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    Anleihehandel und Mindeststückelung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.04.10 11:18:40 von
    neuester Beitrag 19.04.10 18:38:37 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.156.974
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      schrieb am 06.04.10 11:18:40
      Beitrag Nr. 1 ()
      Guten Tag,
      zum Themenbereich "Mindeststückelung" habe ich folgende Frage:

      Hoch rentierende / hoch verzinste (Unternehmens-) Anleihen werden oft nur mit einer Mindeststückelung von 50.000 € angeboten. Gibt es (legale) Institutionen in Deutschland, über die auf rechtlich zulässige Weise "Anteile" derartiger Anleihen auch unterhalb der Mindeststückelung erworben / veräußert werden können? Ich denke dabei an "Anteile" in Höhe von beispielsweise 10.000 € und nicht etwa an "Minianteile" von 1.000 €.

      Meine Frage resultiert aus dem Gedanken, dass es ja auch möglich ist, im (ganz anderen) Bereich des Lotteriewesens statt eines ganzen Loses nur ein Viertellos o.ä. zu kaufen. - Also: Geht das bei Anleihen mit hoher Mindeststückelung vielleicht auch?

      Danke,
      pere5731
      Avatar
      schrieb am 15.04.10 21:32:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      Gute Frage. Die hohe Stückelung liegt wohl an der Prospektpflicht, die bei einer hohen Stückelung nicht greift, also dürfen die Anleihen bei kleinerer Stückelung nicht öffentlich angeboten werden. Wenn sich aber mehrere Anleger zusammentun und in ihr Gemeinschaftsdepot eine Anleihe mit 50 Teuro Stückelung kaufen, ist das nicht illegal.

      Man kann sich natürlich auch überlegen, man gründet die eigene GMBH oder AG, die dann die Anleihe kauft. Bei 50 TEuro wird sich das wegen der Kosten und wegen des Aufwands nicht lohnen und ein Handel der AG-Anteile (Aktien) ist trotz kleiner Stückelung nur schwer möglich, weil da ja dann wieder ein Prospekt gebraucht würde, um die Aktien öffentlich anzubieten. Aber wenn mehrere Privatpersonen auf diese Weise ihre Anlage bündeln und die Anteile untereinander handeln (nicht öffentlich), spricht eigentlich nichts dagegen?!
      Avatar
      schrieb am 16.04.10 09:32:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.344.951 von honigbaer am 15.04.10 21:32:01Aus meiner Sicht gibt es 3 sinnvolle Methoden, um eine Anleihe gestückelt zu bekommen:

      1. Man gründet eine GbR (das geht formlos) nur zum Zwecke des Kaufs der Anleihe. Problem dürfte sein: Wo findet man eine Depotbank dafür? Wie bestimmt man, wann man die Anleihe verkauft und die GbR damit auflöst.

      2. Man gründet einen Investmentclub. Schaust du auf www.dsw.de. Ist meines Wissens auf 50 Personen und 500k Euro beschränkt und soll in Zukunft weiter reguliert werden.

      3. Du gründest ein Familyoffice. Habe ich gemacht. Problem ist hier, dass hier der Investorenkreis limitiert ist. Bei uns sind es meine Eltern, meine Geschwister, ich und die Partner und Kinder von uns. Ich habe zur BaFin den Vertrag hingeschickt und (nach 2 Wochen, kostenlos) eine Freistellung bekommen, die man der Bank zeigt und damit ein Depot bekommt.

      2. und 3. sind aber aufwändig und lohnen nicht nur für eine Anleihe.
      Avatar
      schrieb am 16.04.10 12:01:49
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.347.120 von siebi71 am 16.04.10 09:32:23Vielen Dank für die beiden aufschlussreichen Antworten.

      Zusammengefasst lässt sich wohl sagen: Es ist rechtlich schon möglich, Konstrukte zu gestalten, innerhalb derer die Beteiligten "Unteranteile" von Anleihen mit hoher Mindeststückelung erwerben, halten und schließlich veräußern können. Diese Konstrukte erscheinen indes rechtlich schwerfällig bzw. wirtschaftlich wenig interessant.

      Unabhängig von eventuellen Konstruktionsmöglichkeiten stelle ich mir die weitere Frage, vor welchen Hintergründen viele Emittenten von Unternehmensanleihen überhaupt eine so relativ hohe Mindeststückelung von 50.000 € wählen. Ein Grund wurde schon genannt: "Prospektvereinfachung". Insoweit geht es gewiss auch um Kosten in Zusammenhang mit der Emission.

      Doch dies allein erscheint als Begründung für hohe Mindeststückelungen doch zu schwach. Steckt womöglich dahinter, dass die Emittenten und/oder die Banken vorrangig mit instituionellen Anlegern umgehen wollen und Privatanleger möglichst "abzuschrecken" trachten? Welche Hintergründe könnte es sonst noch geben?

      Über weitere Denkanstöße würde ich mich freuen.
      Pere5731
      Avatar
      schrieb am 16.04.10 21:10:07
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.348.828 von pere5731 am 16.04.10 12:01:49Wenn ich Emittent wäre, würde ich auch eine Mindeststückelung von 100.000 Euro wählen.

      Kleinanleger machen einfach viel Arbeit und im Falle einer Umschuldung ist es einfacher mit 200 rational handelnden Investoren zu verhandeln als mit 1000 emotional aufgebrachten Privatanlegern.

      Unternehmensanleihen machen auch für den Privatanleger erst ab 10.000 Euro Sinn. Wenn du 2 % mehr erzielst als mit Bundesanleihen, sind das dann 200 Euro pro Jahr Extragewinn und dafür den gesamten Rechercheaufwand?

