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    Bernd Niquet: Die Zeitbombe am Neuen Markt - 500 Beiträge pro Seite | Diskussion im Forum

    eröffnet am 23.03.00 12:47:08 von
    neuester Beitrag 31.03.00 02:44:06 von
    Beiträge: 27
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      schrieb am 23.03.00 12:47:08
      Beitrag Nr. 1 ()

      Bernd Niquet: Die Zeitbombe am Neuen Markt

      - Die Behandlung von Aktienoptionen für Mitarbeiter-

      Gestern und vorgestern habe ich einen kritischen Beitrag über die Behandlung von Aktienoptionen für Mitarbeiter bei Microsoft referiert sowie selbst einmal ein derartiges Beispiel aufgestellt. Heute nun werde ich das Ergebnis meiner Recherchen zur Bilanzierung derartiger Beteiligungsmodelle darstellen:

      (1) Es gibt in dieser Hinsicht keine Unterschiede zwischen der Bundesrepublik und den USA.

      (2) Aktienoptionen für Mitarbeiter müssen im Zeitpunkt ihrer Gewährung nicht bilanziert werden, sondern es muss nur in einer Fussnote (!) auf sie verwiesen werden.

      (3) Diese Fussnote wird jedoch gemeinhin von niemandem wirklich beachtet.

      (4) Diese Fussnote ist dennoch bei steigenden Aktienmärkten der wichtigste Punkt in der Bilanz jeden Technologieunternehmens (!)

      Begründung:

      (5) Zum Zeitpunkt der Ausübung der Optionen muss die Differenz zwischen dem Basispreis (in etwa der Aktienkurs bei Gewährung) und dem gegenwärtigen Kurs

      - einerseits bei den Beschäftigten als Einkommen versteuert, - andererseits bei der Gesellschaft als Lohnkosten passiviert werden.

      (6) Der Cash-Flow der Gesellschaft wird dadurch nicht berührt, die Gewinn- und Verlustrechnung jedoch in vollem Umfange.

      (7) Das Unternehmen bekommt damit natürlich die Möglichkeit, wie Bill Parish es behauptet hat, diese Kosten, denen jedoch kein Cash-Abfluss gegenübersteht, steuermindernd anzusetzen.

      (8) Werden also Stock-Optionen in großem Umfange gewährt und steigt zudem der Kurs währenddessen steil an, - wie in meinem gestrigen Beispiel -, so wird dies in vielen Fällen zur wirtschaftlichen Überschuldung führen. Das heißt: Die Unternehmen säßen dann zwar, wenn sie ansonsten profitabel sind, auf einem hohen Cash-Berg, müssten jedoch Konkurs anmelden.

      (9) Ob hier jedoch bereits das letzte Wort gesprochen ist, weiß ich nicht. Die vorangegangenen Überlegungen sind jedoch logisch konstistent.

      (10) Es ist durchaus davon auszugehen, dass die Geschäftsergebnisse der Unternehmen am Neuen Markt in den nächsten Jahren ganz deutlich von dem Mitarbeiteroptionen bestimmt ist.

      (11) Wer sich also vor zukünftigen Verlusten schützen möchte, sollte das winzige kleine Fußnötchen in der Bilanz tunlichst nicht übersehen.

      (12) Konkrete Zahlen oder Statistiken über diesen Sachverhalt sind jedoch nirgendwo zu erhalten ...

      (13) Salute (!)

      Bernd Niquet, Donnerstag, 23. März 2000

      Feed-back und Diskussion: Im angeschlossenen Board bei www.wallstreet-online.de oder über: b.niquet@wallstreet-online.de

      Bernd Niquet, KEINE ANGST VORM NÄCHSTEN CRASH - Warum Aktien als Langfristanlage unschlagbar sind, Campus-Verlag, Frankfurt/M., New York 1999, 269 Seiten, kartoniert, 49,80 DM, ISBN 3-593-36293-7. Bestell-Link: http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3593362937/buchervonberndni

