# Haftung Online - Broker # - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 03.10.05 10:54:38 von
neuester Beitrag 14.10.05 13:52:40 von
neuester Beitrag 14.10.05 13:52:40 von
Beiträge: 39
ID: 1.011.061
ID: 1.011.061
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 1.479
Gesamt: 1.479
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
gestern 18:36 | 8515 | |
gestern 22:06 | 6282 | |
gestern 22:18 | 5603 | |
vor 45 Minuten | 4285 | |
vor 1 Stunde | 3698 | |
vor 38 Minuten | 3648 | |
gestern 20:58 | 3279 | |
vor 46 Minuten | 3218 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.159,50 | -0,16 | 206 | |||
2. | 2. | 193,60 | +15,04 | 118 | |||
3. | 3. | 2.335,00 | +0,01 | 60 | |||
4. | 4. | 65,95 | -2,66 | 48 | |||
5. | 5. | 7,9000 | +7,48 | 46 | |||
6. | 6. | 0,8300 | -29,66 | 38 | |||
7. | 7. | 15,116 | -5,73 | 36 | |||
8. | 9. | 2,4050 | +25,82 | 31 |
Folgender Fall:
Aufgrund einer Doppelausführung wird mein Konto stark überzogen, obwohl ich kein Kreditvertrag abgeschlossen habe.
1x die Doppelausführung, wo ich die Löschung der 1. Order im Orderbuch nicht beweisen kann. Dann der doppelte Kauf innerhalb von 4 Sekunden mit Kontoüberziehung (ohne Vertrag).
Der Schaden wird nicht ersetzt. Ich behalten den höheren Kauf, muss billiger zurückverkaufen, um mein Konto auszugleichen und nun stornieren sie ohne Auftrag meinen schlechteren Kaufkurs, obwohl der Wert im Plus liegt.
Doppelter Verlust und alles ohne Vertrag oder Auftrag.
Wie sieht die Rechtslage aus?
Mich würde eure Meinung und Erfahrung sehr interessieren.
Hier ein Auszug aus der AGB
Nordnet übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, entgangene Gewinne oder Einnahmen sowie für andere Verluste, die dem Anwender oder Dritten aufgrund von Fehlern im Handelssystem entstehen können. Fehler im Handelssystem können zu verzögerten, falschen oder ausgebliebenen Informationen, Betriebsunterbrechungen oder Störungen führen.
Können sie sich mit dieser Klausel rauswinden? Wer hat ähnliche Probleme gehabt und kann mir helfen?
Vielen Dank!
Aufgrund einer Doppelausführung wird mein Konto stark überzogen, obwohl ich kein Kreditvertrag abgeschlossen habe.
1x die Doppelausführung, wo ich die Löschung der 1. Order im Orderbuch nicht beweisen kann. Dann der doppelte Kauf innerhalb von 4 Sekunden mit Kontoüberziehung (ohne Vertrag).
Der Schaden wird nicht ersetzt. Ich behalten den höheren Kauf, muss billiger zurückverkaufen, um mein Konto auszugleichen und nun stornieren sie ohne Auftrag meinen schlechteren Kaufkurs, obwohl der Wert im Plus liegt.
Doppelter Verlust und alles ohne Vertrag oder Auftrag.
Wie sieht die Rechtslage aus?
Mich würde eure Meinung und Erfahrung sehr interessieren.
Hier ein Auszug aus der AGB
Nordnet übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, entgangene Gewinne oder Einnahmen sowie für andere Verluste, die dem Anwender oder Dritten aufgrund von Fehlern im Handelssystem entstehen können. Fehler im Handelssystem können zu verzögerten, falschen oder ausgebliebenen Informationen, Betriebsunterbrechungen oder Störungen führen.
Können sie sich mit dieser Klausel rauswinden? Wer hat ähnliche Probleme gehabt und kann mir helfen?
Vielen Dank!
Na ja, wenn die Überziehungssperre nicht gegriffen hat, sollte das ja der Beweis für die Löschung der 1. Order sein.
Sonst hätte das System die Order ja wegen zu wenig "Buypower" ja gar nicht annehmen dürfen.
Ob eine so eine "Überziehungssperre" vorhanden ist, kannst du ja ausprobieren.
Versuch doch mal mit einem zu hohen Betrag einen Geldmarktfund zu kaufen.(Z.B. WKN 975247)
Viele Grüsse
Mysti
Sonst hätte das System die Order ja wegen zu wenig "Buypower" ja gar nicht annehmen dürfen.
