit Laufzeitabschmelzung umschrieben wird. Eine Bundesanleihe etwa, die heute mit einer Gesamtlaufzeit von 10 Jahren emittiert würde, hätte in genau einem Jahr nur noch eine Restlaufzeit von neun Jahren, in exakt zwei Jahren eine von acht Jahren. Nun soll ein Future stets einen bestimmten Laufzeitbereich abdecken, der BUND-Future etwa den 10 jährigen Bereich. Mit einer echten Anleihe als Underlying läßt sich das allerdings nicht bewerkstelligen, weil sich die Laufzeit des Papiers von Tag zu Tag verkürzt .Um das Underlying nicht ständig durch ein anderes ersetzen zu müssen, wird auf fiktive Schuldverschreibungen zurückgegriffen. Eine Transaktion, beispielsweise mit dem Bund -Future , kann man sich in etwa so vorstellen: Der Käufer verpflichtet sich, am Fälligkeitstag eine zehnjährige Bundesanleihe vom Verkäufer abzunehmen und zwar zum Preis, der gegenwärtig vereinbart wird. Bei Vertragsabschluß kann stets nur zwischen drei Fälligkeitsterminen aus dem Zyklus, März Juni, September, und Dezember gewählt werden. Entscheidet sich ein Marktakteur etwa im April für einen Bund -Future, so ist der Verfallmonat entweder Juni, September oder Dezember. Der Future, welcher als nächster verfällt - in unserem Beispiel der Juni-Kontrakt-, heißt auch Front oder Nearby-Future und ist im Regelfall der umsatzstärkste. Viel wichtiger ist die Frage, warum Warrant-Emittenten beispielsweise den BUND -Future, also ein derivatives Finanzinstrument, als Underlying wählen, anstatt auf ein orginäres Papier Bezug zu nehmen, in diesem Falle etwa eine konkrete Bundesanleihe. Hierfür sind eine Reihe von gründen verantwortlich, die allerdings denselben Ursprung haben. Im Vergleich zum Markt für Bundesanleihen gilt der Futures-Markt als überaus transparent und liquide. Stets können drei unterschiedliche BUND-Futures ge oder verkauft werden, wobei derjenige Kontrakt mit der kürzesten Restlaufzeit für gewöhnlich der von den meisten Marktteilnehmern präferierte Future ist. Im Grunde existiert somit nur ein einziger aktiv gehandelter BUND-Future und demnach auch nur eine einzige bedeutungsvolle Future- Notierung, während vergleichsweise viele Anleihenotierungen vorliegen, was naturgemäß nicht gerade die Transparenz erhöht. Der Kursverlauf des BUND-Futures läßt sich hingegen tagtäglich ohne größere Schwierigkeiten verfolgen, sei es über TV - Sendungen wie NT-V oder Bloomberg sowie über Radio. Dagegen ist eine stetige Beobachtung einzelner Schuldverschreibungen oftmals nicht ohne weiteres möglich. Der Inhaber eines BUND-Future-Warrants kann die Kurse seines Underlyings also besser verfolgen als etwa Käufer von Anleihe -Scheinen. Für Futures spricht weiterhin: Eine Futures-Option läßt sich grundsätzlich einfacher bewerten als herkömmliche Optionen auf Anleihe. Dies liegt daran, daß beispielsweise für den BUND-Future in relativ kurzen zeitlichen Abständen - oft alle paar Sekunden - Preis vorliegen, also häufiger als etwa für konkrete Bundesanleihen. Erleichtert wird die Kalkulation einer Future Option darüber hinaus auch dadurch, daß das Underlying stets eine gleichbleibende Restlaufzeit aufweist, derweil die Laufzeit einer konkreten Schuldverschreibung im Zeitablauf abschmilzt.

      Hier ein Beispiel aus der Vergangenheit. Der Schein stammte von der DG Bank Ffm.

      BUND - Future - Optionsschein ( Call )

      Underlying Bund Future
      Strike 95.77
      Bezugsverhältnis 1 / 1
      Fälligkeit 1.9. 97
      Typ amerikanisch
      Andienung Cash Settlement

      Der Inhaber hat das Recht, von der DG Bank eine Ausgleichszahlung zu verlangen, falls der Kurs des BUND Futures bei Ausübung des Warrants über dem Strike liegt. Weiter oben haben wir schon angedeutet, da stets Bund Futures mit drei voneinander abweichenden Verfallterminen gehandelt werden können. Welcher Future liegt dann dem Warrant der DG zugrunde? Abgesehen von einigen wenigen Ausnahmen beziehen sich Future - Warrants stets auf den Nearby - Kontrakt, was auch für den Warrant der DG gilt. Das hat - insbesondere zur Folge, daß das Underlying im Zeitablauf ausgetauscht werden muß. Und zwar immer dann, wenn der Nearby -Kontrakt verfällt. Dies zieht wiederum eine Angleichung des Strike nach sich. Verdeutlichen wir das an einem konkreten Beispiel. Angenommen, wir kaufen im Januar 97 einen Bund Future Warrant der DG. Underlying des Scheins ist der nächstfällige Bund Future, also der März - Kontrakt. Am 10.März verfällt dieser Bund Future, sagen wir zu einem Kurs von 96,50. Der Warrant läuft indes noch bis September. Daher bezieht sich der Optionsschein von nun an auf den Juli Kontrakt. Unterstellen wir einmal, der Juli - Future notiert am 10.März zu einem Kurs in Höhe von 96,10. Im Vergleich zum März Kontrakt wäre der Preis also um 0,40 geringer. Der Preisunterschied zweier gleichgearteter Future mit voneinander abweichender Fälligkeit heißt im Fachjargon auch calendar spread oder time spread. (1 )