      Avatar
      schrieb am 23.03.00 13:40:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo Herr Niquet,

      also irgendwie bekomme ich Ihre Argumentation nicht auf die Reihe. Neben wir mal an ein Unternehmen hat 1 Mio EURO Grundkapital. Der Nennwert der Aktien ist 1 EURO. Ich fange jetzt bei dem Unternehmen an und bekomme 10000 Option zum Nennwert. Hier liegt ja nun schon eine verdeckte zukünftig Kapitalerhöhung vor, was jedoch an dieser Stelle keine Rolle spielt. Nach 2 Jahren über ich die Optionen aus. Die Aktie steht bei 50 EURO. Was passiert jetzt. Aus den 10000 Optionen werden 10000 Aktien (Umtauschverhältnis 1:1), die ich zu 1 EURO beziehe. Die Gesellschaft wird diese 10000 EURO auf der Aktivseite im Grundkapital verbuchen. Was passiert weiter? Ich verkaufe die 10000 Aktien an der Börse und erhalte 500.000 EURO. Wer hat jetzt die 490.000 EURO gezahlt? Der Markt! Und nicht das Unternehmen! Das ist doch wohl der entscheidende Punkt. Und das sind auch keine Kosten. Denn mit den Optionen gebe ich dem Mitarbeiter nur die Möglichkeit in Zukunft Anteilseigner zu werden. Wenn er dann seine Optionen ausübt, wird er Aktionär und verkauft nur seinen Anteil. Wo entstehen hier bitte schön Kosten? Mir ist sowieso schleierhaft wie Lohnkosten passiviert werden können, außer es sind Pensionszusagen.

      Herr Niquet, Sie sind auf dem Holzweg!

      MfG Markus Dahl
      Avatar
      schrieb am 23.03.00 14:04:04
      Beitrag Nr. 3 ()
      Zwar ist es richtig, daß die Unternehmen wirtschaftlich überschuldet sind, sie sind es aber ja nur in dem Maße, wie die Aktie gestiegen ist. Das heißt aber, daß in dem Moment, wo die wirtschaftliche Überschuldung bekannt wird, der Aktienkurs in den Boden fällt. Dann aber sind die ausstehenden Optionen der Mitarbeiter viel weniger wert, weswegen die Schulden, oh wunder, wieder verschwunden sind. Die verarschten sind die Aktionäre, die in jenem bösen Augenblick die Aktie halten, und die Mitarbeiter, die jahrelang für nichts gearbeitet haben.
      Da diese beiden aber, solange die Geschichte funktoniert, diejenigen sind, die am meisten profitieren, ist es nur gerecht, wenn sie auch das Risiko tragen.
      Ich weiß nicht, ob ich recht habe, was meint ihr?

      Gute Geschäfte!
      Avatar
      schrieb am 23.03.00 14:09:58
      Beitrag Nr. 4 ()
      Sorry, Herr Dahl, aber Sie haben es nicht verstanden. Es ist alles ein wenig komplizierter.(Das Grundkapital steht im übrigen auf der Passivseite.)
      Nehmen wir ruhig Ihr Beispiel, obwohl keine Gesellschaft ihre Aktien zum Nennwert begeben wird. Steigt die Aktie von 1 Euro auf 50, dann macht der Arbeitnehmer einen Gewinn von 49 Euro pro Aktie, den er versteuern muss. Das Unternehmen macht jedoch einen ebenso hohen Verlust. Denn ohne die Optionen begeben zu haben, könnte das Unternehmen jetzt - bei einer normalen Kapitalerhöhung - (annähernd) 50 Euro pro Aktie einspielen. (Verbuchung: 50 Euro in die Kasse auf der Aktivseite, 1 Euro in das Grundkapital und 49 Euro in die Rücklagen auf der Passivseite.)
      Durch das Optionsversprechen nimmt das Unternehmen jetzt jedoch nur 1 Euro pro Aktie ein. Folge: Es entsteht ein Verlust von 49 Euro pro Aktie, der als Lohnkosten negativ durch die GuV gebucht werden muss.
      Avatar
      schrieb am 23.03.00 14:16:30
      Beitrag Nr. 5 ()
      Tarantoga,
      jetzt haben wir uns überschnitten. Ich glaube, der Mechanismus, den Du beschreibst, ist richtig. Allerdings glaube ich, dass wir hier alle Neuland beschreiten.
      Aber schau Dir noch mal meine Antwort an "Warren Buffet" an. Hier wird natürlich deutlich, dass die Gesellschaft tatsächlich (!) einen Verlust erleidet, der sich sogar cashwirksam zeigt, weil die Gesellschaft anderenfalls ja viel mehr Cash eingespielt hätte.

