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    KQ AN LBC INTERESSIERT - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.08.01 09:02:43 von
    neuester Beitrag 07.08.01 23:28:42 von
    Beiträge: 18
    ID: 451.154
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     Ja Nein
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      schrieb am 07.08.01 09:02:43
      Beitrag Nr. 1 ()
      Karstadt an Letsbuyit-Marke
      interessiert
      06. Aug 14:48

      Dem angeschlagenen Internethändler
      Letsbuyit.com winkt Hilfe von Europas größtem
      Einzelhandelskonzern: KarstadtQuelle ist an den
      Markenrechten der Niederländer interessiert.

      Der Essener Karstadt-Quelle-Konzern
      |KAR 33,65 -1,32%| ist an einer Ausübung seiner Option
      auf die Markenrechte von Letsbuyit |LBC 0,16 -11,11%|
      interessiert. Eine Sprecherin von Europas größtem
      Einzelhandelskonzern sagte der Netzeitung: «Wir sind
      an der Ausübung interessiert, weil Letsbuyit über eine
      für uns attraktive Kunden-Zielgruppe verfügt.»




      na, heuwender du ar.....
      Avatar
      schrieb am 07.08.01 09:05:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      HA HA HA, das ist doch selbstverarsche von euch!!! Ihr seid ja alle verrueckt
      Avatar
      schrieb am 07.08.01 09:07:59
      Beitrag Nr. 3 ()
      franzl,
      erzähl mal !
      Avatar
      schrieb am 07.08.01 09:08:25
      Beitrag Nr. 4 ()
      Da haben wir wohl was von dem Artikel vergessen.:D


      Die Ausübung hänge jedoch davon ab, dass Letsbuyit
      «nicht wieder auf die Beine kommt und gleichzeitig die
      Marke nicht beschädigt ist».
      KarstadtQuelle wolle
      aber nicht «nicht die Rolle eines Risiko-Kapitalgebers»
      einnehmen, hieß es."

      Warum wohl.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 07.08.01 09:31:43
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ alle,

      unterschätzt mir die Außenwirkung und den Geschäftszweck von LBC nicht, oder wollt ihr mir sagen, dass Einkaufen übers Internet out ist. Nach wie vor sind sich alle Wirtschaftexperten sicher, dass wir hier Wachstumschancen von über 100 % pro Jahr verzeichnen werden.

      Die Probleme bei LBC sind alle hausgemacht. Damit meine ich das konzeptionelle Umsetzen dieser Geschäftsidee, das Einführen eines professionelles Kostenmanagement und einer zeitnahen auf Kooperationen basierender Logistik.

      LBC wird m.E. nach fortbestehen und den ein oder anderen Hype sowohl nach oben als auch nach unten erleben. Momentan sieht es mir aber nach einer Bodenbildung aus. Könnte mir durchaus vorstellen, dass der nächste positive Hype bald beginnt, wenn KarstadtQuelle die Option wahrnimmt. Dann könnten wir sehr schnell Kurse um die 0,4 - 0,5 E wiedersehen.

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      Avatar
      schrieb am 07.08.01 09:43:34
      Beitrag Nr. 6 ()
      @Franzl

      Was heißt "ar..."

      Deine Postings sind so mißverständlich!
      Avatar
      schrieb am 07.08.01 10:04:11
      Beitrag Nr. 7 ()
      @alle

      Gentlemen,

      bei allem Spaß, sich gegenseitig zu beleidigen: Diese Nachricht (anbei vollständig) ist das, worauf wir hier seit Monaten gewartet haben.

      Karstadt an Letsbuyit-Marke interessiert
      06. Aug 14:48

      Dem angeschlagenen Internethändler Letsbuyit.com winkt Hilfe von Europas größtem Einzelhandelskonzern: KarstadtQuelle ist an den Markenrechten der Niederländer interessiert.

