Real AG vor den Squeeze Out? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.06.09 17:54:24 von
neuester Beitrag 28.10.09 17:49:17 von
neuester Beitrag 28.10.09 17:49:17 von
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Helmut Rothenberger hat mit der Autania AG schon Nägel mit Köpfen gemacht. Die Real AG könnte nun folgen:
News - 16.06.09 17:37
DGAP-Stimmrechte: REAL AG (deutsch)
REAL AG: Veröffentlichung gemäà § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung
REAL AG / Veröffentlichung einer Erklärung nach § 26 Abs. 1 Satz 2 WpHG (Aktien)
16.06.2009
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Die REAL Investment GmbH, Kelkheim, Deutschland, hat uns am 16. Juni 2009
gemäà § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der REAL
Aktiengesellschaft, Kelkheim, Deutschland, ISIN: DE000A0N4R25 , WKN: A0N4R2,
am 16. Juni 2009 die Schwellen von 3 % und 5 % überschritten hat und an
diesem Tag 7,15 % (das entspricht 120.142 Stimmrechten) beträgt.
Die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim, Deutschland, hat uns am
16. Juni 2009 freiwillig gemäà § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr
Stimmrechtsanteil an der REAL Aktiengesellschaft, Kelkheim, Deutschland,
ISIN: DE000A0N4R25, WKN: A0N4R2, am 16. Juni 2009 95,81 % (das entspricht
1.609.528 Stimmrechten) und damit weiterhin seit dem 29. Dezember 2003 mehr
als 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % beträgt. Davon
sind ihr 7,15 % (das entspricht 120.142 Stimmrechten) nach § 22 Absatz 1
Satz 1 Nr. 1 WpHG von der REAL Investment GmbH, Kelkheim, Deutschland,
zuzurechnen.
Die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Anif, Ãsterreich, hat uns am 16.
Juni 2009 freiwillig gemäà § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr
Stimmrechtsanteil an der REAL Aktiengesellschaft, Kelkheim, Deutschland,
ISIN: DE000A0N4R25, WKN: A0N4R2, am 16. Juni 2009 95,81 % (das entspricht
1.609.528 Stimmrechten) und damit weiterhin seit dem 29. Dezember 2003 mehr
als 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % beträgt. Davon
sind ihr 95,81 % (das entspricht 1.609.528 Stimmrechten) nach § 22 Absatz 1
Satz 1 Nr. 1 WpHG von der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim,
Deutschland, und der REAL Investment GmbH, Kelkheim, Deutschland,
zuzurechnen.
Die Dr. Helmut Rothenberger Privatstiftung, Anif, Ãsterreich, hat uns am
16. Juni 2009 freiwillig gemäà § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr
Stimmrechtsanteil an der REAL Aktiengesellschaft, Kelkheim, Deutschland,
ISIN: DE000A0N4R25, WKN: A0N4R2, am 16. Juni 2009 95,81 % (das entspricht
1.609.528 Stimmrechten) und damit weiterhin seit dem 29. Dezember 2003 mehr
als 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % beträgt. Davon
sind ihr 95,81 % (das entspricht 1.609.528 Stimmrechten) nach § 22 Absatz 1
Satz 1 Nr. 1 WpHG von der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Anif,
Ãsterreich, der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim,
Deutschland, und der REAL Investment GmbH, Kelkheim, Deutschland,
zuzurechnen.
Herr Dr. Helmut Rothenberger, Deutschland, hat uns am 16. Juni 2009 gemäà §
21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der REAL
Aktiengesellschaft, Kelkheim, Deutschland, ISIN: DE000A0N4R25, WKN: A0N4R2,
am 16. Juni 2009 die Schwellen von 5 % und 3 % unterschritten hat und nun
0,00 % (0 Stimmrechte) beträgt.
Die H.R. Vermögensverwaltungs GmbH, Kelkheim, Deutschland, hat uns am 16.
Juni 2009 gemäà § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil
an der REAL Aktiengesellschaft, Kelkheim, Deutschland, ISIN: DE000A0N4R25,
WKN: A0N4R2, am 16. Juni 2009 die Schwellen von 5 % und 3 % unterschritten
hat und nun 0,00 % (0 Stimmrechte) beträgt.
Kelkheim, im Juni 2009
REAL Aktiengesellschaft
Der Vorstand
16.06.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Emittent: REAL AG
Industriestr. 7
65779 Kelkheim /Ts.
Deutschland
Internet: www.realag-immobilien.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------
Quelle: dpa-AFX
News - 16.06.09 17:37
DGAP-Stimmrechte: REAL AG (deutsch)
REAL AG: Veröffentlichung gemäà § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung
REAL AG / Veröffentlichung einer Erklärung nach § 26 Abs. 1 Satz 2 WpHG (Aktien)
16.06.2009
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Die REAL Investment GmbH, Kelkheim, Deutschland, hat uns am 16. Juni 2009
gemäà § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der REAL
Aktiengesellschaft, Kelkheim, Deutschland, ISIN: DE000A0N4R25 , WKN: A0N4R2,
am 16. Juni 2009 die Schwellen von 3 % und 5 % überschritten hat und an
diesem Tag 7,15 % (das entspricht 120.142 Stimmrechten) beträgt.
Die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim, Deutschland, hat uns am
16. Juni 2009 freiwillig gemäà § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr
Stimmrechtsanteil an der REAL Aktiengesellschaft, Kelkheim, Deutschland,
ISIN: DE000A0N4R25, WKN: A0N4R2, am 16. Juni 2009 95,81 % (das entspricht
1.609.528 Stimmrechten) und damit weiterhin seit dem 29. Dezember 2003 mehr
als 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % beträgt. Davon
sind ihr 7,15 % (das entspricht 120.142 Stimmrechten) nach § 22 Absatz 1
Satz 1 Nr. 1 WpHG von der REAL Investment GmbH, Kelkheim, Deutschland,
zuzurechnen.
Die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Anif, Ãsterreich, hat uns am 16.
Juni 2009 freiwillig gemäà § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr
Stimmrechtsanteil an der REAL Aktiengesellschaft, Kelkheim, Deutschland,
ISIN: DE000A0N4R25, WKN: A0N4R2, am 16. Juni 2009 95,81 % (das entspricht
1.609.528 Stimmrechten) und damit weiterhin seit dem 29. Dezember 2003 mehr
als 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % beträgt. Davon
sind ihr 95,81 % (das entspricht 1.609.528 Stimmrechten) nach § 22 Absatz 1
Satz 1 Nr. 1 WpHG von der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim,
Deutschland, und der REAL Investment GmbH, Kelkheim, Deutschland,
zuzurechnen.
Die Dr. Helmut Rothenberger Privatstiftung, Anif, Ãsterreich, hat uns am
16. Juni 2009 freiwillig gemäà § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr
Stimmrechtsanteil an der REAL Aktiengesellschaft, Kelkheim, Deutschland,
ISIN: DE000A0N4R25, WKN: A0N4R2, am 16. Juni 2009 95,81 % (das entspricht
1.609.528 Stimmrechten) und damit weiterhin seit dem 29. Dezember 2003 mehr
als 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % beträgt. Davon
sind ihr 95,81 % (das entspricht 1.609.528 Stimmrechten) nach § 22 Absatz 1
Satz 1 Nr. 1 WpHG von der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Anif,
Ãsterreich, der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim,
Deutschland, und der REAL Investment GmbH, Kelkheim, Deutschland,
zuzurechnen.
Herr Dr. Helmut Rothenberger, Deutschland, hat uns am 16. Juni 2009 gemäà §
21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der REAL
Aktiengesellschaft, Kelkheim, Deutschland, ISIN: DE000A0N4R25, WKN: A0N4R2,
am 16. Juni 2009 die Schwellen von 5 % und 3 % unterschritten hat und nun
0,00 % (0 Stimmrechte) beträgt.
Die H.R. Vermögensverwaltungs GmbH, Kelkheim, Deutschland, hat uns am 16.
Juni 2009 gemäà § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil
an der REAL Aktiengesellschaft, Kelkheim, Deutschland, ISIN: DE000A0N4R25,
WKN: A0N4R2, am 16. Juni 2009 die Schwellen von 5 % und 3 % unterschritten
hat und nun 0,00 % (0 Stimmrechte) beträgt.
Kelkheim, im Juni 2009
REAL Aktiengesellschaft
Der Vorstand
16.06.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Emittent: REAL AG
Industriestr. 7
65779 Kelkheim /Ts.
Deutschland
Internet: www.realag-immobilien.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------
Quelle: dpa-AFX
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.404.138 von Muckelius am 16.06.09 17:54:24....erwähnte ich Autania.....?
News - 16.06.09 18:18
DGAP-DD: REAL AG
DGAP-DD: REAL AG deutsch
Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach §15a WpHG
Directors'-Dealings-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Mitteilungspflichtige verantwortlich.
------------------------------------------------------------------------------
Angaben zum Mitteilungspflichtigen
Firma: AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen
Person mit Führungsaufgabe welche die Mitteilungspflicht der juristischen Person
auslöst
Angaben zur Person mit Führungsaufgaben
Funktion: Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan
Angaben zum mitteilungspflichtigen Geschäft
Bezeichnung des Finanzinstruments: REAL AG Namensaktien
ISIN/WKN des Finanzinstruments: DE000A0N4R25
Geschäftsart: Verkauf
Datum: 16.06.2009
Kurs/Preis: 5,00
Währung: EUR
Stückzahl: 6040,00
Gesamtvolumen: 30200,00
Ort: außerbörslich
Zu veröffentlichende Erläuterung:
Die AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen ist gemäß § 15a
Abs. 1 Satz 2 WpHG i.V.m. § 15a Abs. 3 Satz 2 WpHG mitteilungspflichtig, da
Herr Ralf Weber als Mitglied des Vorstands und Herr Dr. Helmut Rothenberger
als Vorsitzender des Aufsichtsrats der REAL Aktiengesellschaft Personen mit
Führungsaufgaben beim Emittenten REAL Aktiengesellschaft i.S.d. § 15a Abs.
2 WpHG sind, die bei der AUTANIA Aktiengesellschaft für
Industriebeteiligungen als Vorstandsmitglied (Ralf Weber) und Vorsitzender
des Aufsichtsrats (Dr. Helmut Rothenberger) Führungsaufgaben wahrnehmen.
Angaben zum veröffentlichungspflichtigen Unternehmen
Emittent: REAL AG
Industriestr. 7
65779 Kelkheim /Ts.
Deutschland
ISIN: DE000A0N4R25
WKN: A0N4R2
Ende der Directors' Dealings-Mitteilung (c) DGAP 16.06.2009
Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
ID 9648
News - 16.06.09 18:18
DGAP-DD: REAL AG
DGAP-DD: REAL AG deutsch
Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach §15a WpHG
Directors'-Dealings-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Mitteilungspflichtige verantwortlich.