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      Avatar
      schrieb am 23.03.00 14:37:31
      Beitrag Nr. 6 ()
      Aber ist es nicht so, daß das Unternehmen die Aktien zur Erfüllung der Optionen nicht neu begibt, sondern am Aktienmarkt kauft? In der Regel wird die entsprechende Wertsteigerung der Aktie ( und vielleicht auch die Marktbewegung durch den Kauf) ja mit Call Optionen oder der Begebung von Put Optionen ( wie wohl bei Microsoft ) abgesichert. Dadurch verliert das Unternehmen ja gar nichts, solange es sauber hegd und nicht spekuliert, oder?

      Schöne Gruße!
      Avatar
      schrieb am 23.03.00 14:50:16
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo zusammen,

      mir scheint, ich habe hier etwas nicht ganz verstanden.
      Wenn im obigen Beispiel: die Option vom Mitarbeiter ausgeübt wird,
      dann muss doch das Unternehemen erst einmal die Aktie am Markt einkaufen!?
      Oder ist schon von vorn herein festgelegt das sämtliche Optionen die
      fällig werden automatisch zu einer Kapitalerhöhung führen.
      Für den Fall das die Unternehmung die Aktien erst am Markt erwerben müsste
      sehe ich ein, das die Unternehmung Konkur anmelden darf, denn das würde
      sie sicher ruinieren. Nur der Automatissmus, das Miterabeiteroptionen
      zwangsläufig zu einer Kapitalerhöhung führen, bedeutet doch eine massive
      Entwertung der Stimmrechte der Altaktionäre. Soweit ich weiss, muss eine
      Kapitalerhöhung doch von der Hauptversammlung beschlossen werden. Oder!

      Wie seht ihr das...
      Avatar
      schrieb am 23.03.00 14:50:18
      Beitrag Nr. 8 ()
      Sorry, Herr Dahl, aber Sie haben es nicht verstanden. Es ist alles ein wenig komplizierter.(Das Grundkapital steht im übrigen auf der Passivseite.)

      Da haben Sie Recht. Ein dicker Patzer!

      Nehmen wir ruhig Ihr Beispiel, obwohl keine Gesellschaft ihre Aktien zum Nennwert begeben wird. Steigt die Aktie von 1 Euro auf 50, dann macht der Arbeitnehmer einen Gewinn von 49 Euro pro Aktie, den er versteuern muss.

      Momentchen...zum Zeitpunkt der Ausübung steht die Aktie bei 50 EURO. So..und nun? Mir ist im Moment nicht klar ob ich bei Bezug von Aktien den Unterschiedsbetrag vom vorher vereinbarten Basispreis (hier 1 EURO) und dem aktuellen Kurs (hier 50 EURO) versteuern muss oder ob ich das als AN umgehen kann, indem ich die Aktien min. 1 jahr halte. Aber das ist an dieser Stelle auch nicht entscheidend.

      Das Unternehmen macht jedoch einen ebenso hohen Verlust. Denn ohne die Optionen begeben zu haben, könnte das Unternehmen jetzt - bei einer normalen Kapitalerhöhung - (annähernd) 50 Euro pro Aktie einspielen. (Verbuchung: 50 Euro in die Kasse auf der Aktivseite, 1 Euro in das Grundkapital und 49 Euro in die Rücklagen auf der Passivseite.)
      Durch das Optionsversprechen nimmt das Unternehmen jetzt jedoch nur 1 Euro pro Aktie ein. Folge: Es entsteht ein Verlust von 49 Euro pro Aktie, der als Lohnkosten negativ durch die GuV gebucht werden muss.