      Während der Warrant von dem Austausch des Bund -Futures einen Inneren Wert in Höhe von 96,50 -96,77 = 0,73 ausweist, liegt er unmittelbar danach bei 96,10 - 95,77 =0,33 Das würde natürlich den Warrant Inhaber benachteiligen. Um derartige Übervorteilungen, die im übrigen auch den Emittenten trefen können, zu vermeiden, findet just im Moment des Underlying -Tausches eine Ausgleichung des Basispreises statt. Fachleute sprechen dabei auch vom Strike Reset. Der Strike wird um den calendar spread bereinigt - oder, wie die Fachleute sagen "gerollt". In unserm Beispiel um 0,40 auf 95,37 reduziert, so daß sich der Innere Wert pro Optionsschein wieder auf

      96,10 - 95,37 = 0,73

      beläuft.
      Wir hatten weiter oben schon angedeutet, daß sich Future - Warrants meistens auf Anleihe - Kontrakte beziehen. Allerdings beschränkt sich das Spektrum der in Deutschland emittierten Scheine nicht nur auf Eurex - Futures. Von großer Bedeutung sind ebenso die Produkte an anderen Terminbörsen, etwa der an der LONDON INTERNATIONAL FINANCIAL FUTURES AND OPTIONS EXCHANGE (LIFFE ) gehandelten BUND -Future, der sozusagen das Konkurrenzstück zu dem an der EUREX angebotenen Produkt darstellt.


      ZINSOPTION

      Der Terminus gilt mittlerweile als Sammelbegriff für eine Reihe unterschiedlicher Warrents. So gehören nicht nur Zinssatz - Scheine, sondern auch Anleihe - Zinsfuture - Warrants zu dieser Rubrik. Der Begriff "Zinsoption" soll zum Ausdruck bringen, daß die Werte der Underlyings und damit natürlich
      auch die Warrantkurse von Veränderungen des Zinsniveaus abhängen. Bei den Unterschiedsmerkmalen haben wir uns bislang weitgehend auf die einzelnen Underlyings konzentriert, obwohl Optionsscheine auch nach anderweitigen Kriterien klassifiziert werden können. Neben dem Underlying ist die Warrant - Kostruktion ein weiteres bedeutendes Kennzeichen. Danach können wir grundsätzlich zwischen gewöhnlich struktuierten Scheinen (Standardoptionen ) und sogenannten Exoten unterscheiden. Fachleute sprechen im übrigen von PLAIN - VANILLA- WARRANTS- auf die
      bislang beschriebenen Calls und Puts, während man alle davon abweichenden Konstrukionen im Grunde mit der Bezeichnung EXOTISCH versehen können. Da selbst Experten Schwierigkeiten haben, Plain - Vanilla - und Exotische Produkte begrifflich einwandfrei voneinander zu trennen, wollen wir auf ein derartiges Unterfangen verzichten.
      Avatar
      schrieb am 10.12.99 18:25:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      Exotische Warrants Nr.19

