Fragen zum Mietrecht - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 21.03.06 22:50:00 von
neuester Beitrag 25.03.06 12:13:18 von
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Hallo,
ich hätte ein paar Fragen zum Thema Mietkürzung.
Mein jetziger Vermieter hat mir beim Einzug in meine neue Wohnung einen Wintergarten und einen Tiefgaragenstellplatz versprochen.
Leider hat er beides zum Einzugsthermin nicht fertigstellen können oder wollen.
Nun meine Frage.
Kann ich meinem Vermieter die Miete kürzen obohl ich für Wintwergarten und Tiefgarage nichts zahle?
Allerdings wäre ich nicht in die Wohnung gezogen wenn mir von vorn herein gesagt worden wäre das weder Wintergarten sowie Tiefgarage zur Verfügung stehen.
Dieser Mißstand dauert nun schon 6 Mon. an!
Außerdem habe ich im Schlafzimmer leichte Schimmelflecken obwohl ich regelmäßig lüfte!
MfG
Ben
ich hätte ein paar Fragen zum Thema Mietkürzung.
Mein jetziger Vermieter hat mir beim Einzug in meine neue Wohnung einen Wintergarten und einen Tiefgaragenstellplatz versprochen.
Leider hat er beides zum Einzugsthermin nicht fertigstellen können oder wollen.
Nun meine Frage.
Kann ich meinem Vermieter die Miete kürzen obohl ich für Wintwergarten und Tiefgarage nichts zahle?
Allerdings wäre ich nicht in die Wohnung gezogen wenn mir von vorn herein gesagt worden wäre das weder Wintergarten sowie Tiefgarage zur Verfügung stehen.
Dieser Mißstand dauert nun schon 6 Mon. an!
Außerdem habe ich im Schlafzimmer leichte Schimmelflecken obwohl ich regelmäßig lüfte!
MfG
Ben
[posting]20.898.758 von Ben78 am 21.03.06 22:50:00[/posting]>>>Außerdem habe ich im Schlafzimmer leichte Schimmelflecken obwohl ich regelmäßig lüfte!<<<
Mehr ist dazu nicht zu sagen.
Mehr ist dazu nicht zu sagen.
huuuu gaaanz toll viele smilies!
Was für ein konstruktiever Beitrag.
Was für ein konstruktiever Beitrag.
[posting]20.898.924 von Waldsperling am 21.03.06 22:59:43[/posting]wieso ??
hatte ich auch, als ich vor 5 jahren neu eingezogen bin ... vermieter hat anstandslos saniert, seitdem keine probleme mehr.
hatte ich auch, als ich vor 5 jahren neu eingezogen bin ... vermieter hat anstandslos saniert, seitdem keine probleme mehr.
[posting]20.898.758 von Ben78 am 21.03.06 22:50:00[/posting]ich würde wieder ausziehen
Schimmelvergiftung oder Mietkürzung
was ne Frage
Schimmelvergiftung oder Mietkürzung
was ne Frage
Versprochen.Unter Zeugen?
Schimmel--sofort Mietkürzungen.
Mieterbund unbedingt kontaktieren
Schimmel--sofort Mietkürzungen.
Mieterbund unbedingt kontaktieren
[posting]20.899.153 von TarzansSchulfreund am 21.03.06 23:15:28[/posting]Na Tarzan, was denkst du? Die Affen im Urwald kennen keine Stoßlüftung.
Da gibt es auch keinen Schimmel, nur Pilze.
Da gibt es auch keinen Schimmel, nur Pilze.
[posting]20.899.029 von Wurstfachverkauferin am 21.03.06 23:06:24[/posting]Neubau? Außenwand, in der oberen Ecke?
Eine Mietkürzung bedeutet unwiderruflich den Auszug.
Das ist nur eine Frage der Zeit.
Das ist nur eine Frage der Zeit.
[posting]20.899.341 von Waldsperling am 21.03.06 23:43:25[/posting]Sperling, du bist ein Wüstling
[posting]20.899.311 von leimenbo am 21.03.06 23:37:17[/posting]Willst den Vermieter erheitern?
Ich würde den Schimmel weiter wachsen lassen.
Die Ursache kann ja beim Mieter liegen.
Aber die lüften ja alle in vorbildlicher Weise.