Ob eine so eine "Überziehungssperre" vorhanden ist, kannst du ja ausprobieren.
Versuch doch mal mit einem zu hohen Betrag einen Geldmarktfund zu kaufen.(Z.B. WKN 975247)
Viele Grüsse
Mysti
Mysti, vielen Dank für deine Antwort!
Diese WKN kennt Nordnet leider nicht.
Traurige Grüße
Diese WKN kennt Nordnet leider nicht.
Traurige Grüße
[posting]18.115.476 von kosto1929 am 03.10.05 11:13:48[/posting]Dann versuch es einfach mit 3000 Stück Telekom zu 10€ ... geht bei mir nicht !!!
Kommt folgende meldung : [Keine ausreichende Liquidität]
Kommt folgende meldung : [Keine ausreichende Liquidität]
[posting]18.115.520 von ZockerFreak am 03.10.05 11:17:48[/posting]Diese Meldung kommt bei mir auch.
[posting]18.115.532 von kosto1929 am 03.10.05 11:18:37[/posting]Ist also ein elementarer fehler wenn man orders über den QuickTrader ändert!
Dort sind dann solche doppelausführungen möglich
Dort sind dann solche doppelausführungen möglich
[posting]18.115.579 von ZockerFreak am 03.10.05 11:21:54[/posting]Eigentlich in der Vergangenheit nicht.
Kann Nordnet den Softwarefehler auf mich und die Kunden abwälzen?!
Dir armen Kunden.
Kann Nordnet den Softwarefehler auf mich und die Kunden abwälzen?!
Dir armen Kunden.
Also gibt es so eine Sperre.
Das diese nicht gegriffen hat, kann ja dann nur daran liegen, dass der 1. Auftrag gelöscht gewesen ist !
Viele Grüsse
Mysti
Das diese nicht gegriffen hat, kann ja dann nur daran liegen, dass der 1. Auftrag gelöscht gewesen ist !
Viele Grüsse
Mysti
[posting]18.115.599 von kosto1929 am 03.10.05 11:23:15[/posting]Hmmm ... ich glaube dieser fehler besteht schon immer in QT ... hatte da schon diskussionen im thread und mit NN..... deshalb wurde auch am WinTrade die orderänderungsfunktion deaktiviert !!!
[posting]18.115.614 von Mystifikator am 03.10.05 11:24:28[/posting]Nordnet hat mir den kompletten Schaden unterschoben und lehnt Kulanz ab.
Was würdest du tun? Presse? Gericht?
Was würdest du tun? Presse? Gericht?
[posting]18.115.625 von ZockerFreak am 03.10.05 11:25:15[/posting]Stimmt, dort sind Pakettänderungen nicht möglich.
Ein Beweis mehr für das Gericht.
Danke nochmal für den Hinweis.
Ein Beweis mehr für das Gericht.
Danke nochmal für den Hinweis.
[posting]18.115.650 von kosto1929 am 03.10.05 11:26:20[/posting]http://www.boersennotruf.de/aktuell/ombudsmann.html
[posting]18.115.671 von kosto1929 am 03.10.05 11:28:18[/posting]Im WT und QT wurde jetzt auch der "pending" status eingeführt wenn man parkett handelt!
Früher verschwand eine gelöschte order sofort aus dem orderbuch ... gab man sofort eine neue order ein dann konnten beide orders ausgeführt werden!
Jetzt sieht man wenigstens wielange eine gelöschte order noch beim makler liegt..also risiko einer ausführung besteht!!!!
Früher verschwand eine gelöschte order sofort aus dem orderbuch ... gab man sofort eine neue order ein dann konnten beide orders ausgeführt werden!
Jetzt sieht man wenigstens wielange eine gelöschte order noch beim makler liegt..also risiko einer ausführung besteht!!!!
Hatte das gleiche auch schon
bin aber immer mit einem Blauen Auge davongekommen
das passiert wenn deine Order ausgeführt wurde(am Handelsplatz)dann löscht du
und gibst gleich wieder eine Order auf bevor die
Ausgeführte belastet wird
und schwups hast du xtausende Kredit
bin aber immer mit einem Blauen Auge davongekommen
das passiert wenn deine Order ausgeführt wurde(am Handelsplatz)dann löscht du
und gibst gleich wieder eine Order auf bevor die
Ausgeführte belastet wird
und schwups hast du xtausende Kredit
Bei mir stand aber kein Pending mehr.
