AMIS Fonds - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 10.11.05 08:38:04 von
neuester Beitrag 28.12.06 12:37:36 von
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Umfassende Infos zur AMIS Pleite unter:
www.gomopa.net/Finanzforum/Versicherungen-Aktien-Fonds/AMIS-Fonds-in-Schwierigkeiten
www.gomopa.net/Finanzforum/Versicherungen-Aktien-Fonds/AMIS-Fonds-in-Schwierigkeiten
Wem die Sparpläne oder Einmalanlagen als Sondervermögen
bezeichnet "vermittelt" wurden:
- Sofort ran an den Vertriebler und die Kohle
zurückfordern.
bezeichnet "vermittelt" wurden:
- Sofort ran an den Vertriebler und die Kohle
zurückfordern.
[posting]18.732.737 von warrantexperte am 10.11.05 08:46:19[/posting]Aber es sollte doch So´vermögen sein. Sind hier nicht andere; evtl. sogar die Banken mit dran?
Nun ja - sicher. Der Knackpunkt ist, dass SICAVs als
Sondervermögen deklariert verkauft wurden, was sie
eben gerade offensichtlich nicht sind wie man nun
sieht.
Das hätte der Vertrieb wissen müssen. Damit steigen
- wenn es so ist - enorm die Chancen sich die Kohle
vom Vertrieb zu holen, anstatt sich ewig mit AMIS und
Folgende herumzuschlagen.
Sondervermögen deklariert verkauft wurden, was sie
eben gerade offensichtlich nicht sind wie man nun
sieht.
Das hätte der Vertrieb wissen müssen. Damit steigen
- wenn es so ist - enorm die Chancen sich die Kohle
vom Vertrieb zu holen, anstatt sich ewig mit AMIS und
Folgende herumzuschlagen.
[posting]18.733.079 von warrantexperte am 10.11.05 09:00:53[/posting]Danke!
Immer wieder interessant, was sich so drehen lässt.
Tip: Mal nachsehen, was PwC eigentlich testiert hat bei dem Laden.
Tip: Mal nachsehen, was PwC eigentlich testiert hat bei dem Laden.
Exoten können auch ihre Tücken haben, sollte uns zu denken geben.
Also so exotisch waren die gar nicht. Die Produkte
waren eher konservativ, hätte auch alles von der
Sparkasse sein können. Unspektakuläre Fondsmixe
dachfondsähnlich bekannter Investmentfonds.
Ist ein absolut dicker Hund und mit Sicherheit ein
schwerer Schlag für das Mittelfeld der Branche.
waren eher konservativ, hätte auch alles von der
Sparkasse sein können. Unspektakuläre Fondsmixe
dachfondsähnlich bekannter Investmentfonds.
Ist ein absolut dicker Hund und mit Sicherheit ein
schwerer Schlag für das Mittelfeld der Branche.
Warum nehmen die ausgerechnet SICAVs in LU ? Die hätten das in
der Karibik (Bermudas, Cayman Islands, BVI etc.) machen sollen, dann
könnten sie weiterhin Geld einsammeln und keiner würde was merken.
der Karibik (Bermudas, Cayman Islands, BVI etc.) machen sollen, dann
könnten sie weiterhin Geld einsammeln und keiner würde was merken.
Müsste eher heißen:
....und keiner würde was machen können.
Angeblich wurde das Geld nie in die Fonds investiert,
sondern gleich weiter auf die Cayman Islands transferiert.
Das das keiner in LU gemerkt hat ? Da sind doch nach den
EU Aussenwirtschaftsordnungsgesetzen auch Anzeigen usw.
erforderlich ?
....und keiner würde was machen können.
Angeblich wurde das Geld nie in die Fonds investiert,
sondern gleich weiter auf die Cayman Islands transferiert.
Das das keiner in LU gemerkt hat ? Da sind doch nach den
EU Aussenwirtschaftsordnungsgesetzen auch Anzeigen usw.
erforderlich ?
Zwischenresümierend sei anzumerken, dass mit diesem
glanzvollen Husarenstück unsere österreichischen Freunde
sich wiederholt an die Spitze der Liste für Finanzpiraterie gefochten haben.
Ich warte jetzt gespannt nur noch darauf, wann die Reifen
des Rennwagens platzen und mit einer Superdetonation
der nächste Milliardenskandal die Alpenrepublik
erschüttert.
glanzvollen Husarenstück unsere österreichischen Freunde
sich wiederholt an die Spitze der Liste für Finanzpiraterie gefochten haben.
Ich warte jetzt gespannt nur noch darauf, wann die Reifen
des Rennwagens platzen und mit einer Superdetonation
der nächste Milliardenskandal die Alpenrepublik
erschüttert.