      Der Begriff "Exotisch" gilt nicht als Bezeichnung für Optionsscheine aus fernen Ländern, wie ev. der ein oder andere vermutet. Vielmehr beschreibt er Warrants, deren Kostruktionsprinzipien sich bisweilen deutlich von PLAIN-VANILLA-STRUKTUREN abheben, was allerdings nicht unbedingt bedeuten muß, daß Exoten komplizierter geschneidert sind. So sind Produkte anzutreffen, die weitaus komplexer strukturiert sind als Standardscheine, derweil andere Exoten deutlich einfacher aufgebaut sind. Gerade in den 90er Jahren erschienen zahlreiche Warrants mit einem von standardscheinen abweichenden Aufbau. Die Emissionshäuser begründen diesen Schritt unter anderem mit dem Wunsch des Kunden, beispielsweise auch von stagnierenden Kursen eines Underlyings profitieren zu wollen, was etwa durch Range-Warrents ermöglicht wird. Zudem sollen viele Exotische Optionsscheine besonders günstige Chancen-Risiko-Relationen bieten. Der Hauptgrund für die Inflation Exotischer Finanzprodukte indes liegt wohl eher in der großen Konkurrenz bei den Standardscheinen. Da der Anleger dort im Regelfall zwischen mehreren Emittenten wählen kann, etwa bei der Absicht einen Währungscall zu kaufen, haben sich die Gewinnspannen der Emissionshäuser in diesem Segment streckenweise drastisch verringert. Viele Anbieter suchten ihr Glück daher bei den Exoten, wo sich in den letzten Jahren dank immer undurchschaubarer Konstruktionen noch auskömmliche Margen verdienen ließen. Denn Anlegern können derlei Produkte aufgrund ihrer Einzigartigkeit nicht direkt mit Konkurrenzangeboten vergleichen. So fällt es dem Emittenten verhältnismäßig leicht, Scheine relativ teuer an den Mann zu bringen. Obendrein wurde die Entwicklung innovativer Warrants durch die Fachpresse aufmerksam verfolgt. So nutzten vor allem kleine Emissionshäuser die damit verbundene Publizitätswirkung, um den Bekanntheitsgrad sowohl ihrer exotischen als auch der gewöhnlichen Produkte zu steigern Inzwischen hat der Wettbewerb auch auf diesem Sektor gewaltig zugenommen. Daher bilden die überteuerten Warrents mittlerweile die Ausnahme. Als Folge können diese Warrants zum Teil interessante Spekulationsmöglichkeiten eröffnen, deshalb ist ein tiefgreifendes Verständnis, was den Aufbau und die Funktionsweise exotischer Finanzprodukte anbelangt, unerläßlich. Häufig stößt der Anleger indes auf eine Vielzahl von Problemen. Da die Phantasie der Emittenten fast keine Grenzen kennt, entstehen ständig neue Kreationen, über die der Anleger bisweilen nur schwerlich objektive Informationen findet. Selbst einheitliche Warrantkonstruktionen können oft nicht miteinander verglichen werden, weil jeder Emittent sein Produkt so benennen kann wie es ihm beliebt. Für einen Laien gleicht der Markt oft einem unüberschaubaren Durcheinander. Um ein wenig Ordnung in das "Wirrwarr" zu bringen, teilen wir die Gruppe der Exotischen Warrants grob in zwei Hälften auf, und zwar in einfache und kombinierte Scheine. Die von uns so benannten einfachen Warrants gliedern wir wiederum in vier einzelne Rubriken auf. Jede davon umfaßt mehrere Scheine, die zwar unterschiedliche Konstruktionsmerkmale beinhalten, aber in gewisser Weise dem gleichen Prinzip folgen. Um die Ausführungen möglichst praxisnah zu halten, gibt es zu fast jedem besprochenen Schein eine Produktbeschreibung, so wie sie etwa in Finanzanzeigen Verwendung findet. Bei kombinierten Warrants handelt es sich um Verbindungen mehrerer Optionsscheintypen, mit meist ausgesprochen phantastischen Namen, wie" COOL" oder "HOT DOG" . Die Innovationsfreude der Emissionshäuser brachte eine Fülle derartiger Konstruktionen hervor. Die bedeutendsten davon behandeln wir in diesem Beitrag.


      EINFACHE EXOTISCHE OPTIONSSCHEINE

      KORRIDOR SCHWELLEN SCHRANKEN EXTREMWERT
      OPTIONSSCHEINE OPTIONSSCHEINE OPTIONSSCHEINE OPTIONSSCHEINE

      Einfache Exotische Warrants

      Wenden wir uns zunächst den einfachen Exotischen Warrants zu und teilen diese Finanzprodukte in vier Sparten auf. (siehe oben) Scheine ein und derselben Rubrik , soviel vorweg, folgen zwar jeweils
      demselben Kostruktionsprinzip, unterscheiden sich jedoch hinsichtlich ihrer Ausstattungsmerkmale.

      Korridor - Optionsscheine

      Korridor - Scheine, die im übrigen auch unter der Bezeichnung Range-Warrants kursieren, stellen den größten Teil aller Exotischen Scheine dar. Sie eröffnen dem Anleger die Möglichkeit, von stagnierenden Preisen, etwa Wechselkursen, zu profitieren. Um dies zu gewährleisten, verfügen Range-Warrants nicht über einen Strike wie etwa Plain-Vanilla-Scheine. Sie besitzen vielmehr sowohl eine Kursunter-als auch.-obergernze, kurz einen Korridor. Die Entwicklung des Warrantwertes hängt nun davon ab, inwieweit der Kurs des jeweiligen Underlyings innerhalb dieser Range verharrt. Wie der Wert des Optionsscheins von einem Verbleiben innerhalb des Korridors beeinflußt wird, hängt letztlich von der Ausgestaltung des jeweiligen Warrants im Einzelfall ab. Im Augenblick bieten die Emittenten drei von einander abweichende Arten von Range-Warrants an. Hierzu zählt genaugenommen noch ein vierter Type, der sogenannte Digital-Range-Warrant, den zur Zeit allerdings kein Institut offeriert, da die Ausgabe derartiger Scheine unter Umständen mit unvorteilhaften rechtlichen Kosequenzen für den Emittenten verbunden ist .Auf diesen Aspekt kommen wir nochmal zurück. Sämtliche Korridor - Warrants lassen sich generell in zwei Sparten aufteilen. Während die sogenannten ansammelnden Range Scheine ihren Wert über die Laufzeit hinweg aufbauen müssen ,also ansammeln, steht bei den zur zweiten Gruppe gehörenden Warrants die Höhe des potentiellen Rückzahlungsbetrages bereits von vornherein fest.