      Der Essener Karstadt-Quelle-Konzern (33,91 -0,24%) ist an einer Ausübung seiner Option auf die Markenrechte von Letsbuyit (0,18 5,88%) interessiert. Eine Sprecherin von Europas größtem Einzelhandelskonzern sagte der Netzeitung: «Wir sind an der Ausübung interessiert, weil Letsbuyit über eine für uns attraktive Kunden-Zielgruppe verfügt.»
      Die Ausübung hänge jedoch davon ab, dass Letsbuyit «nicht wieder auf die Beine kommt und gleichzeitig die Marke nicht beschädigt ist». KarstadtQuelle wolle aber nicht «nicht die Rolle eines Risiko-Kapitalgebers» einnehmen, hieß es.
      Kooperation ausgebaut
      Im Juni hatte Letsbuyit mit KarstadtQuelle eine Kooperation für den Einkaufsbereich geschlossen. Zusätzlich hatte sich der Einzelhandelsriese eine Option auf die Letsbuyit-Markenrechte sowie auf eine finanzielle Beteiligung an den Niederländern gesichert. Damals wurde ein Zeitraum, innerhalb den Karstadt die Option ausüben darf, von 18 Monaten festgelegt. Kreisen der beteiligten Unternehmen zufolge stehe die Ausübung unmittelbar bevor. Zu dem anfallenden Betrag wollte sich keines der beiden Unternehmen äußern.
      Interessante Zielgruppe
      Interessiert ist KarstadtQuelle einer Sprecherin zufolge an der Letsbuyit-Zielgruppe der 20- bis 39-Jährigen. Außerdem sei Letsbuyit «die bekannteste Internetmarke Europas.»
      Kein neuer Investor
      Ein neuer Investor sei bislang nicht gefunden, hieß es am Montag aus der Londoner Letsbuyit-Zentrale. Die Pressegerüchte über ein anstehendes Konkursverfahren dementierte die Londoner Sprecherin jedoch. Schon in nächster Zeit werde es zu einer Verbreiterung der Letsbuyit-Produktpalette kommen.

      Für das Web ediert von Stefan Obst <mailto:wirtschaft@netzeitung.de>

      Die Voraussetzungen sind gegeben: Letsbuyit.com kommt nicht wieder von alleine auf die Beine. Die Marke ist nicht entschieden beschädigt.
      Avatar
      schrieb am 07.08.01 10:09:29
      Beitrag Nr. 8 ()
      Rechtmäßigkeit von Powershopping bleibt auch ohne Rabattgesetz fraglich


      Ameisen auf dünnem Eis


      Maximilian Steinbeis




      Mehr zum Thema: Rabattgesetz

      Einzelhandel will bei Schlussverkauf keine Zusatz-Rabatte geben (23.07.)


      Einzelhandel warnt vor überzogenen Erwartungen an Rabatte (25.07.)


      Das Rabattgesetz ist Geschichte (13.07.)


      Bundestag schafft Rabattgesetz ab (29.06.)


      Bonuskarten auf regionaler Basis wollen Payback das Fürchten lehren (22.11.)


      Nach Wegfall des Rabattgesetzes kein großes Feilschen im Handel (25.07.)


      Das Rabattgesetz ist gefallen (25.07.)


      Ab Mittwoch kann grenzenlos gefeilscht werden (23.07.)


      Rabattland-USA: Günstige Preise für Frühaufsteher (29.06.)


      Auch Tante Emma entdeckt die Kundenkarte (29.06.)


      Internet-Firmen begrüßen Streichung von Rabattgesetz (13.12.)


      Bonusprogramme verbuchen bereits Millionen (13.12.)


      Einzelhandel und Handwerk beklagen Rabattgesetz-Wegfall (13.12.)




      Die Ameisen träumten von herrlichen Zeiten: Der Fall des Rabattgesetzes, so die Vision des mit den Tierchen werbenden E-Händlers Letsbuyit, sollte das Unternehmen zum europaweiten Versandriesen machen. Daraus wird wohl nichts mehr: Letsbuyit wandelt am Rande der Pleite.


