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    Was passiert bei Einführung der Abgeltungssteuer mit Verlustvorträgen ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.12.06 09:00:06 von
    neuester Beitrag 22.12.06 10:37:46 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.101.952
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      Avatar
      schrieb am 22.12.06 09:00:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      Was denkt ihr passiert mit den per Bescheid festgestellten Verlustvorträgen aus privaten Veräußerungsgeschäften nach 2009 bei Einführung der Abgeltungssteuer ?
      Avatar
      schrieb am 22.12.06 09:33:43
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.392.351 von ElBosso am 22.12.06 09:00:06Laut Auskunft von meinem FA sind die Verlustvorträge zeitlich unbegrenzt, können somit auch nach 2008 mit Gewinnen verrechnet werden.
      MfG
      Avatar
      schrieb am 22.12.06 09:45:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      bin gespannt wie das dann praktisch aussehen soll

      szenario:

      Verlustvortrag 100.000 Euro

      Zinseinkünfte im Jahr 09: 50.000 Euro (normalerweise zu zahlende Steuer 25% + Soli)
      Einkünfte aus Aktiengewinnen im Jahr 09: 50.000 Euro (normalerweise zu zahlende Steuer 25% + Soli)

      tatsächlich zu zahlende Steuer aufgrund des Verlustvortrags: 0

      Bin gespannt ob es so laufen wird !
      Avatar
      schrieb am 22.12.06 09:56:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      Bin gespannt ob es so laufen wird

      Wenn man eine ESt-Erklärung dazu abgibt, schon.
      Avatar
      schrieb am 22.12.06 10:37:46
      Beitrag Nr. 5 ()
      Zinsen wirst du mit dem Verlustvortrag nicht verrechnen können. Es dürfte alles beim alten bleiben.


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