Die Aufsicht in LU hat schon 2004 gemerkt, dass u.U. etwas faul ist
(d.h. Depotbank konnte nicht nachweisen, dass die Bewertung stimmt).
Daraufhin haben sie damals schon Ein-/Auszahlung gesperrt.
Per Anordnung vom 07.11.05 sind die Teile endgültig rausgeflogen.
www.cssf.lu
(d.h. Depotbank konnte nicht nachweisen, dass die Bewertung stimmt).
Daraufhin haben sie damals schon Ein-/Auszahlung gesperrt.
Per Anordnung vom 07.11.05 sind die Teile endgültig rausgeflogen.
www.cssf.lu
AeW sieht keine Zahlungsverpflichtung
(15.11.05) - Die Anlegerentschädigungseinrichtung für WPDLU GmbH (AeW) bezog am 15.11. in einer Pressekonferenz erstmals offiziell zur Haftungsfrage im Fall AMIS Stellung. Wie berichtet war die inzwischen insolvente AMIS-Tochter AMIS Financial Consulting Mitglied dieser vom Gesetzgeber zwingend vorgeschriebenen Entschädigungseinrichtung für Vermögensverwaltungsunternehmen.
Vor Journalisten erklärten der Wiener Rechtsanwalt Andreas Pascher, er ist einer der beiden AeW-Geschäftsführer, und Karl Kaniak, er ist Vorsitzender des Expertenbeirats der AeW, dass der Anlegerentschädigungsfonds nach den bisher vorliegenden Daten wahrscheinlich keine Haftung im Fall AMIS übernehmen werde. Derzeit sei vor allem fraglich, ob der Schaden ursächlich durch das AeW-Mitglied AMIS Financial Consulting ausgelöst wurde. Sollte sich herausstellen, dass das Fehlverhalten in anderen Unternehmen der AMIS-Gruppe bzw. in einem der anderen in den Fall involvierten Unternehmen aufgetreten ist, wäre die AeW nicht verpflichtet, Schadenersatz zu leisten. Kaniak und Pascher fügten jedoch hinzu, dass die Faktenlage derzeit noch so unklar sei, dass noch kein abschließendes Urteil möglich sei. Für den Fall, dass sich doch eine Haftungsverpflichtung der AeW herauskristallisieren sollte, stünden derzeit zwischen 5 und 5,5 Millionen Euro zur Verfügung.
Fest steht bereits heute, dass der Fall AMIS die gesamte Konstruktion und Funktionsweise der AeW auf den Prüfstand stellen wird, denn wie Kaniak und Pascher bestätigen mussten, ist nach heutiger Rechtslage noch nicht einmal klar, ob diese Einrichtung nur einmalig oder auch wiederholt zur Haftung herangezogen werden kann. Auch die Frage nach einem möglichen Konkurs der AeW konnten nicht endgültig beantwortet werden, wobei der zweite AeW-Geschäftsführer Siegfried Lanzendorfer einen Konkurs der AeW ausschließt.
Derzeit werden alle strittigen Fragen von Juristen geprüft, wie lange dies dauern wird, sei derzeit aber noch offen. Pascher zu den für Anleger relevanten Fristen: „Forderungen von Anlegern müssen binnen eines Jahres gestellt werden. Die AeW ist verpflichtet berechtigte Ansprüche innerhalb von drei Monaten nach ihrer Feststellung auszuzahlen.“
Insgesamt gehören derzeit 83 heimische Finanzdienstleistungsunternehmen der AeW an, sie haften solidarisch für Schäden, die Anlegern im Zuge einer vermögensverwaltenden Tätigkeit zugefügt werden - allerdings nur wenn ein WPDLU, das Kundenportfolios verwaltet, nicht in der Lage ist „Gelder zurückzuzahlen, die Anlegern im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen geschuldet werden oder den Anlegern Instrumente (also Wertpapiere) nicht zurück gegeben werden können, die diesen gehören und für sie im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften verwaltet werden.“
www.aew.at
(15.11.05) - Die Anlegerentschädigungseinrichtung für WPDLU GmbH (AeW) bezog am 15.11. in einer Pressekonferenz erstmals offiziell zur Haftungsfrage im Fall AMIS Stellung. Wie berichtet war die inzwischen insolvente AMIS-Tochter AMIS Financial Consulting Mitglied dieser vom Gesetzgeber zwingend vorgeschriebenen Entschädigungseinrichtung für Vermögensverwaltungsunternehmen.