------------------------------------------------------------------------------
Angaben zum Mitteilungspflichtigen
Firma: AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen
Person mit Führungsaufgabe welche die Mitteilungspflicht der juristischen Person
auslöst
Angaben zur Person mit Führungsaufgaben
Funktion: Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan
Angaben zum mitteilungspflichtigen Geschäft
Bezeichnung des Finanzinstruments: REAL AG Namensaktien
ISIN/WKN des Finanzinstruments: DE000A0N4R25
Geschäftsart: Verkauf
Datum: 16.06.2009
Kurs/Preis: 5,00
Währung: EUR
Stückzahl: 6040,00
Gesamtvolumen: 30200,00
Ort: außerbörslich
Zu veröffentlichende Erläuterung:
Die AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen ist gemäß § 15a
Abs. 1 Satz 2 WpHG i.V.m. § 15a Abs. 3 Satz 2 WpHG mitteilungspflichtig, da
Herr Ralf Weber als Mitglied des Vorstands und Herr Dr. Helmut Rothenberger
als Vorsitzender des Aufsichtsrats der REAL Aktiengesellschaft Personen mit
Führungsaufgaben beim Emittenten REAL Aktiengesellschaft i.S.d. § 15a Abs.
2 WpHG sind, die bei der AUTANIA Aktiengesellschaft für
Industriebeteiligungen als Vorstandsmitglied (Ralf Weber) und Vorsitzender
des Aufsichtsrats (Dr. Helmut Rothenberger) Führungsaufgaben wahrnehmen.
Angaben zum veröffentlichungspflichtigen Unternehmen
Emittent: REAL AG
Industriestr. 7
65779 Kelkheim /Ts.
Deutschland
ISIN: DE000A0N4R25
WKN: A0N4R2
Ende der Directors' Dealings-Mitteilung (c) DGAP 16.06.2009
Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
ID 9648
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.404.430 von Muckelius am 16.06.09 18:19:46News - 16.06.09 18:26
DGAP-DD: REAL AG
DGAP-DD: REAL AG deutsch
Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach §15a WpHG
Directors'-Dealings-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Mitteilungspflichtige verantwortlich.
------------------------------------------------------------------------------
Angaben zum Mitteilungspflichtigen
Firma: H.R. Vermögensverwaltungs GmbH
Person mit Führungsaufgabe welche die Mitteilungspflicht der juristischen Person
auslöst
Angaben zur Person mit Führungsaufgaben
Funktion: Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan
Angaben zum mitteilungspflichtigen Geschäft
Bezeichnung des Finanzinstruments: REAL AG Namensaktien
ISIN/WKN des Finanzinstruments: DE000A0N4R25
Geschäftsart: Verkauf
Datum: 16.06.2009
Kurs/Preis: 5,00
Währung: EUR
Stückzahl: 114102,00
Gesamtvolumen: 570510,00
Ort: außerbörslich
Zu veröffentlichende Erläuterung:
Die H. R. Vermögensverwaltungs GmbH ist gemäß § 15a Abs. 1 Satz 2 WpHG
i.V.m. § 15a Abs. 3 Satz 2 und Satz 3 WpHG mitteilungspflichtig, da Herr
Dr. Helmut Rothenberger als Vorsitzender des Aufsichtsrats der REAL
Aktiengesellschaft eine Person mit Führungsaufgaben beim Emittenten REAL
Aktiengesellschaft i.S.d. § 15a Abs. 2 WpHG ist, die bei der H. R.
Vermögensverwaltungs GmbH als Geschäftsführer Führungsaufgaben wahrnimmt;
auch wird die H. R. Vermögensverwaltungs GmbH direkt von Herrn Dr. Helmut
Rothenberger kontrolliert.
Angaben zum veröffentlichungspflichtigen Unternehmen
Emittent: REAL AG
Industriestr. 7
65779 Kelkheim /Ts.
Deutschland
ISIN: DE000A0N4R25
WKN: A0N4R2
Ende der Directors' Dealings-Mitteilung (c) DGAP 16.06.2009
Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
ID 9649
Quelle: dpa-AFX
DGAP-DD: REAL AG
DGAP-DD: REAL AG deutsch
Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach §15a WpHG
Directors'-Dealings-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Mitteilungspflichtige verantwortlich.
------------------------------------------------------------------------------
Angaben zum Mitteilungspflichtigen
Firma: H.R. Vermögensverwaltungs GmbH
Person mit Führungsaufgabe welche die Mitteilungspflicht der juristischen Person
auslöst
Angaben zur Person mit Führungsaufgaben
Funktion: Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan
Angaben zum mitteilungspflichtigen Geschäft
Bezeichnung des Finanzinstruments: REAL AG Namensaktien
ISIN/WKN des Finanzinstruments: DE000A0N4R25
Geschäftsart: Verkauf
Datum: 16.06.2009
Kurs/Preis: 5,00
Währung: EUR
Stückzahl: 114102,00
Gesamtvolumen: 570510,00
Ort: außerbörslich
Zu veröffentlichende Erläuterung:
Die H. R. Vermögensverwaltungs GmbH ist gemäß § 15a Abs. 1 Satz 2 WpHG
i.V.m. § 15a Abs. 3 Satz 2 und Satz 3 WpHG mitteilungspflichtig, da Herr
Dr. Helmut Rothenberger als Vorsitzender des Aufsichtsrats der REAL
Aktiengesellschaft eine Person mit Führungsaufgaben beim Emittenten REAL
Aktiengesellschaft i.S.d. § 15a Abs. 2 WpHG ist, die bei der H. R.
Vermögensverwaltungs GmbH als Geschäftsführer Führungsaufgaben wahrnimmt;
auch wird die H. R. Vermögensverwaltungs GmbH direkt von Herrn Dr. Helmut
Rothenberger kontrolliert.
Angaben zum veröffentlichungspflichtigen Unternehmen
Emittent: REAL AG
Industriestr. 7
65779 Kelkheim /Ts.
Deutschland
ISIN: DE000A0N4R25
WKN: A0N4R2
Ende der Directors' Dealings-Mitteilung (c) DGAP 16.06.2009
Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
ID 9649
Quelle: dpa-AFX
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.404.540 von Muckelius am 16.06.09 18:28:13...nun habe ich mal angefangen, dann poste ich mal alle Transaktions-Mitteilungen die da heute noch kommen...
News - 16.06.09 18:30
DGAP-DD: REAL AG
DGAP-DD: REAL AG deutsch
Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach §15a WpHG
Directors'-Dealings-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Mitteilungspflichtige verantwortlich.
------------------------------------------------------------------------------
Angaben zum Mitteilungspflichtigen
Firma: REAL Investment GmbH
Person mit Führungsaufgabe welche die Mitteilungspflicht der juristischen Person
auslöst
Angaben zur Person mit Führungsaufgaben
Funktion: Geschäftsführendes Organ
Angaben zum mitteilungspflichtigen Geschäft
Bezeichnung des Finanzinstruments: REAL AG Namensaktien
ISIN/WKN des Finanzinstruments: DE000A0N4R25
Geschäftsart: Kauf
Datum: 16.06.2009
Kurs/Preis: 5,00
Währung: EUR
Stückzahl: 6040,00
Gesamtvolumen: 30200,00
Ort: außerbörslich
Zu veröffentlichende Erläuterung:
Die REAL Investment GmbH ist gemäß § 15a Abs. 1 Satz 2 WpHG i.V.m. § 15a
Abs. 3 Satz 2 WpHG mitteilungspflichtig, da Herr Dr. Wolfgang Mielich als
Vorstandsmitglied der REAL Aktiengesellschaft eine Person mit
Führungsaufgaben beim Emittenten REAL Aktiengesellschaft i.S.d. § 15a Abs.
2 WpHG ist, die bei der REAL Investment GmbH als Geschäftsführer
Führungsaufgaben wahrnimmt.
Angaben zum veröffentlichungspflichtigen Unternehmen
Emittent: REAL AG
Industriestr. 7
65779 Kelkheim /Ts.
Deutschland
ISIN: DE000A0N4R25
WKN: A0N4R2
Ende der Directors' Dealings-Mitteilung (c) DGAP 16.06.2009
Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
ID 9650
Quelle: dpa-AFX
News - 16.06.09 18:30
DGAP-DD: REAL AG
DGAP-DD: REAL AG deutsch
Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach §15a WpHG
Directors'-Dealings-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Mitteilungspflichtige verantwortlich.
------------------------------------------------------------------------------
Angaben zum Mitteilungspflichtigen
Firma: REAL Investment GmbH
Person mit Führungsaufgabe welche die Mitteilungspflicht der juristischen Person
auslöst
Angaben zur Person mit Führungsaufgaben
Funktion: Geschäftsführendes Organ
Angaben zum mitteilungspflichtigen Geschäft
Bezeichnung des Finanzinstruments: REAL AG Namensaktien
ISIN/WKN des Finanzinstruments: DE000A0N4R25
Geschäftsart: Kauf
Datum: 16.06.2009
Kurs/Preis: 5,00
Währung: EUR
Stückzahl: 6040,00
Gesamtvolumen: 30200,00
Ort: außerbörslich
Zu veröffentlichende Erläuterung:
Die REAL Investment GmbH ist gemäß § 15a Abs. 1 Satz 2 WpHG i.V.m. § 15a
Abs. 3 Satz 2 WpHG mitteilungspflichtig, da Herr Dr. Wolfgang Mielich als
Vorstandsmitglied der REAL Aktiengesellschaft eine Person mit
Führungsaufgaben beim Emittenten REAL Aktiengesellschaft i.S.d. § 15a Abs.
2 WpHG ist, die bei der REAL Investment GmbH als Geschäftsführer
Führungsaufgaben wahrnimmt.
Angaben zum veröffentlichungspflichtigen Unternehmen
Emittent: REAL AG
Industriestr. 7
65779 Kelkheim /Ts.
Deutschland
ISIN: DE000A0N4R25
WKN: A0N4R2
Ende der Directors' Dealings-Mitteilung (c) DGAP 16.06.2009
Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
ID 9650
Quelle: dpa-AFX
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.404.609 von Muckelius am 16.06.09 18:33:33News - 16.06.09 18:31
DGAP-DD: REAL AG
DGAP-DD: REAL AG deutsch
Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach §15a WpHG
Directors'-Dealings-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Mitteilungspflichtige verantwortlich.
------------------------------------------------------------------------------
Angaben zum Mitteilungspflichtigen
Firma: REAL Investment GmbH
Person mit Führungsaufgabe welche die Mitteilungspflicht der juristischen Person
auslöst
Angaben zur Person mit Führungsaufgaben
Funktion: Geschäftsführendes Organ
Angaben zum mitteilungspflichtigen Geschäft
Bezeichnung des Finanzinstruments: REAL AG Namensaktien
ISIN/WKN des Finanzinstruments: DE000A0N4R25
Geschäftsart: Kauf
Datum: 16.06.2009
Kurs/Preis: 5,00
Währung: EUR
Stückzahl: 114102,00
Gesamtvolumen: 570510,00
Ort: außerbörslich
Zu veröffentlichende Erläuterung:
Die REAL Investment GmbH ist gemäß § 15a Abs. 1 Satz 2 WpHG i.V.m. § 15a
Abs. 3 Satz 2 WpHG mitteilungspflichtig, da Herr Dr. Wolfgang Mielich als
Vorstandsmitglied der REAL Aktiengesellschaft eine Person mit
Führungsaufgaben beim Emittenten REAL Aktiengesellschaft i.S.d. § 15a Abs.
2 WpHG ist, die bei der REAL Investment GmbH als Geschäftsführer
Führungsaufgaben wahrnimmt.