      Single -Range -Warrants
      Derartige Produkte werden derzeit vor allem unter Namen wie "Korridor", "E.A.R.N." ( Expected to Accrue Return on Nominal) oder "Hamster" (Hoffen auf Marktstabilität in einer engen Rnage) Allerdings finden die Bezeichnungen E.A.R.N. und Korridor nicht nur Verwendung für Single -, sondern auch für Dual - Range - Warrants. Bei Single - Range - Warrants handelt es sich zumeist um eurpäische Optionen. Dem Inhaber wird am Ende der Laufzeit der angesammelte Innere Wert ausgeschüttet. Dieser Abrechnungsbetrag entspricht bei den Dax -Korrodor-Optionsscheinen der Coba genau 0,0271 DM für jeden Tag, an dem der Dax Schlußstand während der Laufzeit des Warrans innerhalb der jeweiligen Range lag. Bei Optionsfrist von 369 Tagen beläuft sich der größtmögliche Auszahlungsbetrag somit auf 0,0271 x 369 = 10,--DM Notiert der Warrant jedoch zeitweise außerhalb der Range, so führt dies zu einer geringeren Auszahlung. Üblicher weise leistet der Emittent die Ausgleichszahlung am Laufzeitende - vorausgesetzt der Schein verfügt dann über einen Inneren Wert. Allerdings existieren Ausnahmen, so etwa die von T&B stammenden sogenannten ART - Warrants, wobei ART für "Accruing in a Range relative to Time" steht. Diese Scheine beziehen sich auf den 3 - Monats - DM - LIBRO. An jedem Tag, an dem der Referenzzinssatz innerhalb einer bestimmten Range liegt, verbucht der Inhaber eine Gutschrift. Im Gegensatz zu anderen Range - Warrants erfolgt die Auszahlung der aufgelaufenen Beträge nicht am
      Ende der Laufzeit, sondern zwischenzeitlich, z.B. jedes Vierteljahr.


      SINGLE - RANGE - WARRANTS

      Der Kauf von Single - Range - Warrants bietet sich insbesondere für diejenigen Investoren an, die zukünftig ausschließlich mit relativ geringen Kursschwankungen rechnen. Trifft deren Erwartung ein, und der Schein notiert während der gesamten Laufzeit innerhalb der erhofften Range, so können sie
      erkleckliche Gewinne einstreichen. Darüber hinaus gelten Single - Range -Warrants aufgrund der inzwischen erreichten Angebotsvielfalt im Vergleich zu anderen Exotischen Optionsscheinen als fair bewertet. Nichtsdestotrotz bergen gerade neu emittierte Scheine, die noch keinen großen Inneren Wert ansammeln konnten, erhebliche Risiken. Eine ungünstige Kursentwicklung kann auch bei einer relativ breiten Range schnell dazu führen, daß der Kurs des Underlyings plötzlich deutlich außerhalb des Korridors liegt. So hat zum Beispiel der DAX während des Aufschwungs im Frühjahr die Korridore der meisten neu erschienenen Range - Warrants verlassen. Die Anleger, die nach der Rally auf eher stagnierende Notierungen gesetzt hatten, konnten hingegen bisher einen Gewinn verbuchen.


      Dual -Range - Warrants

      Dual - Range - Warrants laufen zur Zeit unter der Bezeichnung "Korridor" und "E.A.R.N." um. Da diese Begriffe auch für die soeben vorgestellten Single - Range - Scheine benutzt werden, empfehlen wir, einen Blick in die jeweilige Produktbeschreibung zu werfen oder sich an den Klassifizierungen in den
      Optionsscheinlisten der Fachpresse zu orientieren. Dual-Range-Warrents sind ähnlich wie Single-Rnage-Scheine aufgebaut. Es handelt sich fast ausnahmslos um europäische Optionen. Ihr Innerer Wert erhöht sich ebenfalls an jedem Tag, an dem der Underlyingkurs in Korridor verweilt, um einen fixen Betrag. Im Gegensatz zu Single - Range - Warrants wird bei einer Notierung außerhalb der Spanne der Innere Wert um gleichen betrag gekürzt. Die Konsequenzen bei einem Verlassen der Bandbreite sind also völlig anders. Bei der als Beispiel gewählten US-Dollar/DM-Korridor-Optionsscheinen von LB beträgt die tägliche Gutschrift bzw. der Abzug 0,030211 DM ("Tagesbetrag". Notiert der Warrant während der gesamten Laufzeit (331Tage) innerhalb der Range, so lautet der Abrechnungsbetrag: 0,030211 x 331 = 10,--DM

