***** Richtungsweisender Erfolg gegen Deutsche Börse !!! ***** - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 26.10.01 14:34:32 von
neuester Beitrag 26.10.01 15:13:23 von
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ftd.de, Fr, 26.10.2001, 11:47
Delisting-Regeln: Richtungsweisender Erfolg gegen Deutsche Börse
Von Heino Reents, Hamburg
Schwere Schlappe für die Deutsche Börse: Der Software-Anbieter Prout ist per Gerichtsbeschluss als bisher einziges Neue-Markt-Unternehmen dauerhaft von den Delisting-Regeln ausgenommen.
Mit der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Frankfurt hätten die zum 1. Oktober neu eingeführten Delisting-Vorschriften der Deutschen Börse dauerhaft keine Auswirkungen auf Prout, sagte der Gerichtssprecher der Online-Ausgabe der FTD. Damit habe das Gericht in vollem Umfang dem Antrag des Darmstädter Unternehmens entsprochen. Eine Sprecherin der Börse wollte den Sachverhalt nicht kommentieren und verwies darauf, dass die Urteilsbegründung noch nicht vorliege.
Nach Angaben des Landgerichts hat Prout im Gegensatz zu den meisten anderen Unternehmen am Neuen Markt keine sogenannte Unterwerfungserklärung der Deutschen Börse unterzeichnet. Das bedeute, dass Änderungen des Regelwerks nur mit Zustimmung des Unternehmens erfolgen dürfe. Es seien noch rund 15 Verfahren in dieser Sache gegen die Deutsche Börse anhängig, so der Sprecher.
Teamwork wollte nur ein Jahr Aufschub
Eine ähnliche Gerichtsentscheidung gab es vor einigen Tagen bereits bei Teamwork. Dem Unternehmen wurde eine Fristverlängerung von einem Jahr gewährt. "Theoretisch hätte Teamwork auch einen unbegrenzten Aufschub bekommen können. Das Unternehmen wollte aber nur ein Jahr", sagte der Gerichtssprecher.
Die Deutsche Börse kann gegen den Gerichtsbeschluss Einspruch erheben. "Wenn die Deutsche Börse Widerspruch einlegt, gehen wir davon aus, dass es zu einem Hauptverfahren kommt", sagte Prout-Vorstandsmitglied Günter Laukhardt. Für Prout sei es sehr wichtig, aus dem Kreis der möglichen Delisting-Kandidaten herausgekommen zu sein. Die Prout-Aktie stieg am Freitagvormittag in der Spitze um über 50 Prozent auf 1,55 Euro.
Mit Prout haben inzwischen 15 der am Neuen Markt gelisteten Unternehmen einen Aufschub beziehungsweise eine Aussetzung der Delisting-Regeln für sich erwirkt. Zuvor hatten bereits Foris, Advanced Medien, Abacho, Telesens, Heiler Software, Blue C, Digital Advertising, Kinowelt, Travel24.com, VIZRT, CPU Softwarehouse und Aeco eine entsprechende Einstweilige Verfügung mit einem Fristverlängerung um ein halbes Jahr vor dem Landgericht Frankfurt erreicht. Die GFN AG hat nach Angaben eines Unternehmensvertreters ebenfalls einen entsprechenden Antrag bei Gericht eingereicht.
Ausschluss droht
Die Delisting-Regeln der Deutschen Börse sehen vor, dass Unternehmen, deren Aktien längere Zeit unter einem Euro gehandelt werden und deren Marktkapitalisierung dauerhaft unter 20 Mio. Euro liegt, vom Neuen Markt ausgeschlossen werden. Nach den seit 1. Oktober geltenden Regeln werden auch insolvente Firmen vom Neuen Markt ausgeschlossen.
© 2001 Financial Times Deutschland
mfg derda50
Delisting-Regeln: Richtungsweisender Erfolg gegen Deutsche Börse
Von Heino Reents, Hamburg
Schwere Schlappe für die Deutsche Börse: Der Software-Anbieter Prout ist per Gerichtsbeschluss als bisher einziges Neue-Markt-Unternehmen dauerhaft von den Delisting-Regeln ausgenommen.