Angaben zum veröffentlichungspflichtigen Unternehmen
Emittent: REAL AG
Industriestr. 7
65779 Kelkheim /Ts.
Deutschland
ISIN: DE000A0N4R25
WKN: A0N4R2
Ende der Directors' Dealings-Mitteilung (c) DGAP 16.06.2009
Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
ID 9651
Quelle: dpa-AFX
DGAP-DD: REAL AG
DGAP-DD: REAL AG deutsch
Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach §15a WpHG
Directors'-Dealings-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Mitteilungspflichtige verantwortlich.
------------------------------------------------------------------------------
Angaben zum Mitteilungspflichtigen
Firma: REAL Investment GmbH
Person mit Führungsaufgabe welche die Mitteilungspflicht der juristischen Person
auslöst
Angaben zur Person mit Führungsaufgaben
Funktion: Geschäftsführendes Organ
Angaben zum mitteilungspflichtigen Geschäft
Bezeichnung des Finanzinstruments: REAL AG Namensaktien
ISIN/WKN des Finanzinstruments: DE000A0N4R25
Geschäftsart: Kauf
Datum: 16.06.2009
Kurs/Preis: 5,00
Währung: EUR
Stückzahl: 114102,00
Gesamtvolumen: 570510,00
Ort: außerbörslich
Zu veröffentlichende Erläuterung:
Die REAL Investment GmbH ist gemäß § 15a Abs. 1 Satz 2 WpHG i.V.m. § 15a
Abs. 3 Satz 2 WpHG mitteilungspflichtig, da Herr Dr. Wolfgang Mielich als
Vorstandsmitglied der REAL Aktiengesellschaft eine Person mit
Führungsaufgaben beim Emittenten REAL Aktiengesellschaft i.S.d. § 15a Abs.
2 WpHG ist, die bei der REAL Investment GmbH als Geschäftsführer
Führungsaufgaben wahrnimmt.
Angaben zum veröffentlichungspflichtigen Unternehmen
Emittent: REAL AG
Industriestr. 7
65779 Kelkheim /Ts.
Deutschland
ISIN: DE000A0N4R25
WKN: A0N4R2
Ende der Directors' Dealings-Mitteilung (c) DGAP 16.06.2009
Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
ID 9651
Quelle: dpa-AFX
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.404.624 von Muckelius am 16.06.09 18:34:46o.k. die Korrekturmeldung auch noch:
News - 16.06.09 18:58
DGAP-Stimmrechte: REAL AG (deutsch)
REAL AG: Korrektur der Veröffentlichung vom 16.06.2009 gemäß § 26 Abs. 1 WpHG
mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
REAL AG / Veröffentlichung von Mitteilungen nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
16.06.2009
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die REAL Investment GmbH, Kelkheim, Deutschland, hat uns am 16. Juni 2009
gemäß § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der REAL
Aktiengesellschaft, Kelkheim, Deutschland, ISIN: DE000A0N4R25 , WKN: A0N4R2,
am 16. Juni 2009 die Schwellen von 3 % und 5 % überschritten hat und an
diesem Tag 7,15 % (das entspricht 120.142 Stimmrechten) beträgt.
Die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim, Deutschland, hat uns am
16. Juni 2009 freiwillig gemäß § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr
Stimmrechtsanteil an der REAL Aktiengesellschaft, Kelkheim, Deutschland,
ISIN: DE000A0N4R25, WKN: A0N4R2, am 16. Juni 2009 95,81 % (das entspricht
1.609.528 Stimmrechten) und damit weiterhin seit dem 29. Dezember 2003 mehr
als 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % beträgt. Davon
sind ihr 7,15 % (das entspricht 120.142 Stimmrechten) nach § 22 Absatz 1
Satz 1 Nr. 1 WpHG von der REAL Investment GmbH, Kelkheim, Deutschland,
zuzurechnen.
Die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Anif, Österreich, hat uns am 16.
Juni 2009 freiwillig gemäß § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr
Stimmrechtsanteil an der REAL Aktiengesellschaft, Kelkheim, Deutschland,
ISIN: DE000A0N4R25, WKN: A0N4R2, am 16. Juni 2009 95,81 % (das entspricht
1.609.528 Stimmrechten) und damit weiterhin seit dem 29. Dezember 2003 mehr
als 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % beträgt. Davon
sind ihr 95,81 % (das entspricht 1.609.528 Stimmrechten) nach § 22 Absatz 1
Satz 1 Nr. 1 WpHG von der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim,
Deutschland, und der REAL Investment GmbH, Kelkheim, Deutschland,
zuzurechnen.
Die Dr. Helmut Rothenberger Privatstiftung, Anif, Österreich, hat uns am
16. Juni 2009 freiwillig gemäß § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr
Stimmrechtsanteil an der REAL Aktiengesellschaft, Kelkheim, Deutschland,
ISIN: DE000A0N4R25, WKN: A0N4R2, am 16. Juni 2009 95,81 % (das entspricht
1.609.528 Stimmrechten) und damit weiterhin seit dem 29. Dezember 2003 mehr
als 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % beträgt. Davon
sind ihr 95,81 % (das entspricht 1.609.528 Stimmrechten) nach § 22 Absatz 1
Satz 1 Nr. 1 WpHG von der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Anif,
Österreich, der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim,
Deutschland, und der REAL Investment GmbH, Kelkheim, Deutschland,
zuzurechnen.
Herr Dr. Helmut Rothenberger, Deutschland, hat uns am 16. Juni 2009 gemäß §
21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der REAL
Aktiengesellschaft, Kelkheim, Deutschland, ISIN: DE000A0N4R25, WKN: A0N4R2,
am 16. Juni 2009 die Schwellen von 5 % und 3 % unterschritten hat und nun
0,00 % (0 Stimmrechte) beträgt.
Die H.R. Vermögensverwaltungs GmbH, Kelkheim, Deutschland, hat uns am 16.
Juni 2009 gemäß § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil
an der REAL Aktiengesellschaft, Kelkheim, Deutschland, ISIN: DE000A0N4R25,
WKN: A0N4R2, am 16. Juni 2009 die Schwellen von 5 % und 3 % unterschritten
hat und nun 0,00 % (0 Stimmrechte) beträgt.
Kelkheim, im Juni 2009
REAL Aktiengesellschaft
Der Vorstand
16.06.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Sprache: Deutsch
Emittent: REAL AG
Industriestr. 7
65779 Kelkheim /Ts.
Deutschland
Internet: www.realag-immobilien.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Quelle: dpa-AFX
News - 16.06.09 18:58
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REAL AG: Korrektur der Veröffentlichung vom 16.06.2009 gemäß § 26 Abs. 1 WpHG
mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
REAL AG / Veröffentlichung von Mitteilungen nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
16.06.2009
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die REAL Investment GmbH, Kelkheim, Deutschland, hat uns am 16. Juni 2009
gemäß § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der REAL
Aktiengesellschaft, Kelkheim, Deutschland, ISIN: DE000A0N4R25 , WKN: A0N4R2,
am 16. Juni 2009 die Schwellen von 3 % und 5 % überschritten hat und an
diesem Tag 7,15 % (das entspricht 120.142 Stimmrechten) beträgt.
Die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim, Deutschland, hat uns am
16. Juni 2009 freiwillig gemäß § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr
Stimmrechtsanteil an der REAL Aktiengesellschaft, Kelkheim, Deutschland,
ISIN: DE000A0N4R25, WKN: A0N4R2, am 16. Juni 2009 95,81 % (das entspricht
1.609.528 Stimmrechten) und damit weiterhin seit dem 29. Dezember 2003 mehr
als 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % beträgt. Davon
sind ihr 7,15 % (das entspricht 120.142 Stimmrechten) nach § 22 Absatz 1
Satz 1 Nr. 1 WpHG von der REAL Investment GmbH, Kelkheim, Deutschland,
zuzurechnen.
Die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Anif, Österreich, hat uns am 16.
Juni 2009 freiwillig gemäß § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr
Stimmrechtsanteil an der REAL Aktiengesellschaft, Kelkheim, Deutschland,
ISIN: DE000A0N4R25, WKN: A0N4R2, am 16. Juni 2009 95,81 % (das entspricht
1.609.528 Stimmrechten) und damit weiterhin seit dem 29. Dezember 2003 mehr
als 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % beträgt. Davon
sind ihr 95,81 % (das entspricht 1.609.528 Stimmrechten) nach § 22 Absatz 1
Satz 1 Nr. 1 WpHG von der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim,
Deutschland, und der REAL Investment GmbH, Kelkheim, Deutschland,
zuzurechnen.
Die Dr. Helmut Rothenberger Privatstiftung, Anif, Österreich, hat uns am
16. Juni 2009 freiwillig gemäß § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr
Stimmrechtsanteil an der REAL Aktiengesellschaft, Kelkheim, Deutschland,
ISIN: DE000A0N4R25, WKN: A0N4R2, am 16. Juni 2009 95,81 % (das entspricht
1.609.528 Stimmrechten) und damit weiterhin seit dem 29. Dezember 2003 mehr
als 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % beträgt. Davon
sind ihr 95,81 % (das entspricht 1.609.528 Stimmrechten) nach § 22 Absatz 1
Satz 1 Nr. 1 WpHG von der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Anif,
Österreich, der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim,
Deutschland, und der REAL Investment GmbH, Kelkheim, Deutschland,
zuzurechnen.
Herr Dr. Helmut Rothenberger, Deutschland, hat uns am 16. Juni 2009 gemäß §
21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der REAL
Aktiengesellschaft, Kelkheim, Deutschland, ISIN: DE000A0N4R25, WKN: A0N4R2,
am 16. Juni 2009 die Schwellen von 5 % und 3 % unterschritten hat und nun
0,00 % (0 Stimmrechte) beträgt.
Die H.R. Vermögensverwaltungs GmbH, Kelkheim, Deutschland, hat uns am 16.
Juni 2009 gemäß § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil
an der REAL Aktiengesellschaft, Kelkheim, Deutschland, ISIN: DE000A0N4R25,
WKN: A0N4R2, am 16. Juni 2009 die Schwellen von 5 % und 3 % unterschritten
hat und nun 0,00 % (0 Stimmrechte) beträgt.
Kelkheim, im Juni 2009
REAL Aktiengesellschaft
Der Vorstand
16.06.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Sprache: Deutsch
Emittent: REAL AG
Industriestr. 7
65779 Kelkheim /Ts.
Deutschland
Internet: www.realag-immobilien.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Quelle: dpa-AFX
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.404.852 von Muckelius am 16.06.09 19:00:07....so schnell kann's gehen:
News - 16.06.09 20:14
DGAP-Adhoc: REAL AG (deutsch)
REAL AG: Squeeze-out-Verlangen der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH,
Kelkheim
REAL AG / Squeeze-Out
16.06.2009
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die
DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die REAL Aktiengesellschaft, Kelkheim im Taunus, hat heute das schriftliche
Verlangen der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH mit Sitz in Kelkheim vom
16. Juni 2009 erhalten, die nächste Hauptversammlung der REAL
Aktiengesellschaft einen Beschluss nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG zur
Übertragung der Aktien ihrer Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer
angemessenen Barabfindung auf die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH als
Hauptaktionärin fassen zu lassen (sog. Squeeze-out).