      Also nee..so kann das nicht stimmen! Sie diskutieren über fiktive Verluste. Ich über meine Optionen aus und die Verbuchung verläuft so wie Sie es beschrieben haben - korrekt! Und dann? Dann verkaufe ich die Aktien evtl. steuerfrei nach einem Jahr am Markt. Mit dem Unternehmen hat das nichts mehr zu tun. Sie sprechen über fiktive Verlust, da das UNen bei einer Kapitalerhöhung anstatt des 1 EUROs 50 bekommen hätte. Es gilt jeoch das Realisationsprinzip! Sie dürfen dementsprechend diese nicht realisierten Verluste auch nicht ausweisen! Denn das Unternehmen hat die 49 EURO nicht gezahlt, sondern der Markt. Wer hier vermutlich der Dumme ist, sind die übrigen Aktionäre. Und zwar dann, wenn im Rahme dieser verdeckten Kapitalerhöhung (Stock-Option Programm für Mitarbeiter)das Bezugsrecht ausgeschlossen wird - so z.B. bei DCAG.

      Ihre Antwort bitte...

      Danke + Gruss
      Markus Dahl
      Avatar
      schrieb am 23.03.00 15:23:56
      Beitrag Nr. 9 ()
      Herr Niquet,

      ich denke weiter nach und komme zu weiterer folgender Konklusio:

      Der entscheidende Punkt ist, daß bei einem Stock-Option Programm das Bezugsrecht für die anderen Aktionäre ausgeschlossen wird. Denn ein solches Programm stellt eine gedeckte Kapitalerhöhung dar.

      Mit welchem Recht wollen Sie denn die 49 EURO passivieren. Gegenüber wem stellt das denn eine Verbindlichkeit dar? Höchstens gegenüber den restlichen Aktionären. Aber die haben ja zugestimmt, daß Sie vom Bezugsrecht ausgeschlossen sind. Im übrigen, wenn man mal länger drüber nachdenkt, muß jedes Stock-Option Programm unter Ausschluss des Bezugsrechts aufgelegt werden. Ansonsten müßte das Unternehmen bei jeder Ausübung den restlichen Aktionären ein Bezugsrecht einräumen bzw. auszahlen. Das hängt jedoch wiederum vom Kurs zum Zeitpunkt der Ausübung ab. Ein Prozeß, der erheblichen bürokratischen Aufwand bedeutete.

      Nichtsdestotrotz, eine Passivierung verstößt eindeutig gegen handelsrechtliche Passivierungsgebote.

      Gruss Markus Dahl
      Avatar
      schrieb am 23.03.00 15:59:10
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ja, ja herr niquet!
      da haben sie diesmal wirklich recht (sonst nur manchmal!). aber ist
      das ganze volkswirtschaftlich nicht gehupft wie gesprungen? die ganzen
      bewertungsfragen, insbesondere mit dem neuen markt, der biotechnologie
      usw. vermitteln doch sowieso nur scheinbare sicherheit für diejenigen,
      die begründungen für etwas vorweisen müssen. selbstverständlich ist das,
      was wir sehen, grundsätzlich nur reine spekulation. und folgerichtig
      sind auch die bücher dieser shooting stars zwar nicht vorsätzlich
      frisiert (hoffentlich), aber immerhin `auf treibsand` gebaut. wir
      haben doch in usa jetzt die ersten firmen, die von den aufsichtsbe-
      hörden zur `kaufmännischen` buchaltung verdonnert wurden und sich nun
      im freien fall befinden. Alles nur angew. psychologie (bzw. herdentrieb).
      die kunst ist doch nur, das bei seinen anlageentscheidungen zu berücksichtigen.
      wir können auf fallende und steigende kurse spekulieren, wir haben die tollsten
      derivate und instrumente, wir haben zum handeln immer bessere infrastruktur. da ist
      doch relativ egal, an welcher stelle das geld in die volkswirtschaft eingeschleust wird.
      und wenn es erstmal zur verfügung gestellt wird arbeitet es auch unabhängig vom jeweiligen
      besitzer. ist doch wurscht, ob das geld protrade oder niquet gehört, hauptsache es arbeitet.
      das protrade oder niquet das anders sehen ist klar, aber dann sollen die beiden eben besser
      spekulieren!

