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    Noch ein Speku-Steuerproblem, Help! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.03.00 22:48:29 von
    neuester Beitrag 26.03.00 23:25:12 von
    Beiträge: 11
    ID: 104.017
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      Avatar
      schrieb am 26.03.00 22:48:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe am 15. März 1999 – also vor über einem Jahr – 100 LHS gekauft (Preis 30 Euro) und im Oktober 99 weitere 100 (Preis 22 Euro). Wenn ich jetzt 100 Stück verkaufe zum Preis von sagen wir 50 Euro – ist der Gewinn dann steuerfrei? bitte um Antwort.
      Avatar
      schrieb am 26.03.00 22:57:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      sei beruhigt. wenn du 100 Aktien hast, die "steuerfrei" sind, dann kannst Du sie auch verkaufen, ohne daß Du steuer zhalen mußt ! Hatte ein ähnliches Problem, das sich im Nachhinein nicht als Problem herausstellte. komplizierter ist es, wenn Du z.B. im Oktober eine Aktie zu 100 EURO, im Januar zu 200 und im Februar zu 250 kaufst und sie dann innerhalb eines Jahres (bezogen auf ALLE Kauftermine verkaufst. Dann wird nämlich ein Mittlerer Kaufkurs ermittelt und dann daraus Dein gewinn errechnet.
      Aber wie gesagt - Aktien die Du länger als 1 Jahr hast SIND steuerfrei.

      Gehört aber eigentlich nicht ins NM board. Schau mal im Recht&Steuern nach !!
      Avatar
      schrieb am 26.03.00 22:59:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das Finanzamt geht davon aus, daß Aktien, die zuerst gekauft
      worden, auch zuerst wieder verkauft werden.
      Deine 100 LHS sind also steuerfrei.
      Ciao
      Avatar
      schrieb am 26.03.00 23:00:05
      Beitrag Nr. 4 ()
      Solltet Du von einem Papier einen erstmaligen Ankauf tätigen, und in Folge weitere Zukäufe, so beginnt die Spekulationsfrist immer ab dem
      letzten Zukauf an zu laufen. Es interessiert also nicht, daß Du bei Verkauf des gesamten Papiers mit 100 Stück über einem Jahr bist, und mit dem Rest drunter und somit nur den Rest versteuern müßt - PUSTEKUCHEN!!! Das Finanzamt bewertet den gesamten Posten als Verkauf mit Spekulationsgewinn.

      nachzulesen: http//:people.frankfurt.netsurf.de/wky/geld/bfhspek.htm

      Also warten bis Okt. . Oder Du eröffnest mehrere Depots in denen Du Deine Zukäufe ablegst.
      Avatar
      schrieb am 26.03.00 23:01:49
      Beitrag Nr. 5 ()
      Alles i.O. wie Oliver H. schon sagte.
      Es gilt die FIFO-Regelung. Aktien die zuerst gekauft wurden werden bei Verkauf auch wieder zuerst steuerlich relevant.
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      Avatar
      schrieb am 26.03.00 23:04:16
      Beitrag Nr. 6 ()
      Die anderen, die Du erst im Oktober gekauft hast, sind natürlich NICHT steuerfrei !! Würdest Du diese 100 ST (alos insgesammt 200) zu 55 verkaufen, wäre Dein Spekulationsgewinn also 3300 EURO. 511 sind davon im Freibetrag drin. Macht also theoretisch 920 EURO, die als Steuer abführen müsstest. Du kannst aber (begrenzt) Depotgebühren und andere Kosten (z.B. HV besuche etc.) davon absetzen.
      Avatar
      schrieb am 26.03.00 23:06:09
      Beitrag Nr. 7 ()
      Das Finanzamt geht NICHT MEHR DAVON AUS, dass der 1. Kaufpreis angenommen wird!
      Bei einem Verkauf von "Mischkäufen" muss eine spezielle Formel angewandt werden.
      (In diversen CAPITAL-Ausgaben detailliert beschrieben.)
      Avatar
      schrieb am 26.03.00 23:11:26
      Beitrag Nr. 8 ()
      also zumindestens bei mir wurde die first-in-first-out Regel akzeptiert.
      Die "spezielle Formel" bei Mischkäufen gilt - für verschiedene Käufe innerhalb der Spekufrist (wie oben als Beispiel angegeben).

      Überleg mal - ich kaufe eine Aktie vor 10 Jehren und kaufe dann nochmal vor 6 Monaten nach. Es ist ja wohl nicht logisch, daß ich dann auf den Verkauf meiner "alten" Aktien (die ich 10 Jahre gehalten habe) Spekusteuer zahle.
      Avatar
      schrieb am 26.03.00 23:22:31
      Beitrag Nr. 9 ()
      Habe mir obiges Urteil noch einmal angeschaut:
      Für Aktien, die INNERHALB der Spekufrist liegen gilt NICHT das firts in-firts out Prinzip.
      D.h. kaufe ich im Januar zu 50 St. zu 35 und im februar 50 ST. zu 25 und verkaufe im April wiederum 50 ST. zu 50 Kann ich NICHT argumentieren, daß es ja die Stücke zu 35 EURO sind, die ich verkaufe, der Spekugewinn also nur 15 EURO beträt. In DIESEM Fall werden beide Kaufpreise nach einem bestimmten Schema verrechnet.
      DAS IST aber NUR DER FALL bei Aktien die sich INNERHALB der Frist befinden. Ist eine bestimmte Zahl an Aktien außerhalb der Frist, kann man sie auch verkaufen, OHNE Steuern zu zahlen. Was ja in diesem Fall der Fall IST.
      Avatar
      schrieb am 26.03.00 23:22:45
      Beitrag Nr. 10 ()
      Also Dein Beitrag ist ja echt ein wenig daneben.
      Avatar
      schrieb am 26.03.00 23:25:12
      Beitrag Nr. 11 ()
      naja - firts in- firts out - tippen ist wirklich nicht meine Stärke !!


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