Die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH hat in diesem Schreiben
mitgeteilt, dass ihr unmittelbar und mittelbar rund 95,81 % des
Grundkapitals der REAL Aktiengesellschaft gehören. Sie ist damit
Hauptaktionärin der REAL Aktiengesellschaft im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz
1 AktG.
Nach Durchführung einer Unternehmensbewertung wird die Dr. Helmut
Rothenberger Holding GmbH die den Minderheitsaktionären von der Dr. Helmut
Rothenberger Holding GmbH zu gewährende Barabfindung festlegen und der REAL
Aktiengesellschaft mitteilen. Die Angemessenheit der Barabfindung wird die
Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH durch einen gerichtlich zu
bestellenden, unabhängigen sachverständigen Prüfer überprüfen lassen.
REAL Aktiengesellschaft
Der Vorstand
16.06.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Sprache: Deutsch
Emittent: REAL AG
Industriestr. 7
65779 Kelkheim /Ts.
Deutschland
Telefon: 06195-800-211
Fax: 06195-800-209
E-Mail: m.hartmann@rothenberger.com
Internet: www.realag-immobilien.de
ISIN: DE000A0N4R25
WKN: A0N4R2
Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard)
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Quelle: dpa-AFX
News - 16.06.09 20:14
DGAP-Adhoc: REAL AG (deutsch)
REAL AG: Squeeze-out-Verlangen der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH,
Kelkheim
REAL AG / Squeeze-Out
16.06.2009
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die
DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die REAL Aktiengesellschaft, Kelkheim im Taunus, hat heute das schriftliche
Verlangen der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH mit Sitz in Kelkheim vom
16. Juni 2009 erhalten, die nächste Hauptversammlung der REAL
Aktiengesellschaft einen Beschluss nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG zur
Übertragung der Aktien ihrer Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer
angemessenen Barabfindung auf die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH als
Hauptaktionärin fassen zu lassen (sog. Squeeze-out).
Die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH hat in diesem Schreiben
mitgeteilt, dass ihr unmittelbar und mittelbar rund 95,81 % des
Grundkapitals der REAL Aktiengesellschaft gehören. Sie ist damit
Hauptaktionärin der REAL Aktiengesellschaft im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz
1 AktG.
Nach Durchführung einer Unternehmensbewertung wird die Dr. Helmut
Rothenberger Holding GmbH die den Minderheitsaktionären von der Dr. Helmut
Rothenberger Holding GmbH zu gewährende Barabfindung festlegen und der REAL
Aktiengesellschaft mitteilen. Die Angemessenheit der Barabfindung wird die
Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH durch einen gerichtlich zu
bestellenden, unabhängigen sachverständigen Prüfer überprüfen lassen.
REAL Aktiengesellschaft
Der Vorstand
16.06.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Sprache: Deutsch
Emittent: REAL AG
Industriestr. 7
65779 Kelkheim /Ts.
Deutschland
Telefon: 06195-800-211
Fax: 06195-800-209
E-Mail: m.hartmann@rothenberger.com
Internet: www.realag-immobilien.de
ISIN: DE000A0N4R25
WKN: A0N4R2
Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard)
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Quelle: dpa-AFX
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.405.514 von Muckelius am 16.06.09 20:17:21REAL AG: Halbjahresbericht per 30. Juni 2009
REAL AG / Unternehmen
31.08.2009
Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt
durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Herausgeber verantwortlich.
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Pressemitteilung / ISIN DE A0N4R2
Halbjahresbericht per 30. Juni 2009
REAL AG: Ergebnis 2009 nach Sonderabschreibungen mit negativem Vorzeichen
Squeeze Out-Verfahren soll Ende Oktober 2009 beschlossen werden
Kelkheim - 31. August 2009
Die im amtlichen Handel gelistete REAL Aktiengesellschaft, Kelkheim, hat in
den sechs Monaten des Geschäftsjahres 2009 ihre operativen Planzahlen zwar
knapp erreicht, jedoch aufgrund von Neubewertungen des Immobilienvermögens
und Anpassung der Steuerlatenzen einen nicht liquiditätswirksamen Verlust
von 945 TEUR zu verzeichnen.
Die Brutto-Mieterlöse blieben mit 1.230 TEUR fast konstant gegenüber der
Vorjahresperiode mit 1.249 TEUR. Der Materialaufwand stieg allerdings um 93
TEUR (+ 27%) auf 434 TEUR an, nachdem umfangreiche Instandhaltungsmaßnahmen
an den Immobilienobjekten in Dresden, Köln und Chemnitz durchgeführt
wurden. In Folge reduzierte sich das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und
Abschreibungen auf 611 TEUR gegenüber dem Wert der Vorjahresperiode von 713
TEUR.
Wertkorrekturen belasten das laufende Ergebnis
Aufgrund der erhöhten Abschreibungen in Höhe von 881 TEUR, davon 600 TEUR
außerplanmäßig nach Aktualisierung der Bewertung der Immobilie Dresden
durch unabhängige Gutachter, verringerte sich das EBIT von 414 TEUR per
30.06.2008 auf aktuell - 270 TEUR in den ersten sechs Monaten des laufenden
Jahres. Die Abschreibung wurde notwendig, nachdem in Dresden aktuell neue
Bodenrichtwerte vom Gutachterausschuss festgelegt wurden, die deutlich
unter den bisherigen Werten liegen. Sie sind Ausdruck der sich
verschlechternden Vermarktungsmöglichkeiten in diesen Regionen als Folge
der Finanzkrise.
Die REAL AG verfügt über steuerliche Verlustvorträge, deren Wert im Rahmen
der IFRS-Bilanzierung zur Jahresmitte 2009 auf Basis zu erwartender
Ergebnisse neu berechnet wurde. Angesichts der neuen verschlechterten
Vermarktungssituation wurden die Planzahlen für die kommenden drei Jahre
bis 2012 angepasst. Vorstand und Aufsichtsrat gehen nun von einem
niedrigeren Erlösniveau aus, woraus sich ein aufwandswirksamer
Anpassungsbedarf bei den aktiven latenten Steuern von 339 TEUR zum 30. Juni
2009 ergibt. Der Konzern schließt damit im 1. Halbjahr 2009 mit einem
Verlust von 945 TEUR (im Vorjahr: 75 TEUR Jahresüberschuss) ab. Das
negative Ergebnis je Aktie beträgt 0,56 EUR (im Vorjahreszeitraum: 0,05 EUR
Überschuss).
Stabile Kapitalverhältnisse und gute Liquidität erlauben weitere
Investitionen
Die Eigenkapitalquote reduziert sich leicht auf 33,6% bzw. 6,5 Mio. EUR bei
einer Bilanzsumme von 19,4 Mio. EUR. Die Bankschulden mit fester Verzinsung
bis 2012 betragen noch 9,5 Mio. EUR nach erfolgten Tilgungen. Sie dienen
ausschließlich der Finanzierung des Immobilienvermögens mit einem Buchwert
von 18,1 Mio. EUR.
Investitionen wurden in den ersten sechs Monaten in Höhe von 371 TEUR
getätigt bei anteiligen planmäßigen Abschreibungen in Höhe von 281 TEUR.
Der daraus resultierende negative Cashflow wurde aus dem
Finanzmittelbestand finanziert. Dieser hat zum
30. Juni 2009 einen Wert von 685 TEUR erreicht (per 30.06.2008: 533 TEUR).
Zahlen 2008 überzeugten mit Gewinn und Umsatzzuwachs
Der REAL AG Konzern hatte im Geschäftsjahr 2008 Mieterlöse (brutto) in Höhe
von 2,6 Mio. EUR und dabei eine Steigerung von 37% gegenüber 2007 erzielt.
Das EBITDA erreichte 1,5 Mio. EUR (2007: 1,1 Mio. EUR). Der
Jahresüberschuss lag bei 201 TEUR.
Die Eigenkapitalquote im Konzern betrug per Dezember 2008 rund 36 % bei 7,5
Mio. EUR Eigenkapital und einer Bilanzsumme von 20,5 Mio. EUR. Guthaben bei
Banken erreichten einen Wert von 792 TEUR.
Ausblick bleibt insgesamt positiv für die Jahre ab 2010
Für das Jahr 2009 rechnet der Vorstand mit einem Verlust von rund 1 Mio.
EUR. In den Jahren 2010 bis 2012 sollten bei stabiler Marktlage und
Mieterlösen von 2,5 Mio. EUR pro Jahr wieder positive Ergebnisse möglich
sein.
Squeeze Out-Verlangen wird in ordentlicher Hauptversammlung behandelt
Am 16. Juni 2009 hatte die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim,
das schriftliche Verlangen gestellt, die nächste Hauptversammlung zu
nutzen, um einen Beschluss nach § 327 a Abs. 1 Satz 1 AktG zur Übertragung
der Aktien der
Minderheitsaktionäre auf sie gegen Gewährung einer angemessenen
Barabfindung zu fassen (sog. Squeeze Out-Verfahren).
Vorstand und Aufsichtsrat haben sich aus Kostengründen dazu entschlossen,
die Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2008, die nun in Kelkheim
stattfinden soll, von Ende August 2009 auf voraussichtlich Ende Oktober
2009 zu verlegen.
Der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2008 wird die Beibehaltung einer
Dividende von 0,10 EUR je Aktie bzw. eine Dividendenzahlung von TEUR 168
vorgeschlagen.
Die REAL AG ist eine in Deutschland tätige und im amtlichen Handel
börsennotierte Immobilien-Holding, die selbst oder über ihre
Tochtergesellschaften CHEM I Grundstücksgesellschaft Otto-Schmerbach-Straße
GmbH, ELTEK Verwaltungsgesellschaft mbH und KONRAD-ADENAUER-UFER B.V.
gewerbliche Immobilien in Köln, Dresden und Chemnitz vermietet und für
eigene Vermietungszwecke entwickelt.
Weitere Informationen:
REAL AG
Ralf Weber
Mitglied des Vorstandes
Industriestraße 7
D-65779 Kelkheim
Tel. +49-6195-800204; info@rothenberger.com
Der Geschäftsbericht 2008 und der Halbjahresbericht per 30.06.2009 können
bei REAL AG angefordert oder unter www.realag-immobilien.de abgerufen
werden.
31.08.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: REAL AG
Industriestr. 7
65779 Kelkheim /Ts.
Deutschland
Internet: www.realag-immobilien.de
Ende der Mitteilung DGAP-Media
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REAL AG / Unternehmen
31.08.2009
Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt
durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Herausgeber verantwortlich.
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Pressemitteilung / ISIN DE A0N4R2
Halbjahresbericht per 30. Juni 2009
REAL AG: Ergebnis 2009 nach Sonderabschreibungen mit negativem Vorzeichen
Squeeze Out-Verfahren soll Ende Oktober 2009 beschlossen werden
Kelkheim - 31. August 2009
Die im amtlichen Handel gelistete REAL Aktiengesellschaft, Kelkheim, hat in
den sechs Monaten des Geschäftsjahres 2009 ihre operativen Planzahlen zwar
knapp erreicht, jedoch aufgrund von Neubewertungen des Immobilienvermögens
und Anpassung der Steuerlatenzen einen nicht liquiditätswirksamen Verlust
von 945 TEUR zu verzeichnen.
