Arbeitszeugnis - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 27.03.09 18:55:40 von
neuester Beitrag 28.03.09 11:40:19 von
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Wer von Ihne nist so kompetent, hilfreich und würde mir mein Arbeitszeugnis objektiv bewerten (das Wetter soll ja nicht so gut werden am WE ;-). Ich war als techn. Einkäufer in einem international operierenden Unternehmen tätig, mit einem Volumen v. ca. € 30 Mio für das ich verantwortlich f. diverse einzukaufende Produktgruppen gewesen bin. Diese sind jedoch nicht genannt. Ebenso sind realisierte Cost-Savings nicht genannt. Das Unternehmen habe ich zum 31.12.08 verlassen. Zeugnis ist ausgestellt im März, jedoch mit Ausstellungsdatum Februar 2009 etc. Ich meine einige Stellen gefunden zu haben, die nicht ganz in Ordnung sind. In dem Unternehmen war ich länger als 8 Jahre beschäftigt.
Freue mich auf Ihre Meinung und Ihr Angebot es zu bewerten.
LG und einen tollen Start in´s WE.
Freue mich auf Ihre Meinung und Ihr Angebot es zu bewerten.
LG und einen tollen Start in´s WE.
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.868.376 von janfer am 27.03.09 18:55:40ohne dass du den text des zeugnisses bekannt gibst, wird dir niemand helfen können...aber genau das könnte dann zu einem anderen problem werden...
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.868.430 von invest2002 am 27.03.09 19:01:29Yes, of course. Unter Umständen findet sich jemand, der mir seine E-Mail Addy und Tel.-Nr gibt um sich auszutauschen. Einen Termin beim Arbeitsrechtler habe ich bereits. Ich kann mir aber nicht vorstellen, daß er dieses kpl. bewerten kann. Ein Arbeitszeugnis eines Einkäufers bekommt man schließlich nicht jeden Tag zu sehen.
Gelesen habe ich in einem Forum, dass das Zeugnis das Datum zum Termin des Beschäftigungsendes haben muss. Was bedeutet es wenn dies nicht der Fall ist? Verschlüsselte Botschaft?? Ich weiß es nicht.
Gelesen habe ich in einem Forum, dass das Zeugnis das Datum zum Termin des Beschäftigungsendes haben muss. Was bedeutet es wenn dies nicht der Fall ist? Verschlüsselte Botschaft?? Ich weiß es nicht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.868.465 von janfer am 27.03.09 19:06:13wenn du bereits einen termin beim arbeitsrechtler hast erübrigt sich alles andere
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.868.520 von invest2002 am 27.03.09 19:12:54Absagen kann man den Termin immer noch.
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.868.533 von janfer am 27.03.09 19:15:02tja ... solche leute mag ich..ne kostenlose rechtsberatung im internet einholen und dann den termin mit einem profi absagen...
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.868.574 von invest2002 am 27.03.09 19:18:57Hmmm. Irgendwie schon.
Aber ich weiß nicht ob er solche Dokumente jeden Tag bekommt. Den Termin werde ich sicher nutzen, da unter Umständen Aktivitäten erforderlich werden.
Aber ich weiß nicht ob er solche Dokumente jeden Tag bekommt. Den Termin werde ich sicher nutzen, da unter Umständen Aktivitäten erforderlich werden.
probier es einfach hier!
http://www.zeugnistest.de/
ein von denen als mängelfrei eingestuftes Zeugnis ist imho allerdings nicht lesenswert, weil zu formal. Ich denke es gibt kaum Zeugnisschreiber, die ein schönes und vom Inhalt unzweifelhaftes Zeugnis ausstellen können.
http://www.zeugnistest.de/
ein von denen als mängelfrei eingestuftes Zeugnis ist imho allerdings nicht lesenswert, weil zu formal. Ich denke es gibt kaum Zeugnisschreiber, die ein schönes und vom Inhalt unzweifelhaftes Zeugnis ausstellen können.
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.868.617 von T.Hecht am 27.03.09 19:23:46Das klingt schon mal interessant. Danke.
Das mit dem "Er arbeitete stets zu unserer vollsten Unzufriedenheit" sollte man vielleicht umformulieren lassen.
Hallo!
Ein Freund von mir ist Geschäftsführer bei der Kreishandwerkerschaft. Er hat mir damals die Adressen gegeben.089@deutsches-handwerk.org und 020@deutsches-handwerk.org.Einfach nur die Adresse eingeben ohne Kommentar. Du bekommst dann eine e-mail von denen zürück.
Tschüß
Hoehlenfrettchen
Ein Freund von mir ist Geschäftsführer bei der Kreishandwerkerschaft. Er hat mir damals die Adressen gegeben.089@deutsches-handwerk.org und 020@deutsches-handwerk.org.Einfach nur die Adresse eingeben ohne Kommentar. Du bekommst dann eine e-mail von denen zürück.