      Doch selbst wenn der aus Schweden stammenden Firma nach holländischem Recht mit Zentrale in London und Notierung am Neuen Markt nicht das Geld ausgegangen wäre: Einfach wäre es für das Geschäftsmodell von Letsbuyit auch so nicht geworden - denn der Fall des Rabattgesetzes bedeutet keineswegs Narrenfreiheit für Internet-Händler.
      "Jetzt sind wir von allen Zwängen befreit“, jubelt zwar Primus-Sprecher René Hingst. Wie der Konkurrent Letsbuyit setzt Primus Powershopping auf die Macht des Konsumenten: Je mehr Kunden bestellen, desto tiefer sinkt der Preis des Produktes.

      Doch Hingst liegt falsch. Noch immer gibt es einen Hemmschuh: das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Dessen Paragraph 1 verbietet alle Wettbewerbshandlungen, die "gegen die guten Sitten verstoßen“. Das heißt vor allem: Unternehmen dürfen nicht allein zum Schein Rabatte einräumen, erklärt Andreas von Falck, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Lovell Boesebeck Droste in Düsseldorf. "100 DM als Preis angeben und dann nur 70 DM verlangen - das geht nur, wenn man tatsächlich die 100 DM normalerweise verlangt.“ Auch die Verbote des Powershoppings hatten sich nicht nur auf das Rabattgesetz gestützt, sondern auch auf § 1 UWG. "Übertriebenes Anlocken“ sei das Geschäftsmodell. Viele Kunden würden nur mitbieten, um Preisabschläge herauszukitzeln. Ein solches "Ausnutzen der Spiellust“ sei sittenwidrig. Mit dessen Fall und dem Aus der Zugabenverordnung sollte doch nun alles geklärt sein, oder?

      Harald Summa, Geschäftsführer der Interessenvertretung E-Commerce-Forum (ECO), sieht Probleme: "Es hängt sehr stark von den einzelnen Richtern ab, wie die bestimmte Fälle sehen. Ich kann mir schon vorstellen, dass Wettbewerber auf dieser Grundlage noch so manches ausprobieren werden.“

      Grenze zur Sittenwidrigkeit

      Wo mit Rabatt-Mitgliedschaften und Bonuspunkt-Programmen um Kundentreue gebuhlt wird, ist die Grenze zur Sittenwidrigkeit schnell überschritten. "Die Zahl solcher Fälle nimmt seit einiger Zeit überproportional zu“, berichtet Anwalt von Falck. Dennoch glaubt er nicht, dass die Gerichte an ihrer Anti-Powershopping-Rechtsprechung festhalten werden. Die Rechtsprechung im Wettbewerbsrecht werde generell liberaler: "Bisher mussten Werbebotschaften so formuliert sein, dass auch der Dümmste sie noch versteht.“ Aber: "Auch in Deutschland setzt sich allmählich das Leitbild eines durchschnittlich aufgeklärten Verbrauchers durch.“

      Dazu kommt, dass in der Begründung des Gesetzentwurfs zur Abschaffung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung vom Fall Powershopping ausdrücklich die Rede ist. Der Wunsch des Gesetzgebers, das Powershopping zuzulassen, dürfte die Gerichte nicht unbeeindruckt lassen, vermutet von Anwalt Falck. "Aber Genaues weiß man im Wettbewerbsrecht nie.“


      http://www.handelsblatt.com/hbiwwwangebot/fn/relhbi/sfn/buil…
      Avatar
      schrieb am 07.08.01 10:12:40
      Beitrag Nr. 9 ()
      ...sind wir hier kurz vor der Sperrung, oder warum kommt kein Posting mehr durch?
      Avatar
      schrieb am 07.08.01 10:13:17
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ franzl1 (nicht persönlich)


      Ja, ..... eine Sprecherin hat irgendetwas gesagt, und was sagt die Putzfrau ?? Der Taxifahrer hat auch gesungen ?