Ich würde den Schimmel weiter wachsen lassen.
Die Ursache kann ja beim Mieter liegen.
Aber die lüften ja alle in vorbildlicher Weise.
Also ich versuchs mal im Ernst:
1.TG+Wintergartenzusage muss beweisbar sein(was Schriftliches?, Zeugen?)Wenn ja , ist der derzeitige Zustand ein Mangel der Wohnung.
2. Mängelreklamation beim Vermieter mit Fristsetzung zur Beseitigung (Schimmel)bzw. Herstellung von TG-Platz und WG und Androhung einer Minderung (ca. 15% für beide Mängel)bei erfolglosem Fristablauf.
3.Wenn nix passiert Miete mindern und auf Klage warten, dann vom Gericht klären lassen.
Der Verm. muss beweisen, dass der Schimmel nicht auf Baumängeln beruht, sonder auf falschem Nutzungs(insb. Lüftungs)-Verhalten.
Viel Glück!
1.TG+Wintergartenzusage muss beweisbar sein(was Schriftliches?, Zeugen?)Wenn ja , ist der derzeitige Zustand ein Mangel der Wohnung.
2. Mängelreklamation beim Vermieter mit Fristsetzung zur Beseitigung (Schimmel)bzw. Herstellung von TG-Platz und WG und Androhung einer Minderung (ca. 15% für beide Mängel)bei erfolglosem Fristablauf.
3.Wenn nix passiert Miete mindern und auf Klage warten, dann vom Gericht klären lassen.
Der Verm. muss beweisen, dass der Schimmel nicht auf Baumängeln beruht, sonder auf falschem Nutzungs(insb. Lüftungs)-Verhalten.
Viel Glück!
[posting]20.898.758 von Ben78 am 21.03.06 22:50:00[/posting]Kannst Du mal sehen, was für einen kulanten Vermieter Du hast, der dir kostenlos einen Stellplatz und einen Wintergarten zur Verfügung stellen will. Und den willst Du dann noch um die reguläre Miete bringen.
Ich finde Dein Verhalten schon ziemlich dreist. Extrem dreist.
Du zahlst weder für einen Stellplatz noch für einen Wintergarten. Und wenn Du dann noch die reguläre Miete für die Wohnung, die anscheinend problemlos bereitgestellt wurde, kürzen willst, ist das unverschämt.
Und abschließend, was soll "regelmäßig lüften" heißen? Einmal in der Woche, einmal im Monat? Hast Du Pflanzen im Schlafzimmer? Ist dir klar, wieviel Feuchtigkeit allein eine Person nachts in den Raum entläßt? Ist die Heizung hoch genug eingestellt? Oder hast Du die Heizung eventuell sogar ganz abgestellt, um Heizkosten zu sparen? Schimmelflecken kommen nicht von ungefähr. Dafür kann dein Vermieter gar nichts.
Ich würde dir empfehlen, andere Gefilde aufzusuchen. Aber bitte nicht in meine, ja?
Ich finde Dein Verhalten schon ziemlich dreist. Extrem dreist.
Du zahlst weder für einen Stellplatz noch für einen Wintergarten. Und wenn Du dann noch die reguläre Miete für die Wohnung, die anscheinend problemlos bereitgestellt wurde, kürzen willst, ist das unverschämt.
Und abschließend, was soll "regelmäßig lüften" heißen? Einmal in der Woche, einmal im Monat? Hast Du Pflanzen im Schlafzimmer? Ist dir klar, wieviel Feuchtigkeit allein eine Person nachts in den Raum entläßt? Ist die Heizung hoch genug eingestellt? Oder hast Du die Heizung eventuell sogar ganz abgestellt, um Heizkosten zu sparen? Schimmelflecken kommen nicht von ungefähr. Dafür kann dein Vermieter gar nichts.
Ich würde dir empfehlen, andere Gefilde aufzusuchen. Aber bitte nicht in meine, ja?
[posting]20.902.210 von pappenheimer2010 am 22.03.06 09:40:47[/posting]Mängel? Welche Mängel? Der Knabe zahlt ja noch nicht mal was für Tiefgarage und Wintergarten!
[posting]20.902.590 von Sexus am 22.03.06 09:56:43[/posting]Ich hatte unterstellt, dass der Mietzins so bemessen ist, dass TG/WG mit zum Objekt gehören.