Vor Journalisten erklärten der Wiener Rechtsanwalt Andreas Pascher, er ist einer der beiden AeW-Geschäftsführer, und Karl Kaniak, er ist Vorsitzender des Expertenbeirats der AeW, dass der Anlegerentschädigungsfonds nach den bisher vorliegenden Daten wahrscheinlich keine Haftung im Fall AMIS übernehmen werde. Derzeit sei vor allem fraglich, ob der Schaden ursächlich durch das AeW-Mitglied AMIS Financial Consulting ausgelöst wurde. Sollte sich herausstellen, dass das Fehlverhalten in anderen Unternehmen der AMIS-Gruppe bzw. in einem der anderen in den Fall involvierten Unternehmen aufgetreten ist, wäre die AeW nicht verpflichtet, Schadenersatz zu leisten. Kaniak und Pascher fügten jedoch hinzu, dass die Faktenlage derzeit noch so unklar sei, dass noch kein abschließendes Urteil möglich sei. Für den Fall, dass sich doch eine Haftungsverpflichtung der AeW herauskristallisieren sollte, stünden derzeit zwischen 5 und 5,5 Millionen Euro zur Verfügung.
Fest steht bereits heute, dass der Fall AMIS die gesamte Konstruktion und Funktionsweise der AeW auf den Prüfstand stellen wird, denn wie Kaniak und Pascher bestätigen mussten, ist nach heutiger Rechtslage noch nicht einmal klar, ob diese Einrichtung nur einmalig oder auch wiederholt zur Haftung herangezogen werden kann. Auch die Frage nach einem möglichen Konkurs der AeW konnten nicht endgültig beantwortet werden, wobei der zweite AeW-Geschäftsführer Siegfried Lanzendorfer einen Konkurs der AeW ausschließt.
Derzeit werden alle strittigen Fragen von Juristen geprüft, wie lange dies dauern wird, sei derzeit aber noch offen. Pascher zu den für Anleger relevanten Fristen: „Forderungen von Anlegern müssen binnen eines Jahres gestellt werden. Die AeW ist verpflichtet berechtigte Ansprüche innerhalb von drei Monaten nach ihrer Feststellung auszuzahlen.“
Insgesamt gehören derzeit 83 heimische Finanzdienstleistungsunternehmen der AeW an, sie haften solidarisch für Schäden, die Anlegern im Zuge einer vermögensverwaltenden Tätigkeit zugefügt werden - allerdings nur wenn ein WPDLU, das Kundenportfolios verwaltet, nicht in der Lage ist „Gelder zurückzuzahlen, die Anlegern im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen geschuldet werden oder den Anlegern Instrumente (also Wertpapiere) nicht zurück gegeben werden können, die diesen gehören und für sie im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften verwaltet werden.“
www.aew.at
Von der AeW hat man nichts anderes erwartet, typisch.
So ist das halt in Ösiland.
Ab wann darf man ein Land eigentlich als "Schurkenstaat"
bezeichnen ?
So ist das halt in Ösiland.
Ab wann darf man ein Land eigentlich als "Schurkenstaat"
bezeichnen ?
Die EdW Anwälte arbeiten vermutlich auch schon an einem geeigneten
juristischen Konstrukt, wonach die EdW für Phoenix nichts zahlen muss.
juristischen Konstrukt, wonach die EdW für Phoenix nichts zahlen muss.
VerBaFin November 2005
Bekanntmachung über eine ausländische Investmentgesellschaft
Vom 10. November 2005
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gibt nach § 144 Abs. 2
Satz 3 des Investmentgesetzes (InvG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
15. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2676), das zuletzt durch Art. 7 des Gesetzes
zur Beschleunigung der Umsetzung von Öffentlich Privaten Partnerschaften
und zur Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen für Öffentlich Private
Partnerschaften vom 01. September 2005 (BGBl. I S. 2676) geändert worden
ist, in Verbindung mit § 15d Abs. 6 Satz 2 des Auslandinvestment-Gesetzes
(AuslInvestmG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. September 1998
(BGBl. I S. 2820), das zuletzt durch Artikel 32 des Dritten Gesetzes zur
Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften vom 21. August 2002
(BGBl. I S. 3322) geändert worden ist, bekannt, dass der
AMIS Funds
4, boulevard Royal
2449 Luxembourg
Luxembourg
am 07. November 2005 der weitere öffentliche Vertrieb von Anteilen an den Teilfonds
AMIS Funds Basisplan
AMIS Funds China World Opportunities Fund
AMIS Funds Consumer Goods Global Fund
AMIS Funds Easyplan
AMIS Funds Eco Global Fund
AMIS Funds Euro Short Term Fund
AMIS Funds Generationsplan
AMIS Funds Global Power Plan
AMIS Funds Hypofin
AMIS Funds Kidsplan
AMIS Funds Outperformer
AMIS Funds Pensionsplan
AMIS Funds Technology Global Fund
