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    Scheidungsfall brauch eure Hilfe - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.01.06 18:38:52 von
    neuester Beitrag 09.01.06 10:21:24 von
    Beiträge: 30
    ID: 1.030.966
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      Avatar
      schrieb am 07.01.06 18:38:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo liebe Freunde,

      ich habe ein kleines Problem und wende mich deshalb an Euch, vielleicht kann mir der eine oder andere ja einen Tipp geben. Aber jetzt zu meinem Problem:

      Ich und meine Frau wollen uns scheiden lassen. Vor unserer Eheschließung haben wir uns ein Grundstück gekauft und beschlossen, um frühzeitig von der Miete wegzukommen, ein Haus zu bauen. Während der Bauphase unseres Hauses haben wir dann geheiratet und sind sobald es einigermaßen bewohnbar war auch eingezogen.

      Hier einige Randbemerkungen:

      - Das Grundstück habe ich komplett mit meinem ersparten Mitteln bezahlt. Nehmen wir mal an mit 60TEuro.
      - Meine Eltern haben mir während der Bauphase zudem noch Geld geliehen, die gleich ins Haus investiert wurden. Nehmen wir mal an mit 20TEuro.
      - Meine Frau hat von ihrem Ersparten lediglich die Küche mit 10TEuro bezahlt.
      - Im Grundbuch stehen wir beide, nämlich zu je 50%
      - Verkehrswert des Hauses ca. 200TEuro
      - Die Verbindlichkeit bei der Hausbank läuft ebenfalls über uns beide. Hier angenommen 160TEuro.
      - Beide sind wir erwerbstätig und verdienen annähernd gleich viel.
      - Keine Kinder.

      Aber jetzt meine Fragen an Euch:

      1. Angenommen ich behalte das Haus. Müsste ich meine Frau auszahlen? Oder bekäme ich sogar theoretisch noch Geld von ihr?
      2. Angenommen wir verkaufen das Haus (natürlich mit Verlust, weil Vorfälligkeitsentschädigung bei der Bank usw.). Wie sehe dann die Rechnung aus, wer müsste wem noch irgendetwas auszahlen?

      Über ernst gemeinte Tipps währe ich sehr dankbar, vielleicht sogar von Leuten, die so was oder ähnliches schon mal durchgemacht haben.

      Bitte haltet euch mit idiotischen Sprüchen fern, aber wenn ihr nicht anders könnt, dann auch das. Mich haut nichts mehr um.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 07.01.06 18:44:51
      !
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      Avatar
      schrieb am 07.01.06 18:44:54
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich frage mich,warum du deine Frau zu 50% im Grundbuch mit eingetragen hast?????
      Denke mal,daß du da nicht rauskommst.....
      Avatar
      schrieb am 07.01.06 18:47:30
      Beitrag Nr. 4 ()
      [posting]19.591.704 von doevuect am 07.01.06 18:38:52[/posting]das ist sicher nicht der richtige platz, um dafür fundierte antworten zu erhalten...aber ein erfahrener anwalt, der sich im familienrecht auskennt, kann dir sicher helfen....nur soviel: es gibt verschieden möglichkeiten, die man aber nur anhand der konkreten zahlen und situation durchrechnen kann und muss...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 07.01.06 18:58:44
      Beitrag Nr. 5 ()
      versuche dich nicht zu streiten,
      löse das problem mit deiner frau,
      du verlierst immer,(der anwalt gewinnt immer)
      mir ist es so ergangen,
      du mußt deine frau ausbezahlen,auch wenn du ein kredit auf das haus aufgenommen hast,
      der richter sagte mir,das wäre mein problem,
      ich könnte ja das haus verkaufen.

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      Avatar
      schrieb am 07.01.06 19:13:13
      Beitrag Nr. 6 ()
      [posting]19.592.155 von fliesenbatscher am 07.01.06 18:58:44[/posting]dann warst du wahrscheinlich schlecht beraten...es gibt ja immer noch das zugewinnausgleichsverfahren...aber auch das kann man nur anhand der konkreten situation berechnen...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 07.01.06 19:24:36
      Beitrag Nr. 7 ()
      Da ist so wie immer.

      Du zahlst das Haus und bekommst die Schulden. Sie macht die Schulden und bekommt das Haus.

      Als Mann hast du leider keine Rechte. :cry:

      Sei froh, das du keine Kinder hast, da hast du auch keine Chance.

      Versuche dich zu einigen, um deine Verluste zu begrenzen.
      Avatar
      schrieb am 07.01.06 19:24:43
      Beitrag Nr. 8 ()
      Anschaffungen und Vermögen vor der Ehe sollten dir gehören.