Das kann doch vor Gericht nicht Bestand haben.
Das kann doch vor Gericht nicht Bestand haben.
#12 von Mystifikator
Genau.
Genau.
Wie mache ich den Anspruch geltend?
Einschreiben?
Einschreiben?
Telefon und Mail zählen wohl nicht?
[posting]18.115.476 von kosto1929 am 03.10.05 11:13:48[/posting]gib einfach einen Order mit einem aussichtslosen Limit
(z.b. 1 mio DTE lim 3€)
(z.b. 1 mio DTE lim 3€)
[posting]18.115.772 von ZockerFreak am 03.10.05 11:34:42[/posting]sagt einmal, was für Broker habt ihr denn da ?
das ist ja STEINZEIT !
das ist ja STEINZEIT !
[posting]18.116.676 von big_mac am 03.10.05 12:37:01[/posting]Habe ich schon getan. Funktioniert nicht.
1. Am besten per persönlichem Einschreiben (nicht Einwurf)reklamieren.
2. Ab sofort bei Nordnet nicht mehr handeln.
Kann Dir leider keine besseren tipps geben, Nordnet ist für mich pers. Geschichte, da es der unseriöseste Broker ist, den ich kenne. Da ziehen für mich auch die niedrigen Gebühren nicht!
Mfg Rudi
2. Ab sofort bei Nordnet nicht mehr handeln.
Kann Dir leider keine besseren tipps geben, Nordnet ist für mich pers. Geschichte, da es der unseriöseste Broker ist, den ich kenne. Da ziehen für mich auch die niedrigen Gebühren nicht!
Mfg Rudi
[posting]18.116.795 von rudi334 am 03.10.05 12:42:38[/posting]Danke für deine Hinweise.
Du hast wohl Recht.
Du hast wohl Recht.
Ist ein Broker für fehlerhafte Software verantwortlich?
In vergleichbaren Fällen, mußten Online Broker schon für Ausfälle zahlen.
In vergleichbaren Fällen, mußten Online Broker schon für Ausfälle zahlen.
@Kosto1929
Setze schriftlich (FAX oder Einschreiben) eine Frist zum Ausgleich Deines Schadens auf Deinem Nordnet-Konto. Weise darauf hin, daß Du bei nicht einvernehmlicher Regulierung evtl. einen RA beauftragen mußt, der die Sachlage klären wird...
Das sollte funktionieren im vorliegenden Fall...
Setze schriftlich (FAX oder Einschreiben) eine Frist zum Ausgleich Deines Schadens auf Deinem Nordnet-Konto. Weise darauf hin, daß Du bei nicht einvernehmlicher Regulierung evtl. einen RA beauftragen mußt, der die Sachlage klären wird...
Das sollte funktionieren im vorliegenden Fall...
Sie haben sich schon zusammengesetzt und abgelehnt.
Ich soll doch zum Gericht gehen.
Ich soll doch zum Gericht gehen.
Welche Frist soll ich setzen?
14-Tage?
14-Tage?
[posting]18.119.317 von kosto1929 am 03.10.05 15:33:12[/posting]Wie begründen die eigentlich die ablehnung???....da doch offentsichtlich der fehler nicht bei dir sondern an der fehlerhaften software liegt....haben sie abgelehnt mit hinweiss auf die AGB ???
Haftungsausschluss unwirksam
BGH (Az.:XI ZR 138/00)
Eine Haftungsfreistellung in AGB`s von Online-Banken, in denen eine Haftung für höhere Gewalt und für Wartungsarbeiten an den technischen Anlagen pauschal ausgeschlossen wird, ist unwirksam. Diese Klausel schränke die vertagliche Leistungspflicht der Bank unzulässig ein. Entstehen dem Kunden dadurch Nachteile, kann dies der Bank gegenüber als Schadensersatz geltend gemacht werden.
BGH (Az.:XI ZR 138/00)
Eine Haftungsfreistellung in AGB`s von Online-Banken, in denen eine Haftung für höhere Gewalt und für Wartungsarbeiten an den technischen Anlagen pauschal ausgeschlossen wird, ist unwirksam. Diese Klausel schränke die vertagliche Leistungspflicht der Bank unzulässig ein. Entstehen dem Kunden dadurch Nachteile, kann dies der Bank gegenüber als Schadensersatz geltend gemacht werden.