      Also ich glaube, hier hilft nur Rattengift !
      Avatar
      schrieb am 07.08.01 10:15:26
      Beitrag Nr. 11 ()
      @All

      Was passiert eigentlich mit unseren Aktien , wenn Karstadt den Namen übernimmt ?
      Es steht in dem Text schließlich nur etwas über Namensrechte und nicht über eine Übernahme ?

      Wer weiß da was ???
      Avatar
      schrieb am 07.08.01 10:17:48
      Beitrag Nr. 12 ()
      @All

      Was passiert eigentlich mit unseren Aktien , falls KQ den Namen übernimmt ?
      Schließlich steht da nichts von einer Geschäftsübernahme ???
      Avatar
      schrieb am 07.08.01 10:18:04
      Beitrag Nr. 13 ()
      @Franzbockwurst

      Avatar
      schrieb am 07.08.01 10:18:38
      Beitrag Nr. 14 ()
      ".... niemand hat die Absicht LBC zu ruinieren..."
      wir haben ja bald den 13.Aug.
      -meine Meinung : Von KQ gibt`s keinen Cent bevor LBC nicht, nicht -nicht am Boden Liegt !
      GG*
      Avatar
      schrieb am 07.08.01 10:22:03
      Beitrag Nr. 15 ()
      @ franzl1


      Irgendeine Sprecherin hat was gesagt, und was sagt die Putzfrau, und der Taxifahrer ??
      Avatar
      schrieb am 07.08.01 23:16:40
      Beitrag Nr. 16 ()
      :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 07.08.01 23:27:50
      Beitrag Nr. 17 ()
      Ausgabe 150 vom 7.8.2001 - Unternehmen und Branchen

      Vom Delisting bedroht (10):

      Letsbuyit will dem Henker mal wieder entkommen

      Firma schweigt zu den Regeländerungen der Börse - Einer der Lieblinge der Zocker am Neuen Markt

      Von Daniel Schauber, Frankfurt

      Eine Katze hat sieben Leben, sagt man, doch wie viele hat eine Ameise? Letsbuyit, das Unternehmen mit der Ameise als Maskottchen, wurde schon oft tot gesagt. Da würde man sich kaum wundern, wenn der Online-Shopper, der schon dem Konkursrichter entkommen ist, auch der Deutschen Börse mit ihrer Regelung zu den Penny-Stocks noch ein Schnippchen schlägt.

      Fällt die Aktie dauerhaft unter 1 Euro, droht der Rauswurf aus dem Neuen Markt. Und für Letsbuyit sieht es da im Moment ganz, ganz schlecht aus. Schon vier Monate nach der Erstnotiz verunzierte die Null vor dem Komma die Letsbuyit-Notiz. Seit über 7 Monaten ist die Letsbuyit-Aktie - die trotz ihres ewigen Kümmerdaseins zu den wohl bekanntesten Werten am Neuen Markt gehört - ohne auch nur die geringste Unterbrechung "unter Wasser".


      Offenbar größere Sorgen

      Derzeit notiert Letsbuyit bei gerade einmal 0,16 Euro. Um über 1 Euro zu kommen, müsste der Wert um über 500 % zulegen, was aussichtslos erscheint. Doch auf einem anderen Weg könnte Letsbuyit dem Delisting entgehen. Denn wenn die Aktie wieder dauerhaft über 0,23 Euro steigt, dann läge die Marktkapitalisierung über 20 Mill. Euro, und damit wäre nach den Regeln der Deutschen Börse, die ab 1. Oktober gelten sollen, das drohende Delisting abgewendet.

      So oder so, ein Rauswurf aus dem Neuen Markt scheint nicht die größte Sorge der Firma zu sein; eine Stellungnahme wolle CEO John Palmer jedenfalls nicht abgeben, hieß es in der Konzernzentrale auf Anfrage. Vor wenigen Wochen, als über die Delisting-Regeln bloß spekuliert wurde, hatte Palmer noch darauf vertraut, dass das Delisting "nur unter großen Einschränkungen möglich und eher für zukünftige Fälle gedacht" sei. Doch wie es jetzt aussieht, hat er die Deutsche Börse in dieser Beziehung falsch eingeschätzt.