im Wege des öffentlichen Anbietens, der öffentlichen Werbung oder in ähnlicher
Weise in der Bundesrepublik Deutschland untersagt worden ist. Die Entscheidung
ist sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Bekanntmachung über eine ausländische Investmentgesellschaft
Vom 10. November 2005
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gibt nach § 144 Abs. 2
Satz 3 des Investmentgesetzes (InvG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
15. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2676), das zuletzt durch Art. 7 des Gesetzes
zur Beschleunigung der Umsetzung von Öffentlich Privaten Partnerschaften
und zur Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen für Öffentlich Private
Partnerschaften vom 01. September 2005 (BGBl. I S. 2676) geändert worden
ist, in Verbindung mit § 15d Abs. 6 Satz 2 des Auslandinvestment-Gesetzes
(AuslInvestmG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. September 1998
(BGBl. I S. 2820), das zuletzt durch Artikel 32 des Dritten Gesetzes zur
Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften vom 21. August 2002
(BGBl. I S. 3322) geändert worden ist, bekannt, dass der
AMIS Funds
4, boulevard Royal
2449 Luxembourg
Luxembourg
am 07. November 2005 der weitere öffentliche Vertrieb von Anteilen an den Teilfonds
AMIS Funds Basisplan
AMIS Funds China World Opportunities Fund
AMIS Funds Consumer Goods Global Fund
AMIS Funds Easyplan
AMIS Funds Eco Global Fund
AMIS Funds Euro Short Term Fund
AMIS Funds Generationsplan
AMIS Funds Global Power Plan
AMIS Funds Hypofin
AMIS Funds Kidsplan
AMIS Funds Outperformer
AMIS Funds Pensionsplan
AMIS Funds Technology Global Fund
im Wege des öffentlichen Anbietens, der öffentlichen Werbung oder in ähnlicher
Weise in der Bundesrepublik Deutschland untersagt worden ist. Die Entscheidung
ist sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
10.11.2005 AMIS-Konkurs:
Böhmer und Loidl werden nunmehr per internationalem Haftbefehl gesucht
Bundeskriminalamt hat Ermittlungen gegen die AMIS-Gründer aufgenommen. Thomas Mitter wurde bereits Ende Oktober festgenommen. Gegen die AMIS-Gründer und Vorstände Dietmar Böhmer, Thomas Mitter und Harald Loidl wurden wegen des Verdachts des Anlagebetruges in Millionenhöhe Haftbefehle erlassen, berichtet die Austria Presse Agentur am Donnerstag unter Berufung auf das Bundeskriminalamt. Dieses habe Ermittlungen gegen die drei Personen aufgenommen. "Die Personen stehen im Verdacht von 1992 bis 2005 rund 15.000 Kunden, die an Veranlagungen in Investmentfonds interessiert waren, Beträge im Gesamtausmass von rund 70 Millionen Euro herausgelockt und einer Firmengruppe zugeführt und dann durch ungerechtfertigte Provisionsentnahmen einen Schaden von rund 48 Millionen Euro verursacht zu haben", so das Bundeskriminalamt
Böhmer und Loidl werden nunmehr per internationalem Haftbefehl gesucht
Bundeskriminalamt hat Ermittlungen gegen die AMIS-Gründer aufgenommen. Thomas Mitter wurde bereits Ende Oktober festgenommen. Gegen die AMIS-Gründer und Vorstände Dietmar Böhmer, Thomas Mitter und Harald Loidl wurden wegen des Verdachts des Anlagebetruges in Millionenhöhe Haftbefehle erlassen, berichtet die Austria Presse Agentur am Donnerstag unter Berufung auf das Bundeskriminalamt. Dieses habe Ermittlungen gegen die drei Personen aufgenommen. "Die Personen stehen im Verdacht von 1992 bis 2005 rund 15.000 Kunden, die an Veranlagungen in Investmentfonds interessiert waren, Beträge im Gesamtausmass von rund 70 Millionen Euro herausgelockt und einer Firmengruppe zugeführt und dann durch ungerechtfertigte Provisionsentnahmen einen Schaden von rund 48 Millionen Euro verursacht zu haben", so das Bundeskriminalamt
01.12.2005
AMIS-Affäre: Flüchtige Manager gefasst
Die beiden flüchtigen AMIS-Manager Harald Loidl und Dietmar Böhmer wurden auf der Insel Margarita festgenommen. Die Festnahme der beiden flüchtigen AMIS-Manager Harald Loidl und Dietmar Böhmer glückte Fahndern des Bundeskriminalamts (BK) gemeinsam mit der venezolanischen Polizei am Mittwoch in Porlamar auf der Insel Margarita vor der Hauptstadt Caracas. Die Beamten unter der Leitung von Oberstleutnant Helmut Reinmüller waren einem Tipp nachgegangen, dass sich die Gesuchten in einem Einkaufszentrum befänden. Auf dem Weg dorthin sahen sie Loidl und Böhmer in einem Lokal sitzen. Das gab BK-Sprecher Oberst Gerald Hesztera am Donnerstag bekannt.
