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    Spekusteuer auf ausgeübte Optionsscheine - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.02.06 09:46:43 von
    neuester Beitrag 07.02.06 08:21:00 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.037.575
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      Avatar
      schrieb am 03.02.06 09:46:43
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mal eine Frage an die Steuerexperten:

      ich habe einen Optionsschein, der im März abläuft und weit im Gewinn steht. Leider kriege ich bis dahin kein ganzes Jahr Haltefrist hin. Wenn ich jetzt das Optionsrecht nutze und mir die Aktien einbuchen lasse, wie stellt sich die Sache dann steuerlich dar?

      Skipper
      Avatar
      schrieb am 05.02.06 09:46:16
      Beitrag Nr. 2 ()
      Mit Ausübung fängt die Steuerfrist von einem Jahr wieder von neuem an!

      ST
      Avatar
      schrieb am 05.02.06 21:11:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      danke für die Auskunft. Hab aber dazu noch 3 Fragen:

      Heißt das denn auch, daß die Ausübung des Optionsscheins selbst keinen steuerpflichtigen Gewinn nach sich zieht?

      Und falls ich die Aktien später innerhalb der Spekufrist verkaufe, welcher Einstandskurs wird dann herangezogen? Der Ausübungspreis?

      Und gilt dann das Halbeinkünfteverfahren wie bei Aktien üblich?

      Skipper
      Avatar
      schrieb am 07.02.06 08:21:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      nur Glattstellung bzw. Verkauf löst Steuerpflicht aus, i.e. die Ausübung nicht.

      Einstandskurs ist Basispreis des zugrundeliegenden WPs plus gezahlter Optionspreis.

      Es gilt bei Bezug via OS von Wertpapieren das Halbeinkünfteverfahren. Sollten die OS lediglich durch Gegengeschäft, ohne Bezug, glattgestellt werden, gilt das Halbeinkünfteverfahren nicht, sondern volle Besteuerung.

      Gruß
      ST


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