      Grundbucheintragung deiner damaligen zukünftigen Frau, dann gute Nacht.

      oh, oh, oh ...

      viel Glück
      Avatar
      schrieb am 07.01.06 19:33:07
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ich kannte auch einen,der war auf Montage,verdiente ein Schweinegeld u.baute sich ein schmuckes Häuschen.....
      Ende vom Lied,der Mann fuhr brav Montagsfrüh immer raus u.kaum danach kam der Stecher.....
      Jetzt sieht es so aus,nicht der erste Stecher,sondern der x-te wohnt jetzt im Haus u.der brave Monteur ist mittlerweile ein Sozialfall u.Alko......
      Cl.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 07.01.06 19:38:14
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ein guter Bekannter sagte mal zu mir,
      meiner Frau steht das zu was mir wegsteht......
      :laugh::p
      Avatar
      schrieb am 07.01.06 19:51:05
      Beitrag Nr. 11 ()
      [posting]19.591.704 von doevuect am 07.01.06 18:38:52[/posting]ich kann das Problem nicht ganz erkennen?

      Es ist doch eine Zugewinngemeinschaft, bei gleichem Einkommen, ohne Kinder und keinen Unterhaltsansprüchen.

      Ist doch ne einfache Rechnung, wieviel von dem Haus dir gehört und wieviel ihr.
      Was jeder einbrachte steht ihm zu, der Rest ist gemeinsames Gut.

      Das Grundbuch spielt dabei (im Verhältnis zueinander!) m.W. keine Rolle -
      sondern nur wenn es um Sicherungs- und Pfandrechtsfragen geht.

      KD
      Avatar
      schrieb am 07.01.06 19:55:20
      Beitrag Nr. 12 ()
      das sehe ich anders,
      eine Grundbucheintragung ist eine Eigentumserklärung u.da stehen beide zu 50%...
      Cl.
      Avatar
      schrieb am 07.01.06 19:55:43
      Beitrag Nr. 13 ()
      Bist du sicher, daß dir deine Eltern nicht noch viel mehr geliehen haben als genannte 20k, was vom Verkaufserlös des Hauses an sie als Kreditgeber natürlich zurückbezahlt werden muß, und daß im Gegenzug dein eigener Beitrag, der wohl zur Hälte verloren wäre, nicht in Wirklichkeit kleiner war?
      ;)
      Avatar
      schrieb am 07.01.06 19:58:26
      Beitrag Nr. 14 ()
      Die Verträge mit deinen Eltern hast du doch sicher noch irgendwo in deinen Akten?
      Avatar
      schrieb am 07.01.06 20:05:11
      Beitrag Nr. 15 ()
      borazon hat recht !

      ;) ein darlehnsvertrag von deinen eltern (zurück datiert)
      ein "guter Bekannter als Zeuge eine ordentliche Summe, natürlich alles in Bar abgewickelt !

      Vielleicht findet sich noch die eine oder andere Rechnug, die damit Bar bezahlt wurde....

      hey Kollege sein kreativ
      ...fressen o. gefressen werden.

      Darum rate ich immer :

      jeden Monat eine kleinere Summe Bargeld abzweigen und einen Goldbarren kaufen, zuhaus o. irgend wo verstecken....für schlechte zeiten. (ist auch Finanzamt-Freundlich ;)
      Avatar
      schrieb am 07.01.06 20:17:01
      Beitrag Nr. 16 ()
      Ihr solltet mal den Spieß umdrehen.
      Meine perle hat Schotter Ohne Ende.
      ich hab Nix.:rolleyes:
      Sie ist in mich verschossen:laugh:

      Wie heist es so schön....
      "Mit einer verliebten Frau kann man alles machen":D

      Heiraten will Sie mich auch noch...