Die Brutto-Mieterlöse blieben mit 1.230 TEUR fast konstant gegenüber der
Vorjahresperiode mit 1.249 TEUR. Der Materialaufwand stieg allerdings um 93
TEUR (+ 27%) auf 434 TEUR an, nachdem umfangreiche Instandhaltungsmaßnahmen
an den Immobilienobjekten in Dresden, Köln und Chemnitz durchgeführt
wurden. In Folge reduzierte sich das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und
Abschreibungen auf 611 TEUR gegenüber dem Wert der Vorjahresperiode von 713
TEUR.
Wertkorrekturen belasten das laufende Ergebnis
Aufgrund der erhöhten Abschreibungen in Höhe von 881 TEUR, davon 600 TEUR
außerplanmäßig nach Aktualisierung der Bewertung der Immobilie Dresden
durch unabhängige Gutachter, verringerte sich das EBIT von 414 TEUR per
30.06.2008 auf aktuell - 270 TEUR in den ersten sechs Monaten des laufenden
Jahres. Die Abschreibung wurde notwendig, nachdem in Dresden aktuell neue
Bodenrichtwerte vom Gutachterausschuss festgelegt wurden, die deutlich
unter den bisherigen Werten liegen. Sie sind Ausdruck der sich
verschlechternden Vermarktungsmöglichkeiten in diesen Regionen als Folge
der Finanzkrise.
Die REAL AG verfügt über steuerliche Verlustvorträge, deren Wert im Rahmen
der IFRS-Bilanzierung zur Jahresmitte 2009 auf Basis zu erwartender
Ergebnisse neu berechnet wurde. Angesichts der neuen verschlechterten
Vermarktungssituation wurden die Planzahlen für die kommenden drei Jahre
bis 2012 angepasst. Vorstand und Aufsichtsrat gehen nun von einem
niedrigeren Erlösniveau aus, woraus sich ein aufwandswirksamer
Anpassungsbedarf bei den aktiven latenten Steuern von 339 TEUR zum 30. Juni
2009 ergibt. Der Konzern schließt damit im 1. Halbjahr 2009 mit einem
Verlust von 945 TEUR (im Vorjahr: 75 TEUR Jahresüberschuss) ab. Das
negative Ergebnis je Aktie beträgt 0,56 EUR (im Vorjahreszeitraum: 0,05 EUR
Überschuss).
Stabile Kapitalverhältnisse und gute Liquidität erlauben weitere
Investitionen
Die Eigenkapitalquote reduziert sich leicht auf 33,6% bzw. 6,5 Mio. EUR bei
einer Bilanzsumme von 19,4 Mio. EUR. Die Bankschulden mit fester Verzinsung
bis 2012 betragen noch 9,5 Mio. EUR nach erfolgten Tilgungen. Sie dienen
ausschließlich der Finanzierung des Immobilienvermögens mit einem Buchwert
von 18,1 Mio. EUR.
Investitionen wurden in den ersten sechs Monaten in Höhe von 371 TEUR
getätigt bei anteiligen planmäßigen Abschreibungen in Höhe von 281 TEUR.
Der daraus resultierende negative Cashflow wurde aus dem
Finanzmittelbestand finanziert. Dieser hat zum
30. Juni 2009 einen Wert von 685 TEUR erreicht (per 30.06.2008: 533 TEUR).
Zahlen 2008 überzeugten mit Gewinn und Umsatzzuwachs
Der REAL AG Konzern hatte im Geschäftsjahr 2008 Mieterlöse (brutto) in Höhe
von 2,6 Mio. EUR und dabei eine Steigerung von 37% gegenüber 2007 erzielt.
Das EBITDA erreichte 1,5 Mio. EUR (2007: 1,1 Mio. EUR). Der
Jahresüberschuss lag bei 201 TEUR.
Die Eigenkapitalquote im Konzern betrug per Dezember 2008 rund 36 % bei 7,5
Mio. EUR Eigenkapital und einer Bilanzsumme von 20,5 Mio. EUR. Guthaben bei
Banken erreichten einen Wert von 792 TEUR.
Ausblick bleibt insgesamt positiv für die Jahre ab 2010
Für das Jahr 2009 rechnet der Vorstand mit einem Verlust von rund 1 Mio.
EUR. In den Jahren 2010 bis 2012 sollten bei stabiler Marktlage und
Mieterlösen von 2,5 Mio. EUR pro Jahr wieder positive Ergebnisse möglich
sein.
Squeeze Out-Verlangen wird in ordentlicher Hauptversammlung behandelt
Am 16. Juni 2009 hatte die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim,
das schriftliche Verlangen gestellt, die nächste Hauptversammlung zu
nutzen, um einen Beschluss nach § 327 a Abs. 1 Satz 1 AktG zur Übertragung
der Aktien der
Minderheitsaktionäre auf sie gegen Gewährung einer angemessenen
Barabfindung zu fassen (sog. Squeeze Out-Verfahren).
Vorstand und Aufsichtsrat haben sich aus Kostengründen dazu entschlossen,
die Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2008, die nun in Kelkheim
stattfinden soll, von Ende August 2009 auf voraussichtlich Ende Oktober
2009 zu verlegen.
Der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2008 wird die Beibehaltung einer
Dividende von 0,10 EUR je Aktie bzw. eine Dividendenzahlung von TEUR 168
vorgeschlagen.
Die REAL AG ist eine in Deutschland tätige und im amtlichen Handel
börsennotierte Immobilien-Holding, die selbst oder über ihre
Tochtergesellschaften CHEM I Grundstücksgesellschaft Otto-Schmerbach-Straße
GmbH, ELTEK Verwaltungsgesellschaft mbH und KONRAD-ADENAUER-UFER B.V.
gewerbliche Immobilien in Köln, Dresden und Chemnitz vermietet und für
eigene Vermietungszwecke entwickelt.
Weitere Informationen:
REAL AG
Ralf Weber
Mitglied des Vorstandes
Industriestraße 7
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Tel. +49-6195-800204; info@rothenberger.com
Der Geschäftsbericht 2008 und der Halbjahresbericht per 30.06.2009 können
bei REAL AG angefordert oder unter www.realag-immobilien.de abgerufen
werden.
31.08.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Unternehmen: REAL AG
Industriestr. 7
65779 Kelkheim /Ts.
Deutschland
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Ende der Mitteilung DGAP-Media
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Antwort auf Beitrag Nr.: 37.894.452 von Muckelius am 01.09.09 16:04:19"Geiz ist geil"
News - 04.09.09 15:08
DGAP-Adhoc: REAL AG (deutsch)
REAL AG: Festlegung der Barabfindung für Squeeze-out
REAL AG / Squeeze-Out
04.09.2009
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt
durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die Hauptaktionärin der REAL Aktiengesellschaft, die Dr. Helmut
Rothenberger Holding GmbH mit Sitz in Kelkheim, hat dem Vorstand der REAL
Aktiengesellschaft mit Schreiben vom 4. September 2009 mitgeteilt, dass sie
die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre
der REAL Aktiengesellschaft auf die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH
als Hauptaktionärin gemäß den §§ 327 a ff. AktG (sog. Squeeze-out) auf EUR
6,00 je Stückaktie an der REAL Aktiengesellschaft festgelegt hat. Die
Festlegung der Barabfindung erfolgte auf Grundlage einer
Unternehmensbewertung der REAL Aktiengesellschaft, die die Dr. Helmut
Rothenberger Holding GmbH mit Unterstützung durch die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young AG durchgeführt hat. Der
nunmehr festgelegte Barabfindungsbetrag von EUR 6,00 liegt deutlich über
dem Wert je Aktie, der sich aus dem gutachterlich ermittelten
Unternehmenswert ergibt.
Über den Squeeze-out soll in der ordentlichen Hauptversammlung der REAL
Aktiengesellschaft Beschluss gefasst werden, welche voraussichtlich am 28.
Oktober 2009 stattfinden wird.
Die REAL AG ist eine in Deutschland tätige und im amtlichen Handel
börsennotierte Immobilien-Holding, die selbst oder über ihre
Tochtergesellschaften CHEM I Grundstücksgesellschaft Otto-Schmerbach-Straße
GmbH, ELTEK Verwaltungsgesellschaft mbH und KONRAD-ADENAUER-UFER B.V.
gewerbliche Immobilien in Köln, Dresden und Chemnitz vermietet und für
eigene Vermietungszwecke entwickelt.
Kelkheim, 4. September 2009
REAL Aktiengesellschaft
Der Vorstand
04.09.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: REAL AG
Industriestr. 7
65779 Kelkheim /Ts.
Deutschland
Telefon: 06195-800-211
Fax: 06195-800-209
E-Mail: m.hartmann@rothenberger.com
Internet: www.realag-immobilien.de
ISIN: DE000A0N4R25
WKN: A0N4R2
Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard)
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Quelle: dpa-AFX
News - 04.09.09 15:08
DGAP-Adhoc: REAL AG (deutsch)
REAL AG: Festlegung der Barabfindung für Squeeze-out
REAL AG / Squeeze-Out
04.09.2009
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt
durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die Hauptaktionärin der REAL Aktiengesellschaft, die Dr. Helmut
Rothenberger Holding GmbH mit Sitz in Kelkheim, hat dem Vorstand der REAL
Aktiengesellschaft mit Schreiben vom 4. September 2009 mitgeteilt, dass sie
die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre
der REAL Aktiengesellschaft auf die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH
als Hauptaktionärin gemäß den §§ 327 a ff. AktG (sog. Squeeze-out) auf EUR
6,00 je Stückaktie an der REAL Aktiengesellschaft festgelegt hat. Die
Festlegung der Barabfindung erfolgte auf Grundlage einer
Unternehmensbewertung der REAL Aktiengesellschaft, die die Dr. Helmut
Rothenberger Holding GmbH mit Unterstützung durch die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young AG durchgeführt hat. Der
nunmehr festgelegte Barabfindungsbetrag von EUR 6,00 liegt deutlich über
dem Wert je Aktie, der sich aus dem gutachterlich ermittelten
Unternehmenswert ergibt.
Über den Squeeze-out soll in der ordentlichen Hauptversammlung der REAL
Aktiengesellschaft Beschluss gefasst werden, welche voraussichtlich am 28.
Oktober 2009 stattfinden wird.
Die REAL AG ist eine in Deutschland tätige und im amtlichen Handel
börsennotierte Immobilien-Holding, die selbst oder über ihre
Tochtergesellschaften CHEM I Grundstücksgesellschaft Otto-Schmerbach-Straße
GmbH, ELTEK Verwaltungsgesellschaft mbH und KONRAD-ADENAUER-UFER B.V.
gewerbliche Immobilien in Köln, Dresden und Chemnitz vermietet und für
eigene Vermietungszwecke entwickelt.
