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    Uneidliche Falschaussagen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.09.10 12:15:36 von
    neuester Beitrag 19.05.11 22:14:03 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.159.698
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      schrieb am 03.09.10 12:15:36
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      es geht sekundär um eine Mietminderung.

      Eine Mieterin hatte die Miete wegen einer angeblichen defekten Heizung erheblich gemindert.

      Der Vermieter hat der Mieterin die Wohnung fristlos gekündigt.

      Die Mieterin ist mit ihrem Lebensabschnittspartner ausgezogen.

      Ein neuer Mieter ist in die Wohnung eingezogen.

      Die Angelegenheit landete vor Gericht und ist noch nicht abgeschlossen.

      Ein Gutachter soll über den Zustand der Heizung befinden. Der Vermieter musste dafür erstmal 1550,00 € vorstrecken.

      Der Lebensabschnittspartner war der Zeuge der ehemaligen Mieterin, der „neue Mieter“ war der Zeuge des Vermieters.

      Die Verhandlung dauerte relativ lange.

      Beide Zeugen mussten relativ lange vor der Tür warten.

      Zwischen beiden muss wohl die „Chemie“ gestimmt haben.

      Und es kam wie es kommen „musste“: Der Zeuge des Vermieters wurde der Zeuge der ehemaligen Mieterin.

      Der Richter bemerkte noch, dass sich so schnell ein Prozess „drehen“ könnte.

      Aber darum geht es jetzt nicht.

      Es geht um was anderes: Der „neue Mieter“ hat die Wohnung schriftlich gekündigt, der Vermieter hat die Kündigung schriftlich akzeptiert und bestätigt. Damit sollte der Schriftwechsel eigentlich erledigt sein.

      Es kam aber noch ein Brief des „neuen Mieters“. Ein ganzer „Rechtfertigungsroman“ warum er die Wohnung gekündigt und er vor Gericht gegen den Vermieter ausgesagt hat.

      Aus diesem Brief geht eindeutig hervor, dass sich bei dem Gerichtstermin beide Zeugen vor der Tür unterhalten haben und der Lebensabschnittspartner ihm, dem „neuen Mieter“ bekannt hat, dass die Heizung gar nicht defekt war, die Mieterin nur die Miete gemindert hätte weil sie eine andere größere Rechnung hätte bezahlen müssen und für die Miete kein Geld mehr dagewesen wäre. Daher das ganze Theater.

      Hätte der „neue Mieter“ dieses Wissen nicht dem Gericht mitteilen müssen?
      Liegt nicht bei dem Lebensabschnittspartner eine uneidliche Falschaussage vor, die durch den Brief des anderen Zeugen bewiesen werden kann?

      Wie ist die strafrechtliche Seite beider Zeugen zu bewerten?

      Danke im Voraus.
      Avatar
      schrieb am 03.09.10 12:30:45
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hätte der „neue Mieter“ dieses Wissen nicht dem Gericht mitteilen müssen?

      Nur, wenn er danach gefragt wird, oder? Weiß ich aber nicht genau.

      Liegt nicht bei dem Lebensabschnittspartner eine uneidliche Falschaussage vor, die durch den Brief des anderen Zeugen bewiesen werden kann?


      Ja, der Sachverhalt lässt sich meiner Ansicht nach unter § 153 Abs. 1 StGB subsumieren.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.09.10 12:43:16
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.094.842 von DerStrohmann am 03.09.10 12:30:45Hallo Strohmann,


      ich bin da kein Experte, denke aber, dass ein Gericht nicht alle Eventualitäten „abklopfen“ kann.

      Das würde im Umkehrschluss auch bedeuten, dass Jemandem schweres Unrecht getan werden kann, weil ein Zeuge, wenn es sich um eine andere falsche Zeugenaussage handelt, sein Wissen nicht preisgeben „muss“.

      Wäre so, wenn Zeuge „A“ vor Gericht aussagt den Beschuldigten „B“ zur fraglichen Zeit am Tatort gesehen zu haben, dem Zeugen „C“ aber verrät, dass er den Beschuldigten „B“ dort nicht gesehen hat und ihm nur eins auswischen will.
      Avatar
      schrieb am 04.11.10 13:43:58
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wenn dem Zeugen bekannt war, dass
      1. es bei dem Rechtsstreit um die Funktionsfähigkeit der Heizung ging

      und

      2. er wusste, dass die Heizung funktionierte

      dann handelt es sich um eine uneidliche Falschaussage.

      In diesem Fall kann der Vermieter eine Restitutionsklage gem. § 580 Nr. 3 ZPO anstrengen.

      Meine Vermutung ist nur - bitte nicht böse nehmen -, dass Du uns nicht alle Einzelheiten mitgeteilt hast. Z.B.: Im Regelfall wird der Vermieter die Funktionsfähigkeit der Heizung durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens unter Beweis gestellt haben. Wieso wurde ein derartiges Gutachten nicht eingeholt?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.05.11 22:14:03
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.453.659 von kniebeisser am 04.11.10 13:43:58Hallo kniebeisser,


      sehe deinen Beitrag erst jetzt.

      Das Gericht hat ja einen Gutachter bestellt.

      Der war mittlerweile da.

      Wollte die Heizung gar nicht in Betrieb sehen.

      Hat alle Daten bei ausgeschalteter Heizung aufgenommen.

      Unglaublich!


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