      grüsse, grüsse.
      Avatar
      schrieb am 23.03.00 16:18:53
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hallo Herr Niquet,

      ich versteh es leider nicht. Könnten Sie bitte den letzten Absatz Ihres Kommentares erläutern. Ich versteh es so, daß das Unternehmen Opportunitätskosten in Höhe von annährend 49 Euro hat, aber keinen echten Aufwand. Warum entsteht ein Verlust von 49 Euro, welcher als Lohnkosten durch die GuV gebucht werden muß? Das einzige was ich bisher erkennen kann ist die Auswirkung auf den Gewinn je Aktie, welcher sich verschlechtert, da mehr Aktien im Markt sind. Aber diese Aktienoptionen werden ja schon zu Ihrem Ausgabezeitpunkt in die Aktienanzahl des Unternehmens mit einbezogen.

      Danke, aloha d.
      Avatar
      schrieb am 23.03.00 16:38:54
      Beitrag Nr. 12 ()
      Herr Niquet hat recht. Da die Unternehmen am Neuen Markt nach IAS/USGAP bilanzieren, sind die von Herrn Niquet angesprochenen "Opportunitätskosten" tatsächlich als Personalaufwand anzusehen, wobei es jedoch wie bereits ausgeführt nicht zu Liquiditätsabflüssen im Unternehmen kommt. In jedem Fall wird die Profitabilität dieser Unternehmen negativ beinflusst, was das viel diskutierte Erreichen der Gewinnzone insbesondere der Technologie-Shooting-Stars noch schwieriger machen dürfte. Hieraus jedoch eine grundsätzliche "Überschuldungsproblematik" für Neue-Markt-Unternehmen abzuleiten, ist jedoch vielleicht ein bißchen überzogen.
      Avatar
      schrieb am 23.03.00 17:24:42
      Beitrag Nr. 13 ()
      Wenn das Unternehmen die Aktien erst einkaufen müsste, dann wäre die Situation ja noch schwieriger. Denn dann müssten Sie pro Aktie 50 Euro zahlen und sie für 1 Euro abgeben, hätten also mithin nicht nur einen buchhalterischen Verlust von 49 Euro, sondern zusätzlich auch noch einen echten Cash-Abfluss.

      Zum Argument mit den Opportunitätskosten: Ihr habt Recht, das ist schon irgendwie richtig gesagt. Denn es ist nur ein Buchverlust, dem ein geringerer Cash-Zufluss in der Zukunft gegenübersteht. Ganz kommt es jedoch nicht hin. Ich habe mir deshalb selbst gerade noch einmal ein Beispiel dazu konstruiert, welches in in meiner morgigen Kolumne bringen werde - und würde mich freuen, wenn wir dann noch einmal final darüber diskutieren könnten.
      Avatar
      schrieb am 23.03.00 18:25:00
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hi,
      wenn die Aktien fallen und Optionen wertlos werden, meutern
      die Angestellten. Deshalb ist es in den USA schon mehrmals
      in einem solchen Fall vorgekommen, dass das Unternehmen
      die Optionsbedingungen nachträglich nach unten korrigiert hat,
      so dass die Option wieder ausgeübt werden konnte!

      Herr Niquet, gutes Thema! Vor allem Warren Buffet hat
      sich schon mehrere Jahre in seinen Berichten mit dieser
      Problematik beschäftigt.
      Und ebenfalls die Zeitschrift "Economist", die den Managern
      gleich direkt vorwarf, Firmenschulden zu machen, um eigene
      Aktien zurückkaufen zu können, um den Kurs der Aktie
      noch weiter nach oben zu treiben, so dass die Optionen mehr
      wert sind!
      Weiß leider die Ausgaben nicht mehr, aber stand in mindestens
      3 Heften im letzten Sommer.
      Ihre Kommentare finde ich übrigens gut! Gruss s.
      Avatar
      schrieb am 23.03.00 18:35:49
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hi, und gleich nochmals: Woher kommen die Aktien?
      Meistens wohl neue, sozusagen Kapitalerhöhung, aber es ist
      tatsächlich so, dass es vorkommt, dass die Unternehmen eigene
      Aktien vom Markt zurückkaufen müssen, um das Ausüben von
      Optionen zu ermöglichen.