Kelkheim, 4. September 2009
REAL Aktiengesellschaft
Der Vorstand
04.09.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: REAL AG
Industriestr. 7
65779 Kelkheim /Ts.
Deutschland
Telefon: 06195-800-211
Fax: 06195-800-209
E-Mail: m.hartmann@rothenberger.com
Internet: www.realag-immobilien.de
ISIN: DE000A0N4R25
WKN: A0N4R2
Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard)
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Quelle: dpa-AFX
6€ so tief war noch nichtmal der tiefstkurs an den börsen
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.922.470 von Maack1 am 04.09.09 18:38:56tagesordnung zur Hauptversammlung wurde gestern im elektr. Bundesanzeiger veröffentlicht:
REAL
AKTIENGESELLSCHAFT
Kelkheim im Taunus
Wertpapier-Kenn-Nr. A0N4R2
ISIN DE000A0N4R25
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft
zu der am
Mittwoch, 28. Oktober 2009,
um 10:00 Uhr
in der
Stadthalle Kelkheim, Gagernring 1, 65779 Kelkheim
(Eingang über Ecke Gagernring/Hornauer Straße, 65779 Kelkheim),
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
TAGESORDNUNG
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2008 und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2008, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts für die REAL Aktiengesellschaft und den REAL-Konzern für das Geschäftsjahr 2008, des Berichts des Aufsichtsrates sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs
Die vorgenannten Unterlagen nebst dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2008 können von der Einberufung der Hauptversammlung an zu den üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen der REAL Aktiengesellschaft, Industriestraße 7, 65779 Kelkheim, eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre ausgelegt. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen. Die Unterlagen sind außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.realag-immobilien.de abrufbar.
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2008
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2008 in Höhe von EUR 168.000,00 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,10
je dividendenberechtigter Stückaktie = EUR 168.000,00
Die Auszahlung der Dividende erfolgt am 29. Oktober 2009.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.
5.
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009
Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009 die MNT Eibich & Schleis GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zu bestellen.
6.
Bestätigung des Beschlusses zu Punkt 5 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 27. August 2008 über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005
Die ordentliche Hauptversammlung vom 27. August 2008 hat zu ihrem Tagesordnungspunkt 5 (Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005) den Beschluss gefasst, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung zu erteilen.
Gegen diesen Beschluss hat ein Aktionär Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklage erhoben. Nachdem das Landgericht Frankfurt am Main in erster Instanz diese Klage abgewiesen hat, ist das Verfahren nunmehr in der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main anhängig.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Der zu Punkt 5 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. August 2008 gefasste Beschluss, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung zu erteilen, wird gem. § 244 S. 1 AktG bestätigt. Für den Fall der Nichtigkeit des von der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. August 2008 zu Tagesordnungspunkt 5 gefassten Beschlusses gilt diese Bestätigung als Neuvornahme.“
7.
Bestätigung des Beschlusses zu Punkt 6 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 27. August 2008 über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006
Die ordentliche Hauptversammlung vom 27. August 2008 hat zu ihrem Tagesordnungspunkt 6 (Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006) den Beschluss gefasst, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2006 Entlastung zu erteilen.
Gegen diesen Beschluss hat ein Aktionär Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklage erhoben. Nachdem das Landgericht Frankfurt am Main in erster Instanz diese Klage abgewiesen hat, ist das Verfahren nunmehr in der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main anhängig.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Der zu Punkt 6 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. August 2008 gefasste Beschluss, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2006 Entlastung zu erteilen, wird gem. § 244 S. 1 AktG bestätigt. Für den Fall der Nichtigkeit des von der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. August 2008 zu Tagesordnungspunkt 6 gefassten Beschlusses gilt diese Bestätigung als Neuvornahme.“
8.
Bestätigung des Beschlusses zu Punkt 7 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 27. August 2008 über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007
Die ordentliche Hauptversammlung vom 27. August 2008 hat zu ihrem Tagesordnungspunkt 7 (Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007) den Beschluss gefasst, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen.
Gegen diesen Beschluss hat ein Aktionär Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklage erhoben. Nachdem das Landgericht Frankfurt am Main in erster Instanz diese Klage abgewiesen hat, ist das Verfahren nunmehr in der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main anhängig.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Der zu Punkt 7 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. August 2008 gefasste Beschluss, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen, wird gem. § 244 S. 1 AktG bestätigt. Für den Fall der Nichtigkeit des von der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. August 2008 zu Tagesordnungspunkt 7 gefassten Beschlusses gilt diese Bestätigung als Neuvornahme.“
9.
Bestätigung des Beschlusses zu Punkt 8 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 27. August 2008 über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005
Die ordentliche Hauptversammlung vom 27. August 2008 hat zu ihrem Tagesordnungspunkt 8 (Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005) den Beschluss gefasst, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung zu erteilen.
Gegen diesen Beschluss hat ein Aktionär Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklage erhoben. Nachdem das Landgericht Frankfurt am Main in erster Instanz diese Klage abgewiesen hat, ist das Verfahren nunmehr in der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main anhängig.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Der zu Punkt 8 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. August 2008 gefasste Beschluss, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung zu erteilen, wird gem. § 244 S. 1 AktG bestätigt. Für den Fall der Nichtigkeit des von der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. August 2008 zu Tagesordnungspunkt 8 gefassten Beschlusses gilt diese Bestätigung als Neuvornahme.“
10.
Bestätigung des Beschlusses zu Punkt 9 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 27. August 2008 über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006
Die ordentliche Hauptversammlung vom 27. August 2008 hat zu ihrem Tagesordnungspunkt 9 (Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006) den Beschluss gefasst, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006 Entlastung zu erteilen.
Gegen diesen Beschluss hat ein Aktionär Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklage erhoben. Nachdem das Landgericht Frankfurt am Main in erster Instanz diese Klage abgewiesen hat, ist das Verfahren nunmehr in der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main anhängig.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Der zu Punkt 9 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. August 2008 gefasste Beschluss, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006 Entlastung zu erteilen, wird gem. § 244 S. 1 AktG bestätigt. Für den Fall der Nichtigkeit des von der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. August 2008 zu Tagesordnungspunkt 9 gefassten Beschlusses gilt diese Bestätigung als Neuvornahme.“
11.
Bestätigung des Beschlusses zu Punkt 10 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 27. August 2008 über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007
Die ordentliche Hauptversammlung vom 27. August 2008 hat zu ihrem Tagesordnungspunkt 10 (Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007) den Beschluss gefasst, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen.
Gegen diesen Beschluss hat ein Aktionär Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklage erhoben. Nachdem das Landgericht Frankfurt am Main in erster Instanz diese Klage abgewiesen hat, ist das Verfahren nunmehr in der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main anhängig.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Der zu Punkt 10 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. August 2008 gefasste Beschluss, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen, wird gem. § 244 S. 1 AktG bestätigt. Für den Fall der Nichtigkeit des von der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. August 2008 zu Tagesordnungspunkt 10 gefassten Beschlusses gilt diese Bestätigung als Neuvornahme.“
12.
Bestätigung des Beschlusses zu Punkt 14 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 27. August 2008 über die Änderung von § 21 der Satzung
Die ordentliche Hauptversammlung vom 27. August 2008 hat zu ihrem Tagesordnungspunkt 14 (Beschlussfassung über die Änderung von § 21 der Satzung) folgenden Beschluss gefasst:
„§ 21 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:
§ 21 Teilnahmerecht, Stimmrecht
(1)
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich zur Teilnahme an der Hauptversammlung rechtzeitig angemeldet haben.
(2)
Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse schriftlich, per Telefax oder, wenn der Vorstand dies beschließt, auf einem in der Einberufung zu bestimmenden elektronischem Wege, spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung zugehen. Löschungen und Neueintragungen im Aktienregister finden am Tag der Hauptversammlung und in den letzten sechs Tagen vor der Hauptversammlung nicht statt.
(3)
Die Einzelheiten der Anmeldung sind zusammen mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt zu machen.“
Gegen diesen Beschluss hat ein Aktionär Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklage erhoben. Nachdem das Landgericht Frankfurt am Main in erster Instanz diese Klage abgewiesen hat, ist das Verfahren nunmehr in der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main anhängig.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Der zu Punkt 14 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. August 2008 gefasste Beschluss:
„§ 21 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:
§ 21 Teilnahmerecht, Stimmrecht
(1)
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich zur Teilnahme an der Hauptversammlung rechtzeitig angemeldet haben.
(2)
Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse schriftlich, per Telefax oder, wenn der Vorstand dies beschließt, auf einem in der Einberufung zu bestimmenden elektronischem Wege, spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung zugehen. Löschungen und Neueintragungen im Aktienregister finden am Tag der Hauptversammlung und in den letzten sechs Tagen vor der Hauptversammlung nicht statt.
(3)
Die Einzelheiten der Anmeldung sind zusammen mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt zu machen.“
wird gem. § 244 S. 1 AktG bestätigt. Für den Fall der Nichtigkeit des von der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. August 2008 zu Tagesordnungspunkt 14 gefassten Beschlusses gilt diese Bestätigung als Neuvornahme.“
13.
Beschlussfassung über Satzungsänderungen zur Einberufung und Teilnahme an der Hauptversammlung in Anpassung an das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
Das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) ist am 4. August 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und überwiegend am 1. September 2009 in Kraft getreten. Das ARUG führt unter anderem zu Änderungen der Vorschriften des Aktiengesetzes betreffend die Fristen der Einberufung und die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts. Diese neuen Regelungen sind auf Hauptversammlungen anzuwenden, zu denen nach dem 31. Oktober 2009 einberufen wird. Durch die vorgeschlagenen Satzungsänderungen soll die Satzung der Gesellschaft bereits im Vorfeld der ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2009 an die neue Rechtslage angepasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Satzungsänderungen zu beschließen:
a)
§ 20 Absatz 2 der Satzung wird aufgehoben und insgesamt wie folgt neu gefasst:
„(2)
Die Hauptversammlung ist mindestens 36 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung einzuberufen, sofern das Gesetz keine abweichende Frist bestimmt. Dabei sind der Tag der Hauptversammlung und der Tag der Einberufung nicht mitzurechnen.“
b)
§ 21 Absatz 2 der Satzung wird aufgehoben und insgesamt wie folgt neu gefasst:
„(2)
Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse zugehen. Dabei sind der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen. Löschungen und Neueintragungen im Aktienregister finden am Tag der Hauptversammlung und in den letzten sechs Tagen vor der Hauptversammlung nicht statt.“
14.
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der REAL Aktiengesellschaft auf die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH mit Sitz in Kelkheim gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß den §§ 327a ff. Aktiengesetz
Nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von 95 % des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen.
Die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH mit Sitz in 65779 Kelkheim, Industriestraße 7 (nachfolgend auch „Hauptaktionärin“ genannt), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Königstein im Taunus unter HRB 5701, hat dem Vorstand der REAL Aktiengesellschaft (nachfolgend auch „Gesellschaft“ oder „REAL AG“ genannt) mit Schreiben vom 16. Juni 2009 mitgeteilt, dass ihr von dem in 1.680.000 auf den Namen lautenden Stückaktien eingeteilten Grundkapital der REAL AG unmittelbar und mittelbar gemäß Zurechnung nach §§ 327a Abs. 2, 16 Abs. 4 Alt. 1 AktG insgesamt 1.609.528 Stückaktien an der REAL AG gehören, was einem Anteil von rund 95,81 % des Grundkapitals der REAL AG entspricht. Die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim, ist damit Hauptaktionärin der REAL AG im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. Den angegebenen Bestand der von ihr gehaltenen Aktien an der REAL AG hat die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim, durch Vorlage entsprechender Depotbestätigungen gegenüber dem Vorstand der REAL AG nachgewiesen.
