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    Unter welchen Voraussetzungen erkennt das FA einen Geschaäftswagen an? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.09.01 21:46:51 von
    neuester Beitrag 03.10.01 16:44:50 von
    Beiträge: 5
    ID: 480.679
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      schrieb am 30.09.01 21:46:51
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!

      Kann mir das jemand beantworten? Muß man dazu z.B. einen bestimmten Jahresumdatz/Gewinn haben? Oder etwa eine bestimmte Rechtsform für die Firma?

      Danke!
      Avatar
      schrieb am 30.09.01 22:48:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Antwort auf Deine Fragen lauten: nein und nein! Aber Achtung, wenn Dir im Nachhinein Deine Selbständigkeit wg. Liebhaberei gestrichen wird, mußt Du auch die Vergünstigungen des Firmenwagens zurückzahlen. An was für eine Firma denkst Du denn? Gruß Stephen
      Avatar
      schrieb am 01.10.01 18:42:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      Denke an einen PC und Handy Laden (verkauf hauptsächlich über das Internet)! Reicht es schon als Begründung für einen Geschäftswagen wenn man sagt, das man die Waren beim Großhändler besorgen muß? Wenn also der Umsatz nicht stimmt, kann einem Liebhaberei unterstellt werden?
      Avatar
      schrieb am 03.10.01 11:25:33
      Beitrag Nr. 4 ()
      Nö, spricht nichts dagegen. Aber die Bedingungen für Geschäftswagen sind seit 04.1999 deutlich verschlechtert worden, ich würde Ihn an Deiner Stelle leasen, bindet nicht so viel Liquidität!
      Mit der Liebhaberei hast Du auf jeden Fall keine Probleme wenn Dein Geschäft nicht nebenberuflich ist.

      Kauf Dir Onkel Konz. Auf den Seiten 856ff(Ausgabe 2000/2001) steht viel zu Liebhaberei. Schönen Gruß SR
      Avatar
      schrieb am 03.10.01 16:44:50
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hi! Leider ist das Geschäft nur nebenberuflich!!! Und nun?


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