      Er liegt allerdings darunter, wenn der Korridor zwischenzeitlich verlassen wird. Im Extremfall hat der Warrant am Verfalltag überhaupt keinen Wert mehr. Dies trifft genau dann zu, wenn der Kurs an wenigstens 166 Tagen außerhalb der Range notiert. Da der Abzugsbetrag in diesem Fall überwiegt, müßte eigentlich der Inhaber der Inhaber Zahlungen an den Emittenten leisten, was in den Emissiiosbedingungen allerdings explizit ausgeschlossen wird. Duale-Range-Warrants können - genau wie Single-Scheine - bei der Erwartung einer stagnierenden Marktentwicklung eingesetzt werden. Aufgrund des vergleichsweise großen Angebots kann man davon ausgehen, daß die Emittenten relativ faire Preise stellen. Der Vorteil gegenüber Single - Range - Warrants liegt einzig und allein in den niedrigeren Warrantkursen am Beginn der Laufzeit, welche grundsätzlich ein höheres Gewinnpotential versprechen, was jedoch mit einem deutlich höheren Risiko bezahlt werden muß. So kann eine ungünstige Marktentwicklung, verglichen mit einem Single - Range - Schein, schneller zu deutlichen Ertragseinbußen oder gar zum Totalverlust führen kann.


      K.O. - RANGE - WARRANTS

      K.O. - Range - Warrants werden zur Zeit unter der Bezeichnung EKO - Warrants feilgeboten. Als Beispiel haben wir den US-Dollar / DM 97 EKO 21 gewählt. Er ist der 21.Schein aus einer Serie von K.O.- Range - Warrants, die von Bankers Trust stammten. Das typische merkmal für einen K.O. - Range - Warrant ist der festgelegte Betrag, der genau dann zur Auszahlung gelangt, wenn das Underlying während der gesamten Laufzeit innerhalb der Range notiert. Wird der Korridor allerdings
      auch nur an einem einzigen Tag verlassen, so verfällt der Optionsschein wertlos. Der Fachmann spricht auch vom" Ausknocken". Bei dem oben genannten EKO 21 entspricht die Range einer Kursspanne , die von 1,61 DM /USD bis hin zu 1,89 DM / USD reicht. Notiert der Dollar bis zum Laufzeitende ( in diesem Fall 21.11.97) innerhalb dieser Bandbreite, so erhält der Inhaber eine Zahlung von DM 10,--. Die K.O. - Range - Scheine haben ein deutlich höheres Risikopotential als Single - oder Dual - Warrants. Als Ausgleich verfügen die meisten Scheine dieser Kategorie allerdings über eine relativ breiten Range. Der Anleger ist mit derlei Warrants daher begenfalls gut beraten., wenn er von einem unbeweglichen Markt profitieren möchte. Dabei sollte jedoch bedacht werden, daß schon eine einzige starke Kursbewegung des Underlyings über die Rangegrenzen hinaus ausreicht, um den Optionsschein wertlos verfallen zu lassen. Potentiellen Anlegern sollte zudem bewußt sein, daß der Emittent (Bankers Trust) nicht etwa auf nur einmal täglich festgestellte Mittelkurse zurückgreift. Stattdessen wird jeder Kurs, der im Laufe eines Tages zustande kommt, von der Bank
      berücksichtigt. Damit steigt für jeden Inhaber grundsätzlich die Gefahr, das sein Warrrant durch einen "Ausreißkurs" wertlos verfällt.


      DIGITAL - RANGE - WARRANTS

      Von der DG Bank wurden im Jahr 1995 und in der ersten Jahreshälfte 1996 mehrere Serien sogenannter Digital - Range - Warrants unter der Bezeichnung Simplex plaziert. Der Erfolg dieses Produkts jedoch unterbrochen, als ein Frankfurter Rechtsanwalt im Mai 1996 Anzeige gegen die Bank erhob. Den Anstoß dazu gab ein Inserat des Emittenten, mit dem unter anderem für Digital - Range - Warrants geworben wurde. Der Anwalt nahm dies zum Anlaß, der Bank die Veranstaltung unerlaubter Glücksspiele vorzuwerfen. Geschäfte mit Simplex - Warrants, so er Kläger, entpuppten sich bei näherem Hinsehen als Wetten. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft überprüft seitdem, ob ein Ermittlungsverfahren "wegen unerlaubtem Glücksspiels" gegen die DG Bank eingeleitet werden kann.
      Das Institut reagierte mit der Einstellung des Vertriebs bis zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft. (Der Ausgang des Verfahrens ist mir nicht bekannt) Die noch umlaufenden Warrants wurden jedoch bis zum Verfalltag weiter gehandelt.