Scheint aber wohl tatsächlich nicht der Fall zu sein gem. posting1., nachdem "der Knabe" insoweit nix zahlt.
Also: kein Mangel wg. TG/WG
tschuldigung
Scheint aber wohl tatsächlich nicht der Fall zu sein gem. posting1., nachdem "der Knabe" insoweit nix zahlt.
Also: kein Mangel wg. TG/WG
tschuldigung
Also in meinem Mietvertrag steht ausdücklich aufgeführt ein Tiefgaragenstellplatz drin aber ohne eine Angabe was dafür entrichtet werden muß also kann ich auch nicht sagen ob ich diesen Stellplatz mitbezahle, sprich das er auf die Miete umgelegt ist oder nicht ebenso verhält es sich mit dem angesprochenen Wintergarten.
Da der Mietvertrag sehr nebulös gehalten ist und keinerlei Angaben über die qm die mir zur Verfügung gestellt werden gemacht wurden kann ich nicht sagen ob der Wintergarten nun von mir mitbezahlt wird oder nicht!
Das war ganz klar mein Fehler das ich mich hab vom Vermieter einlullen lassen und nicht darauf bestanden habe das er mir genaue Angaben macht!
Daher bin ich leicht in der Schwebe!Um etwaigen anfeindungen zu entgehen muß ich sagen das ich die Miete noch nicht gekürzt habe.Ich warte jetzt mal ab was mir der Mieterbund rät aber um die Zeit zu nutzen dachte ich mir das es ganz interessant wäre was ander Leute über die Sachlage denken!
Da der Mietvertrag sehr nebulös gehalten ist und keinerlei Angaben über die qm die mir zur Verfügung gestellt werden gemacht wurden kann ich nicht sagen ob der Wintergarten nun von mir mitbezahlt wird oder nicht!
Das war ganz klar mein Fehler das ich mich hab vom Vermieter einlullen lassen und nicht darauf bestanden habe das er mir genaue Angaben macht!
Daher bin ich leicht in der Schwebe!Um etwaigen anfeindungen zu entgehen muß ich sagen das ich die Miete noch nicht gekürzt habe.Ich warte jetzt mal ab was mir der Mieterbund rät aber um die Zeit zu nutzen dachte ich mir das es ganz interessant wäre was ander Leute über die Sachlage denken!
[posting]20.903.232 von pappenheimer2010 am 22.03.06 10:22:18[/posting]Ich muß mich entschuldigen. Ich war in meiner Ausdrucksweise vielleicht etwas harsch. Aber das liegt ganz klar daran, daß es viele solcher Mieter gibt, die wegen jedem noch so kleinen Mist die Miete kürzen wollen. Ein Mieter hat nicht nur Rechte, sondern auch gewisse Pflichten. Dazu gehört meines Erachtens auch, und das geht insbesondere an Ben78, sich vor Vertragabschluß (!) zu versichern, daß der Mieter die Mietsache auch so mieten möchte. Wenn nicht, dann kann man entweder schriftliche Nebenabreden vereinbaren oder den Vertrag einfach nicht unterzeichnen.
@Ben Vielleicht solltest Du dich mal mit deinem Vermieter bei einer Tasse Kaffee zusammensetzen und die ganze Sache in Ruhe durchsprechen. Das ist allemal besser, als gleich den Mieterbund einzuschalten und mit einer Mietkürzung zu drohen. Es sei denn, Du möchtest dem Verhältnis zu deinem Vermieter groben Schaden zufügen. Ich würde einem meiner Mieter, der mir einmal mit sowas gekommen ist, bestimmt nicht mehr kleinere Gefallen oder bei Problemen Nachsicht walten lassen tun. Bei Mietern, die mit sich reden lassen, hingegen schon. Und hinsichtlich der Schimmelflecken solltest Du dein Heiz- und Lüftungsverhalten überdenken. Dafür bist Du nämlich ganz klar verantwortlich.