      OK, sie ist 5 Jahre älter aber das P.... ist ganz OK.:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 07.01.06 21:03:48
      Beitrag Nr. 17 ()
      #15
      Zurückdatieren darf man natürlich nicht!
      Von solchen Praktiken möchte ich mich deutlichst distanzieren.
      Zugegeben, es lassen sich z.B. relativ neue Vertragsdokumente, die für einige Tage/Wochen dem Sonnenlicht und Wärmequellen ausgesetzt waren, oft nicht von bereits Monate oder Jahre alten Dokumenten unterscheiden, was die Untersuchung solcher Fragen jedoch zu einer komplizierten Wissenschaft macht. Auch sollte man das schauspielerische Talent aller Beteiligten vor Schiedsstelle oder Gericht nicht überschätzen.
      Exen sollten insofern nicht überstrapaziert werden, sonst werden Gutachten und Rechtsstreit womöglich noch teurer als (60k-10k)/2 EUR, um die es maximal gehen sollte.
      Für 20k Darlehen sollten wohl Kontoauszüge oder andere Beweise reichen, so daß man nicht unbedingt nach alten Verträgen suchen sollte.
      Nur im Fall, daß Exen die Fakten umdrehen (etwa wenn Darlehen als Schenkung und Weiterschenkung dargestellt würden) und der Rechtsstreit sich nicht vermeiden läßt, sollte man länger nach alten Verträgen suchen, sofern sie mit plausiblen sekundären Belegen übereinstimmen.
      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 07.01.06 21:07:23
      Beitrag Nr. 18 ()
      wäre doch erstaml zu klären wie die frau die lage sieht,
      bevor man den teufel an die wand malt. zudem würde ich dir empfehlen alles über einen mediator zu klären, falls es probleme gibt.
      Avatar
      schrieb am 07.01.06 21:18:21
      Beitrag Nr. 19 ()
      Nach genauer Rekapitalation der Zahlen käme ich aber zu dem Schluß: Bude für 200k verhökern, Bank mit 160k+Vorfälligkeitsentschädigung bedienen, 20k Darlehen an die Eltern zurück (das war definitiv keine Schenkung, für solche Beträge sollten Aussagen ebensoviel wie ein Stück Papier gelten, basta, jeder Schlichter und jeder Richter sollte Verständnis haben bei Vorlage von Kontoauszügen o.ä.), der Rest ist eh für`n A*, lohnt keine Suche nach alten Verträgen. Sieh deinen Beitrag als ersparte Miete, als Gebühr für eine Lektion, als ersparten Lohn für andere Damen, wie auch immer, aus die Maus.
      Avatar
      schrieb am 07.01.06 21:25:07
      Beitrag Nr. 20 ()
      "Rekapitulation" natürlich ...
      Avatar
      schrieb am 07.01.06 22:54:47
      Beitrag Nr. 21 ()
      :rolleyes:
      Nabend

      vor was hast du angst !

      gönn deiner frau doch was:look: räum das haus und fang neu an :p

      aber auch anwälte wollen leben!..................in dem fall bleibt dir auch so gut wie nix :look:

      oder du sprichst bei deiner frau mit einer person vor(du kennst da bestimmt die richtige) ;) und sagst ihr diese person würde deine 50% des hauses übernehmen,kaufen :look:


      auch in diesem fall könntest du bei nix änden:look:


      warte ab mit welchen waffen du angegriffen wirst,und schlage mit der besseren waffe zurück:look: :laugh:

      dann gibt es auch noch die möglichkeit jeder die hälfte:laugh: da fängst du am besten in der küche an:look:


      ich denk mal dir wird schon was einfallen :look:

      mach was draus !

      gruss
      Avatar
      schrieb am 08.01.06 02:00:37
      !
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      Avatar
      schrieb am 08.01.06 10:48:00
      Beitrag Nr. 23 ()
      [posting]19.592.155 von fliesenbatscher am 07.01.06 18:58:44[/posting]DEr fliesenmann hat recht!:(
      Versuch auf jeden fall dich mit deiner frau ztu einigen --wenns allein nicht geht , nimm die dienste eines MEDIATOREN in anspruch --IST AUF JEDEN FALL BILLIGER , als sofort zum anwalt zu laufen --rechne dir das mal durch + den ärger dazu --ich denke es muss doch möglich sein in frieden auseinander zu gehen , wenns zusammenleben nimmer klappt!!!!!!!
      Gruss LYTA --die eine perfekte ehe + einePERFEKTE !!BILLIGE weil OHNE rechstanwalt!! scheidung hatte:cool:
      Avatar
      schrieb am 08.01.06 14:00:53
      Beitrag Nr. 24 ()
      Vielleicht noch ein Tipp: Man kann nicht nur vor der Ehe, sondern auch
      noch während die Ehe besteht, einen notariellen Ehe-Vertrag abschließen,
      der auf die jeweilige finanzielle Situation des Paares zugeschneidert ist.
      So haben mein Mann und ich als die Scheidung beschlossene Sache war,
      vorher in beiderseitigem Einverständnis gleich Butter bei Fisch gemacht
      und Gütertrennung vereinbart.
      Nach der einjährigen Wartezeit - bedingt durch den zusätzlichen Verzicht
      auf Versorgungsausgleich - wurde die Ehe dann innerhalb von 15 Minuten
      und kostengünstig (nur EIN Anwalt für beide, Vertrag lag vor) geschieden.