      Die Simplex Optionsscheine der DG Bank sind sehr einfach konstruiert, wie der Name schon sagt. Der Optionsscheininhaber erhält eine DM je Optionssein ausbezahlt, wenn der am Ausübungstag an der Frankfurter Devisenbörse festgestellte Mittelkurs des US-Dollar innerhalb des Korridors liegt. Die Kursentwicklung zwischen Emissionszietpunkt und Laufzeitende hat hingegen keinerlei Einfluß auf den Wert des Warrants am Verfalltag. Der Inhaber der Serie 6 hätte also 1 DM je Schein erhalten, wenn die US-Devise am 17.4.97 zwischen 1,40DM und 1,60DM notiert hätte. Dies war allerdings nicht der Fall, so dass der Optionsschein wertlos verfiel. Sollte die DG Bank oder ein anderer Emittent künftig wieder Digital-Range-Warrants in umlauf bringen, so können die Anleger damit eine Spekulationsstrategie umsetzen, die auf stabile Kurse abzielt. Für derartige Optionsscheine spricht ihre einfache ("simple" Konstruktionsprinzip, das auch von verhältnismäßig unerfahrenen Anlegern leicht nachvollzogen werden kann. Es sollte aber immer vor dem Erwerb die Simplexprämie mit dem Preis für andere Range-Warrants zu vergleichen. Ein direkter Vergleich ist eigentlich unzulässig, dennoch gewinnt der Anleger ein Gefühl für die Vorteilhaftigkeit einzelner Scheine. So ist etwa ein Digital-Range-Warrant deutlich weniger riskant als ein K.O.-Range-Warrant mit gleichem Korridor und ähnlicher Laufzeit. Da beim Digital-Schein nur der Kurs am Ausübungstage zählt, ein Verlassen der Range während der Laufzeit für einen Totalverlust also noch nicht ausreicht, ist für den Warrant auch ein höhere Preis gerechtfertigt. Ein Single-Range-Warrant ist hingegen deutlich weniger spekulativ, da er während der Laufzeit schrittweise an Innerem Wert gewinnt und diesen auch nicht verliert. Für die zusätzliche Sicherheit muß der Anleger normalerweise ein geringeres Gewinnpotential in Kauf nehmen als bei einem vergleichbaren Digital-Range-Warrant. Demnach sollte das Gewinnpotential eines Digital-Range-Warrant zwischen den Gewinnmöglichkeiten von K.O.-Range und Single-Range-Scheinen angesiedelt sein. Befindet es sich lediglich auf dem Niveau eines Single-Range-Warrant oder sogar noch darunter, so gilt der Digital-Schein als überteuert und gehöhrt auf keinen Fall ins Depot.


      Schwellen Optionsscheine

      Im Gegensatz zu Korridor-Optionsscheinen beziehen sich Schwellen-Optionsscheine - englisch Border - Warrants - lediglich auf eine einzige Kursgrenze. Bei dieser Schwelle handelt es sich je nach Ausgestaltung um eine Kursunter - oder - obergrenze. Man könnte Schwellen Optionsscheine somit auch als Range - Warrants mit einem zu eine Seite hin offenen Korridor auffassen. Die Entwicklung des Inneren Wertes eines Border - Warrants bei einigen Scheinen dieser Gruppe kommt noch die Laufzeit hinzu - hängt davon ab, ob der Kurs des Underlyings diese Schwelle während der Laufzeit durchbricht. Ein Durchdringen der Kursgrenze wird zudem, je nachdem, wie der Warrant im Einzelfall aufgebaut ist, unterschiedlich honoriert. Wir werden Ihnen vier typische Schwellen - Optionsscheine vorstellen, die in den letzten Jahren von verschiedenen Emissionshäusern entwickelt und auf den Markt gebracht wurden. Rhein theoretisch sind zwar weitaus mehr verschiedene Border - Warrant -
      Konstruktionen denkbar. Wir meinen jedoch, dass die hier aufgeführten Optionsscheine in der Praxis auf längere Sicht die wichtigsten Vertreter dieser Gruppe sein werden.


      Schwellen - Optionsscheine

      Knock - In - Border Knock - Out - Border Digital - Border Single - Border
      Warrants Warrants Warrants Warrants


      Knock - In - Border -Warrants

      Knock - In- Scheine werden etwa unter der Bezeichnung HAI-Warrant angeboten. Der Begriff "HIT" kommt aus dem Englischen und bedeutet soviel wie "treffer". Knock -In - Border -Warrants können sowohl Call - als auch Put-Scheine sein. Ein als Knock -In-Border -Warrant konzipierter Call verfügt über eine Schwelle, bei deren Treffen dem Anleger umgehend ein fixer Betrag zufließt. Der Schein verfällt unmittelbar nach der Auszahlung, spätestens jedoch am Ende seiner Laufzeit. So erhält zum Beispiel der Inhaber eines HIT-CALL-DM/USD 1,90 Optionsscheins 10,-DM vom Emittenten (Sal.Oppenheim), sobald der US-Dollar bei 1,90DM oder höher notiert. Erreicht der Dollar diese Marke nicht bis zum Laufzeitende, so verfällt der Warrant wertlos. Im Unterschied zu Hit - Calls profitieren die Inestoren bei - Puts dementsprechend von einem Erreichen bzw. Unterschreiten einer bestimmten
      Schwelle. Anleger können Knock - In - Warrants genauso wie Plain - Vanilla - Scheine zur Spekulation auf steigende oder fallende Kurse erwerben. Ein Vorteil von Hit - Warrants liegt darin, dass sie bei Erreichen des Zielkurses automatisch ausgeübt werden. So genügt es bereits, dass der US - Dollar das gewünschte Kursniveau kurzfristig erreicht, um den Warrantinhabern einen wahren "Geldsegen" zu bescheren. Als potentieller Anleger muß man sich jedoch vor Augen halten, das die Anschaffung einem Spiel gleicht um "Alles oder Nichts". Wird der Basispreis während der Laufzeit nicht erreicht, so wird auch nichts aus dem erhofften Gewinn. Dies ist besonders ärgerlich, wenn man die Kursbewegung grundsätzlich richtig vorhersagt, das Ausmaß jedoch leicht überschätzt. Es lohnt
      sich nur dann, dieses vergleichsweise hohe Risiko in Kauf zu nehmen, wenn Hit-Scheine deutlich preiswerter sind als vergleichbare Plain-Vanilla-Optionen. Mit der Bewertung von Hit - Warrants befassen wir uns noch ausführlich später.