Mit der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Frankfurt hätten die zum 1. Oktober neu eingeführten Delisting-Vorschriften der Deutschen Börse dauerhaft keine Auswirkungen auf Prout, sagte der Gerichtssprecher der Online-Ausgabe der FTD. Damit habe das Gericht in vollem Umfang dem Antrag des Darmstädter Unternehmens entsprochen. Eine Sprecherin der Börse wollte den Sachverhalt nicht kommentieren und verwies darauf, dass die Urteilsbegründung noch nicht vorliege.
Nach Angaben des Landgerichts hat Prout im Gegensatz zu den meisten anderen Unternehmen am Neuen Markt keine sogenannte Unterwerfungserklärung der Deutschen Börse unterzeichnet. Das bedeute, dass Änderungen des Regelwerks nur mit Zustimmung des Unternehmens erfolgen dürfe. Es seien noch rund 15 Verfahren in dieser Sache gegen die Deutsche Börse anhängig, so der Sprecher.
Teamwork wollte nur ein Jahr Aufschub
Eine ähnliche Gerichtsentscheidung gab es vor einigen Tagen bereits bei Teamwork. Dem Unternehmen wurde eine Fristverlängerung von einem Jahr gewährt. "Theoretisch hätte Teamwork auch einen unbegrenzten Aufschub bekommen können. Das Unternehmen wollte aber nur ein Jahr", sagte der Gerichtssprecher.
Die Deutsche Börse kann gegen den Gerichtsbeschluss Einspruch erheben. "Wenn die Deutsche Börse Widerspruch einlegt, gehen wir davon aus, dass es zu einem Hauptverfahren kommt", sagte Prout-Vorstandsmitglied Günter Laukhardt. Für Prout sei es sehr wichtig, aus dem Kreis der möglichen Delisting-Kandidaten herausgekommen zu sein. Die Prout-Aktie stieg am Freitagvormittag in der Spitze um über 50 Prozent auf 1,55 Euro.
Mit Prout haben inzwischen 15 der am Neuen Markt gelisteten Unternehmen einen Aufschub beziehungsweise eine Aussetzung der Delisting-Regeln für sich erwirkt. Zuvor hatten bereits Foris, Advanced Medien, Abacho, Telesens, Heiler Software, Blue C, Digital Advertising, Kinowelt, Travel24.com, VIZRT, CPU Softwarehouse und Aeco eine entsprechende Einstweilige Verfügung mit einem Fristverlängerung um ein halbes Jahr vor dem Landgericht Frankfurt erreicht. Die GFN AG hat nach Angaben eines Unternehmensvertreters ebenfalls einen entsprechenden Antrag bei Gericht eingereicht.
Ausschluss droht
Die Delisting-Regeln der Deutschen Börse sehen vor, dass Unternehmen, deren Aktien längere Zeit unter einem Euro gehandelt werden und deren Marktkapitalisierung dauerhaft unter 20 Mio. Euro liegt, vom Neuen Markt ausgeschlossen werden. Nach den seit 1. Oktober geltenden Regeln werden auch insolvente Firmen vom Neuen Markt ausgeschlossen.
© 2001 Financial Times Deutschland
mfg derda50
Delisting-Angst ist weg. Wie will man ein Unternehmen delisten wenn für ein anderes diese Regel nicht gilt? Gleichbehandlungsgrundsatz hin oder her.
Danke an die Richter des Landgerichtes! Die Urteilsbegründungen bringen es auf den Punkt.
Alle Argumente sind ja hier im Bord ausführlich diskutiert worden (besonders in den Threads vom Kaschmirkanzler - Dir danke ich auch). Die Kurse sprechen ja auch eine deutliche Sprache.
Grüsse
Danke an die Richter des Landgerichtes! Die Urteilsbegründungen bringen es auf den Punkt.
Alle Argumente sind ja hier im Bord ausführlich diskutiert worden (besonders in den Threads vom Kaschmirkanzler - Dir danke ich auch). Die Kurse sprechen ja auch eine deutliche Sprache.
Grüsse
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