Keine Gebühren für ungerechtfertigte Reklamation
LG Köln (Az: 26 O 30/00)
Bankklauseln, nach denen die Kunden zur Zahlung einer Gebühr wegen ungerechtfertigter Reklamationen verpflichtet sind, sind nichtig. Dies stellt eine unbillige Benachteiligung der Kunden dar.
LG Köln (Az: 26 O 30/00)
Bankklauseln, nach denen die Kunden zur Zahlung einer Gebühr wegen ungerechtfertigter Reklamationen verpflichtet sind, sind nichtig. Dies stellt eine unbillige Benachteiligung der Kunden dar.
kosto, es ist doch wohl klar, dass du in diesem Fall zum Rechtsanwalt musst.
Ab jetzt läuft die Kommunikation nur noch über diesen.
Hier bei wo kann Dir keiner helfen!
Ich denke, Du hast gute Aussichten auf Erfolg!
Viel Glück!
Ab jetzt läuft die Kommunikation nur noch über diesen.
Hier bei wo kann Dir keiner helfen!
Ich denke, Du hast gute Aussichten auf Erfolg!
Viel Glück!
[posting]18.128.165 von timekiller am 04.10.05 11:09:26[/posting]Ich weiß, aber über Erfahrungen/Urteile würde ich mich sehr freuen.
Es soll andere bestärken und auch eine Warnung sein.
Es soll andere bestärken und auch eine Warnung sein.
#32 von kosto1929
Probiere es mal hier:
http://www.bundesgerichtshof.de/entscheidungen/entscheidunge…
Oder ganz allgemein:
http://www.taxlinks.de/
Probiere es mal hier:
http://www.bundesgerichtshof.de/entscheidungen/entscheidunge…
Oder ganz allgemein:
http://www.taxlinks.de/
[posting]18.130.384 von Tribun100 am 04.10.05 14:27:16[/posting]Vielen Dank!
Leider ist da schwer etwas zu finden.
Leider ist da schwer etwas zu finden.
Wenn die Online-Order versagt
Noch vor einem Jahr war Online-Broking ein Abenteuer. Wer es beispielsweise bei Consors geschafft hat, das Applet zu laden, war schon weit gekommen, aber noch nicht am Ziel. Immer wieder verhinderten Übertragungsfehler die Orderausführung. Mittlerweile haben die Online-Bänker ihre Hardware deutlich ausgebaut. Zu Engpässen kommt es nur noch selten. In diesen Fällen muß der Spekulant dann auf Fax, T-Online oder Telefon ausweichen. Telefon-, vor allem aber Fax-Order, allerdings sind teurer als die Internet-Anweisungen. Denn hier muß ein Mitarbeiter der Bank den Auftrag entgegennehmen und weiterverarbeiten. Knifflig wird es, wenn eine Order nicht korrekt abgewickelt wird. Denn hier entsteht die Frage nach der Haftung für das Problem -- deshalb empfiehlt es sich, von jeder abgeschickten Order einen Screenshot anzufertigen und diesen zu drucken. Das gilt zwar nicht als 100prozentiger Nachweis, bietet aber als Dokumentation Beistand in Zweifelsfällen.
Noch vor einem Jahr war Online-Broking ein Abenteuer. Wer es beispielsweise bei Consors geschafft hat, das Applet zu laden, war schon weit gekommen, aber noch nicht am Ziel. Immer wieder verhinderten Übertragungsfehler die Orderausführung. Mittlerweile haben die Online-Bänker ihre Hardware deutlich ausgebaut. Zu Engpässen kommt es nur noch selten. In diesen Fällen muß der Spekulant dann auf Fax, T-Online oder Telefon ausweichen. Telefon-, vor allem aber Fax-Order, allerdings sind teurer als die Internet-Anweisungen. Denn hier muß ein Mitarbeiter der Bank den Auftrag entgegennehmen und weiterverarbeiten. Knifflig wird es, wenn eine Order nicht korrekt abgewickelt wird. Denn hier entsteht die Frage nach der Haftung für das Problem -- deshalb empfiehlt es sich, von jeder abgeschickten Order einen Screenshot anzufertigen und diesen zu drucken. Das gilt zwar nicht als 100prozentiger Nachweis, bietet aber als Dokumentation Beistand in Zweifelsfällen.
