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    Verrechnung von Kursgewinnen und Verlusten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.05.06 16:07:07 von
    neuester Beitrag 28.05.06 13:36:56 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.062.636
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      Avatar
      schrieb am 27.05.06 16:07:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kann mir jemand bei folgenden zwei Fragen den steuerlichen Sachverhalt erklären evtl. mit Quelle im Gesetz:

      - Müssen Aktiengewinne und Aktienverluste innerhalb eines Jahres im Steuerbescheid angegeben werden, wenn die Summe 0 ist.

      - Können realisierte Verluste aus Aktienverkäufen im Jahr 2005 (diese Aktien lagen 6 Jahre im Depot) mit Aktiengewinnen in 2005 verrechnet werden.

      Gruß



      Hagenbach
      Avatar
      schrieb am 27.05.06 16:20:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      zu 1: nein
      zu 2; nein. (Spekulations-)Verluste aus Aktien, die länger als die Spekulationsfrist (1 Jahr) im Depot leigen, sind steuerlich irrelevant.
      Avatar
      schrieb am 27.05.06 17:48:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.834.506 von Hagenbach am 27.05.06 16:07:07Siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Spekulationssteuer

      Gruß Typhoon
      Avatar
      schrieb am 28.05.06 13:36:56
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wenn der Saldo aus Gewinnen und Verlusten im Kalenderjahr unter 512 EUR liegt, kannst du in der Einkommensteuererklärung im Mantelbogen auf Seite 2 das entsprechende Kästchen ankreuzen und musst keine weiteren Erklärungen abgeben.
      Einkommensteuerlich sind Speku-Gewinne und -verluste nur anzugeben und nur verrechenbar, wenn sie aus Verkäufen innerhalb der Speku-Frist von 1 Jahr resultieren.


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