Die venezolanische Polizei wurde sofort alarmiert. 40 Minuten später erfolgte der Zugriff, die AMIS-Manager wurden festgenommen. Zuvor hatten sich die österreichischen Beamten bereits einen nationalen Haftbefehl besorgt. Die Generalstaatsanwaltschaft in Caracas, Interpol, die nationale Polizei in Venezuela und auch die österreichische Botschaft waren neben den Fahndern in den "schnellen Erfolg" involviert, der zugleich "einen der größten" des BK bedeute, so Hesztera. Bei der Zielfahndung im persönlichen Umfeld der Gesuchten hatten die Beamten des Bundeskriminalamts (BK) Spuren nach Südamerika gefunden, die sich später auf Venezuela fokussierten. Am 24. November waren Fahnder des BK dorthin aufgebrochen.
Der Anwalt der beiden AMIS-Manager hatte vor der Verhaftung um "freies Geleit" für seine Mandanten angesucht. Ob diesem Antrag jetzt statt gegeben werden kann oder wird, ist noch nicht entschieden, scheint aber unwahrscheinlich. Die venezolanische Staatsanwaltschaft verhängte jedenfalls sofort die Auslieferungshaft. Die beiden Verdächtigen gelten als Verantwortliche für die `Amis`-Pleite. Sie sollen der Amis-Firmengruppe im Zeitraum von 1992 bis 2005 rund 15 000 Kunden um Beträge im Gesamtausmaß von rund 70 Mio. Euro geschädigt haben.
AMIS-Affäre: Flüchtige Manager gefasst
Die beiden flüchtigen AMIS-Manager Harald Loidl und Dietmar Böhmer wurden auf der Insel Margarita festgenommen. Die Festnahme der beiden flüchtigen AMIS-Manager Harald Loidl und Dietmar Böhmer glückte Fahndern des Bundeskriminalamts (BK) gemeinsam mit der venezolanischen Polizei am Mittwoch in Porlamar auf der Insel Margarita vor der Hauptstadt Caracas. Die Beamten unter der Leitung von Oberstleutnant Helmut Reinmüller waren einem Tipp nachgegangen, dass sich die Gesuchten in einem Einkaufszentrum befänden. Auf dem Weg dorthin sahen sie Loidl und Böhmer in einem Lokal sitzen. Das gab BK-Sprecher Oberst Gerald Hesztera am Donnerstag bekannt.
Die venezolanische Polizei wurde sofort alarmiert. 40 Minuten später erfolgte der Zugriff, die AMIS-Manager wurden festgenommen. Zuvor hatten sich die österreichischen Beamten bereits einen nationalen Haftbefehl besorgt. Die Generalstaatsanwaltschaft in Caracas, Interpol, die nationale Polizei in Venezuela und auch die österreichische Botschaft waren neben den Fahndern in den "schnellen Erfolg" involviert, der zugleich "einen der größten" des BK bedeute, so Hesztera. Bei der Zielfahndung im persönlichen Umfeld der Gesuchten hatten die Beamten des Bundeskriminalamts (BK) Spuren nach Südamerika gefunden, die sich später auf Venezuela fokussierten. Am 24. November waren Fahnder des BK dorthin aufgebrochen.
Der Anwalt der beiden AMIS-Manager hatte vor der Verhaftung um "freies Geleit" für seine Mandanten angesucht. Ob diesem Antrag jetzt statt gegeben werden kann oder wird, ist noch nicht entschieden, scheint aber unwahrscheinlich. Die venezolanische Staatsanwaltschaft verhängte jedenfalls sofort die Auslieferungshaft. Die beiden Verdächtigen gelten als Verantwortliche für die `Amis`-Pleite. Sie sollen der Amis-Firmengruppe im Zeitraum von 1992 bis 2005 rund 15 000 Kunden um Beträge im Gesamtausmaß von rund 70 Mio. Euro geschädigt haben.