Tschüß
Hoehlenfrettchen
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.868.465 von janfer am 27.03.09 19:06:13Hallo,
Zitat: "Gelesen habe ich in einem Forum, dass das Zeugnis das Datum zum Termin des Beschäftigungsendes haben muss. Was bedeutet es wenn dies nicht der Fall ist? Verschlüsselte Botschaft?? Ich weiß es nicht."
Ich bin immer wieder überrascht..... Aufgrund Deiner ehemaligen beruflichen Tätigkeit inkl. der damit verbundenen Verantwortlichkeit sollte man doch annehmen, dass Du in der Lage bist, Dir selbst Wissen betr. der Analyse und Beurteilung von Arbeitszeugnissen anzueignen. Es gibt ja genügend einschlägige Literatur, und auch im Internet eine Fülle an kostenlosen Infos. Mit anderen Worten: Selbst ist der Mann/die Frau.
Eine Datendiskrepanz zwischen Ausscheidungsdatum und Zeugnisausstellungsdatum wird immer als ein Hinweis auf Schwierigkeiten bei der Beendigung des Arbeitszeugnisses interpretiert.
Warum wurde Dir das Zeugnis erst im März ausgestellt, obwohl Du das Unternehmen zum 31.12.2008 verlassen hast? Hast Du es etwa erst spät bzw. nicht direkt bei/nach Ausscheiden angefordert? Oder Dich hinhalten lassen?
Zitat: "Einen Termin beim Arbeitsrechtler habe ich bereits. Ich kann mir aber nicht vorstellen, daß er dieses kpl. bewerten kann. Ein Arbeitszeugnis eines Einkäufers bekommt man schließlich nicht jeden Tag zu sehen."
Und das Arbeitszeugnis eines Arztes, eines Archäologen, eines Algorithmikers, eines Aktuars und das von hunderten anderer Tätigkeiten von A - Z natürlich auch nicht jeden Tag.
Bei bestimmten fachspezifischen Beschreibungen im Zeugnis sollte man selbst in der Lage sein, diese auf inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen zu können.
Was Aufbau, formale Standards, Formulierungen etc. angeht: Arbeitsrechtler und/oder spezielle Arbeitszeugnis-Experten.
Als Einstieg würde ich Dir z. B. Bücher wie "Arbeitszeugnisse professionell erstellen, interpretieren, verhandeln" von Hesse/Schrader empfehlen.
Zitat: "Gelesen habe ich in einem Forum, dass das Zeugnis das Datum zum Termin des Beschäftigungsendes haben muss. Was bedeutet es wenn dies nicht der Fall ist? Verschlüsselte Botschaft?? Ich weiß es nicht."
Ich bin immer wieder überrascht..... Aufgrund Deiner ehemaligen beruflichen Tätigkeit inkl. der damit verbundenen Verantwortlichkeit sollte man doch annehmen, dass Du in der Lage bist, Dir selbst Wissen betr. der Analyse und Beurteilung von Arbeitszeugnissen anzueignen. Es gibt ja genügend einschlägige Literatur, und auch im Internet eine Fülle an kostenlosen Infos. Mit anderen Worten: Selbst ist der Mann/die Frau.
Eine Datendiskrepanz zwischen Ausscheidungsdatum und Zeugnisausstellungsdatum wird immer als ein Hinweis auf Schwierigkeiten bei der Beendigung des Arbeitszeugnisses interpretiert.
Warum wurde Dir das Zeugnis erst im März ausgestellt, obwohl Du das Unternehmen zum 31.12.2008 verlassen hast? Hast Du es etwa erst spät bzw. nicht direkt bei/nach Ausscheiden angefordert? Oder Dich hinhalten lassen?
Zitat: "Einen Termin beim Arbeitsrechtler habe ich bereits. Ich kann mir aber nicht vorstellen, daß er dieses kpl. bewerten kann. Ein Arbeitszeugnis eines Einkäufers bekommt man schließlich nicht jeden Tag zu sehen."
Und das Arbeitszeugnis eines Arztes, eines Archäologen, eines Algorithmikers, eines Aktuars und das von hunderten anderer Tätigkeiten von A - Z natürlich auch nicht jeden Tag.
Bei bestimmten fachspezifischen Beschreibungen im Zeugnis sollte man selbst in der Lage sein, diese auf inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen zu können.
Was Aufbau, formale Standards, Formulierungen etc. angeht: Arbeitsrechtler und/oder spezielle Arbeitszeugnis-Experten.
Als Einstieg würde ich Dir z. B. Bücher wie "Arbeitszeugnisse professionell erstellen, interpretieren, verhandeln" von Hesse/Schrader empfehlen.
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