      Falls Letsbuyit es nicht schafft, dann würde eines der schillerndsten Unternehmen das Wachstumssegment verlassen. Ein Wert, der heute der Inbegriff eines Zockerpapiers ist, an den - zumindest zeitweise - jedoch auch große Unternehmen geglaubt haben. Größter Einzelaktionär von Letsbuyit ist nämlich der zur Kirch-Gruppe zählende Medienkonzern ProSieben Sat 1 Media AG, die sich 1999 vorbörslich mit 25,1 % an dem Online-Shopper beteiligt hatte. In der Folgezeit wurde die Beteiligung auf 16,2 % verwässert.


      Auch Große waren blauäugig

      Größe schützt vor Blauäugigkeit nicht, und so hatte sich ProSieben bei der Beteiligung an Letsbuyit - genauso wie viele unbedarfte Kleinanleger - von der Internet-Euphorie blenden lassen. Im März und April 2000, auf dem Gipfel der Hysterie, hatte das Unternehmen noch 3,45 bzw. 7 Euro pro Letsbuyit-Anteilsschein bezahlt. Emittiert wurden die Aktien im Juli, als der Markt schon voll im Abwärtstrend war, zu 3,50 Euro. In seiner bisher kurzen Zeit als börsennotiertes Unternehmen hat Letsbuyit die Höhen des Marktes nie auskosten dürfen, nur die Tiefen haben die Firma getroffen - mit voller Breitseite. Und so hat Letsbuyit den Anlegern nicht nur herbe Kapitalverluste abverlangt, sondern ihnen im Gegenzug einen Börsenkrimi im Zeitraffer geboten. Begonnen hat der Börsenkrimi schon beim IPO. Zweimal wurde das Going Public geplant und verworfen, beim zweiten Mal trug die Absage fast dramatische Züge: Buchstäblich in einer Nacht- und Nebelaktion, nachts um 1 Uhr, neun Stunden vor dem geplanten Beginn der Emissionspressekonferenz in Frankfurt, wurde die Veranstaltung abgeblasen - dem Vernehmen nach unter zähem Ringen zwischen Emissionsbanken, Management und Altaktionären. Der Raum für die Journalisten war schon hergerichtet, doch Letsbuyit musste alle wieder "nach Hause" schicken.

      Im Juli hatte Letsbuyit es dann doch geschafft - mit halbierter Preisspanne. Dann begann eine unsägliche Hängepartie: Ärger mit dem Rabattgesetz, einstweilige Verfügung gegen das Stufen-Preismodell. Ausgedehnten Jubelmeldungen nach dem Weihnachtsgeschäft (Firmensprecher: "erfolgreichstes Quartal in der Firmengeschichte") folgt wenige Stunden später wortkarg und ad hoc die Ernüchterung: Letsbuyit muss um Zahlungsaufschub bitten. Der Laden des Online-Shoppers wird sofort verrammelt - im Internet-Zeitalter heißt das, dass auf der Website ein Hinweis eingeblendet wird, dass Kauforders nicht mehr angenommen werden.


      Galgen war schon aufgebaut

      Dann geht alles Schlag auf Schlag. Der komplette Vorstand tritt zurück, während mit Stellenanzeigen noch ein Buchhalter für das Mahnwesen gesucht wird. Schon Mitte Januar 2001, ein halbes Jahr nach dem Börsengang, muss das Unternehmen vor den Konkursrichter. Der gibt den Ameisen eine Galgenfrist: Innerhalb weniger Tage müssen 4 Mill. Euro aufgetrieben werden. Zittern und Zagen, doch Letsbuyit schafft es, die geforderte Summe - wiederum in buchstäblich letzter Minute - zusammenzukratzen und den Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Als "Retter" stellt sich der Münchner Investor Kim Schmitz ins Rampenlicht, doch in Wirklichkeit hat er mit einer Investitionszusage von nur 1,2 Mill. Euro eine wesentlich kleinere Rolle gespielt, als er die Medien glauben machen wollte.