      Im übrigen gibt es zig Optionsmodelle mit Ansparen, Dazuzahlen,
      total geschenkt und was weiss ich, wobei es einige steuerliche
      Fallen zu umschiffen gibt für die Firma und den Optionsausüber.
      Habe mal im Inet tagelang gesucht, musste aber mit meinem
      Englisch bei dem komplizierten Wirtschafts-, Gesetz- und Steuerenglisch teilweise passen!
      Gruss s.
      Avatar
      schrieb am 23.03.00 19:05:34
      Beitrag Nr. 16 ()
      Hier die eigenen Aussagen von MSFT wie sie die Aktienoptionen handhaben. Interessant besonders der zweite Teil, wo Sie eine härtere Bilanzierungsmethode aufzeigen. Der Gewinn 1999 läge dann 10% niedriger. Dies ist m.E. nach das "maximale Gefahrenpotential" alles andere ist wohl doch nur "Stochern im Nebel".

      Zur Bilanzierung generell. Sobald die Optionen ausgeübt werden, muß MSFT (und andere) den entstehenden "Verlust" aufweisen. Dies hat aber nicht das Potential, was Mr. Parish beschreibt. MSFT Zahlen sind keine Luftnummern.

      X-Ray


      Link: http://www.microsoft.com/msft/ar99/notes6.htm

      The Company follows Accounting Principles Board Opinion 25, Accounting for Stock Issued to Employees, to account for stock option and employee stock purchase plans. Historically, exercise prices of grants of ESOs were struck at the lowest price in the 30 days following July 1 for annual grants and the 30 days after the start date for new employees. In connection with this practice, which is no longer employed, a charge of $217 million was recorded in the fourth quarter for fiscal 1999 compensation expense.
      An alternative method of accounting for stock options is SFAS 123, Accounting for Stock-Based Compensation. Under SFAS 123, employee stock options are valued at grant date using the Black-Scholes valuation model, and compensation cost is recognized ratably over the vesting period. Had compensation cost for the Company’s stock option and employee stock purchase plans been determined based on the Black-Scholes value at the grant dates for awards, pro forma income statements for 1997, 1998, and 1999 would have been as follows:

      Year Ended
      June 30 1997 1998 1999

      --------------------------------------------------------------------------------

      --------------------------------------------------------------------------------

      --------------------------------------------------------------------------------

      Reported Pro
      forma Reported Pro
      forma Reported Pro
      forma



      Revenue $11,936 $11,936 $15,262 $15,262 $19,747 $19,747

      Operating expenses:

      Cost of revenue 2,170 2,290 2,460 2,628 2,814 3,024

      Research and development 1,863 2,168 2,601 3,023 2,970 3,504

      Acquired in-process technology — — 296 296 — —

      Sales and marketing 2,411 2,539 2,828 3,003 3,231 3,448

      General and administrative 362 424 433 520 689 822

      Other expenses 259 259 230 230 115 115

      --------------------------------------------------------------------------------

      Total operating expenses 7,065 7,680 8,848 9,700 9,819 10,913

      --------------------------------------------------------------------------------

      Operating income 4,871 4,256 6,414 5,562 9,928 8,834

      Investment income 443 443 703 703 1,803 1,803

      Gain on sale of Softimage, Inc. — — — — 160 160

      --------------------------------------------------------------------------------

      Income before income taxes 5,314 4,699 7,117 6,265 11,891 10,797

      Provision for
      income taxes 1,860 1,646 2,627 2,325 4,106 3,723

      --------------------------------------------------------------------------------

      Net income 3,454 3,053 4,490 3,940 7,785 7,074

      Preferred stock dividends 15 15 28 28 28 28

      --------------------------------------------------------------------------------

      Net income available for common shareholders $ 3,439 $ 3,038 $ 4,462 $ 3,912 $ 7,757 $ 7,046

