Schenkung und Erbschaft - Zeitlich ganz nah beieinander. Geht das? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 09.03.07 23:49:52 von
neuester Beitrag 10.03.07 09:16:01 von
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Hi, wer kann mir folgende Frage beantworten:
Nehmen wir an, es erfolgt eine Schenkung an das Kind in Höhe von 200.000 €, einen Monat später stirbt der Vater und das Kind erbt weitere 200.000 €.
Ist nun alles steuerfrei oder müssen 10 Jahre dazwischenliegen, wie bei 2 aufeinanderfolgende hohe Schenkungen?
Und noch eine Frage:
2. Kann das Kind von jedem Elternteil 200.000 € geschenkt bekommen in einem Jahr oder nur von einem / von den Eltern zusammen?
Nehmen wir an, es erfolgt eine Schenkung an das Kind in Höhe von 200.000 €, einen Monat später stirbt der Vater und das Kind erbt weitere 200.000 €.
Ist nun alles steuerfrei oder müssen 10 Jahre dazwischenliegen, wie bei 2 aufeinanderfolgende hohe Schenkungen?
Und noch eine Frage:
2. Kann das Kind von jedem Elternteil 200.000 € geschenkt bekommen in einem Jahr oder nur von einem / von den Eltern zusammen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.216.091 von dotorex am 09.03.07 23:49:52Hallo dotore,
für den Erbschaftssteuerfreibetrag werden alle Schenkungen der letzten 10 Jahre mit herangezogen (sofern das FA davon weiß oder es erfährt)!
Der Freibetrag gilt pro Elternteil - es können also jeweils von Mutter und Vater die 200 TEUR geschenkt werden!
Rene
für den Erbschaftssteuerfreibetrag werden alle Schenkungen der letzten 10 Jahre mit herangezogen (sofern das FA davon weiß oder es erfährt)!
Der Freibetrag gilt pro Elternteil - es können also jeweils von Mutter und Vater die 200 TEUR geschenkt werden!
Rene
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.216.585 von ReneBanker am 10.03.07 02:29:53Im Erbfalle werden alle Vorschenkunen des Erblassers an den Erben innerhalb der letzten 10 Jahre zusammengerechnet und in die Berücksichtigung des persönlichen Freibetrages von T€ 205 mit einbezogen (§§ 10, 16 ErbStG). D. h. soweit der Schenker auch der Erblasser war wurden insgesamt Barmittel in Höhe von T€ 400 vermacht/geschenkt von den T€ 205 steuerfrei bleiben.
Es ist auch richtig, dass der pers. Freibetrag gem § 16 ErbStG je Schenker/Erblasser gewehrt wird, so dass eine Schenkung der Mutter und eine Zuwendung des Vaters im Todesfalle steuerfrei blieben, es ist aber z prüfen, wem die zugewendeten Gelder zivilrechtlich zuzurechnen sind, insbesondere wenn die Eheleute gemeinsame Konten unterhielten.
Gruß
Orator
Es ist auch richtig, dass der pers. Freibetrag gem § 16 ErbStG je Schenker/Erblasser gewehrt wird, so dass eine Schenkung der Mutter und eine Zuwendung des Vaters im Todesfalle steuerfrei blieben, es ist aber z prüfen, wem die zugewendeten Gelder zivilrechtlich zuzurechnen sind, insbesondere wenn die Eheleute gemeinsame Konten unterhielten.
Gruß
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