Besteuerung eines Zins-/Währungsswaps... - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 28.09.06 10:28:27 von
neuester Beitrag 15.10.06 18:07:45 von
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..wer kann darüber fundiert was sagen?
Laufzeit 10 J.
z. B. Heute Kauf CHF (ohne realen Kapitaleinsatz)
(zahle Zinsen in CHF/erhalte Zinsen in EUR)
Kauf der Zinsen = CHF quartalsweise
Auszahlung des Zinsvorteils quartalsweise in EURO
Nach Ablauf der 10 Jahre Tausch des Kapitals zurück in EURO
(vielleicht zus. Wechselkursgewinn?)
MICH INTERESSIERT HIER NUR DIE STEUERLICHE BETRACHTUNG!
D A N K E !!
Laufzeit 10 J.
z. B. Heute Kauf CHF (ohne realen Kapitaleinsatz)
(zahle Zinsen in CHF/erhalte Zinsen in EUR)
Kauf der Zinsen = CHF quartalsweise
Auszahlung des Zinsvorteils quartalsweise in EURO
Nach Ablauf der 10 Jahre Tausch des Kapitals zurück in EURO
(vielleicht zus. Wechselkursgewinn?)
MICH INTERESSIERT HIER NUR DIE STEUERLICHE BETRACHTUNG!
D A N K E !!
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.254.551 von alexmay am 28.09.06 10:28:27h a l l o .....
gibst es KEINEN, der hier eine adäquate meinung/kenntnis hat?
WÄRE SCHADE.
gibst es KEINEN, der hier eine adäquate meinung/kenntnis hat?
WÄRE SCHADE.
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.254.551 von alexmay am 28.09.06 10:28:27SWAP-Besteuerungsproblematik
Finanzinnovationen betreffen sowohl die hold-outs (Besteuerung wie bei einem Zerobond-kompletter Ertrag im Jahr der Rückzahlung) als auch Verkäufer der Anleihe(Besteuerung des Gesamtertrags im Jahr des Verkaufes). Beim SWAP ist darauf zu achten, ob der Ausgabekurs außerhalb oder innerhalb der Disgiostaffel liegt. Wenn außerhalb, ist die Tauschanleihe ab sofort eine Finanzinnovation. Wenn Du vor dem SWAP verkaufst ist die Besteuerung wie folgt: Beachtung der Spekulationsfrist von 12 Monaten (Aussetzungsantrag zur Zeit möglich), ansonsten Kursgewinn steuerfrei, Zinsen normale Vesteuerung nach § 20 Abs.1 EStG. Wenn Du später die neuen Anleihen wieder kaufst -gleicher Sachverhalt wie oben, außerhalb Disagiostaffel = Finanzinnovation mit Folgewirkung, ansonsten Besteuerung nach § 20 Abs.1 EStG.
Finanzinnovationen betreffen sowohl die hold-outs (Besteuerung wie bei einem Zerobond-kompletter Ertrag im Jahr der Rückzahlung) als auch Verkäufer der Anleihe(Besteuerung des Gesamtertrags im Jahr des Verkaufes). Beim SWAP ist darauf zu achten, ob der Ausgabekurs außerhalb oder innerhalb der Disgiostaffel liegt. Wenn außerhalb, ist die Tauschanleihe ab sofort eine Finanzinnovation. Wenn Du vor dem SWAP verkaufst ist die Besteuerung wie folgt: Beachtung der Spekulationsfrist von 12 Monaten (Aussetzungsantrag zur Zeit möglich), ansonsten Kursgewinn steuerfrei, Zinsen normale Vesteuerung nach § 20 Abs.1 EStG. Wenn Du später die neuen Anleihen wieder kaufst -gleicher Sachverhalt wie oben, außerhalb Disagiostaffel = Finanzinnovation mit Folgewirkung, ansonsten Besteuerung nach § 20 Abs.1 EStG.
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.420.454 von kiska am 05.10.06 15:09:28danke!
jedoch glaube ich, dass wir aneinander vorbeireden.....
schicke dir in den nächsten tagne mal eine bm.
müßte hier zu sehr in die einzelheiten gehen...
jedoch glaube ich, dass wir aneinander vorbeireden.....
schicke dir in den nächsten tagne mal eine bm.
müßte hier zu sehr in die einzelheiten gehen...
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.254.551 von alexmay am 28.09.06 10:28:27Der SWAP stellt eine Bewertungseinheit dar. Durch die Lfzt. v0n 10 Jahren ist Langfristigkeit dokumentiert. D.h. die genetteten Zinserträge sind nach heutiger Regelung steuerfrei.
Ebenso (aus dem o.g. Argumentarium) die ZE des 1. Jahres.
Neueinschätzung ab 2008/2009 w/ Steueränderung
Ebenso (aus dem o.g. Argumentarium) die ZE des 1. Jahres.
Neueinschätzung ab 2008/2009 w/ Steueränderung
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.627.909 von artdeco am 15.10.06 10:37:49DANKE!
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