      --------------------------------------------------------------------------------

      Diluted earnings per share $ 0.66 $ 0.58 $ 0.84 $ 0.73 $ 1.42 $ 1.29

      --------------------------------------------------------------------------------



      The pro forma disclosures in the previous table include the amortization of the fair value of all options vested during 1997, 1998, and 1999, regardless of the grant date. If only options granted after 1996 were valued, as prescribed by SFAS 123, pro forma net income would have been $3,179 million, $4,019 million, and $7,109 million, and earnings per share would have been $0.61, $0.75, and $1.30 for 1997, 1998, and 1999.
      The weighted average Black-Scholes value of options granted under the stock option plans during 1997, 1998, and 1999 was $5.86, $11.81, and $20.90. Value was estimated using an expected life of five years, no dividends, volatility of .32 in 1999 and 1998 and .30 in 1997, and risk-free interest rates of 6.5%, 5.7%, and 4.9% in 1997, 1998, and 1999.
      Avatar
      schrieb am 23.03.00 20:00:26
      Beitrag Nr. 17 ()
      Ich stimme mit Ihnen überein, Herr Niquet, dass die heutigen Bilanzierungs-
      Vorschriften nicht genügen. Es ist richtig, dass den Unternehmen Einnahmen
      in Höhe der Differenz zwischen Kurswert und Ausübungspreis entgehen.
      Es ist auch korrekt wenn GuV davon tangiert werden. Doch die ganze Sache
      ist doch eigentlich Buchhaltungstechnischer Natur. Das Unternehmen selbst
      wird im operativen Bereich nicht tangiert. Wenn wir ein ansonst gesundes
      Unternehmen danach als Konkurs erklären müssen, wäre dies fatal, da es
      grösstenteil eh Luftübungen sind. Also...ran an die Bilanzvorschriften.
      Es gibt Handlungsbedarf.

      Gruss

      InnoBrain
      Avatar
      schrieb am 23.03.00 20:10:07
      Beitrag Nr. 18 ()
      Interessantes Thema. Meine Frage dazu: Stimmt das Modell von Herrn Niquet nur nach IAS/GAAP oder auch nach dem HGB? Nur im letzteren Fall würde nämlich die Aussage stimmen, daß die Unternehmen faktisch Konkurs anmelden müßten; die anderen Rechnungslegungsstandards tangieren diesen Punkt ja nicht.
      Danke für die Antwort.
      UT
      Avatar
      schrieb am 23.03.00 20:14:55
      Beitrag Nr. 19 ()
      Meine Frage hat sich erledigt. Manchmal sollte man eben erst nachdenken ... ;)
      Avatar
      schrieb am 23.03.00 20:15:12
      Beitrag Nr. 20 ()
      Diese "Eventualverbindlichkeiten" müssen sehr wohl, so lange sie bestehen, bei der Bilanzierung berücksichtigt werden. Es sind entsprechende Rückstellungen anzusetzen, wenn sich daraus Belastungen für das Unternehmen ergeben. Diese Verpflichtungen werden also zu jedem Bilanzstichtag bewertet. Da "vernünftige Unternehmen" allerdings solche Zusagen im Regelfall absichern (z.B. durch eigene Aktien im Bestand),ist eine solche Rückstellungsbildung nur in seltenen Fällen erforderlich.
      mfG
      Frupi
      Avatar
      schrieb am 23.03.00 22:04:59
      Beitrag Nr. 21 ()
      Herr Niquet, Herr Dahl,

      Wenn ich das richtig sehe, laufen die Argumentationen etwas auseinander.
      Wenn ich bei dieser Gesellschaft bleibe, ist es in dem Modell von Herrn Niquet wohl so, daß wenn ich (als Mitarbeiter) mein Optionsrecht ausübe, die Firma die Aktien am Markt kaufen muß, um sie mir auszuhändigen, mit den beschriebenen Verlusten (und anschließendem Kurssturz).
      Wie läuft das aber, wenn ich bei Firmengründung ein Teil der Aktien für solche Programme vorsehe (also die Geschäftsführer geben Teile ihres Aktienbündels zum Optionspreis ab). Das dürfte die Firma finanziell nicht belasten, und der Aktienmarkt bezahlt die Zeche!
      Avatar
      schrieb am 24.03.00 10:20:58
      Beitrag Nr. 22 ()
      02453, die Bilanzierungen, die Microsoft hier bekanntgibt, stimmen vollkommen mit dem überein, was ich geschrieben habe: Bei Ausübung Ansetzung als Lohnkosten. Deshalb auch im Cash-Flow von 1999 3,1 Mrd. $ plus aus dieser Position, weil kein Cash-Abfluss, aber Kostenposition.