      Aber wie gesagt, zwischen dem herkömmlichen Zugewinnausgleich bei
      Scheidung und der Gütertrennung gibt es Dutzende von Möglichkeiten.
      Am besten du machst dich vorher selber schlau, es geht ja um viel Geld.
      Empfehlenswert hierzu (war ein Tipp von meinem Notar im Vorfeld) das
      angenehm verständliche Büchlein:
      _______

      DER EHEVERTRAG
      Wege zum gerechten Interessenausgleich
      auch für den Erb- und Scheidungsfall
      Gerrit Langenfeld
      (Beck-Rechtsberater im dtv)
      ___________

      Grüße
      und viel Glück... ;)
      Linea
      Avatar
      schrieb am 08.01.06 14:50:56
      Beitrag Nr. 25 ()
      " Meine Frau hat von ihrem Ersparten lediglich die Küche mit 10TEuro bezahlt.
      - Im Grundbuch stehen wir beide, nämlich zu je 50%
      - Verkehrswert des Hauses ca. 200TEuro "


      Tja, da haste wohl voll ins Klo gegriffen :D:D:D
      Avatar
      schrieb am 08.01.06 20:13:29
      Beitrag Nr. 26 ()
      [posting]19.602.286 von Procera am 08.01.06 14:50:56[/posting]In dem Posting von doevuect steht aber auch:

      "- Die Verbindlichkeit bei der Hausbank läuft ebenfalls über uns beide. Hier angenommen 160TEuro."


      Und damit sieht die aktuelle Situation doch wohl etwas anders aus...!
      Avatar
      schrieb am 08.01.06 21:49:07
      Beitrag Nr. 27 ()
      [posting]19.601.247 von linea am 08.01.06 14:00:53[/posting]Doevuect, noch ein Zusatz...

      In dem besagten Buch “Der Ehevertrag” wird auch sehr ausführlich
      (mit Beispielen, Beispielrechnungen, BGH-Kommentaren) auf deinen
      Fall bzw. ähnlich gelagerte eingegangen.

      So wie es sich mir beim flüchtigen Durchblättern erschließt, sind
      alle diesbezüglichen juristischen Versuche, das in der Ehe übertragene
      Miteigentum vom Ehepartner zurückzufordern, gescheitert.

      Zitat: “Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft
      ist dabei zu beachten, dass - praktisch bedeutungslosen Ausnahmefall
      des §1383 BGB abgesehen - keine Möglichkeit besteht, die dingliche
      Vermögensverteilung, wie sie sich während der Ehe ergeben hat, bei
      Scheidung zu ändern. Jeder Ehegatte behält bei Beendigung des gesetzlichen
      Güterstandes das Eigentum an den Vermögensgegenständen, wie er es vor
      der Ehe oder während der Ehe erworben hat...”

      Aber informiere dich da nochmal richtig. Muss ja nicht gleich (!) der Anwalt
      sein. Vielleicht findest du darüber hinaus auch noch anderes in entsprechenden
      juristischen Foren. Google hilft da ebenfalls gerne weiter...
      Und (dann), wie andere schon gesagt haben, eine einvernehmliche Einigung -
      das wäre natürlich das Beste...!
      Avatar
      schrieb am 08.01.06 21:58:39
      Beitrag Nr. 28 ()
      [posting]19.608.544 von linea am 08.01.06 21:49:07[/posting]Ändert nichts an der Grundbucheintragung.....
      Beide stehen zu 50% darin......
      Pech gehabt.......
      Avatar
      schrieb am 09.01.06 00:09:34
      Beitrag Nr. 29 ()
      zunächst würde ich zur öffentlichen rechtsauskunft gehen. gibt es in jeder größeren stadt. da zahlst du 10-20e grundgebühr und kannst dich einige male kostenlos beraten lassen.

      dann möglichst zu einer mediation. kosten pro stunden 120e + mwst. wenn man nicht gerade auf rosenkriege aus ist, allemal billiger, als wenn sich jeder einen anwalt nimmt.

      parallel evtl. online-rechtsberatung (-> google (online-beratung), erste fallschilderung/beratung kostet etwa 50-100e. da bekommt man dann auch erste beratung über die zahlen der düsseldorfer tabelle (höhe der unterhaltszahlungen)).

      darlehen in der familie:

      am besten mediator suchen und nachträglich (wenn nicht vorher festgelegt) vertrag mit dem familienpartner ausarbeiten (darlehenssumme und rückzahlungsraten). wird dann teil des ehevertrages/ehescheidungsfolgenvertrages.

      viel erfolg,
      grüße
      Avatar
      schrieb am 09.01.06 10:21:24
      Beitrag Nr. 30 ()
      Bespreche mit Deinem RA, ob ein Niesbrauchrecht zu Deinen Gunsten über den Deiner Frau gehörende Teil des Hauses/Grundstücks erlassen werden kann. natürlich muss Deine Frau zustimmen bzw. sogar den Antrag stellen.
      Informiere Dich gründlich über das nicht einfache Thema "Niesbrauchrecht".


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