Die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim, hat in dem Schreiben vom 16. Juni 2009 zudem an die REAL AG gemäß
§ 327a Abs. 1 Satz 1 AktG das Verlangen gerichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die nächste Hauptversammlung der REAL AG einen Beschluss nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der REAL AG auf die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim, fassen kann (Übertragungsbeschluss).
Die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim, hat die an die Minderheitsaktionäre der REAL AG zu zahlende Barabfindung auf Euro 6,00 je übergegangener Stückaktie an der REAL AG festgelegt und dies dem Vorstand der REAL AG in einem weiteren Schreiben vom 4. September 2009, mit dem sie ihr Verlangen hinsichtlich der Höhe der Barabfindung konkretisiert hat, mitgeteilt.
Die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim, hat dem Vorstand der REAL AG gemäß § 327b Abs. 3 AktG eine Erklärung der COMMERZBANK Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 32000, übermittelt, in der die COMMERZBANK Aktiengesellschaft die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim, als Hauptaktionärin übernimmt, den Minderheitsaktionären der REAL AG nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die übergegangenen Aktien an der REAL AG zu zahlen.
In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung der REAL AG hat die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim, gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der REAL AG auf die Hauptaktionärin dargelegt sowie die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung erläutert und begründet.
Die Angemessenheit der von der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim, festgelegten Barabfindung wurde durch die Creutzmann & Co. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Landau geprüft und bestätigt, die das Landgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 25. Juni 2009 als sachverständigen Prüfer ausgewählt und bestellt hat (§ 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 AktG).
Vorstand und Aufsichtsrat der REAL AG schlagen vor, auf Verlangen der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der REAL Aktiengesellschaft mit Sitz in Kelkheim (Minderheitsaktionäre) werden gemäß den §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH mit Sitz in Kelkheim (Hauptaktionärin) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 6,00 je auf den Namen lautender Stückaktie an der REAL Aktiengesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von ca. EUR 2,56 auf die Hauptaktionärin übertragen.“
Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den Geschäftsräumen der REAL AG, Industriestraße 7, 65779 Kelkheim, während der üblichen Geschäftszeiten (Mo. bis Fr. von 9.00 bis 17.00 Uhr) folgende Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre aus:
―
der Entwurf des Übertragungsbeschlusses,
―
die Jahresabschlüsse und die Konzernabschlüsse der REAL AG sowie die zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichte für die Geschäftsjahre 2006, 2007 und 2008,
―
der von der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim, in ihrer Eigenschaft als Hauptaktionärin der REAL AG gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG erstattete Bericht über die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der REAL AG auf die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim, sowie die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung vom 4. September 2009 (einschließlich der gutachtlichen Stellungnahme der Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, vom 4. September 2009 zur Ermittlung des Unternehmenswerts der REAL AG und der angemessenen Barabfindung zum 28. Oktober 2009),
―
die Gewährleistungserklärung der COMMERZBANK Aktiengesellschaft nach § 327b Abs. 3 AktG vom 4. September 2009,
―
der von der Creutzmann & Co. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Landau, als gerichtlich bestellter sachverständiger Prüfer gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 - 4 AktG erstattete Bericht über die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung vom 10. September 2009.
Von den genannten Unterlagen, welche auch in der Hauptversammlung der REAL AG ausliegen werden, wird jedem Aktionär der REAL AG auf sein Verlangen hin unverzüglich und kostenlos eine Abschrift seitens der Gesellschaft erteilt. Die Unterlagen sind außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.realag-immobilien.de abrufbar.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung besteht das Grundkapital der Gesellschaft aus 1.680.000 auf den Namen lautenden Stückaktien, von denen sämtliche 1.680.000 Stückaktien stimmberechtigt sind. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit 1.680.000.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nach § 21 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse zur Teilnahme an der Hauptversammlung angemeldet haben:
REAL Aktiengesellschaft
Frau Daniela Schwebel
Industriestraße 7
65779 Kelkheim
Telefax: +49 61 95 8 00-209
E-Mail: Daniela.Schwebel@rothenberger.com
Die Anmeldung muss der Gesellschaft schriftlich, per Telefax oder per E-Mail spätestens bis zum Ablauf des
21. Oktober 2009 (24:00 Uhr)
unter der genannten Adresse zugehen. Gemäß § 21 Abs. 2 Satz 2 der Satzung finden Löschungen und Neueintragungen im Aktienregister am Tag der Hauptversammlung und in den letzten sechs Tagen vor der Hauptversammlung nicht statt.
Freie Verfügbarkeit der Aktien
Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können daher über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung weiterhin frei verfügen.
Stimmrechtsvertretung
Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte in der Hauptversammlung unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Für die Vollmacht an Bevollmächtigte ist, soweit sie nicht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in
§ 135 AktG gleichgestellten Personen erteilt wird, die Schriftform erforderlich und ausreichend.
Ist ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Personen im Aktienregister eingetragen, so kann das Stimmrecht für Aktien, die diesen nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausgeübt werden.
Als besonderen Service bieten wir an, dass sich Aktionäre nach Maßgabe ihrer Weisungen auch durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Vollmachten und Weisungen für den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen schriftlich an die Gesellschaft übermittelt werden. Ohne diese schriftlichen Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind in den Unterlagen beschrieben, die den Aktionären übersandt werden.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem oder mehreren Punkten der Tagesordnung gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:
REAL Aktiengesellschaft
Frau Daniela Schwebel
Industriestraße 7
65779 Kelkheim
Telefax: +49 61 95 8 00-209
E-Mail: Daniela.Schwebel@rothenberger.com
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nach ihrem Eingang einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.realag-immobilien.de zugänglich gemacht, sofern sie der Gesellschaft bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung zugegangen sind.
Kelkheim, im September 2009
REAL Aktiengesellschaft
Der Vorstand
REAL
AKTIENGESELLSCHAFT
Kelkheim im Taunus
Wertpapier-Kenn-Nr. A0N4R2
ISIN DE000A0N4R25
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft
zu der am
Mittwoch, 28. Oktober 2009,
um 10:00 Uhr
in der
Stadthalle Kelkheim, Gagernring 1, 65779 Kelkheim
(Eingang über Ecke Gagernring/Hornauer Straße, 65779 Kelkheim),
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
TAGESORDNUNG
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2008 und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2008, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts für die REAL Aktiengesellschaft und den REAL-Konzern für das Geschäftsjahr 2008, des Berichts des Aufsichtsrates sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs
Die vorgenannten Unterlagen nebst dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2008 können von der Einberufung der Hauptversammlung an zu den üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen der REAL Aktiengesellschaft, Industriestraße 7, 65779 Kelkheim, eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre ausgelegt. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen. Die Unterlagen sind außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.realag-immobilien.de abrufbar.
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2008
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2008 in Höhe von EUR 168.000,00 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,10
je dividendenberechtigter Stückaktie = EUR 168.000,00
Die Auszahlung der Dividende erfolgt am 29. Oktober 2009.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.
5.
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009
Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009 die MNT Eibich & Schleis GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zu bestellen.
6.
Bestätigung des Beschlusses zu Punkt 5 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 27. August 2008 über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005
Die ordentliche Hauptversammlung vom 27. August 2008 hat zu ihrem Tagesordnungspunkt 5 (Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005) den Beschluss gefasst, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung zu erteilen.
Gegen diesen Beschluss hat ein Aktionär Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklage erhoben. Nachdem das Landgericht Frankfurt am Main in erster Instanz diese Klage abgewiesen hat, ist das Verfahren nunmehr in der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main anhängig.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Der zu Punkt 5 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. August 2008 gefasste Beschluss, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung zu erteilen, wird gem. § 244 S. 1 AktG bestätigt. Für den Fall der Nichtigkeit des von der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. August 2008 zu Tagesordnungspunkt 5 gefassten Beschlusses gilt diese Bestätigung als Neuvornahme.“
7.
Bestätigung des Beschlusses zu Punkt 6 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 27. August 2008 über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006
Die ordentliche Hauptversammlung vom 27. August 2008 hat zu ihrem Tagesordnungspunkt 6 (Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006) den Beschluss gefasst, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2006 Entlastung zu erteilen.
Gegen diesen Beschluss hat ein Aktionär Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklage erhoben. Nachdem das Landgericht Frankfurt am Main in erster Instanz diese Klage abgewiesen hat, ist das Verfahren nunmehr in der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main anhängig.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Der zu Punkt 6 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. August 2008 gefasste Beschluss, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2006 Entlastung zu erteilen, wird gem. § 244 S. 1 AktG bestätigt. Für den Fall der Nichtigkeit des von der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. August 2008 zu Tagesordnungspunkt 6 gefassten Beschlusses gilt diese Bestätigung als Neuvornahme.“
8.
Bestätigung des Beschlusses zu Punkt 7 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 27. August 2008 über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007
Die ordentliche Hauptversammlung vom 27. August 2008 hat zu ihrem Tagesordnungspunkt 7 (Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007) den Beschluss gefasst, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen.
Gegen diesen Beschluss hat ein Aktionär Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklage erhoben. Nachdem das Landgericht Frankfurt am Main in erster Instanz diese Klage abgewiesen hat, ist das Verfahren nunmehr in der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main anhängig.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Der zu Punkt 7 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. August 2008 gefasste Beschluss, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen, wird gem. § 244 S. 1 AktG bestätigt. Für den Fall der Nichtigkeit des von der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. August 2008 zu Tagesordnungspunkt 7 gefassten Beschlusses gilt diese Bestätigung als Neuvornahme.“
9.
Bestätigung des Beschlusses zu Punkt 8 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 27. August 2008 über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005
Die ordentliche Hauptversammlung vom 27. August 2008 hat zu ihrem Tagesordnungspunkt 8 (Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005) den Beschluss gefasst, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung zu erteilen.
Gegen diesen Beschluss hat ein Aktionär Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklage erhoben. Nachdem das Landgericht Frankfurt am Main in erster Instanz diese Klage abgewiesen hat, ist das Verfahren nunmehr in der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main anhängig.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Der zu Punkt 8 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. August 2008 gefasste Beschluss, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung zu erteilen, wird gem. § 244 S. 1 AktG bestätigt. Für den Fall der Nichtigkeit des von der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. August 2008 zu Tagesordnungspunkt 8 gefassten Beschlusses gilt diese Bestätigung als Neuvornahme.“
10.
Bestätigung des Beschlusses zu Punkt 9 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 27. August 2008 über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006
Die ordentliche Hauptversammlung vom 27. August 2008 hat zu ihrem Tagesordnungspunkt 9 (Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006) den Beschluss gefasst, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006 Entlastung zu erteilen.
Gegen diesen Beschluss hat ein Aktionär Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklage erhoben. Nachdem das Landgericht Frankfurt am Main in erster Instanz diese Klage abgewiesen hat, ist das Verfahren nunmehr in der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main anhängig.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Der zu Punkt 9 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. August 2008 gefasste Beschluss, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006 Entlastung zu erteilen, wird gem. § 244 S. 1 AktG bestätigt. Für den Fall der Nichtigkeit des von der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. August 2008 zu Tagesordnungspunkt 9 gefassten Beschlusses gilt diese Bestätigung als Neuvornahme.“
11.
Bestätigung des Beschlusses zu Punkt 10 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 27. August 2008 über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007
Die ordentliche Hauptversammlung vom 27. August 2008 hat zu ihrem Tagesordnungspunkt 10 (Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007) den Beschluss gefasst, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen.