      InnoBrain: Nein, es ist nicht nur bilanztechnisch. Das habe ich auch gedacht, doch wenn man die Sache zu Ende denkt, kommt man zu einer völligen Übereinstimmung von GuV und Cash-Flow. Schauen Sie dazu einmal in meine heutige Kolumne hinein.

      Und ganz generell: Jede AG lässt sich auf der HV ein "Bedingtes Kapital" einräumen bei der Gewährung von Aktienoptionen. Das heißt: Die Aktien stammen dann beim Bezug aus einer Kapitalerhöhung. Sie am Markt zu kaufen, wäre ja doppelt tragisch. Siehe dazu mein Posting weiter oben.
      Avatar
      schrieb am 24.03.00 14:54:27
      Beitrag Nr. 23 ()
      Hallo Herr Piquet,
      im Internetboard gibts einen ganz interessanten Thread zum Thema, vielleicht können Sie dazu Stellung nehmen?
      Gruss,
      Mo

      http://www.wallstreet-online.de/community/board/ws/threads/1…
      Avatar
      schrieb am 24.03.00 20:12:16
      Beitrag Nr. 24 ()
      Sg Herr Niquet,

      das heißt, in der GuV wir ein Verlust von 49Euro/Aktie verbucht, der tatsächlich nicht enstanden ist, sofern das Unternehmen die Aktie nicht am Markt kaufen mußte. Ihrer Überlegung kann ich soweit folgen, daß die Voraussetzung für eine nicht nur "buchtechnische" Überschuldung dann gegeben ist, wenn ein Unternehmen Optionen ausgibt ohne die entsprechenden Aktien zu halten - was durchaus möglich ist.
      Es sollte hier eine Pflicht der Unternehmen geben Optionen an Mitarbeiter mit zumindest einem hohen Anteil an vom Unternehmen gehaltenen Aktien abzusichern.

      mfg
      mro
      Avatar
      schrieb am 26.03.00 18:09:15
      Beitrag Nr. 25 ()
      Ihre BWL Lektüren sind sehr interessant.Ist es aber nicht so, dass
      das Unternehmen die Aktien für bspw. 50 € am Markt erwerben muss und
      dann dem Mitarbeiter für einen viel niedrigeren Basispreis übergibt?

      Bsp: 50 € kostet die Aktie am Markt/25€ Basispreis
      25€ (Geld, das man vom Mitarbeiter erhält)- 50€ (
      die man vorher selber am Markt bezahlt hat) = -25 €
      Ist das richtig überlegt?

      Schöne Grüße
      HKTop
      Avatar
      schrieb am 26.03.00 19:06:27
      Beitrag Nr. 26 ()
      ist es für euch möglich, mal ein paar namen zu nennen, welche
      unternehmen man sich in dieser hinsicht am genauesten anschauen müßte?
      mich kostet das leider einfach zu viel zeit, in dieser sache die
      übersicht zu bekommen, ihr seid da sicher schon ein stück weiter.
      danke.
      Avatar
      schrieb am 31.03.00 02:44:06
      Beitrag Nr. 27 ()
      viele unternehmen am NM bilanzieren bereits nach US-GAAP und werden in zukunft auch wohl dazu übergehen. Dabei gibt es die Begrifflichkeit der "basic and fully dilluted shares", einer Anzahl von bestehenden und optional in der Zukunft ausübbaren Aktien, die in jedem Quartalsbericht auf Basis von Durchschnittszahlen des Quartals jeweils angepasst wird. Gibt eine Gesellschaft nun sehr viele Optionen aus, so verteilt sich die durch Motivation und Akquise fähiger Mitarbeiter gestiegene Profitabilität der Zukunft auf deutlich mehr Anteile. Die Kosten aus diesen Optionsprogrammen werden zwar noch in den G+Vs ausgewiesen, allerdings macht dies wenig sinn (Analysten sehen es auch so), da durch die höhere Aktienzahl ein niedrigerer Gewinn pro Aktie heute und in Zukunft für den Aktionär unterm Strich steht. Und für diesen wird ein Geschäftsbericht gedruckt.


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