@Ben Vielleicht solltest Du dich mal mit deinem Vermieter bei einer Tasse Kaffee zusammensetzen und die ganze Sache in Ruhe durchsprechen. Das ist allemal besser, als gleich den Mieterbund einzuschalten und mit einer Mietkürzung zu drohen. Es sei denn, Du möchtest dem Verhältnis zu deinem Vermieter groben Schaden zufügen. Ich würde einem meiner Mieter, der mir einmal mit sowas gekommen ist, bestimmt nicht mehr kleinere Gefallen oder bei Problemen Nachsicht walten lassen tun. Bei Mietern, die mit sich reden lassen, hingegen schon. Und hinsichtlich der Schimmelflecken solltest Du dein Heiz- und Lüftungsverhalten überdenken. Dafür bist Du nämlich ganz klar verantwortlich.
[posting]20.899.346 von Waldsperling am 21.03.06 23:44:29[/posting]Neubau, Außenwand, in der unteren Ecke.
Gesprochen habe ich schon zig mal mit meinem Vermieter leider ist nichts dabei raus gekommen außer Versprechungen das die Arbeiten irgrenwann mal erledigt werden.Jeden Termin den mir mein Vermieter gegeben hat ist verstrichen ohne das sich etwas getan hat.
Komme mir das etwas "auf deutsch gesagt verarscht vor".
Mal sehen.
Komme mir das etwas "auf deutsch gesagt verarscht vor".
Mal sehen.
Bin ja normalerweise auch auf der "Vermieterseite", aber so wie es Ben78 schildert scheint mir der Vermieter und nicht ein kniggericher Mieter das Problem zu sein.
Wenn der Tiefgaragenstellplatz im Mietvertrag erwähnt wird, aber keine spezielle Zahlung dafür vereinbart ist, so ist die Nutzung mit der vereinbarten Gesamtmiete abgegolten. Gleiches würde für einen Wintergarten gelten.
Den Mieterverein zu kontaktieren wenn mehrere Gespräche mit dem Vermieter nicht fruchten ist daher m.E. die richtige Empfehlung.
Grüße K1
Wenn der Tiefgaragenstellplatz im Mietvertrag erwähnt wird, aber keine spezielle Zahlung dafür vereinbart ist, so ist die Nutzung mit der vereinbarten Gesamtmiete abgegolten. Gleiches würde für einen Wintergarten gelten.
Den Mieterverein zu kontaktieren wenn mehrere Gespräche mit dem Vermieter nicht fruchten ist daher m.E. die richtige Empfehlung.
Grüße K1
..Mieterverein ? Frist setzen ? Alles Käse .
Fall ist doch klar: Vertraglich zugesichertes fehlt, klarer Mangel. Frist sieht das BGB nicht mehr vor. Mieter kann sofort mindern. Fehlender Stellplatz, ich würd sagen 10% der Gesamt-, nicht bloß der Kaltmiete!
Unbedingt Schriftverkehr einleiten wegen Parkplatz, Schimmel und Wintergarten, deutlich machen, dass Du bisher nur wegen dem ersten gemindert hast und aus bloßer Kulanz vorher nichts unternommen hast. Reinschreiben, dass Du eine verbindliche Antwort haben willst, bis wann die Punkte erledigt sind. Wenn da was kommt, hast Du auch gleich das Zugeständnis hins. Wintergarten, dass Dir im Moment (weil er im Mietvertrag fehlt) noch fehlt.
Gruß S.
Fall ist doch klar: Vertraglich zugesichertes fehlt, klarer Mangel. Frist sieht das BGB nicht mehr vor. Mieter kann sofort mindern. Fehlender Stellplatz, ich würd sagen 10% der Gesamt-, nicht bloß der Kaltmiete!
Unbedingt Schriftverkehr einleiten wegen Parkplatz, Schimmel und Wintergarten, deutlich machen, dass Du bisher nur wegen dem ersten gemindert hast und aus bloßer Kulanz vorher nichts unternommen hast. Reinschreiben, dass Du eine verbindliche Antwort haben willst, bis wann die Punkte erledigt sind. Wenn da was kommt, hast Du auch gleich das Zugeständnis hins. Wintergarten, dass Dir im Moment (weil er im Mietvertrag fehlt) noch fehlt.
Gruß S.
Antwort auf Beitrag Nr.: 20.914.208 von Wurstfachverkauferin am 22.03.06 20:12:27Baufeuchte, macht nix, ohne Wasser keinen Speis, ohne Speis keine Wohnung, ohne Wohnung muss eine Fleischereifachverkäuferin im Schlachthof schlafen.
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