      Knock - Out - Border - Warrants

      Knock -Out-Border-Scheine stellen in der letzten Jahren ebenfalls eine beliebte "Spielart" Exotischer Warrants dar. In letzter Zeit erlahmten jedoch das Interesse der Emissionshäuser. Wir wollen sie hier trotzdem vorstellen, da durchaus damit zu rechnen ist, dass die Abstinenz der Emissionshäuser nicht ewig anhält. Zudem ist auch bei vielen kombinierten Exotischen Warrants eine Knock - Out- Barriere vorzufinden. Typisches Merkmal der Kock-Out-Border-Warrants ist ein festgelegter Rückzahlungsbetrag, der dem Inhaber genau dann zufließt, wenn der Schein während der gesamten Laufzeit unter- bzw. oberhalb der K.O.-Schwelle notiert. Wird diese Grenze allerdings auch nur an einem einzigen Tag verletzt, so verfällt der Optionsschein weertlos. Die Konstruktion ähnelt somit den bereits vorgestellten K.O.- Range - Warrants. Man könnte Knock - Out - Warrants deshalb auch als Range - Scheine auffassen, deren Korridore zu einer Seite hin offen sind. Diese Warrants eignen sich insbesondere dann, wenn künftig mit unveränderten, leicht steigenden oder leicht fallenden Kursen gerechnet wird. So kann zum Beispiel der Erwerb eines Knock-Out-Border-Warrants auf den DAX mit K.O. - Schwellen oberhalb des aktuellen Niveaus bei der Erwartung stagnierender bis leicht fallender Kurse sinnvoller sein als der Erwerb eines Plain-Vanilla-Puts. Notiert der DAX während der gesamten Laufzeit unterhalb der Schwelle, so wird die Spekulation durch einen lukrativen Gewinn belohnt. Wichtig ist jedoch, dass der Anleger das Risiko eines weiteren Kursanstieges bis zur K.O.- Schwelle als eher gering einstuft. Andererseits sollte er besagten Knock-Out-Border-Warrant auch dann meiden, wenn er einen staken Rückgang des Indexes erwartet. Da der Gewinn aufgrund des festen Rückzahlbetrag begrenzt ist, kann der Anleger in diesem Fall mit einem geeigneten Verkaufsoptionsschein deutlich mehr verdienen.


      Digital - Border - Warrants

      Digital-Border-Warrants wurden 1995 und in den ersten Monaten des Jahres 1996 von DG-Bank in mehreren Serien mit den Namen Simplex Call und Put angeboten. Seit April 1996 ist jedoch aufgrund rechtlicher Probleme keine weitere Emission mehr erfolgt worauf wir im Zusammenhang mit Digital-Range-Warrants schon ein mal hingewiesen haben. Auch diese Simplex-Varianten der DG Bank sind - wie schon der Name vermuten lässt - sehr einfach konstruiert. Der Inhaber erhält für jeden Optionsschein einen Betrag von genau einer DM, wenn der am Ausübungstag an der Frankfurter Devisenbörse festgestellte Mittelkurs des US-Dollar den Strike

      - erreicht oder überschreitet (Simplex Call) bzw.
      - erreicht oder unterschreitet (Simplex Put) .

      Der Inhaber des in des Simplex Call (Basis 1,50 DM/USD)erhält also dann eine DM je Optionsschein, wenn die US Devise am Ende der Laufzeit bei mindestens 1,50 DM notiert. Digital - Border -Warrants bieten sich zur Spekulation auf steigende (Call ) oder fallende Kurse ( Put ) an. Der Anleger muß sich jedoch darüber im klaren sein, dass derartige Scheine aufgrund ihres Aufbaus deutlich spekulativer sind als Plain - Vanillas. Denn bei Digital - Warrants kann schon eine winzige Kursdifferenz darüber entscheiden, ob es zur Auszahlung kommt oder nicht. Zudem bieten sie nur ein begrenztes Gewinnpotential. Ein Anleger, der zum Beispiel mit einem starken Anstieg des US-Dollar rechnet, wird daher mit einem Plain-Vanilla-Call in der Regel weitaus besser bedient sein, da er von der gesamten Kursentwicklung des Underlyings profitieren kann.