Nun ist es fix: AMIS-Manager werden ausgeliefert
Der Oberste Gerichtshof in Venezuela hat nun entschieden, die beiden Ex-Vorstände der AMIS, Dietmar Böhmer und Harald Loidl, an Österreich auszuliefern. Loidl und Böhmer sind die Hauptverantwortlichen in der Betrugsaffäre rund um den Wiener Finanzdienstleister. Es gilt die Unschuldsvermutung. Wann die beiden nach Österreich gebracht werden sollen, stehe allerdings noch nicht fest. Der Oberste Gerichtshof stellte in einer Stellungnahme klar, dass die Verbrechen, für die die Auslieferung von Dietmar Böhmer und Harald Loidl begehrt wird, nicht politischer Natur seien. Zudem wurde die Übergabe der Vermögen der Manager in Österreich angeordnet, wie Medien in Venezuela berichten. Mit Österreich bestehe kein Auslieferungsabkommen, daher habe man allgemeine Bestimmungen des Völkerrechts angewendet. (dnu)
Quelle: FONDS professionell ( 17.03.2006 )
Der Oberste Gerichtshof in Venezuela hat nun entschieden, die beiden Ex-Vorstände der AMIS, Dietmar Böhmer und Harald Loidl, an Österreich auszuliefern. Loidl und Böhmer sind die Hauptverantwortlichen in der Betrugsaffäre rund um den Wiener Finanzdienstleister. Es gilt die Unschuldsvermutung. Wann die beiden nach Österreich gebracht werden sollen, stehe allerdings noch nicht fest. Der Oberste Gerichtshof stellte in einer Stellungnahme klar, dass die Verbrechen, für die die Auslieferung von Dietmar Böhmer und Harald Loidl begehrt wird, nicht politischer Natur seien. Zudem wurde die Übergabe der Vermögen der Manager in Österreich angeordnet, wie Medien in Venezuela berichten. Mit Österreich bestehe kein Auslieferungsabkommen, daher habe man allgemeine Bestimmungen des Völkerrechts angewendet. (dnu)
Quelle: FONDS professionell ( 17.03.2006 )
P R E S S E M I T T E I L U N G
PROZESSKOSTENFINANZIERUNG FÜR DIE MASSENSCHADENFÄLLE AMIS UND PHÖNIX:
Hamburg, 21. März 2006. Die BSL Asset Management AG bietet über die zur Gruppe gehörende Kochan Beteiligungs GmbH („Kochan“) im Massenschadenfall AMIS eine Prozesskostenfinanzierung für ehemalige AMIS-Kunden an, die ihre Rechte gegenüber der AMIS-Gruppe und weiteren potentiellen Anspruchsgegnern geltend machen möchten.
Zu den weiteren potentiellen Anspruchsgegnern gehören zunächst die luxemburgischen Banken Sella Luxembourg S.A. und Banque Colbert, die BDO Auxilia Treuhand GmbH, die KPMG Luxembourg S.a.r.l. sowie die Republik Österreich, haftend für eventuelle Fehler der österreichischen Finanzmarktaufsicht FMA.
Die Finanzierungsmöglichkeiten erstrecken sich auf die gerichtliche und außergerichtliche Verfolgung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen bei AMIS. Sowohl deutsche als auch österreichische AMIS-Kunden können von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.
„Die Prozesskostenfinanzierung soll den geschädigten AMIS-Kunden insbesondere die Möglichkeit eröffnen, Ansprüche, die sich auf die genannten weiteren potentiellen Anspruchsgegner erstrecken, ohne eigenes Prozesskostenrisiko konsequent zu verfolgen“ erläutert Wolfgang Klosterhalfen, Mitglied des Vorstandes der BSL Asset Management AG. „Die Prüfungsberichte der KPMG Österreich und der zuständigen Aufsichtsbehörde FMA zeigen ein Bild von schweren Versäumnissen.“
Im Rahmen der Prozesskostenfinanzierung sind die Anspruchsinhaber und Kochan in einer fairen Partnerschaft verbunden: Der Anspruchsinhaber hat kein Kostenrisiko und Kochan partizipiert an den Verfahrenserlösen gestaffelt in Höhe von 30% bzw. 35% nach Kosten.
Die den Ansprüchen zugrunde liegenden Forderungen werden seitens Kochan nicht eingezogen, so dass die geschädigten AMIS-Kunden Inhaber ihrer Forderung und mithin „Herr“ des Verfahrens bleiben. Die Anspruchsinhaber werden direkt durch ihre Rechtsanwälte vertreten; bei der Auswahl einer geeigneten Kanzlei ist Kochan ggf. behilflich.