      Sondersituationen außer acht gelassen, macht es imho erst ab 100 - 200.000 Euro Depotvolumen Sinn, sich ernsthaft mit Unternehmensanleihen zu beschäftigen. Dann kann man dies in 10 Positionen diverzifieren und trotzdem ruhig schlafen.

      Sondersituation wäre zum Beispiel: Man ist Berufsanfänger und hat einen Jahresüberschuss der Einnahmen über die Ausgaben von 5000 Euro und will sich an das Thema heranwagen.

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      schrieb am 17.04.10 10:12:10
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.353.982 von siebi71 am 16.04.10 21:10:07In der Tat: Unternehmensanleihen stellen nicht unbedingt die 1. Wahl bei einem kleineren Geldbeutel dar, insbesondere nicht bei einer Mindeststückelung von 50.000 €. Hier investieren wohl nur weniger die Privatanleger, sondern vorrangig institutionelle Investoren.

      Nun hat aber eine Vielzahl institutioneller Investoren sich Beschränkungen auferlegt, nur in Anleihen mit guten Ratings anzulegen; ich denke da beispielsweise an Versicherungen und Pensionskassen.

      Auf der anderen Seite gibt es Unternehmensanleihen mit einer Mindeststückelung von 50.000 €, die von Emittenten begeben wurden, die man schwerlich als "Pleitekandidaten" ansehen kann und die gleichwohl kein hervorragendes Rating oder auch gar kein Rating aufweisen. Ich denke da beispielsweise an das französische Handelshaus Rallye mit seiner Anleihe A1AN3F.

      Diese Überlegungen leiten mich nun zu der weiterführende Frage:
      Welche "Art" von institutionellen Anlegern kauft (und hält) denn wohl in größerem Umfang Unternehmensanleihen mit einer Mindeststückelung von 50.000 €, wenn diese Anleihen kein hervorragendes Rating oder gar kein Rating aufweisen? "Institutionelle Zocker" dürften sich für den Anleihebereich generell doch eher weniger interessieren (bei Zinssätzen und Renditen um 6 bis 8 %).
      Avatar
      schrieb am 17.04.10 15:53:39
      Beitrag Nr. 7 ()
      In der Prospektpflicht ist wohl der Hauptgrund zu sehen. Das ist aj nicht nur bürokratischer Aufwand, der Prospekt muss überall bereitgehalten werden und löst ggfs auch HAftung / Garantie für die darin gemachten Angaben aus.

      Ob man lieber keine Kleinanleger als Gläubiger nmöchte, keine Ahnung. Normalerweise sind die Kleinanleger schlecht organisiert und kommen gar nicht erst zur Gläubigerversammlung.

      Der Aussage, die Beschäftigung mit Firmenanleihen lohne sich für kleine Summen nicht, möchte ich widersprechen. Gerade, wenn die Transaktionskosten ins Gewicht fallen, meinetwegen die Rendite einer Bundesanleihe von 3 auf 2% drücken, lohnt die 5%ige Unternehmensanleihe, bei der dann immer noch 4% übrig bleiben.
      Bei 2% Zins verdoppelt sich das Kapital in 35 Jahren, bei 4% in 18 Jahren!

      Man kauft ja auch keine dreijährigen Anleihen, um 4% Zinsen zu bekommen, sondern man kauft 8-10jährige Anleihen von einem BB-Schuldner. Wenn der nach vier Jahren BBB ist und die Restlaufzeit der Anleihe entsprechend kürzer, liegt die Rendite wegen der Zinsstrukturkurve und der Ratingverbesserung beim Verkauf 3% unter der Rendite bei Anschaffung. So werden aus 6% Rendite beim Kauf leicht 8 oder 9% auf die Haltedauer von 4 Jahren.

      Man findet auch genug Schuldner, mit 1.000 Euro Stückelung, ist natürlich ärgerlich, wenn die großen Stückelungen außer Reichweite sind.
      Avatar
      schrieb am 18.04.10 16:48:21
      Beitrag Nr. 8 ()
      Mal ganz nebenbei. Ich sehe keinen Zusammenhang zwischen Rendite und Stückelung.
      Avatar
      schrieb am 18.04.10 18:07:52
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ende 2008 gab es durchaus deutliche Renditeunterschiede, als die Bank nicht handlungsfähig waren. Außerdem kommt man an viele Emittenten gar nicht ran. Beispiel FIAT, 8 Anleihen davon nur 650002 Stückelung 1.000. Rendite unter 3% bis Mai 2011. Eine Anleihe mit einem Jahr längerer Laufzeit hat bietet gleich 4,5%. Daimler bis Juni 2015 hat 3,5% Rendite bei 50.000, September 2014 3,07% und Januar 2017 3,77, also ganz linear oder entsprechend der Zinsstrukturkurve ist das nicht. Das beste Angebot hat oft die große Stückelung. Wenn man bei Daimler mehr als 3,07% möchte, steht man vor der Wahl Laufzeit bis 2017 oder Stückelung 50 TEuro, sonst gibt es das nicht.
      Avatar
      schrieb am 19.04.10 18:38:37
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.357.561 von alzwo am 18.04.10 16:48:21Einen direkten Zusammenhang zwischen Rendite und einer Mindeststückelung von 50.000 € gibt es allerdings wohl nicht. Indes, nehmen wir einmal an:
      Wenn ein Privatanleger eine Anleihe bis zu ihrer Fälligkeit halten will, so ist für ihn die Rendite doch gewiss interessant. Und wenn dieser Privatanleger überlegt, ob er viel "auf eine Karte" setzen sollte oder besser sein Geld statt in einer Anleihe mit 50.000 € Stückelung etwa in 5 Anleihen zu je 10.000 € bei 1.000 € Stückelung unterbringen sollte, so sehe ich zumindest einen indirekten Zusammenhang zwischen Rendite und Mindeststückelung.


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