Schadensersatz Kürzung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 01.09.05 16:23:05 von
neuester Beitrag 01.09.05 21:51:54 von
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Hallo an alle Experten,
folgender Sachverhalt:
Arbeitnehmer wird unverschuldet bei Autounfall verletzt und ist einige Zeit arbeitsunfähig.
Arbeitgeber macht Verdienstausfall (Lohnfortzahlung) bei Haftpflichtversicherung des Unfallverusachers geltend und erhält zur Antwort man werde die Forderung um 10 % kürzen,
da der AN ja Einsparungen ( Fahrtkosten etc.) habe wenn er nicht arbeite.
Auf Widerspruch und Hinweis man könne die Lohnfortzahlung nicht kürzen, erklärt die Versicherung man solle den Betrag vom AN zurückfordern, auf keinen Fall werde man den vollen Betrag zahlen es bliebe ja die Möglichkeit den Rechtsweg zu beschreiten.
Nachdem ich nun wieder auf meinen Stuhl zurückgekrabbelt bin (von dem es mich runtergehauen hat) frage ich mich bzw. Euch:
Jeht dat ????!!! Gibt es da Regelungen oder rechtskräftige Entscheidungen ???
Quando
folgender Sachverhalt:
Arbeitnehmer wird unverschuldet bei Autounfall verletzt und ist einige Zeit arbeitsunfähig.
Arbeitgeber macht Verdienstausfall (Lohnfortzahlung) bei Haftpflichtversicherung des Unfallverusachers geltend und erhält zur Antwort man werde die Forderung um 10 % kürzen,
da der AN ja Einsparungen ( Fahrtkosten etc.) habe wenn er nicht arbeite.
Auf Widerspruch und Hinweis man könne die Lohnfortzahlung nicht kürzen, erklärt die Versicherung man solle den Betrag vom AN zurückfordern, auf keinen Fall werde man den vollen Betrag zahlen es bliebe ja die Möglichkeit den Rechtsweg zu beschreiten.
Nachdem ich nun wieder auf meinen Stuhl zurückgekrabbelt bin (von dem es mich runtergehauen hat) frage ich mich bzw. Euch:
Jeht dat ????!!! Gibt es da Regelungen oder rechtskräftige Entscheidungen ???
Quando
Na klar geht das.
Um es an einem einfachen Bsp. aufzuzeigen:
Wenn ich ohne das schadensverursachende Ereignis Einnahmen von 1.000,00 EUR gehabt hätte, gleichzeitig aber 200,00 EUR hätte aufwenden müssen um diese Einnahmen zu erzielen, dann beträgt mein Schaden 800,00 EUR. Und genau diesen Schaden muß der Schädiger dann auch ersetzen, nicht mehr und nicht weniger.
Um es an einem einfachen Bsp. aufzuzeigen:
Wenn ich ohne das schadensverursachende Ereignis Einnahmen von 1.000,00 EUR gehabt hätte, gleichzeitig aber 200,00 EUR hätte aufwenden müssen um diese Einnahmen zu erzielen, dann beträgt mein Schaden 800,00 EUR. Und genau diesen Schaden muß der Schädiger dann auch ersetzen, nicht mehr und nicht weniger.
[posting]17.757.102 von Quando am 01.09.05 16:23:05[/posting]ohne dass ich das jetzt rechtlich überprüft habe, aber der einwand klingt nicht logisch, denn:
der arbeitgeber ist nach den gesetzlichen vorschriften zur lohnfortzahlung verpflichtet und kann die lohnfortzahlung sicher nicht einseitig herabsetzen...der anspruch auf lohnfortzahlung geht auf den arbeitgeber über, insoweit hat der arbeitgeber auch anspruch auf das, was er an lohn fortbezahlen musste..so würde ich zunächst einmal argumentieren und ansonsten mit dem vorstand drohen..
invest2002
der arbeitgeber ist nach den gesetzlichen vorschriften zur lohnfortzahlung verpflichtet und kann die lohnfortzahlung sicher nicht einseitig herabsetzen...der anspruch auf lohnfortzahlung geht auf den arbeitgeber über, insoweit hat der arbeitgeber auch anspruch auf das, was er an lohn fortbezahlen musste..so würde ich zunächst einmal argumentieren und ansonsten mit dem vorstand drohen..
invest2002
@ invest
Es ist richtig, dass der Schadensersatzanspruch nach § 6 EFZG auf den Arbeitgeber übergeht, aber nur insoweit, wie der Geschädigte selbst nach den gesetzlichen Vorschriften von dem Schädiger Ersatz verlangen kann. Und eben danach muß er sich ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.
Es ist richtig, dass der Schadensersatzanspruch nach § 6 EFZG auf den Arbeitgeber übergeht, aber nur insoweit, wie der Geschädigte selbst nach den gesetzlichen Vorschriften von dem Schädiger Ersatz verlangen kann. Und eben danach muß er sich ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.
damit wird aber das risiko auf den arbeitgeber verlagert..das kann wohl nicht sein
invest2002
invest2002
Hallo,
wenn es ein selbstverschuldeter Unfall gewesen wäre, dann hätte der AG auch einen Schaden - kann er den vom Verursacher - dem AN - nun zurückfordern, oder ist er gar von der leistung frei???
Hallo, es gibt Risiken, die ich tragen muss, wenn ich Arbeitgeber bin. Will ich das nicht, dann stell ich keine AN ein!!!
Und dann erst die Frauen mit Ihrem Mutterschutz und den Elternzeiten!
Viele Grüße
Thorulf Müller
CreInPhan
www.derKVProfi.de
Den man nicht immer ernst nehmen sollte!
wenn es ein selbstverschuldeter Unfall gewesen wäre, dann hätte der AG auch einen Schaden - kann er den vom Verursacher - dem AN - nun zurückfordern, oder ist er gar von der leistung frei???
Hallo, es gibt Risiken, die ich tragen muss, wenn ich Arbeitgeber bin. Will ich das nicht, dann stell ich keine AN ein!!!
Und dann erst die Frauen mit Ihrem Mutterschutz und den Elternzeiten!
Viele Grüße
Thorulf Müller
CreInPhan
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