      Single - Border - Warrants

      Die Bottom - Up - Optionsscheine gehören zur Gruppe der Single - Border - Warrants. Dabei handelt es sich zumeist um europäische Optionen, so dass der Inhaber erst am Fälligkeitstag den angesammelten Inneren Wert erhält. Letzterer wächst an jedem Tag um einen bestimmten Betrag, an dem das Underlying über der Kursgrenze notiert, wobei völlig unerheblich ist, wie weit diese Marke überschritten wird. Dieser Zuwachs macht beim Bottom - Up - Schein der Coba 0,0271 DM für jeden Tag aus, an dem der Schlusskurs der SAP Vorzugsaktien über der Kursuntergrenze liegt. Bei einer Laufzeit von 369 Tagen ergibt sich somit der folgende maximal mögliche Wert:

      0,0271 x 369 = 10,-DM

      Welche Abrechnungsbeträge sich bei unterschiedlichen Szenarien ergeben, enthält die folgende Tabelle.

      _____________________________________________________________
      Tage obergrenze Tage unterhalb Abrechnungsbetrag
      Der Grenze der Grenze
      _____________________________________________________________
      369 0 10,-- DM
      319 50 8,64 DM
      269 100 7,29 DM
      185 184 5,01 DM
      100 269 2,71 DM
      0 369 0 DM

      Es sind natürlich auch Single - Border - Warrants mit einer Kursobergrenze vorstellbar. Der Inhaber könnte demzufolge an jedem Tag eine Gutschrift verbuchen, an dem das Underlying unterhalb dieser Barriere notiert. Bislang hat sich unseres Wissens nach allerdings noch kein Emittent zur Ausgabe solcher Produkte entschlossen. Als Spekulationsobjekte eignen sich Single-Border-Warrants nur bei einer ganz speziellen Markterwartung. Der Käufer sollte damit rechnen, das der Kurs des betreffenden Underlyings einer gewissen Kursuntergrenze bzw. unter einer Kursobergrenze verweilt, ohne sich andererseits stark von dieser Schwelle zu lösen. Trifft diese Erwartung zu, so kann der Optionsschein Inhaber auch bei einer eintönigen Kursentwicklung recht ansehnliche Gewinne erwirtschaften. So beträgt der maximal mögliche Gewinn des SAP-Scheins mit der Kursuntergrenze von 200 DM immerhin 58,2%, bezogen auf den anfänglichen Verkaufspreis. Wie bereits erwähnt, lohnt sich der Erwerb eines solchen Warrants jedoch nur dann, wenn der Anleger von einer eher stagnierenden Kursentwicklung ausgeht. So konnte zum Beispiel die SAP - Aktie während der Laufzeit der von der Coba herausgegebenen Bottom -Up - Warrants deutlich an Wert zulegen. Ein Anlegerhätte in diesem Fall von einem Plain - Vanilla - Call deutlich mehr profitiert als von einem Bottom -Up-Schein.
      Avatar
      schrieb am 10.12.99 18:47:39
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ach übrigens xxfh1, mich würde sehr stark eine Fortsetzung deiner damaligen Ausführungen interessieren. Wenn noch etwas fehlen sollte, so wäre es toll, wenn du deine Ausführungen weiter fortsetzen würdest.

      Bis dahin aber noch einmal "Vielen Dank" !!!
      Avatar
      schrieb am 27.12.99 13:21:23
      Beitrag Nr. 5 ()
      Und noch einmal ab nach oben...

      Steht sicherlich für jeden noch etwas interessantes drin...

      Gruß
      never

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      Avatar
      schrieb am 01.02.00 10:19:20
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hi never..........;)

      hast dir ja ne meng Arbeit gemacht..........:) ja sicher geht das auch noch weiter, nur auch hier nochmal der Hinweis..........:) es ist nihct auf meinem Mist gewachsen.......nur abgeschrieben. Weil ich es damals auch für wichtig hielt, aufgrund der vielen Fragen, die hier im Bord und sonstwo auftauchten.

      mfg xx
      Avatar
      schrieb am 02.02.00 23:47:49
      Beitrag Nr. 7 ()
      Kein Problem xxfh1, ich habe es ja in erster Linie für mich gemacht.

      Habe mittlerweile das Word-Dokument an ca. 30 Interessenten vermailt. :)

      An alle Interessenten, die mich angemailt hatten und noch keine ANtwort erhalten haben:

      Ich hatte mit der directbox.com Adresse einige Tage Ärger und konnte erst heute damit wieder arbeiten. Spätestens morgen werde ich alle noch offenen Anfragen beantwortet haben.

      Ansonsten noch eine erfolgreiche Woche....
      never


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      An alle Anfänger: Eine Einleitung in Optionen (mit großen Dank an xxf