Gegen diesen Beschluss hat ein Aktionär Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklage erhoben. Nachdem das Landgericht Frankfurt am Main in erster Instanz diese Klage abgewiesen hat, ist das Verfahren nunmehr in der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main anhängig.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Der zu Punkt 10 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. August 2008 gefasste Beschluss, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen, wird gem. § 244 S. 1 AktG bestätigt. Für den Fall der Nichtigkeit des von der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. August 2008 zu Tagesordnungspunkt 10 gefassten Beschlusses gilt diese Bestätigung als Neuvornahme.“
12.
Bestätigung des Beschlusses zu Punkt 14 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 27. August 2008 über die Änderung von § 21 der Satzung
Die ordentliche Hauptversammlung vom 27. August 2008 hat zu ihrem Tagesordnungspunkt 14 (Beschlussfassung über die Änderung von § 21 der Satzung) folgenden Beschluss gefasst:
„§ 21 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:
§ 21 Teilnahmerecht, Stimmrecht
(1)
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich zur Teilnahme an der Hauptversammlung rechtzeitig angemeldet haben.
(2)
Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse schriftlich, per Telefax oder, wenn der Vorstand dies beschließt, auf einem in der Einberufung zu bestimmenden elektronischem Wege, spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung zugehen. Löschungen und Neueintragungen im Aktienregister finden am Tag der Hauptversammlung und in den letzten sechs Tagen vor der Hauptversammlung nicht statt.
(3)
Die Einzelheiten der Anmeldung sind zusammen mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt zu machen.“
Gegen diesen Beschluss hat ein Aktionär Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklage erhoben. Nachdem das Landgericht Frankfurt am Main in erster Instanz diese Klage abgewiesen hat, ist das Verfahren nunmehr in der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main anhängig.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Der zu Punkt 14 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. August 2008 gefasste Beschluss:
„§ 21 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:
§ 21 Teilnahmerecht, Stimmrecht
(1)
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich zur Teilnahme an der Hauptversammlung rechtzeitig angemeldet haben.
(2)
Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse schriftlich, per Telefax oder, wenn der Vorstand dies beschließt, auf einem in der Einberufung zu bestimmenden elektronischem Wege, spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung zugehen. Löschungen und Neueintragungen im Aktienregister finden am Tag der Hauptversammlung und in den letzten sechs Tagen vor der Hauptversammlung nicht statt.
(3)
Die Einzelheiten der Anmeldung sind zusammen mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt zu machen.“
wird gem. § 244 S. 1 AktG bestätigt. Für den Fall der Nichtigkeit des von der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. August 2008 zu Tagesordnungspunkt 14 gefassten Beschlusses gilt diese Bestätigung als Neuvornahme.“
13.
Beschlussfassung über Satzungsänderungen zur Einberufung und Teilnahme an der Hauptversammlung in Anpassung an das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
Das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) ist am 4. August 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und überwiegend am 1. September 2009 in Kraft getreten. Das ARUG führt unter anderem zu Änderungen der Vorschriften des Aktiengesetzes betreffend die Fristen der Einberufung und die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts. Diese neuen Regelungen sind auf Hauptversammlungen anzuwenden, zu denen nach dem 31. Oktober 2009 einberufen wird. Durch die vorgeschlagenen Satzungsänderungen soll die Satzung der Gesellschaft bereits im Vorfeld der ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2009 an die neue Rechtslage angepasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Satzungsänderungen zu beschließen:
a)
§ 20 Absatz 2 der Satzung wird aufgehoben und insgesamt wie folgt neu gefasst:
„(2)
Die Hauptversammlung ist mindestens 36 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung einzuberufen, sofern das Gesetz keine abweichende Frist bestimmt. Dabei sind der Tag der Hauptversammlung und der Tag der Einberufung nicht mitzurechnen.“
b)
§ 21 Absatz 2 der Satzung wird aufgehoben und insgesamt wie folgt neu gefasst:
„(2)
Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse zugehen. Dabei sind der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen. Löschungen und Neueintragungen im Aktienregister finden am Tag der Hauptversammlung und in den letzten sechs Tagen vor der Hauptversammlung nicht statt.“
14.
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der REAL Aktiengesellschaft auf die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH mit Sitz in Kelkheim gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß den §§ 327a ff. Aktiengesetz
Nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von 95 % des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen.
Die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH mit Sitz in 65779 Kelkheim, Industriestraße 7 (nachfolgend auch „Hauptaktionärin“ genannt), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Königstein im Taunus unter HRB 5701, hat dem Vorstand der REAL Aktiengesellschaft (nachfolgend auch „Gesellschaft“ oder „REAL AG“ genannt) mit Schreiben vom 16. Juni 2009 mitgeteilt, dass ihr von dem in 1.680.000 auf den Namen lautenden Stückaktien eingeteilten Grundkapital der REAL AG unmittelbar und mittelbar gemäß Zurechnung nach §§ 327a Abs. 2, 16 Abs. 4 Alt. 1 AktG insgesamt 1.609.528 Stückaktien an der REAL AG gehören, was einem Anteil von rund 95,81 % des Grundkapitals der REAL AG entspricht. Die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim, ist damit Hauptaktionärin der REAL AG im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. Den angegebenen Bestand der von ihr gehaltenen Aktien an der REAL AG hat die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim, durch Vorlage entsprechender Depotbestätigungen gegenüber dem Vorstand der REAL AG nachgewiesen.
Die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim, hat in dem Schreiben vom 16. Juni 2009 zudem an die REAL AG gemäß
§ 327a Abs. 1 Satz 1 AktG das Verlangen gerichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die nächste Hauptversammlung der REAL AG einen Beschluss nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der REAL AG auf die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim, fassen kann (Übertragungsbeschluss).
Die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim, hat die an die Minderheitsaktionäre der REAL AG zu zahlende Barabfindung auf Euro 6,00 je übergegangener Stückaktie an der REAL AG festgelegt und dies dem Vorstand der REAL AG in einem weiteren Schreiben vom 4. September 2009, mit dem sie ihr Verlangen hinsichtlich der Höhe der Barabfindung konkretisiert hat, mitgeteilt.
Die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim, hat dem Vorstand der REAL AG gemäß § 327b Abs. 3 AktG eine Erklärung der COMMERZBANK Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 32000, übermittelt, in der die COMMERZBANK Aktiengesellschaft die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim, als Hauptaktionärin übernimmt, den Minderheitsaktionären der REAL AG nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die übergegangenen Aktien an der REAL AG zu zahlen.
In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung der REAL AG hat die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim, gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der REAL AG auf die Hauptaktionärin dargelegt sowie die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung erläutert und begründet.
Die Angemessenheit der von der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim, festgelegten Barabfindung wurde durch die Creutzmann & Co. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Landau geprüft und bestätigt, die das Landgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 25. Juni 2009 als sachverständigen Prüfer ausgewählt und bestellt hat (§ 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 AktG).
Vorstand und Aufsichtsrat der REAL AG schlagen vor, auf Verlangen der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der REAL Aktiengesellschaft mit Sitz in Kelkheim (Minderheitsaktionäre) werden gemäß den §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH mit Sitz in Kelkheim (Hauptaktionärin) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 6,00 je auf den Namen lautender Stückaktie an der REAL Aktiengesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von ca. EUR 2,56 auf die Hauptaktionärin übertragen.“
Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den Geschäftsräumen der REAL AG, Industriestraße 7, 65779 Kelkheim, während der üblichen Geschäftszeiten (Mo. bis Fr. von 9.00 bis 17.00 Uhr) folgende Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre aus:
―
der Entwurf des Übertragungsbeschlusses,
―
die Jahresabschlüsse und die Konzernabschlüsse der REAL AG sowie die zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichte für die Geschäftsjahre 2006, 2007 und 2008,
―
der von der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim, in ihrer Eigenschaft als Hauptaktionärin der REAL AG gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG erstattete Bericht über die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der REAL AG auf die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim, sowie die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung vom 4. September 2009 (einschließlich der gutachtlichen Stellungnahme der Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, vom 4. September 2009 zur Ermittlung des Unternehmenswerts der REAL AG und der angemessenen Barabfindung zum 28. Oktober 2009),
―
die Gewährleistungserklärung der COMMERZBANK Aktiengesellschaft nach § 327b Abs. 3 AktG vom 4. September 2009,
―
der von der Creutzmann & Co. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Landau, als gerichtlich bestellter sachverständiger Prüfer gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 - 4 AktG erstattete Bericht über die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung vom 10. September 2009.
Von den genannten Unterlagen, welche auch in der Hauptversammlung der REAL AG ausliegen werden, wird jedem Aktionär der REAL AG auf sein Verlangen hin unverzüglich und kostenlos eine Abschrift seitens der Gesellschaft erteilt. Die Unterlagen sind außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.realag-immobilien.de abrufbar.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung besteht das Grundkapital der Gesellschaft aus 1.680.000 auf den Namen lautenden Stückaktien, von denen sämtliche 1.680.000 Stückaktien stimmberechtigt sind. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit 1.680.000.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nach § 21 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse zur Teilnahme an der Hauptversammlung angemeldet haben:
REAL Aktiengesellschaft
Frau Daniela Schwebel
Industriestraße 7
65779 Kelkheim
Telefax: +49 61 95 8 00-209
E-Mail: Daniela.Schwebel@rothenberger.com
Die Anmeldung muss der Gesellschaft schriftlich, per Telefax oder per E-Mail spätestens bis zum Ablauf des
21. Oktober 2009 (24:00 Uhr)
unter der genannten Adresse zugehen. Gemäß § 21 Abs. 2 Satz 2 der Satzung finden Löschungen und Neueintragungen im Aktienregister am Tag der Hauptversammlung und in den letzten sechs Tagen vor der Hauptversammlung nicht statt.
Freie Verfügbarkeit der Aktien
Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können daher über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung weiterhin frei verfügen.
Stimmrechtsvertretung
Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte in der Hauptversammlung unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Für die Vollmacht an Bevollmächtigte ist, soweit sie nicht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in
§ 135 AktG gleichgestellten Personen erteilt wird, die Schriftform erforderlich und ausreichend.
Ist ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Personen im Aktienregister eingetragen, so kann das Stimmrecht für Aktien, die diesen nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausgeübt werden.
Als besonderen Service bieten wir an, dass sich Aktionäre nach Maßgabe ihrer Weisungen auch durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Vollmachten und Weisungen für den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen schriftlich an die Gesellschaft übermittelt werden. Ohne diese schriftlichen Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind in den Unterlagen beschrieben, die den Aktionären übersandt werden.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem oder mehreren Punkten der Tagesordnung gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:
REAL Aktiengesellschaft
Frau Daniela Schwebel
Industriestraße 7
65779 Kelkheim
Telefax: +49 61 95 8 00-209
E-Mail: Daniela.Schwebel@rothenberger.com
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nach ihrem Eingang einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.realag-immobilien.de zugänglich gemacht, sofern sie der Gesellschaft bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung zugegangen sind.
Kelkheim, im September 2009
REAL Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.987.388 von Muckelius am 16.09.09 07:55:30heute am Tag der Hauptversammlung Umsatz zu 8 Euro
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