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    GEZ bei Leasingfahrzeugen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.08.07 12:01:47 von
    neuester Beitrag 09.08.07 05:33:45 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.131.397
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      Avatar
      schrieb am 08.08.07 12:01:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo allerseits,

      die GEZ muss ja eigentlich der zahlen, auf den ein Fahrzeug zugelassen ist.

      Wenn ich nun ein Fahrzeug privat lease, dieses aber auf das Autohaus zugelassen ist, dann zahle ich ja doppelt. Meine private GEZ-Gebühr und die in meinem Leasingvertrag.

      Frage: Kann ich also beim Privatleasing dem Autohaus eine Erklärung ausstellen im Sinne: "Ich führe für folgendes Auto... unter der Teilnehmernummer ...die GEZ selber ab, da nur Privatnutzung..."

      Denn ein Autoradio ist in meiner privaten GEZ-Gebühr ja enthalten und ich nutze denn Wagen nur privat. Wäre das OK?

      Danke für Eure Antworten!

      Mr.BA
      Avatar
      schrieb am 08.08.07 12:11:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.076.940 von Mr.BA am 08.08.07 12:01:47Warum ist der Wagen auf das Autohaus zugelassen?

      Auch beim Leasing wird der Wagen doch auf dich zugelassen?

      Evtl. besteht noch die Möglichkeit, dass auf die Leasinggesellschaft angemeldet wird, aber aufs Autohaus...
      Avatar
      schrieb am 08.08.07 12:41:44
      Beitrag Nr. 3 ()
      Klar ist bei einem Kfz-Leasingvertrag das Auto auf den Leasingnehmer zugelassen.
      Der muss das Auto auch versichern lassen, meistens wird vom Leasinggeber sogar vorgeschrieben, dass er es Vollkasko versichern lassen muss.

      Ansonsten wäre es ein Kfz-Mietvertrag.
      Avatar
      schrieb am 08.08.07 13:51:09
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.077.584 von Wurstfachverkauferin am 08.08.07 12:41:44beispiel kfz mietvertrag.

      kfz ist aufs autohaus zugelassen. kfz wird dem kunden zur nutzung überlassen.

      wer muss die gez-gebühren bezahlen? autohaus oder kunde? kfz wird geschäftlich genutzt. privat alle geräte bei der gez angemeldet.

      danke für eine antwort.

      m.
      Avatar
      schrieb am 08.08.07 14:01:27
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.078.618 von Margeaux am 08.08.07 13:51:09GEZ zahlt in diesem Falle das Autohaus, da es Eigentümer des Fahrzeugs ist.
      Natürlich gilt das nur, wenn es keine anders lautenden Absprachen mit dem Autohaus gibt.

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      Avatar
      schrieb am 08.08.07 14:08:20
      Beitrag Nr. 6 ()
      1. Zahlt man GEZ sowieso nicht.

      2. Wenn privat bereits ein Radio angemeldet ist, erhöht sich die Gebühr nicht.
      Avatar
      schrieb am 08.08.07 22:09:13
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.078.759 von leothedragon am 08.08.07 14:01:27Hi,

      ja und genau folgender Satz ist der springende Punkt: "...gilt das nur, wenn es keine anders lautenden Absprachen mit dem Autohaus gibt."

      Wenn der Wagen nun auf die Leasinggesellschaft zugelassen ist, kann diese dann aus der Pflicht genommen werden die GEZ zu zahlen, indem der Leasingnehmer diese übernimmt. (Natürlich schriftlich vereinbart).

      Und wenn dem so ist, muss dann der Leasingnehmer das Fahrzeug separat anmelden? Denn er zahlt ja privat GEZ-Gebühr die ein Fahrzeug beinhaltet.

      Danke!
      Mr.BA
      Avatar
      schrieb am 09.08.07 05:33:45
      Beitrag Nr. 8 ()
      zahlt ihr etwa GEZ Gebühren:keks::keks::rolleyes:


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