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    H. Wörz seit 4 Jahren unschuldig hinter Gittern ... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.10.01 19:57:41 von
    neuester Beitrag 02.12.01 00:26:55 von
    Beiträge: 12
    ID: 489.906
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      schrieb am 17.10.01 19:57:41
      Beitrag Nr. 1 ()
      Im Januar 1998 wurde Harry Wörz, wegen versuchten Totschlags an seiner damaligen Ehefrau, nach einem reinen Indizienprozess im Schwurgericht Karlsruhe, zu 11 Jahren Haft verurteilt.
      Im Oktober 1999 begann der Zivilprozeß, in dem die Eltern des Opfers, Harry Wörz auf 300.000 DM Schmerzensgeld verklagten. Die Klage wurde abgewiesen, und Harry erhielt nun endlich, am 6. April 2001 den lang ersehnten " Freispruch " !
      Alle Indizien des Strafprozesses, sogar das DNA-Gutachten, konnten dem Zivilprozeß nicht standhalten.
      Am Montag, den 01.Oktober 2001, wurde uns die Entscheidung des Landgerichts Mannheim mitgeteilt: die Wiederaufnahme des Verfahrens wurde ABGELEHNT!
      Jetzt wird Beschwerde eingelegt vor dem Oberlandes Gericht, und Harry Wörz muß wieder warten...

      Kam gestern eine Reportage im ZDF
      http://www.harrywoerz.de
      Avatar
      schrieb am 17.10.01 20:02:53
      Beitrag Nr. 2 ()
      ...heftig, gell, ist aber nicht der erste solche Fall...

      ...ich hab heut nacht auch viel auf der Seite gelesen, so ein stümperhaftes Vorgehen, nicht zu fassen. Aber Hut ab vor dem Zivilgericht, welches keine Zweifel an einer eigenständigen Entscheidung´ gelassen hat.

      Man denke an die Unschuldigen, die nicht diese Unterstützung genießen...

      wbb
      Avatar
      schrieb am 17.10.01 20:24:18
      Beitrag Nr. 3 ()
      ...und jetzt stellt euch das ganze in einem land mit todesstrafe vor.
      Avatar
      schrieb am 17.10.01 20:25:07
      Beitrag Nr. 4 ()
      tja, ist scheisse, aber was soll man tun?

      jeden laufen lassen, bei dem der geringste zweifel besteht, er könne doch nicht schuldig sein??? wo zeihen wir die grenze???


      bitte um antwort!!!


      trekkie
      Avatar
      schrieb am 17.10.01 20:31:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      ...ja, genau tomoffel, und dann stell dir noch vor, wie hier solche als nebensächliches Rauschen, als Kollateralschäden der Justiz dargestellt und gerechtfertigt werden.

      ...schöne neue Welt

      wbb

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      Avatar
      schrieb am 17.10.01 20:47:27
      Beitrag Nr. 6 ()
      scheinbar bekomme ich auf mein statement keine kommentare...

      ist wohl zu konservativ gewesen, oder zu regelkonform...


      kopfschüttel....



      trekkie
      Avatar
      schrieb am 17.10.01 21:21:48
      Beitrag Nr. 7 ()
      janz ruhig, etläuft :laugh:

      also da gibt es dieses juristische gebot das da lautet `im zweifel für den angeklagten`...
      ------------------------------------------------------------snip--------------------------------------------------------
      Erst wenn der Richter vom Vorliegen einer Tatsache überzeugt ist, darf er sie als erwiesen ansehen. Hat er noch Zweifel, muss er zunächst versuchen, diese durch Erhebung weiterer Beweise zu überwinden. Ist dies aber nicht möglich, muss er von dem Tatsachenhergang ausgehen, der dem Angeklagten günstiger ist. Es handelt sich hierbei um den alten Rechtssatz "Im Zweifel für den Angeklagten ( in dubio pro reo)".
      ------------------------------------------------------------snap--------------------------------------------------------
      http://www.thueringen.de/de/justiz/publikationen/online/u5/u…

      ...und der wird ja auch grösstenteils beherzt da sich zumindest in deutschland die fehlurteile in grenzen halten. das ist allerdings nur mein subjektiver eindruck und ich kenne auch keine statistiken zu diesem thema.

      das justizirrtümer geschehen ist unausweichlich - schliesslich sind richter auch nur menschen. problematisch wird das ganze nur wenn fehlurteile aus ansehensgründen nicht revidiert werden, oder - noch schlimmer - nicht mehr rückgängig gemacht werden können (todesstrafe).
      Avatar
      schrieb am 17.10.01 21:57:25
      Beitrag Nr. 8 ()
      ok, tomoffel, da muss ich dir recht geben.

      im zweifelsfalle für den angeklagten. das erzürnt zwar manchen, wenn die schuld offensichtlich ist, der aber dann doch freigeht, weil nicht alle zweifel beseitigt worden sind.

      aber auf der anderen seite betrachtet: ich wäre froh, wenn es heißen würde im zweifel für den angeklagten, wenn ich die unschuldige angeklagte wäre.

      wie schon gesagt, da muss ich dir recht geben.


      schöner gruß, trekkie
      Avatar
      schrieb am 17.10.01 23:15:23
      Beitrag Nr. 9 ()
      #4 & #6 natürlich nicht; Manchmal wird aber halt keine Meinung abgegeben, für konservativ halt ich deine nun nicht, ich denke vielmehr, daß die Bestrafungsvarianz zu wenig genutzt wird. Nach oben, nicht unbedingt, aber auch, ich kann dies wohl auch nicht beurteilen, Schuldigkeit allerdings muß bewiesen werden, uneigeschränkt, und ich lasse lieber jemanden laufen, von dessen Schuld ich nicht gänzlich überzeugt bin, als Unschuldige einzuknasten.
      Das hat auch sehr viel mit der generellen Glaubwürdigkeit von Justiz zu tun.

      wbb
      Avatar
      schrieb am 18.10.01 08:21:50
      Beitrag Nr. 10 ()
      Völlig richtig Bernd.
      Avatar
      schrieb am 30.11.01 22:05:31
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ist wohl seit heute draußen; Vorzeitig, ohne Auflagen! Gerade in ´heute´...
      Avatar
      schrieb am 02.12.01 00:26:55
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hoffentlich geht`s den Schuldigen jetzt endlich an den Kragen!
      Dann kriegt Harry Wörz Schmerzensgeld! Und seinen Sohn!
      Scheiß "Rechtsstaat"! Sperrt Unschuldige ein und läßt Verbrecher laufen (wegen Gefängnisüberfüllung, "nicht schuldfähig", "verminderter Zurechnungsfähigkeit wegen Vollrauschs"...)
      Wünsche dem pensionierten Richter von `98 die Pest an den Hals!
      Es lebe die Gerechtigkeit!!!


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