#34 von kosto1929
Wenn Du bei taxlinks runter gehst, gibt es etwa im unteren Drittel die Rubrik
" Datenbanken, Links, weitere "
das sieht so aus
Datenbanken, Links, weitere
Bundesverfassungsgericht Entscheidungen
Aktuelle Rechtsprechnung - NJW
Deutsche Rechtsprechung online - Suche
123recht.net
recht.de
recht-in.de
recht-in.de - Urteile
lexetius.com - Urteilsdatenbank
metalaw - Urteile finden
Jura-Lotse
Jura-Lotse - Suchdienst Urteile
Juristisches Internetprojekt Uni Saarbrücken
Steuerrat24.de - Urteils-Links
Jurawelt.com - Urteile und Pressemeldungen
Jura-Suche.de
findlaw.com (engl.)
MetaJur.de
Da müßtest Du ansich was finden.
Viel Erfolg und unterrichte uns bitte weiter über dein Poblem.
Wenn Du bei taxlinks runter gehst, gibt es etwa im unteren Drittel die Rubrik
" Datenbanken, Links, weitere "
das sieht so aus
Datenbanken, Links, weitere
Bundesverfassungsgericht Entscheidungen
Aktuelle Rechtsprechnung - NJW
Deutsche Rechtsprechung online - Suche
123recht.net
recht.de
recht-in.de
recht-in.de - Urteile
lexetius.com - Urteilsdatenbank
metalaw - Urteile finden
Jura-Lotse
Jura-Lotse - Suchdienst Urteile
Juristisches Internetprojekt Uni Saarbrücken
Steuerrat24.de - Urteils-Links
Jurawelt.com - Urteile und Pressemeldungen
Jura-Suche.de
findlaw.com (engl.)
MetaJur.de
Da müßtest Du ansich was finden.
Viel Erfolg und unterrichte uns bitte weiter über dein Poblem.
das mit dem bgh ist richtig. ein bekannter hat damit erfahrung gemacht. nur greift dieses urteil nicht im ausland (nordnet?). guck mal bei eu-recht.
hallo,
gibt es hier jemand, der gegen anfang 2004 bei stocknet ein depot eröffnet hat?
ich war nämlich bei stocknet für derivate gesperrt, und dann bei nordnet auf einmal freigeschaltet.
ich habe nur leider keinen ausdruck von dem online antrag damals gemacht, und ich bin nicht so 100% sicher, ob damals auch ein formular zu finanztermingeschäftsfähigkeit gefordert oder mitgeschickt wurde. ich habe zwar kopien von dem kundenvertrag und den agb´s, aber eben keine kopie einer erklärung zur finanztermingeschäftsfähigkeit.
kann mir jemand von euch helfen, mal in die unterlagen schauen?
gibt es hier jemand, der gegen anfang 2004 bei stocknet ein depot eröffnet hat?
ich war nämlich bei stocknet für derivate gesperrt, und dann bei nordnet auf einmal freigeschaltet.
ich habe nur leider keinen ausdruck von dem online antrag damals gemacht, und ich bin nicht so 100% sicher, ob damals auch ein formular zu finanztermingeschäftsfähigkeit gefordert oder mitgeschickt wurde. ich habe zwar kopien von dem kundenvertrag und den agb´s, aber eben keine kopie einer erklärung zur finanztermingeschäftsfähigkeit.
kann mir jemand von euch helfen, mal in die unterlagen schauen?
noch zu kostos problem:
m.e. ist ein derart weitreichender haftungsausschluss nicht wirksam, wenn er in den AGBs steht. Ausserdem ist es der Nordnet technisch zumutbar, Orders auf Kontodeckung zu prüfen und ggf. diese abzuweisen. Schliesslich machen das andere Banken auch, z.b. Comdirekt.
Nicht klein beigeben, klagen!
m.e. ist ein derart weitreichender haftungsausschluss nicht wirksam, wenn er in den AGBs steht. Ausserdem ist es der Nordnet technisch zumutbar, Orders auf Kontodeckung zu prüfen und ggf. diese abzuweisen. Schliesslich machen das andere Banken auch, z.b. Comdirekt.
Nicht klein beigeben, klagen!
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
205 | ||
117 | ||
58 | ||
50 | ||
46 | ||
39 | ||
35 | ||
30 | ||
29 | ||
28 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
28 | ||
19 | ||
18 | ||
17 | ||
17 | ||
17 | ||
16 | ||
15 | ||
13 | ||
13 |