Kochan zahlt bei einem Rechtsstreit die Gerichts- und Anwaltskosten, alle Beweis- und Sachverständigenkosten und, wenn der Prozess verloren gehen sollte, auch die Kosten der gegnerischen Anwälte. „Kochan übernimmt das gesamte Prozesskostenrisiko“, bestätigt Klosterhalfen.
Die Prozesskostenfinanzierung richtet sich insbesondere an solche AMIS-Kunden, die ihre Rechte aus ökonomischen Erwägungen bisher noch nicht verfolgt haben.
Geschädigte AMIS-Kunden können sich unter www.kochan-juris.de registrieren. Dort ist das entsprechende Vertragsangebot für die Prozesskostenfinanzierung hinterlegt und steht den registrierten Anspruchsinhabern ein umfassender Vertragsverwaltungsbereich zur Verfügung, der den Fortgang des Verfahrens jeweils aktuell dokumentiert.
Darüber hinaus prüft Kochan derzeit konkret die Übernahme einer Prozesskostenfinanzierung im Massenschadenfall Phönix.
Phönix-Geschädigte können sich bereits ebenfalls auf www.kochan-juris.de registrieren und werden sodann direkt über die Voraussetzungen und den Fortgang einer Prozesskostenfinanzierung im Schadenfall Phönix informiert.
Dazu BSL-Vorstandsmitglied Klosterhalfen: „Als Beratungsgesellschaft verfügen wir über die fachlichen Voraussetzungen, solche Massenschadenfälle im Anlegerrecht auf die Produkt- und Abwicklungsstrukturen und die daraus resultierenden möglichen Anspruchsgrundlagen zu überprüfen. Darüber hinaus vorliegende Prüfungsunterlagen und rechtliche Erkenntnisse seitens auf das Anlegerrecht spezialisierter Rechtsanwaltskanzleien machen uns in beiden Massenschadenfällen im Sinne der geschädigten Anleger positiv gestimmt.“
ENDE DER MITTEILUNG.
PROZESSKOSTENFINANZIERUNG FÜR DIE MASSENSCHADENFÄLLE AMIS UND PHÖNIX:
Hamburg, 21. März 2006. Die BSL Asset Management AG bietet über die zur Gruppe gehörende Kochan Beteiligungs GmbH („Kochan“) im Massenschadenfall AMIS eine Prozesskostenfinanzierung für ehemalige AMIS-Kunden an, die ihre Rechte gegenüber der AMIS-Gruppe und weiteren potentiellen Anspruchsgegnern geltend machen möchten.
Zu den weiteren potentiellen Anspruchsgegnern gehören zunächst die luxemburgischen Banken Sella Luxembourg S.A. und Banque Colbert, die BDO Auxilia Treuhand GmbH, die KPMG Luxembourg S.a.r.l. sowie die Republik Österreich, haftend für eventuelle Fehler der österreichischen Finanzmarktaufsicht FMA.
Die Finanzierungsmöglichkeiten erstrecken sich auf die gerichtliche und außergerichtliche Verfolgung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen bei AMIS. Sowohl deutsche als auch österreichische AMIS-Kunden können von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.
„Die Prozesskostenfinanzierung soll den geschädigten AMIS-Kunden insbesondere die Möglichkeit eröffnen, Ansprüche, die sich auf die genannten weiteren potentiellen Anspruchsgegner erstrecken, ohne eigenes Prozesskostenrisiko konsequent zu verfolgen“ erläutert Wolfgang Klosterhalfen, Mitglied des Vorstandes der BSL Asset Management AG. „Die Prüfungsberichte der KPMG Österreich und der zuständigen Aufsichtsbehörde FMA zeigen ein Bild von schweren Versäumnissen.“
Im Rahmen der Prozesskostenfinanzierung sind die Anspruchsinhaber und Kochan in einer fairen Partnerschaft verbunden: Der Anspruchsinhaber hat kein Kostenrisiko und Kochan partizipiert an den Verfahrenserlösen gestaffelt in Höhe von 30% bzw. 35% nach Kosten.
Die den Ansprüchen zugrunde liegenden Forderungen werden seitens Kochan nicht eingezogen, so dass die geschädigten AMIS-Kunden Inhaber ihrer Forderung und mithin „Herr“ des Verfahrens bleiben. Die Anspruchsinhaber werden direkt durch ihre Rechtsanwälte vertreten; bei der Auswahl einer geeigneten Kanzlei ist Kochan ggf. behilflich.
Kochan zahlt bei einem Rechtsstreit die Gerichts- und Anwaltskosten, alle Beweis- und Sachverständigenkosten und, wenn der Prozess verloren gehen sollte, auch die Kosten der gegnerischen Anwälte. „Kochan übernimmt das gesamte Prozesskostenrisiko“, bestätigt Klosterhalfen.
