BGH-Urteil: Banken müssen Milliarden an deutsche Sparer zurückzahlen! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 27.10.05 22:32:31 von
neuester Beitrag 28.10.05 12:04:06 von
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"Sparer können Zins-Nachzahlung verlangen
Bonussparer können sich freuen: Auf Grundlage eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) können sie Verbraucherschützern zufolge mit durchschnittlich 1500 Euro Nachzahlung rechnen. Den Banken droht eine Erstattungswelle in Milliardenhöhe.
Düsseldorf - "Drei von vier Sparern können eine nachträgliche Zinsgutschrift fordern", sagte Verbraucherjuristin Kirsten Liske von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Vor allem Verträge aus Mitte der 1980er Jahre könnten sich als "verspäteter Lotto-Fünfer" entpuppen. Der Geldbranche drohe dadurch eine Erstattungswelle in Milliardenhöhe.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bereits im vergangenen Jahr Klauseln in langfristigen Sparverträgen für unwirksam erklärt, die der Bank das uneingeschränkte Recht zur Bestimmung des Zinssatzes einräumen. Viele Geldinstitute hatten solche Klauseln genutzt, um gestiegene Zinsen erst verspätet oder nur teilweise an die Kunden weiterzugeben.
Nachdem viele Banken zunächst versucht hätten, das BGH-Urteil zu ignorieren, seien inzwischen erste Gutschriften an die Kunden ausgezahlt worden, hieß es seitens der Verbraucherzentrale. Durchschnittlich müssten 1500 Euro an die Sparer zurückgezahlt werden. Bei der Überprüfung von 850 Sparverträgen habe die Spanne zwischen 100 Euro und 13.000 Euro gelegen.
Sparer sollten sich allerdings damit beeilen, ihr Geld einzufordern. Denn nach Angaben der Verbraucherschützer ist die Frage der Verjährung umstritten: "Wir gehen davon aus, dass bei laufenden Verträgen keine Verjährung eingetreten ist", sagte Liske. Bei Verträgen, die im Jahr 2002 ausgezahlt wurden, drohten die Ansprüche dagegen zu verfallen.
Bonussparer können sich freuen: Auf Grundlage eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) können sie Verbraucherschützern zufolge mit durchschnittlich 1500 Euro Nachzahlung rechnen. Den Banken droht eine Erstattungswelle in Milliardenhöhe.
Düsseldorf - "Drei von vier Sparern können eine nachträgliche Zinsgutschrift fordern", sagte Verbraucherjuristin Kirsten Liske von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Vor allem Verträge aus Mitte der 1980er Jahre könnten sich als "verspäteter Lotto-Fünfer" entpuppen. Der Geldbranche drohe dadurch eine Erstattungswelle in Milliardenhöhe.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bereits im vergangenen Jahr Klauseln in langfristigen Sparverträgen für unwirksam erklärt, die der Bank das uneingeschränkte Recht zur Bestimmung des Zinssatzes einräumen. Viele Geldinstitute hatten solche Klauseln genutzt, um gestiegene Zinsen erst verspätet oder nur teilweise an die Kunden weiterzugeben.
Nachdem viele Banken zunächst versucht hätten, das BGH-Urteil zu ignorieren, seien inzwischen erste Gutschriften an die Kunden ausgezahlt worden, hieß es seitens der Verbraucherzentrale. Durchschnittlich müssten 1500 Euro an die Sparer zurückgezahlt werden. Bei der Überprüfung von 850 Sparverträgen habe die Spanne zwischen 100 Euro und 13.000 Euro gelegen.
Sparer sollten sich allerdings damit beeilen, ihr Geld einzufordern. Denn nach Angaben der Verbraucherschützer ist die Frage der Verjährung umstritten: "Wir gehen davon aus, dass bei laufenden Verträgen keine Verjährung eingetreten ist", sagte Liske. Bei Verträgen, die im Jahr 2002 ausgezahlt wurden, drohten die Ansprüche dagegen zu verfallen.
Diese Fälle werden das Finanzamt sicher brennend interessieren ... die Inflation seit den 80ern interessiert den Fiskus eh nicht ... dafür umso mehr die Progression, wenn die Nachzahlung auf einen Schlag erfolgt ...
[posting]18.476.833 von borazon am 28.10.05 05:31:52[/posting]Eben. Die Banken werden diese Zins-Nachzahlungen natürlich ans BaFin melden müssen.
Und hupps! Da tauchen ja Zinsnachzahlungen für Vermögen von Kunden auf, die angeblich laut Steuererklärung ja gar nicht da waren....
So was aber auch! Eigentor?
Und hupps! Da tauchen ja Zinsnachzahlungen für Vermögen von Kunden auf, die angeblich laut Steuererklärung ja gar nicht da waren....
So was aber auch! Eigentor?
Alter Hut !!!!
Das entsprechende BGH-Urteil stammt aus dem Februar 2004.
Rene
Das entsprechende BGH-Urteil stammt aus dem Februar 2004.
Rene
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