      Dann ging es aufwärts für Letsbuyit, aber nur kurz: An der Börse lassen die Aktionäre die Korken knallen und treiben das Papier um bis zu 208 % nach oben und stellen - ganz nebenbei - mit 61,38 Mill. gehandelten Papieren einen neuen Umsatzrekord nach Stückzahlen auf Xetra auf (den bisher T-Online gehalten hatte). Kurzes Aufatmen: Es folgen weitere Investorenzusagen von 48 Mill. Euro, und der Laden feiert eine Online-Neueröffnung (vulgo: die Website wird wieder freigeschaltet).


      Cash-burn in neuer Dimension

      Der Geschäftsbericht, der im Mai vorgelegt wird, sorgt zwar nicht mehr für viel Wirbel, er offenbart aber das ganze Ausmaß der Katastrophe: Erlösen von 38 Mill. Euro steht ein horrender Nettoverlust von 141,7 Mill. Euro gegenüber. Eine Mark Umsatz wurde mit 3,71 DM Verlust bezahlt - eine neue Dimension des Cash-burns. Ganze 71,8 Mill. Euro wurden nur im Marketing verpulvert. Unbeantwortet bleibt die Frage, ob ein Finanzchef in diesem Unternehmen von alledem nichts wusste oder nichts zu sagen hatte, denn allein die Marketingaufwendungen überstiegen den beim Börsengang eingesammelten Betrag (brutto 62,3 Mill. Euro) deutlich. Das Geld floss unter anderem in eine aggressive Fernsehwerbekampagne, mit der Letsbuyit - unter Inkaufnahme von immensen Streuverlusten - seinen Markennamen in das Gedächtnis der Deutschen hämmerte.


      Zockerpapier par excellence

      Dann wurde es ruhig. Bis Ende Juni dümpelte die Notiz vor sich hin. Kurze Aufregung, als der Hauptinvestor seine Finanzierungszusage von 30 Mill. Euro widerruft und sich die Notiz in kurzer Zeit halbiert. Doch immer noch hat die Aktie ihre festen Fans. In Brokerboards gehört Letsbuyit weiterhin zu den am heißesten diskutierten Werten. Da schwingt bei manchem Zocker auch etwas Sentimentalität mit, wenn es um ein bevorstehendes Delisting geht: "Ohne Letsbuyit und Metabox", hat einer von ihnen fast wehmütig geschrieben, "gäbe es hier 99 % weniger zu lachen".

      Börsen-Zeitung, 7.8.2001
      Avatar
      schrieb am 07.08.01 23:28:42
      Beitrag Nr. 18 ()
      Korrektur: Karstadt momentan nicht an Letsbuyit-Marke interessiert

      07. Aug 12:08

      Der KarstadtQuelle-Konzern verfügt über eine Option zur Ausübung der Markenrechte von Letsbuyit.com. Ob sie ausgeübt wird, bleibt offen.

      Der KarstadtQuelle-Konzern |KAR 33,80 -0,56%| ist derzeit nicht an der Ausübung der Markenrechte von Letsbuyit.com interessiert. Damit stellte Pressesprecherin Mechthild Hexamer eine Meldung der Netzeitung vom Montag richtig. «Wir wollen Letsbuyit.com nicht kaufen, sondern verfügen lediglich über eine Option über die Verwendung der Marke innerhalb von 18 Monaten. Ob wir sie ausüben, bleibt völlig offen», sagte Sprecherin Hexamer.

      Es handele sich bei Letsbuyit.com zudem nicht um die «bekannteste Internet-Marke Europas», sondern um «eine der bekanntesten», stellte die Sprecherin richtig. (nz)


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