Die Prozesskostenfinanzierung richtet sich insbesondere an solche AMIS-Kunden, die ihre Rechte aus ökonomischen Erwägungen bisher noch nicht verfolgt haben.
Geschädigte AMIS-Kunden können sich unter www.kochan-juris.de registrieren. Dort ist das entsprechende Vertragsangebot für die Prozesskostenfinanzierung hinterlegt und steht den registrierten Anspruchsinhabern ein umfassender Vertragsverwaltungsbereich zur Verfügung, der den Fortgang des Verfahrens jeweils aktuell dokumentiert.
Darüber hinaus prüft Kochan derzeit konkret die Übernahme einer Prozesskostenfinanzierung im Massenschadenfall Phönix.
Phönix-Geschädigte können sich bereits ebenfalls auf www.kochan-juris.de registrieren und werden sodann direkt über die Voraussetzungen und den Fortgang einer Prozesskostenfinanzierung im Schadenfall Phönix informiert.
Dazu BSL-Vorstandsmitglied Klosterhalfen: „Als Beratungsgesellschaft verfügen wir über die fachlichen Voraussetzungen, solche Massenschadenfälle im Anlegerrecht auf die Produkt- und Abwicklungsstrukturen und die daraus resultierenden möglichen Anspruchsgrundlagen zu überprüfen. Darüber hinaus vorliegende Prüfungsunterlagen und rechtliche Erkenntnisse seitens auf das Anlegerrecht spezialisierter Rechtsanwaltskanzleien machen uns in beiden Massenschadenfällen im Sinne der geschädigten Anleger positiv gestimmt.“
ENDE DER MITTEILUNG.
Antwort auf Beitrag Nr.: 18.733.079 von warrantexperte am 10.11.05 09:00:53Suche Dringend Hilfe im Fall Amis Pleite und würde mich sehr darüber freuen, diese auch zu bekommen.
Habe viel Geld verloren und bin ein wenig ahnungslos, wie ich an dieses wieder herankommen kann......
Falls hier jemand interesse daran hat mir zu helfen, bitte posten....
Habe viel Geld verloren und bin ein wenig ahnungslos, wie ich an dieses wieder herankommen kann......
Falls hier jemand interesse daran hat mir zu helfen, bitte posten....
Erst mal die aktuellen Infos durchlesen. Das sieht nicht sehr gut aus:
www.arge-amis.de/medienberichte.cfm
www.arge-amis.de/pms.cfm
www.arge-amis.de/medienberichte.cfm
www.arge-amis.de/pms.cfm
21.12.2006 - Ex-Vorstand Harald Loidl packt aus
AMIS hatte vorgegeben, die Provisionen durch Factoring mit Banken (Verkauf von Forderungen) vorzufinanzieren. Die Provisionen sollen aber tatsächlich durch Rücklösungen von Fondsanteilsscheinen (Redemptions) eingeholt worden sein. Das Factoring-System soll es nie gegeben haben, wie Böhmer bereits Ende November aussagte. Loidl, der bisher immer behauptet hatte, das ominöse Provisions-Factoring habe existiert und sei über eine Bank gelaufen, gestand nun: "Ich habe ab der ersten Jahreshälfte 2000 gewusst, dass die Banken das Factoring nicht mitmachen. Ich wurde von Böhmer in Kenntnis gesetzt. Es war ein gemeinsamer Beschluss von Böhmer und mir, dass wir das nicht existierende Factoring weiter so den Franchisepartnern mitteilen und so weiter schulen und darüber Stillschweigen halten", gab Loidl laut Wirtschaftsblatt zu Protokoll
Quelle: FONDS professionell
AMIS hatte vorgegeben, die Provisionen durch Factoring mit Banken (Verkauf von Forderungen) vorzufinanzieren. Die Provisionen sollen aber tatsächlich durch Rücklösungen von Fondsanteilsscheinen (Redemptions) eingeholt worden sein. Das Factoring-System soll es nie gegeben haben, wie Böhmer bereits Ende November aussagte. Loidl, der bisher immer behauptet hatte, das ominöse Provisions-Factoring habe existiert und sei über eine Bank gelaufen, gestand nun: "Ich habe ab der ersten Jahreshälfte 2000 gewusst, dass die Banken das Factoring nicht mitmachen. Ich wurde von Böhmer in Kenntnis gesetzt. Es war ein gemeinsamer Beschluss von Böhmer und mir, dass wir das nicht existierende Factoring weiter so den Franchisepartnern mitteilen und so weiter schulen und darüber Stillschweigen halten", gab Loidl laut Wirtschaftsblatt zu Protokoll
Quelle: FONDS professionell
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