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    Gebühren bei Girokonto-Auflösung ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.08.01 21:22:38 von
    neuester Beitrag 28.08.01 21:16:39 von
    Beiträge: 8
    ID: 461.632
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      Avatar
      schrieb am 26.08.01 21:22:38
      Beitrag Nr. 1 ()
      In den nächsten Tagen werde ich ein Giro-Konto bei einer
      Volksbank kündigen bzw. auflösen.
      Meine Frage ist nun, fallen für mich dabei kosten an und
      wenn ja, in welcher Höhe ?

      Weiterhin stellt sich die Frage, ob überhaupt Gebühren
      verlangt werden dürfen.

      Bitte gebt mir einen Tip.


      Danke im voraus.
      Avatar
      schrieb am 26.08.01 21:33:24
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das kommt auf die Bank an. Im Preisaushang der Bank müssen die Konditionen und Gebühren veröffentlicht/nachgelesen werden.
      Avatar
      schrieb am 26.08.01 22:56:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      Mein Gott, schon die ganze Knete verzockt???

      Wenn Du vom Sozi lebst oder nen Wohnberechtigungsschein hast, biste natürlich befreit
      Normalerweise kostet das nix, Banken können aber eine Gebühr nehmen, falls sie die wiedererwarten tun, lässt Du das Konto laufen ohne Zahlungsvorgänge, normalerweise meldet sich dann irgendwann die Bank und macht ihrerseits den Vorschlag zur Aufhebung, dann kannst Du handeln, aber wie gesagt, i.d.R. kostenfrei
      Avatar
      schrieb am 26.08.01 23:16:56
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wenn Dir die Gebühren für eine Kontoauflösung probleme machen, tust du mir echt leid.
      Avatar
      schrieb am 26.08.01 23:39:29
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Nataly

      Die Gebühren für eine Kontoauflösung könnten 5, ach was sag ich,
      10 DM betragen!

      Das ist doch wohl Grund genug, in einem Börsen-Board einen Thread
      aufzumachen, um darüber zu diskutieren, wie man diese "Kosten" vermeiden
      kann!

      Gruß
      frisches ;-)

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      Avatar
      schrieb am 27.08.01 19:22:27
      Beitrag Nr. 6 ()
      Vielen Dank für die Infos.

      Mir geht es um`s Prizip, warum soll ich durch evtl. sinnlosen Gebühren andere, in diesem Fall die Bank reicher
      machen als sie es schon sind.

      Schöne Grüsse an Nataly und Danke für den inhaltlosen Beitrag.
      Avatar
      schrieb am 27.08.01 20:46:38
      Beitrag Nr. 7 ()
      @curvagrande: Habe Verständnis dafür, dass man Dinge mal "ganz grundsätzlich" klären will; habe ich auch schon gemacht. Meine Erfahrung ist aber, dass dieses Bemühen sich kaum lohnt. Man muss Aufwand und Ertrag ins Verhältnis setzen.
      Avatar
      schrieb am 28.08.01 21:16:39
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo curvagrande,

      also für die Kontoauflösung darf KEINE Gebühr verlangt
      werden.

      http://www.vz-nrw.de/SES44240582/doc257A

      Womit du natürlich rechnen musst, ist dass dir die Kontoführungsgebühr seit dem letzten Abschluss (i.d.R. war
      das der 30.06.) noch in Rechnung gestellt wird.

      Schöne Grüsse

      Bullrider


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